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Dringliches Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparkprojekten und von grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft

(22.461)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz22.09.2022
Reden(60)
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60 Ergebnisse
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    Rede
    Schweiz
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    Schweiz

    Après un vote clair en faveur de cette initiative parlementaire de notre conseil le 8 mars dernier, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie (CEATE) du Conseil des Etats a apporté des modifications. Celles-ci ont été confirmées successivement par le Conseil des Etats, le 1er juin dernier, à l'unanimité, et dans la séance de la CEATE de notre conseil ce matin, il y a à peine deux heures.

    Les débats ont tous convergé vers le juste équilibre entre d'une part une accélération des procédures, et d'autre part le respect des processus démocratiques, en particulier au niveau local - c'est précisément sur ce point que la modification intervient.

    Avant de détailler ces modifications, j'aimerais encore rappeler le contenu de cette initiative parlementaire. Elle propose l'accélération des procédures d'autorisation pour la construction d'installations éoliennes, avec pour objectif d'obtenir une puissance supplémentaire de 600 mégawattheures d'électricité renouvelable par rapport à 2021. Pour y parvenir, l'autorisation de construire doit être délivrée pour les projets éoliens déjà bien avancés. Qu'entend-on par là? Cela signifie que des projets éoliens d'intérêt national doivent bénéficier d'un plan d'affectation qui, lui, est déjà entré en force.

    Deuxième condition pour y parvenir: les procédures judiciaires liées aux autorisations de construire doivent être raccourcies. Cette procédure accélérée ne s'applique que jusqu'à ce que les installations éoliennes disposent d'une puissance supplémentaire de 600 mégawattheures à l'échelle de la Suisse, et en comparaison avec l'état de 2021. A ce projet accepté le 8 mars dernier est ajoutée une modification, à l'article 71c alinéa 1 de la loi sur l'énergie, qui précise que pour prétendre à la procédure accélérée, les installations éoliennes doivent non seulement être d'intérêt national, comme cela avait déjà été précisé, disposer d'un plan d'affectation qui soit évidemment entré en force, mais que ce plan d'affectation doit, en plus, avoir été décidé par la commune - c'est là qu'intervient la modification.

    Par ailleurs, pour tenir compte de la situation spécifique du canton de Neuchâtel, il a été ajouté au même article un alinéa 1bis, qui précise que ces règles s'appliquent aussi si le plan d'affectation entré en force a été décidé par le canton - c'est la réglementation dans le canton de Neuchâtel -, pour autant que cette compétence s'appuie sur un acte sujet au référendum et que cet acte ait été adopté avant l'entrée en vigueur des présentes dispositions.

    Ce projet fait partie d'un tout. Il vient s'ajouter notamment à la grande révision de la loi sur l'énergie et de la loi sur l'approvisionnement en électricité, dont on a longuement débattu lors de la dernière session, et à l'offensive solaire, qui fait sa part dans le tournant énergétique, qui fait partie du mix énergétique. Je rappelle aussi que cette initiative parlementaire reste limitée dans le temps, qu'elle concerne entre six et dix parcs éoliens d'intérêt national et au bénéfice d'un plan d'affectation qui est déjà entré en force, et que cette procédure accélérée ne s'appliquera plus dès qu'une production annuelle d'électricité de 1 térawattheure ou de 600 gigawattheures sera atteinte. Elle donne aux communes la marge de manoeuvre pour avancer vite en faisant - et c'est ça qui est important - gagner trois à quatre ans pour avancer sur des projets qui stagnent depuis plus de dix ans.

    Au nom de la commission, je vous invite donc à accepter la nouvelle version à savoir: à l'article 71c alinéa 1, l'introduction de la nécessité que le plan d'affectation entré en force soit formellement décidé par les communes; à l'alinéa 71c alinéa 1bis, l'ajout qui permet d'intégrer la spécificité neuchâteloise dans la loi. Je rappelle encore que les Neuchâtelois et Neuchâteloises ont décidé de manière démocratique que c'était le canton qui approuverait les plans d'affectation.

