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MC
Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis

Martin Candinas

Aktiv
Die MitteFraktion M-E
SchweizGraubünden

Mandat
Partei
Die MitteQuelle: M-E
Fraktion
Fraktion M-E
Parlament
Schweiz
Wahlkreis
Graubünden
Kammer / Bereich
NR
Sitznummer
185
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Männlich
Geboren
20. August 1980
Beruf
Fachspezialist Vertrieb
Kontakt
Adresse
Berninaweg 13
7000 Chur
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q1447989
Quell-Körperschaft
CHE
Quelle aktualisiert
22.09.2026
Datensatz aktualisiert
23.09.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten(17588)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Interessenbindungen(22)
Zutrittsausweise(2)
  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Lenz Franziska
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
  • Lobbyist/in
    Bützer Michael · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Geschäftsführer LITRA
Reden(1971)
  1. Redetext
    Schweiz

    Über das Ziel der Inklusions-Initiative sollten wir uns einig sein: Menschen mit Behinderungen sollen möglichst selbstbestimmt leben und gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben können. Die Inklusions-Initiative greift daher ein berechtigtes und wichtiges Anliegen auf, das der Bundesrat mit dem indirekten Gegenvorschlag konkreter und schneller angehen will als die Initiative. Damit dies gelingt, benötigt der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates die wichtigen Anpassungen der Kommissionsmehrheit. Diese hat zentrale Anliegen der Initiative aufgenommen und setzt dabei auf ein pragmatisches sowie schrittweises Vorgehen.

    Vorgesehen sind unter anderem eine nationale Strategie, ein Aktionsplan, eine bessere Koordination sowie konkrete Verbesserungen bei den Hilfsmitteln und beim Assistenzbeitrag. Zudem sollen Pilotversuche dazu beitragen, Leistungen für ein selbstbestimmtes Leben gezielt weiterzuentwickeln. Für mich ist dies der richtige Weg, den es weiterzuverfolgen gilt - konkrete Verbesserungen dort, wo Handlungsbedarf besteht, mit einer nachvollziehbaren Umsetzung statt weitreichender Versprechen in der Verfassung, deren Folgen heute kaum abschätzbar sind.

    Das Thema der Inklusion beschäftigt mich nicht nur heute in diesem Saal. Zehn Jahre lang durfte ich die Kantonalkommission Graubünden von Pro Infirmis präsidieren, und bis heute engagiere ich mich im Stiftungsrat der Argo, einer Stiftung, die in Graubünden Menschen mit Behinderungen sinnstiftende Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Inklusion ist eine gemeinsame Aufgabe, nicht nur in der Politik, sondern auch in unserem Alltag. Auch wir Politikerinnen und Politiker können dazu beitragen, gemeinsam mit Betroffenen Barrieren abzubauen und sie zu unterstützen.

    Inklusion ist nämlich nicht allein eine Aufgabe des Staates. Während Gesetze Hindernisse beseitigen und Rahmenbedingungen verbessern können, entsteht gelebte Inklusion im Alltag, am Arbeitsplatz, in Vereinen, in der Nachbarschaft, in unseren Familien und überall dort, wo Menschen einander begegnen. Wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass Menschen mit Behinderungen dazugehören und ihre Fähigkeiten einbringen können. Es braucht eine Gesellschaft, die Menschen mit Behinderungen zuhört und ihre Anliegen ernst nimmt, sowie eine Politik, die bestehende Hindernisse abbaut. Entsprechend ist es wichtig, dass Betroffene ihre Bedürfnisse selbst einbringen und Lösungen mitgestalten können. Deshalb freue ich mich sehr, dass in wenigen Wochen die zweite Behindertensession stattfinden wird, da Menschen mit Behinderungen am besten wissen, was sie konkret brauchen, und ihre Anliegen hier in diesem Saal Gehör finden sollen.

    Die Kommissionsmehrheit hat einen ausgewogenen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der konkrete Fortschritte ermöglicht, ohne das Augenmass zu verlieren. Eine Rückweisung würde diese Fortschritte verzögern, was aus meiner Sicht nicht nur politisch falsch wäre, sondern auch bedeuten würde, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen länger auf konkrete Verbesserungen warten müssten. Genauso falsch wäre eine Abschwächung des Gegenvorschlages der Kommissionsmehrheit, da Betroffene noch immer zu vielen Hürden begegnen, die wir mit Engagement und Überzeugung Schritt für Schritt abbauen müssen.

