PW

Priska Wismer-Felder

Aktiv
Die MitteFraktion M-E
SchweizLuzern

Mandat
Partei
Die MitteQuelle: M-E
Fraktion
Fraktion M-E
Parlament
Schweiz
Wahlkreis
Luzern
Kammer / Bereich
NR
Sitznummer
159
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Weiblich
Geboren
2. Oktober 1970
Zivilstand
verheiratet
Beruf
Bauer/Bäuerin
Sprache
Deutsch
Kontakt
Adresse
Stierenberg 1
6221 Rickenbach
Ebenfalls aktiv in
Kantonsrat
Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz· SurseeEhemalig
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q21032279
Quell-Körperschaft
CHE
Quelle aktualisiert
03.06.2026
Datensatz aktualisiert
06.07.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten(10489)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Interessenbindungen(12)
Zutrittsausweise(3)
  • Zutrittsausweis
    Achermann Silvy
    seit 02.06.2026Schweiz
  • Gast
    Bucher Markus
    30.09.2025 – 30.05.2026Schweiz
  • Lobbyist/in
    Boog Luca · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Die Junge Mitte Kanton Luzern
Reden(108)
  1. Redetext
    Schweiz

    Am 26. Januar 2026 hat Ihre Kommission die Motion 26.3011 der UREK-N, "Geothermieprojekte praxisnah fördern und Rechtssicherheit schaffen", beraten. Geothermieprojekte sind wertvoll für die Dekarbonisierung und können den Stromverbrauch vor allem auch im Winter senken.

    Mit dieser Kommissionsmotion wird der Bundesrat beauftragt, sicherzustellen, dass Geothermieprojekte auch dann gefördert werden können, wenn eine Doppelnutzung vorliegt. Mit der Doppelnutzung ist gemeint, dass die geförderte Wärme zuerst direkt mittels Wärmetauscher ins Fernwärmenetz übertragen wird und das etwas abgekühlte Wasser in einem zweiten Schritt mittels Wärmepumpe nochmals für die Wärmeübertragung genutzt wird. Dies klingt etwas technisch, ich versuche es jedoch mit möglichst einfachen Worten zu erklären.

    Heute gelten nur jene Geothermieprojekte, bei welchen die Temperatur des Geothermiefluids höher als die Vorlauftemperatur ist, als Projekte zur direkten Nutzung. Sie können gemäss geltendem Recht in Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe a des CO2-Gesetzes gefördert werden. Es gibt jedoch Geothermieprojekte, bei denen bei der Bohrung festgestellt wird, dass die Temperatur nicht ganz so hoch ist wie erwartet und unter der Vorlauftemperatur liegt, jedoch - und das ist bei dieser Motion entscheidend - noch über der Rücklauftemperatur. Bei diesen Projekten muss die Nutzung mit einem Wärmetauscher und einer Wärmepumpe kombiniert werden. Somit gelten diese Projekte nach heutiger Schweizer Praxis nicht mehr als Projekte zur direkten Nutzung und verlieren die Förderberechtigung. Sie sind zwar nicht genau gleich effizient wie jene Geothermieprojekte, bei denen die Temperatur über der Vorlauftemperatur liegt. Die Projekte mit Doppelnutzung tragen aber gleichwohl dazu bei, dass Fernwärmenetze errichtet werden können, welche umweltschonend und energiesparend funktionieren.

    Die vorliegende Motion beabsichtigt nun, dass die Gesetzgebung so angepasst wird, dass nebst den Projekten zur direkten Nutzung auch die Projekte zur Doppelnutzung unterstützt werden können. Ich betone jedoch nochmals, dass gemäss dem Willen der Kommission nur jene Projekte gemeint sind, bei denen die Temperatur über der Rücklauftemperatur liegt.

    Gemäss Aussagen der Branche besteht mit der heutigen Förderpraxis die Gefahr, dass Projekte in der Erkundungsphase zwar unterstützt werden, anschliessend aber ohne Mehrwert wieder eingestellt werden, da sie die Förderberechtigung verlieren. Dies will die Motion verhindern.

    Unsere Kommission ist sich bewusst - und die Verwaltung hat uns ihrerseits auch darauf hingewiesen -, dass die Gelder zur Förderung begrenzt sind und gezielt eingesetzt werden müssen. In der Frühjahrssession 2026 hat das Parlament im Entlastungspaket 27 entschieden, dass die Geothermie weiterhin mit 30 Millionen Franken pro Jahr aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe gefördert werden soll. Damit hat das Parlament den Finanzrahmen für die Dekarbonisierung und den Ausbau von Wärmenetzen geklärt.

    Zusammenfassend kann ich sagen: Das Potenzial der Geothermie ist sehr gross. Sie wird jedoch heute noch zu wenig genutzt, obwohl sie eine grosse Chance für die Zukunft für die Energieversorgung bietet. Diese Chance will die Mehrheit der Kommission packen. Ihre Kommission hat der Motion mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Im Namen der Kommission bitte ich Sie ebenfalls um Zustimmung zur Motion.

  2. Redetext
    Schweiz

    Wie bereits letzte Woche beantrage ich im Namen einer starken Minderheit die Rückweisung des indirekten Gegenentwurfs an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Finanzierung neuer Kernkraftwerke vor der Aufhebung eines Neubauverbots vertieft abzuklären.