    En ce qui concerne la proposition défendue par la minorité Imark, la commission propose clairement de la rejeter, par 18 voix contre 7. Pour la majorité de la commission, c'est aux communes de gérer la manière dont le plan d'affectation entré en force sera décidé. Pour que les électeurs et électrices de la commune décident, il faudrait que le sujet soit combattu en référendum, ce qui entraînerait le risque de faire encore perdre du temps sur ce sujet alors que l'objectif de cette initiative parlementaire est précisément d'accélérer les procédures et d'arrêter de perdre du temps sur des projets aussi importants que ces six à dix parcs éoliens.

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    Schweiz

    Ich gebe zuerst meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Vizepräsidentin von Suisse Eole.

    Wir beraten jetzt zum zweiten Mal über die Vorlage zum Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windpärken. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass der Titel des Geschäfts unter der Nummer 22.461 nicht mehr stimmt. Es ist kein dringliches Gesetz mehr - wir befinden uns im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren -, und die grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft wurden in der Zwischenzeit in den Mantelerlass verschoben. Es gilt somit der Titel "Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen".

    Dieses Bundesgesetz ist eines von mehreren Projekten, die den Ausbau einheimischer Energien zum Ziel haben. Das beschleunigte Verfahren soll für Windenergieprojekte von nationalem Interesse zur Anwendung kommen, bis eine zusätzliche Leistung von 600 Megawattstunden installiert ist. Es sind darunter keine unausgegorenen Projekte, wie dies der Fraktionssprecher der SVP mehrfach erwähnt hat. Zur Erinnerung: Die Projekte, die aktuell von dieser Vorlage betroffen sind, haben alle Umweltverträglichkeitsprüfungen gemacht und wurden vor Bundesgericht validiert. Sie sind mindestens 15 bis 22 Jahre alt.

    Wir haben diese Vorlage in unserem Rat in der Frühjahrssession beraten. Die einzige von der grossen Kammer vorgenommene Änderung gegenüber der Kommissionsfassung betraf Artikel 71c Absatz 1, wo geregelt wird, dass die installierte Leistung anstelle der Produktion die massgebende Grösse sein soll. Der Vorlage wurde mit 134 zu 51 Stimmen bei 9 Enthaltungen zugestimmt. Sie wurde für die Beratung an den Ständerat weitergeleitet.

    In der vergangenen Woche hat nun der Ständerat die Vorlage beraten. Die demokratische Legitimation ist ein zentrales Anliegen der kleinen Kammer. Die beschleunigten Verfahren sollen nur angewendet werden dürfen, wenn die Gemeinden die Anlage bereits im Rahmen der Nutzungsplanung bewilligt haben. Dies war inhaltlich bereits in der ursprünglichen Vorlage durch die Voraussetzung einer gültigen Nutzungsplanung enthalten. Durch die Formulierung des Ständerates wird dieser Umstand jedoch nochmals unmissverständlich betont. Ausgenommen davon sollen Kantone sein, welche vor dem Inkrafttreten des Beschleunigungsgesetzes die Kompetenzen zur Nutzungsplanung für Windenergieprojekte auf die Kantonsebene verschoben haben; dies ist aktuell im Kanton Neuenburg der Fall.

    Dieser Vorlage wurde vom Ständerat ohne eine einzige Gegenstimme zugestimmt. Heute Morgen hat sich Ihre Kommission mit der erfolgten Änderung befasst. Die vom Ständerat beschlossene Änderung an der Vorlage des Nationalrates nahm die Kommission oppositionslos entgegen.

    Die Minderheit Imark verlangt in Artikel 71c Absatz 1 eine Formulierung, wonach die Nutzungsplanung zwingend von den Stimmberechtigten beschlossen werden muss. Die Verfahren zur Bewilligung der Nutzungsplanung, wir haben das auch vom Bundesrat gehört, sind in der Gemeindeordnung geregelt. Eine Ausnahme ist der Kanton Neuenburg, das habe ich bereits erwähnt, wo die Nutzungsplanung dem Kanton obliegt. Der Antrag der Minderheit Imark hätte zur Folge, dass die Gemeinden ihre Gemeindeordnung anpassen müssten. Die Mehrheit der Kommission war sich einig, dass ein solcher Eingriff in die Gemeindehoheit weder nötig noch zielführend ist. Der Antrag Imark wurde mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. [PAGE 1126]

    Im Namen der Kommission bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und der Vorlage zuzustimmen.