    Die Stärke unserer Gesellschaft zeigt sich daran, dass Selbstbestimmung und Teilhabe allen Menschen offen stehen. Darum sage ich ganz klar Ja zu einem griffigen indirekten Gegenvorschlag, so wie ihn die Kommissionsmehrheit vorschlägt, und überzeugt Nein zur Rückweisung. Nur wenn ein griffiger Gegenvorschlag zustande kommt, werde ich die Volksinitiative ablehnen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Geschätzter Kollege Hübscher, können Sie bestätigen, dass nach der Einreichung dieser Motion ein Branchenkompromiss entlang der ganzen Wertschöpfungskette gefunden wurde und dass der Bundesrat diesen Kompromiss unbedingt umgehend in die Zollverordnung aufnehmen sollte?

  3. Redetext
    Schweiz

    Die vorliegende Motion wurde am 17. Dezember 2024 von Nationalrat Michael Götte eingereicht. Sie war Teil eines Dreierpakets von Vorstössen zur Bekämpfung von Missbrauch und Kriminalität im digitalen Raum. Zu diesem Paket gehörten auch die Motion Seiler Graf Priska 24.3492 und meine Motion 24.4391. Der Nationalrat hat diese drei Motionen am 21. März 2025 oppositionslos angenommen, nachdem der Bundesrat alle drei Motionen zur Annahme empfohlen hatte. Der Ständerat hat daraufhin die Motion Seiler Graf und meine Motion im März 2026 ohne Anpassungen angenommen. Er hat auch die Motion Götte angenommen, jedoch mit einer Änderung: Er strich den Teil, wonach schweizerische Domains künftig nur noch an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen vergeben werden sollen.

    Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich am 4. Mai 2026 eingehend mit dieser Änderung befasst. Mit 19 zu 6 Stimmen beantragt sie, an der ursprünglichen Fassung des Nationalrates festzuhalten. Warum? Für die Kommissionsmehrheit ist entscheidend, dass wir wirksame Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von Schweizer Domains ergreifen. Phishing und digitaler Betrug verursachen in der Schweiz nämlich jährlich massive Schäden zulasten von Konsumenten und Konsumentinnen und der Wirtschaft. Dieser Schaden nimmt jährlich zu. Die Schweizer Domains ".ch" und ".swiss" geniessen bei Konsumentinnen und Konsumenten ein grosses Vertrauen. Genau dieses Vertrauen machen sich Betrüger zunutze, indem sie solche Domains für Phishing-Angriffe und andere betrügerische Aktivitäten registrieren. Die Identifikationspflicht bei der Domainregistrierung ist ein wirksames Instrument, um diesen Missbrauch zu Beginn der Angriffskette zu verhindern, wie Studien und die Erfahrung anderer europäischer Staaten zeigen.

    Die Motion verfolgt zwei sich ergänzende Ziele: Erstens sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Inhaberinnen und Inhaber von Schweizer Domains eindeutig identifiziert werden können. Zweitens sollen die Behörden bei Missbrauchsfällen über wirksamere Möglichkeiten verfügen, um Domains zu sperren.

    Die Mehrheit ist überzeugt, dass diese beiden Elemente zusammengehören. Die Identifikation der Käuferinnen und Käufer von Schweizer Domains sowie die Ausweitung der Sperrgründe sind erforderlich, damit Missbrauchsmeldungen effizient bearbeitet und Missbräuche - ich nenne hier als Beispiel illegale Streamingdienste - wirksam bekämpft werden können.

    Dabei geht es nicht um zusätzliche Bürokratie um ihrer selbst willen. Es geht darum, die Glaubwürdigkeit und Sicherheit der Schweizer Domains ".ch" und ".swiss" zu stärken. Wer Schweizer Domains missbräuchlich verwendet, soll sich nicht hinter unklaren, unvollständigen oder sogar gefälschten Identitäten verstecken können.

    Der Kommission ist wichtig, dass gehandelt wird. Über den Handlungsbedarf besteht weitgehend Einigkeit. Die Mehrheit ist jedoch der Auffassung, dass die ursprüngliche Fassung der Motion das Problem umfassender und wirksamer adressiert als die vom Ständerat abgeänderte Version.

    Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie deshalb, die ursprüngliche Fassung der Motion zu unterstützen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die Mitte-Fraktion unterstützt das Eintreten auf die Vorlage und lehnt den Rückweisungsantrag ab.

    Die Luftfahrt ist für die Schweiz von herausragender Bedeutung. Als exportorientiertes Land im Herzen Europas sind wir auf leistungsfähige internationale Verbindungen angewiesen. Unsere Flughäfen und unsere Fluggesellschaften sichern die Anbindung an die Weltmärkte, schaffen Arbeitsplätze und tragen wesentlich zum Wohlstand unseres Landes bei.

    Wertmässig mehr als 50 Prozent der Schweizer Warenexporte werden per Luftfracht transportiert. Besonders die Pharmaindustrie, die Medizinaltechnik, die Uhrenindustrie und andere exportstarke Branchen sind auf schnelle und zuverlässige internationale Verbindungen angewiesen.

