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Unerwünschte Anrufe. Braucht es neue Massnahmen?

(24.3632)PostulatÜberwiesen an den Bundesrat
Schweiz13.06.2024
Profile
Type
Postulat
State
Überwiesen an den Bundesrat
Parliament
Schweiz
Number
24.3632
Start
13.06.2024
References & source
Official record
Official profile
External ID
20243632
Contributions(25)
  • Mauro PoggiaMitunterzeichner/inMouvement Citoyens Genevois
  • Hans WickiMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
  • Carlo SommarugaMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • Pascal BroulisMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
Timeline(6)
  • Annahme
    Ständerat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • In Ständerat geplant
  • Antrag: Annahme
    Bundesrat
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Texts(4)
  • Eingereichter TextTEXT

    Seit der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahr 2019, mit der die Verpflichtung eingeführt wurde, dass Anbieterinnen von Fernmeldediensten unerwünschte Werbeanrufe bekämpfen müssen (Art. 45a FMG), z. B. durch Filterung, ist das Ausmass der Werbeanrufe immer noch beunruhigend hoch. Der Bundesrat wird daher beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, wie stark die Konsumentinnen und Konsumenten unerwünschten Anrufen ausgesetzt sind, um die Wirksamkeit der Instrumente zur Bekämpfung solcher Anrufe zu bewerten und Empfehlungen zur Verbesserung der Instrumente und der geltenden rechtlichen Bestimmungen abzugeben. Der Bericht soll sich zudem mit der Koordination zwischen dem BAKOM und dem SECO befassen, um festzustellen, ob es möglich ist, Unternehmen, die vom BAKOM Nummernblöcke erhalten, zu identifizieren und gegen Unternehmen, die unlauter handeln, Massnahmen zu ergreifen. 

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Unerwünschte Anrufe. Braucht es neue Massnahmen?
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Das Fernmeldegesetz soll in naher Zukunft einer Revision unterzogen werden. Dazu wird bis Ende 2025 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet werden. Die im Postulat aufgeworfenen Fragen werden im Rahmen des Revisionsprojekts geprüft und beantwortet werden.



    Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • BegründungTEXT

    Unerwünschte Anrufe gehören zu den häufigsten Beschwerden, die von Konsumentenvertretungen bearbeitet werden. Trotz der Revision des FMG und des UWG im Jahr 2019 sind die Filter der Anbieterinnen nicht standardmässig aktiviert, und die Firmen, die Werbeanrufe tätigen, sind sehr einfallsreich, wenn es darum geht, den Schutz zu umgehen. So handeln viele Callcenter illegal, um Dienstleistungen und Produkte zu verkaufen. Gleichzeitig profitiert der Telefonmissbrauch vom Fortschritt der Informations- und Kommunikationstechnologie, um immer treffsicherer und wirksamer zu werden. Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, sind die Firmen vom Ausland aus tätig und wechseln häufig die Telefonnummer. Nur wenige Klagen führen daher in der Schweiz zu einem Urteil. 

     

    Gleichzeitig stellt das BAKOM den Anbieterinnen Nummernblöcke zur Verfügung, die wiederum Callcentern zur Verfügung gestellt werden, während das SECO Beschwerden entgegennimmt. Letztlich ist somit die für den Vollzug des FMG zuständige Stelle als Zudienerin Teil des Problems.

     

    Es ist daher notwendig, diese Problematik vor dem Hintergrund der jüngsten technologischen Entwicklung zu betrachten und die Wirksamkeit der Instrumente zu bewerten, die nach der 2021 in Kraft getretenen Revision eingeführt wurden. Damit sollen die Massnahmen evaluiert und es soll festgestellt werden, wie die aktuelle Situation, die offensichtlich unbefriedigend zu sein scheint, verbessert werden kann.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0