  • Redetext
    Albert Rösti(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wir befinden uns in der Differenzbereinigung Ihrer parlamentarischen Initiative. Mit der vorliegenden Revision des Energiegesetzes soll die etwas langwierige und komplexe Realisierung von Windkraftprojekten unter Wahrung der Verhältnismässigkeit befristet beschleunigt werden. Ihr Rat hat dem Vorhaben in der Frühjahrssession mit 134 zu 51 Stimmen zugestimmt. Letzte Woche hat auch der Ständerat als Zweitrat die Vorlage angenommen, dies deutlich mit 39 zu 0 Stimmen.

    Der Ständerat hat auf Antrag der UREK-S eine Anpassung vorgenommen, die der eben diskutierten demokratischen Mitsprache der Gemeinde besonders Rechnung trägt. Auch hier wurde ja die Frage des Einbezuges der Gemeinde und der Bevölkerung intensiv diskutiert. Ich empfehle Ihnen, die Anpassungen des Ständerates hier zu übernehmen, wonach die Bewilligung auf kantonaler Ebene erteilt werden kann, wenn die betroffene Gemeinde einem Windenergieprojekt im Rahmen der Nutzungsplanung zugestimmt hat. Mit dieser Klärung ist sichergestellt, dass die Gemeinde mindestens der Nutzungsplanung zustimmt. Welches Organ das auf Gemeindeebene ist, bestimmt letztlich die Gemeindeordnung.

    Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen und die Differenz zum Ständerat so zu bereinigen.

  • Redetext
  • Redetext
    Matthias Samuel Jauslin(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Wir sind in der Differenzbereinigung zum dringlichen Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparkprojekten und von grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft. Wie wir alle wissen, ist das wahrscheinlich ein sehr heikler Punkt: Die Windenergie hat nicht die gleich hohe Akzeptanz wie andere alternative Energieerzeugungsanlagen. Hier gilt es auch, mit Augenmass und mit Sorgfalt vorzugehen. Wir sind uns durchaus bewusst, dass wir mit diesem "Wind-Express" vielleicht die eine oder andere Schwelle überschritten haben; die entsprechende Korrektur hat der Ständerat nun vorgenommen.

    Der Ständerat hat beschlossen, dass es notwendig ist, dass die entsprechenden Gemeinden eine Zustimmung zur Nutzungsplanung gemacht haben. Hier ist der Kern des Geschäftes, der Sache und auch der Minderheit Imark: Es geht um Gemeinden. Unter Gemeinden ist natürlich zu verstehen, was im kantonalen Recht fixiert ist. Je nachdem kann das tatsächlich auch der Gemeinderat sein. Es gibt aber auch Kantone, da ist es effektiv die Stimmbevölkerung. Das richtet sich vollständig nach kantonalem Recht. Aus unserer Sicht, aus Sicht der FDP-Fraktion, steht es uns als Bundesparlament nicht zu, dass wir in die Gemeindeautonomie und in die Kantonsautonomie eingreifen und hier irgendwelche Vorgaben machen; genau das würde mit Annahme der Minderheit Imark passieren.

    Es ist so, dass im Kanton Solothurn und auch im Kanton Freiburg die kantonalen Rechte effektiv anders geregelt sind. Wenn das geändert werden soll, dann sollen die entsprechenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf die kantonale Gesetzgebung Einfluss nehmen und nicht versuchen, das über Bundesrecht zu übersteuern.

    Wir bitten Sie, hier dem Ständerat zu folgen. Wir finden das eine gute Lösung, die sicher auch in der Praxis umgesetzt werden kann. Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Imark abzulehnen.