    Die Bedeutung der Luftfahrt geht aber weit über den Warenverkehr hinaus. Sie ist auch eine zentrale Voraussetzung für den Schweizer Tourismus. Die Luftfahrt ist das Tor zur Welt. Internationale Gäste aus Europa, Nordamerika, Asien und dem Mittleren Osten erreichen unser Land in erster Linie über die Landesflughäfen Zürich und Genf. Davon profitieren nicht nur die Städte, sondern gerade auch die Bergregionen. Eine leistungsfähige Luftverkehrsinfrastruktur stärkt somit den ganzen Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie bringt und sichert Wertschöpfung und Arbeitsplätze.

    Die vorliegende Revision setzt mehrere vom Parlament beschlossene Motionen um und enthält zahlreiche Anpassungen, welche die Rechtssicherheit erhöhen und den Vollzug verbessern. Ein grosser Teil der Vorlage dient zudem der Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr - nicht zuletzt mit der gesetzlichen Verankerung der Redlichkeitskultur, der Just Culture. Deshalb gibt es für die Mitte-Fraktion keinen Grund, diese Vorlage zurückzuweisen. Im Gegenteil: Wir sollten die notwendigen Anpassungen nun endlich beschliessen.

    Ich spreche auch gleich zu den einzelnen Anträgen in der Detailberatung. Besonders wichtig ist für uns die Besitzstandsgarantie für Landesflughäfen gemäss Artikel 36abis. Der Bundesrat hält in seiner Botschaft ausdrücklich fest, dass die Landesflughäfen Zürich und Genf für die internationale Anbindung der Schweiz von zentraler Bedeutung sind und zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts und von Arbeitsplätzen beitragen. Mit der vorgeschlagenen Präzisierung des Nationalrates wird die Besitzstandsgarantie so sichergestellt, dass wesentliche Eckwerte des Flughafenbetriebs nicht eingeschränkt werden können. Es geht explizit um eine Klarstellung und die rechtliche Absicherung des Status quo - nicht um eine Ausweitung. Für die Planungssicherheit ist dies von eminenter Bedeutung. Mit dieser Anpassung geben wir ein Bekenntnis für unsere Landesflughäfen ab. Für die Mitte-Fraktion ist dies zentral. Die Schweiz lebt von ihrer internationalen Vernetzung. Wer die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landesflughäfen schwächt, gefährdet Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Wohlstand in unserem Land.

    Eine Minderheit möchte eine Konzessionsabgabe einführen. Die Diskussion dazu ist berechtigt. Wir sind aber klar der Meinung, dass eine solche Abgabe nicht im Rahmen dieser Gesetzesrevision eingeführt werden darf. Die Einführung einer Konzessionsabgabe wäre eine weitreichende und einschneidende Änderung mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Landesflughäfen, die Schweizer Fluggesellschaften und den Luftfahrtstandort Schweiz generell. Eine solche Diskussion darf und soll geführt werden. Dafür müssen aber zuerst die notwendigen Grundlagen geschaffen werden. Das heisst: Es braucht Transparenz über die finanziellen Auswirkungen, eine vertiefte Analyse der Folgen für das Luftfahrtsystem Schweiz sowie eine ordentliche Vernehmlassung. All dies liegt heute nicht vor. Die Diskussion gehört in eine separate Vorlage, wo sie seriös und umfassend geführt werden kann. Deshalb lehnen wir die Einführung einer Konzessionsabgabe im Rahmen dieser Vorlage ab.

    Ein weiterer wichtiger Punkt für die Mitte-Fraktion ist die Erhöhung der Altersgrenze für Helikopterpilotinnen und Helikopterpiloten auf 65 Jahre. Dazu erlaube ich mir eine persönliche Bemerkung als Präsident der Swiss Helicopter Association.

    Seit über zehn Jahren kämpfen wir für eine souveräne schweizerische Lösung. Es ist ehrlich gesagt ein Armutszeugnis, dass es so lange gedauert hat, bis wir endlich an diesem Punkt angekommen sind. Es gibt nicht einen vernünftigen Grund, weshalb gesunde, erfahrene und flugtaugliche Helikopterpilotinnen und -piloten nicht bis zum Alter von 65 Jahren fliegen dürfen.

    Dass diese Lösung nun Realität wird, ist nicht selbstverständlich. Sie ist das Ergebnis mehrerer parlamentarischer Vorstösse und eines langen politischen Engagements, weil das Bundesamt für Zivilluftfahrt den Mut nicht hatte, von der Easa-Regulierung abzuweichen. Nur durch erheblichen politischen Druck über Jahre hinweg ist uns dies gelungen. Umso mehr freut es mich, dass wir diesen Schritt heute endlich machen können.