    In der Zwischenzeit hat auch die UREK des Ständerates einen Bericht beim Departement des zuständigen Bundesrates bestellt, der sich im Wesentlichen mit der Finanzierung befassen soll. Der Bundesrat hat versprochen, diesen Bericht bis Ende Jahr zu erstellen, sodass er dann bei einer allfälligen Volksabstimmung vorliegen wird. Den Mitgliedern der Kommissionsminderheit ist es aber wichtig, dass unser Parlament die Entscheidung über die Aufhebung des Neubauverbots in Kenntnis der finanziellen Auswirkungen für den Staat und allenfalls den Stromkonsumenten fällen kann, dass das also klar ist. Das gehört zwingend zu einer seriösen Entscheidfindung. Stellen Sie sich vor, Sie sagen heute Ja zu einem Gegenvorschlag in völliger Unwissenheit über die finanziellen Grössenordnungen und Finanzierungsquellen, und in diesem Bericht, der Ende Jahr vorliegen wird, lesen Sie dann eine Variante, welche für Sie nicht tragbar ist. Wie wollen Sie dann mit gutem Gewissen der Bevölkerung die Annahme des Gegenvorschlags empfehlen?

    In der Botschaft zum Gegenvorschlag ist ausgeführt, dass die Gestehungskosten pro Kilowattstunde gemäss heutigen Berechnungen des BFE bei 7 bis 12 Rappen liegen würden. Wenn eine solche Gestehungskostenberechnung bereits besteht, sollte es auch möglich sein, die Finanzierung dafür aufzuzeigen und darzulegen, wie eine allfällig nötige Unterstützung aussehen kann. Nur so können wir als Parlamentarier und Parlamentarierin beurteilen, ob die Finanzierung unterstützungswürdig ist, und nur so können wir auch tatsächlich sicherstellen, dass die Finanzierung diejenige der erneuerbaren Energien nicht beeinträchtigt oder schmälert, so wie das in der Debatte jeweils betont wurde.

    Immer wieder wurde gesagt, dass es zuerst ein Projekt brauche, bevor man Aussagen zur Finanzierung machen könne. Das wäre ein kompletter Systemwechsel. Bis anhin haben wir immer zuerst den Finanzrahmen und die Instrumente definiert. Die einzelnen Investoren mussten sich anschliessend an diesen Rahmenbedingungen orientieren und entscheiden, ob die Wirtschaftlichkeit, die wirtschaftliche Tragbarkeit gegeben ist. Ich betone nochmals: Wir verlieren durch diese Abklärung am Ende keine Zeit. Im Gegenteil, kein Unternehmen wird ein 100-Millionen-Projekt planen - so viel kostet nämlich alleine die Projektierung gemäss Axpo -, wenn nicht Klarheit darüber besteht, wie die Finanzhilfe aussehen wird. Wir gewinnen aber Transparenz für unsere Entscheidung, das gilt unabhängig davon, ob Sie für oder gegen neue Atomkraftwerke sind. Bereits letztes Mal habe ich ausgeführt, dass die Forderung nach der Darlegung der finanziellen Auswirkungen auch ein Anliegen der Energiedirektorenkonferenz ist und entsprechend an uns herangetragen wurde.

    Der versprochene Bericht ist zu begrüssen. Ich komme aber nicht darum herum, mein Erstaunen darüber auszudrücken, dass man jetzt plötzlich auf diese Forderung eintritt. Dieser Bericht wurde nämlich auch mit dem Mitbericht der Finanzkommission gefordert. Damals wurde die Erstellung eines solchen Berichtes, auch auf Anraten des Bundesrates hin, abgelehnt.

    Ich bitte Sie deshalb, den Rückweisungsantrag zu unterstützen und hoffe auf eine heute gute Entscheidung.

  3. Redetext
    Schweiz

    Herr Bundesrat, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe Ihnen sehr genau zugehört. Sie haben bestätigt, dass es in der Vorlage eine Kostenberechnung gibt; Sie haben auch bestätigt, dass alle Energieformen subventioniert werden müssen, irgendwie unterstützt werden müssen. Wäre es dann nicht ehrlich, uns als Parlament auch zu sagen - da diese Kostenberechnung schon bestehe -, aus welchen Quellen Sie diese Finanzierung vornehmen wollen und in welchem finanziellen Rahmen das geschehen soll?

  4. Redetext
    Schweiz

    Herr Imark, Sie werden nicht müde zu betonen, dass die Kernkraft eine sehr günstige Stromproduktionsart ist. Vor diesem Hintergrund kann ich nicht verstehen, weshalb Sie die Finanzen nicht geklärt haben wollen. Ich interpretiere es so, dass Sie Angst haben, die Finanzierung offenzulegen.

    Und dann haben Sie erneut die Axpo-Szenarien erwähnt und gesagt, das Szenario 2 mit Kernenergie sei 15 Milliarden Franken günstiger. Wenn aber beide Szenarien unter den gleichen Prämissen verglichen werden, dann landet das Szenario "Erneuerbare" bei 51,6 Milliarden Franken und ist damit sogar noch ein klein wenig günstiger als das andere Szenario. Weshalb verschweigen Sie jedes Mal, dass die beiden Szenarien eigentlich gleich teuer kommen, wenn man die gleichen Prämissen heranzieht? Und weshalb kommen Sie immer mit diesen 15 Milliarden?

  5. Redetext
    Schweiz

    Frau Vincenz-Stauffacher, Sie haben es vorhin auch kurz angesprochen, nämlich Ihre Delegiertenversammlung, die damals auf Ihren Antrag, also den Antrag der FDP-Frauen, hin das Verbot für die neue Generation von Kernkraftwerken beibehalten wollte. Genau so ein Antrag ist als Minderheitsantrag im Gegenentwurf enthalten. Können Sie sagen, weshalb Sie hier nicht dem Beschluss Ihrer Delegiertenversammlung und Ihrem Antrag von damals folgen möchten?

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Daten: OpenParlData · CC BY 4.0