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    Christophe Clivaz(Die Grünen)
    Schweiz

    Les membres du groupe des Verts ont, vous le savez, pour la plupart soutenu, en mars dernier, la première mouture de cette loi fédérale sur l'accélération des procédures d'autorisation pour les projets d'installations éoliennes. Nous l'avions soutenue malgré le fait que nous aurions souhaité que la procédure ordinaire soit à nouveau appliquée dès que la production supplémentaire aura atteint 0,6 térawattheure - une limite qui, pour rappel, correspond grosso modo à la production attendue des projets de parcs éoliens pour lesquels une pesée des intérêts entre l'exploitation et la protection de la nature et du paysage a déjà eu lieu, au moins dans les grandes lignes.

    Nous soutiendrons aujourd'hui cette loi aussi pour des raisons que nous avons déjà évoquées. Premièrement, l'énergie éolienne a un rôle à jouer dans le mix énergétique que la Suisse doit développer ces prochaines années. Deuxièmement, elle a pour avantage de produire davantage pendant l'hiver que l'été, période la plus critique pour [PAGE 1125] l'approvisionnement électrique du pays. Troisièmement, c'est une technologie sûre, et qui peut produire à des coûts compétitifs. Quatrièmement, et surtout - c'est la raison de cette loi -, les procédures sont aujourd'hui trop longues et il faut passer à la concrétisation d'installations permettant d'augmenter la production d'énergies renouvelables.

    Cela dit, je profite ici de faire une petite parenthèse pour souligner que les Verts aimeraient que ce Parlement ait aussi la capacité d'adopter rapidement des lois, non seulement pour les grandes installations photovoltaïques en montagne ou, comme dans le cas qui nous occupe ici, pour la réalisation de projets de parcs éoliens, mais aussi pour des mesures d'efficacité énergétique, où un potentiel d'économie existe, sans être aujourd'hui réalisé.

    Les modifications apportées par la Chambre des cantons concernant l'implication des communes - modifications que les rapporteurs vous présenteront ultérieurement et que M.[NB]Stefan Müller-Altermatt vous a déjà présentées lors de sa prise de parole - constituent clairement une garantie que les communes seront toujours entendues.

    C'est une précision et une solution de compromis que le groupe des Verts soutiendra et, par conséquent, nous rejetterons aussi la minorité Imark.

  • Redetext
    Schweiz

    Die Minderheit Imark stört sich, wenn sie zwingend einen Volksentscheid für einen Nutzungsplan für Windkraftanlagen verlangt, nicht an der Windkraft und auch nicht am Gesetz, das wir jetzt beschliessen werden. Sie stört sich am Planungs- und Baugesetz des Kantons Solothurn und am gleich konstruierten Gesetz des Kantons Freiburg. Diese beiden Kantone sind nämlich die einzigen, in denen Nutzungspläne von der Gemeindeexekutive und nicht von der Gemeindeversammlung oder via Urnenabstimmung beschlossen werden.

    Dieses Verfahren über die Gemeindeexekutive als undemokratisch oder rechtsstaatlich nicht korrekt zu bezeichnen, ist aber grundfalsch. Im Gegenteil bezieht unser Vorgehen die Bevölkerung nämlich frühzeitig und umfangreich in das Verfahren mit ein. Der Gemeinderat muss nach der Beschlussfassung den Nutzungsplan, der übrigens vom zuständigen Amt vorgeprüft wurde, während dreissig Tagen auflegen. Und jede und jeder, der oder die ein schutzwürdiges Interesse hat, kann dagegen Einsprache einlegen, so steht es in Artikel 16 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Solothurn. Anstatt dass die Argumente also an einer Versammlung unter Getöse und Einflussnahme von aussen vorgebracht werden, werden sie zwischen Bürgerinnen und Bürgern und - übrigens demokratisch gewählter - Gemeindebehörde ausgetauscht. Das Projekt kann so nicht nur angenommen oder abgelehnt werden, sondern auch optimiert oder redimensioniert werden.

    Wenn der Gemeinderat eine Einsprache ablehnt respektive sich Einsprecher und Rat nicht finden, dann steht dem Einsprecher anschliessend immer noch die Beschwerde an den Regierungsrat zu, bevor dieser dann den Nutzungsplan genehmigt. Das ist ein effizientes, ein effektives und vor allem auch ein demokratisches und gleichzeitig rechtsstaatliches Verfahren. Es ist ein Verfahren, welches die Kantone Solothurn und Freiburg selber so gewählt haben und so leben, und zwar nicht nur im Windkraftbereich.