    Zusammenfassend hält die Mitte-Fraktion fest: Wir unterstützen das Eintreten auf die Vorlage; wir lehnen die Rückweisung ab; wir stehen klar hinter der Besitzstandsgarantie für die Landesflughäfen; wir lehnen die Einführung einer Konzessionsabgabe in dieser Vorlage ab, und wir begrüssen ausdrücklich - wie Sie gespürt haben - die längst überfällige Schweizer Lösung für Helikopterpilotinnen und -piloten bis 65 Jahre.

    Die Mitte-Fraktion beantragt Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und in der Detailberatung jeweils den Anträgen der Mehrheit zu folgen. Bei Artikel 36 Absatz 3 gibt es in unserer Fraktion unterschiedliche Meinungen. Für die Mitte-Fraktion ist es ein grosses Anliegen, dass dieses Gesetz baldmöglichst für die Schlussabstimmung bereit ist und in Kraft gesetzt werden kann. Verschiedene Akteure der Luftfahrt warten nämlich sehnlichst auf die Anpassungen bei diesem Gesetz.

  5. Redetext
    Schweiz

    Der Zivilschutz steht seit Jahren vor einem erheblichen Alimentierungsproblem. Zahlreiche Organisationen haben Mühe, ihre Bestände aufrechtzuerhalten und ihre Aufgaben langfristig zu erfüllen. Mit meiner Motion unterbreite ich Ihnen einen pragmatischen und umsetzbaren Vorschlag, um diesem Problem entgegenzuwirken. Konkret geht es um Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer Niederlassungsbewilligung, also um Personen, die dauerhaft in unserem Land leben, hier arbeiten und ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben. Diese sollen künftig analog zu Schweizer Männern schutzdienstpflichtig werden. Leisten Sie den Dienst nicht, sollen Sie analog zu den Schweizer Männern eine Abgabe schulden. Die Ausweitung der Schutzdienstpflicht hat das Potenzial, das Alimentierungsproblem im Zivilschutz zu entschärfen. Zudem könnte sie einen Beitrag zu einer noch besseren Integration leisten. Auch würden Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer Niederlassungsbewilligung analog zu den Schweizern einen Beitrag für die Sicherheit und die Gesellschaft leisten. In verschiedenen Gemeinden der Schweiz sind diese beispielsweise auch der Feuerwehrpflicht unterstellt. Die Auswirkungen auf die Alimentierung der Zivilschutzorganisationen sind vielversprechend. So leben heute rund 78 000 Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung im dienstpflichtigen Alter in der Schweiz, rund 6000 pro Jahrgang. Das heisst, es könnte mit jährlich rund 6000 zusätzlichen Rekrutierungspflichtigen gerechnet werden. Wenn die gleichen Bedingungen bezüglich Tauglichkeit angewendet werden wie bei den Schweizer Männern, könnten theoretisch rund 4800 zusätzliche Schutzdienstpflichtige gewonnen werden. Mit dieser Gesetzesanpassung würden nicht nur zusätzliche Angehörige des Zivilschutzes gewonnen. Die Massnahme hätte auch eine integrative Wirkung. Wer dauerhaft in unserem Land lebt, profitiert von dessen Sicherheit und Stabilität. Darum ist es auch legitim, dass diese Menschen einen Beitrag zu deren Erhaltung leisten.

    Der Bundesrat lehnt die Motion mit dem Hinweis ab, die Dienstpflicht sei eine Bürgerpflicht. Ausländerinnen und Ausländer sind in der Schweiz auf Bundesebene von den politischen Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen. Entsprechend sei eine Dienstpflicht eine Ungleichbehandlung. Weiter schreibt er auch, dass volljährige in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer bereits heute gemäss geltendem Gesetz freiwillig Zivilschutz leisten können.

    Er übersieht aber, dass keine Ausländerin und kein Ausländer verpflichtet ist, hier eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen. Diesen bescheidenen Dienst an die Sicherheit unseres Landes darf von allen erwartet werden. Es scheint, als sei der Bundesrat von seiner Begründung aber auch nicht vollends überzeugt. Er anerkennt in der Antwort nämlich selbst - das sieht man, wenn man die Antwort bis zum Schluss liest -, dass eine stärkere Beteiligung der ausländischen Wohnbevölkerung an der Gewährleistung der Sicherheit der Schweiz im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems geprüft werden soll. Genau darum geht es bei meiner Motion.

    Ich bin überzeugt, dass wir die Diskussion nicht auf die lange Bank schieben sollten. Die Herausforderungen im Zivilschutz bestehen bereits heute. Es ist völlig gerechtfertigt, dass auch in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer einen ebenbürtigen Dienst für die Sicherheit der Schweiz im Bereich des Bevölkerungsschutzes leisten. Mit dieser Motion erhalten wir die Möglichkeit, einen konkreten Beitrag zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes zu leisten.

    Entsprechend bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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