    Ich wehre mich dagegen, nur für die Windkraft ein völlig anderes Verfahren anwenden zu müssen. Ich weiss auch, was passieren würde, wenn in meiner Gemeinde dieses andere Verfahren zur Anwendung käme: Es gäbe einen wüsten Abstimmungskampf unter massiver Beeinflussung von aussen. Anstelle eines Dialogs zwischen Gemeinderat und Bürgern stünden dann diejenigen Interessenverbände auf der Matte, welche die SVP sonst bei jeder Gelegenheit verteufelt und beschneiden will. Das ist irgendwie nicht stimmig.

    Im Interesse des Föderalismus, der Hoheit von Kantonen und Gemeinden, und im Interesse auch des Friedens innerhalb der Gemeinden bitte ich Sie im Namen der Mitte-Fraktion, den Minderheitsantrag Imark abzulehnen. Der Minderheit Imark kann ich empfehlen, auf kantonaler Ebene aktiv zu werden, um das zu erreichen, was sie will. Wir können uns dann dort streiten und müssen nicht das Bundesparlament bemühen.

  • Redetext
    Christian Imark(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ich spreche für die Minderheit und auch gleichzeitig für die SVP-Fraktion.

    Die Beratungen zum "Wind-Express" beurteilt die SVP nach wie vor als unseriös. Es wurde keine Vernehmlassung durchgeführt, es gab eine kleine Anhörung in der Kommission, aber es wurden leider nur die Befürworter dieses "Wind-Expresses" eingeladen und keine Gegner. Die Volksrechte werden mit diesem neuen Gesetz eingeschränkt. In einigen Kantonen hat das Volk zu Windprojekten anschliessend gar nichts mehr zu sagen.

    Dabei gibt es berechtigte Widerstände und Interessen bei Windkraftanlagen. Ich habe das das letzte Mal bereits gesagt: Es gibt Interessen von Natur- und Landschaftsschutz, Lärmschutz, Bodenschutz, Vogelschutz, Schutz der Biodiversität, Rückbaubedingungen, Rodungsbedingungen, Erschliessungsvoraussetzungen usw. Aus diesen Gründen steht die Bevölkerung dem Bau solcher Anlagen sehr oft kritisch oder ablehnend gegenüber. Wir erachten es als nicht korrekt und auch als unsauber, dass die Politik die Bevölkerung in diesen Prozessen zunehmend oder ganz ausschliessen möchte.

    Mit der Minderheit Imark verlangen wir, dass dort, wo ein allfälliges Windprojekt nicht demokratisch legitimiert ist, eine entsprechende Volksabstimmung durchgeführt werden muss. An Standorten, wo bis jetzt noch keine Abstimmung stattgefunden hat, könnte dies auch noch nachgeholt werden.

    Die Befürworter dieser Vorlage, dieser politischen Hauruckübung, argumentieren, dass die Bevölkerung sich bereits im Rahmen des Nutzungsplanverfahrens gegen ein Windprojekt äussern könne. Das stimmt aber nicht, jedenfalls stimmt es nicht für alle Kantone. In den Kantonen Solothurn und Freiburg entscheidet der Gemeinderat über die Nutzungsplanverfahren. Auch im Fall von Einsprachen entscheidet letztlich eine Behörde und nicht die Bevölkerung. Die Bevölkerung kann sich politisch in diesen Kantonen überhaupt nicht mehr äussern, und es kann in diesen Kantonen auch kein Referendum gegen ein Nutzungsplanverfahren ergriffen werden.

    Auch juristisch kann sich gegen unliebsame oder allenfalls unausgegorene Windprojekte aus der Bevölkerung nur äussern, wer im direkt umliegenden Perimeter einer Windanlage wohnt. Das heisst, diese Person darf nicht weiter als 1200 Meter vom Windprojekt entfernt wohnen. Sonst kann sich die Person auch juristisch nicht mehr gegen ein unliebsames oder unausgegorenes Projekt aussprechen.

    Mit der Falschaussage der Befürworter, allfällige Windprojektgegner könnten sich nach wie vor äussern oder ein Projekt bekämpfen, werden hier Einwände gegen diesen "Wind-Express" vom Tisch gewischt, die im Rahmen einer seriösen Beratung mit Anhörungen oder z.[NB]B. einer Vernehmlassung bereits am Anfang zum Vorschein gekommen wären. Wie schon beim "Solar-Express" kommt nun auch beim "Wind-Express" die unsaubere politische Legiferierung der beiden Räte bereits heute zum Vorschein.

    Ich fasse zusammen: Mit dem vorliegenden Minderheitsantrag Imark versuchen wir nun nochmals, dem Anliegen Rechnung zu tragen, dass sich die Bevölkerung nach wie vor in allen Kantonen gegen unliebsame und unausgegorene Windprojekte zur Wehr setzen kann. Wir nehmen mit dem Antrag weder einem Kanton noch einer Gemeinde irgendetwas weg. Im Gegenteil: Wir geben der Bevölkerung die Möglichkeit, sich gegen Projekte zu wehren, die dies eben erforderlich machen. Das Gesetz ist so, wie es vorliegt, nach wie vor ein Pfusch und wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit sämtlichen erwähnten und berechtigten Angriffspunkten im Referendum enden.

    Die SVP-Fraktion beantragt Zustimmung zum Minderheitsantrag Imark. Bei einer Ablehnung dieses Minderheitsantrages beantragen wir, das Gesetz zu verwerfen.

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    Schweiz
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    Schweiz

    Il s'agit ici du fameux article supplémentaire qui permet d'intégrer la spécificité neuchâteloise dans la loi, à savoir que [PAGE 398] les Neuchâtelois ont démocratiquement décidé que c'était le canton qui approuvait les plans d'affectation.

    Dans ces conditions, votre commission, comme M. Rieder vient de le dire, a vraiment souhaité que les projets pouvant bénéficier de cette procédure accélérée bénéficient également d'une légitimité démocratique au niveau le plus local possible. Nous avons donc considéré que, dans le cas où c'est le peuple qui prend la décision de charger le canton de valider les plans d'affectation, cette condition doit également être prise en compte.

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    Beat Rieder(Die Mitte)
    Schweiz

    Die zwei Voten von Herrn Kollege Engler und Herrn Kollege Hefti muss ich ein wenig in einen Rahmen stellen. Die UREK-S hat sich wirklich bemüht, gerade bei diesem Geschäft dafür zu sorgen, dass die Gemeinde, als kleinste politische Einheit, schlussendlich entscheidet, ob sie solche Anlagen will - ja oder nein. Etwas Direktdemokratischeres ist mir nicht bekannt.

    Wahrscheinlich haben wir hier in einem Bereich - bei der Windenergie - der Gemeinde mehr Raumplanungskompetenz gegeben als im gesamten übrigen Raumplanungsgesetz. Daher bin ich der Meinung, dass der Ständerat hier diesen Aspekten, die Kollege Engler zu Recht entwickelt hat, genügend Rechnung getragen hat, sogar ausgesprochen stark Rechnung getragen hat. Das möchte ich hier zu Protokoll geben.

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    Schweiz

    J'ai expliqué, dans mon introduction, les deux modifications qui sont proposées dans le texte de la loi. Il s'agit ici de la première, qui introduit la nécessité que le plan d'affectation entré en force ait été formellement décidé par la commune.

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    Albert Rösti(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ich kann es etwas abgekürzt machen, da die Kommissionspräsidentin die aktuelle Vorlage hier sehr ausführlich vorgestellt hat. Die Kommission hat der Vorlage ja auch einstimmig zugestimmt. Ich möchte Ihnen namens des Bundesrates auch hier Eintreten und anschliessend Zustimmung zur Vorlage empfehlen.

    Trotzdem nochmals zur Frage, welches die wesentlichen Punkte sind: Die Verfahren sollen beschleunigt werden, indem die kantonalen Behörden die Baubewilligung erteilen, anstatt wie bisher die Gemeinden. Das ist tatsächlich eine Verschiebung, wie sie vorhin angesprochen wurde, indem nur noch eine Beschwerdeinstanz, das obere kantonale Gericht, besteht und der Weiterzug an das Bundesgericht nur zur Klärung von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung möglich ist. Die Voraussetzung für die Verfahrensbeschleunigung ist, dass für die Projekte eine rechtsgültige Nutzungsplanung vorliegt und die Umweltverträglichkeit bereits geprüft und rechtskräftig festgestellt wurde. Die beschleunigten Verfahren - das ist hier durchaus eine Einschränkung - gelten nur für Anlagen von nationalem Interesse mit einer Jahresproduktion von 20 Gigawattstunden oder mehr, und sie gelten bis zu einer schweizweit zusätzlich installierten Leistung solcher Anlagen von 600 Megawatt im Vergleich zum Jahr 2021.

    Der Bundesrat unterstützt die Vorlage aus folgenden Gründen: [PAGE 397]

    Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien muss zur Steigerung der Versorgungssicherheit ausgebaut werden. Hier möchte ich kurz Stellung nehmen zu den eben gehaltenen Voten: Ich habe grosses Verständnis dafür, dass man hier nicht eine dauerhafte Vermischung machen will. Es ist für den Bundesrat einfach auch eine Güterabwägung, weil wir eine Strommangellage nach wie vor nicht ausschliessen können. Das Risiko ist eher kleiner geworden, aber ausschliessen können wir es nicht.

    Wir können das wohl auch in den nächsten Jahren nicht ausschliessen, bis wir - ich sage es jetzt etwas lapidar - ein paar Terawattstunden Winterstrom zugebaut haben. Hier, meine ich, ist der Rat gut unterwegs, indem er eben, in Abweichung von der üblichen Aufgabenteilung, sagt, dass er 1 Terawattstunde oder 600 Megawatt Leistung bei der Windenergie haben möchte; das sowohl in Ergänzung zum "Solar-Express", wo ja eine ähnliche Situation herrscht und wo wir von 2 Terawattstunden gesprochen haben, als auch in Ergänzung zum Mantelerlass, den wir anschliessend in zweiter Lesung beraten werden, wo nochmals von 2 Terawattstunden die Rede ist.

    Ich denke, wenn in den nächsten Jahren diese Zielsetzung oder mindestens die Hälfte davon erreicht wird, also 2,5 bis 3 Terawattstunden, können wir davon ausgehen, dass wir dann wieder aus dieser Mangellage herauskommen oder dieses Risiko zumindest sehr stark abgefedert haben. Und in der Güterabwägung meine ich, dass es zur Abwendung oder Verhinderung einer Mangellage ebendieser Verschiebungen bedarf, damit wir eine Beschleunigung haben.

    Gleichzeitig bin ich aber auch der Meinung, dass das dann nicht Standard werden sollte. Ich glaube, beim Mantelerlass handelt es sich dann um eine dauernde, längerfristige Angelegenheit. In dem Sinne teile ich also Ihre Auffassung im Zusammenhang mit der klaren Begrenzung, wie wir sie haben; ich glaube, das sind wir uns schuldig. Trotzdem benötigen wir diese paar Terawattstunden wirklich sehr dringend. Kommt hinzu, dass ein Grossteil der Projekte in dieser Vorlage die Nutzungsplanung bereits hinter sich hat und eigentlich auf dem Weg ist. Die Beschleunigung ohne starkes Ritzen der Mitspracherechte ist hier also problemlos möglich.

    Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie namens des Bundesrates, einzutreten. Ich verzichte auf Ausführungen darüber, was im Detail geändert wurde, und verweise auf die Ausführungen der Kommissionspräsidentin. Was ich sehr unterstütze, auch für die Mehrheitsfähigkeit in einem allfälligen Referendum, ist, was die ständerätliche Kommission hier festgelegt hat: dass die Nutzungsplanung jeweils von der Gemeinde durchgeführt werden muss, mit Ausnahme des Kantons Neuenburg, wo die Gemeinden das an den Kanton delegiert haben.

  • Redetext
    Thomas Hefti(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Sie wissen, dass ich gerne Kraftwerke baue, aber ich möchte das Votum von Kollege Engler unterstützen. Ich schliesse mich dem an.

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