Nationales sicheres Datenverbundsystem. Verpflichtungskredit
(18.088)- Abstimmung
- RedetextJean-René Fournier(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextViola Amherd(Die Mitte)Schweiz
Wie es vom Kommissionssprecher gesagt wurde, hat der Nationalrat am 14. Juni dieses Jahres als Erstrat dem Verpflichtungskredit ohne Gegenstimme zugestimmt. Ihre Kommission hat die Vorlage am 15. August ebenfalls beraten und beantragt einstimmig die Annahme des Bundesbeschlusses.
Die Veränderung der Risiken und der Bedrohungslage stellt den Bevölkerungsschutz vor neue Herausforderungen. Neue Risiken wie Cyberangriffe auf die Behörden oder die Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen nehmen global zu. Die Terrorbedrohung hat sich verschärft, und die Abhängigkeit von einer sicheren Stromversorgung wächst ständig. Die heute verfügbaren Telekommunikationssysteme weisen Sicherheitsdefizite auf. Im Rahmen der Sicherheitsverbundsübung 2014 wurde festgestellt, dass die Telekommunikationssysteme im Fall einer Strommangellage ausfallen würden oder örtlich eingeschränkt wären. Zusätzlich fehlt ein gesichertes System, das bei einem Erdbeben, einem Kernkraftwerkunfall oder einem Terroranschlag die Gesamtsicht über eine komplexe Lage oder ein gemeinsames Lagebild gewährleisten kann.
Diese Erkenntnisse wurden im Rahmen der strategischen Führungsübung 2017 bestätigt. Die Führungsorgane, Einsatzorganisationen, Behörden sowie Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen sind bei Katastrophen und Notlagen auf funktionierende Kommunikationssysteme und ein konsolidiertes Lagebild angewiesen. Nur mit einer gesicherten Kommunikation können die Bevölkerung alarmiert, kritische Dienstleistungen aufrechterhalten und rechtzeitig Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung angeordnet werden. Lageinformationen in allen Situationen und funktionierende Führungssysteme sind erforderlich, um schnell und umfassend über die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen zu verfügen und um die Umsetzung von Schutzmassnahmen sicherzustellen. [PAGE 612]
Es soll ein nationales sicheres Datenverbundsystem aufgebaut werden; dies, um im Katastrophenfall den Informations- und Datenaustausch der zuständigen Behörden und Organisationen sicherzustellen, auch bei einer länger andauernden Strommangellage oder bei Stromausfall. Zudem soll der Schutz vor Cyberangriffen deutlich erhöht werden. Das System schliesst zusammen mit dem bis anhin fehlenden gemeinsamen Lageverbundsystem eine bedeutende Sicherheitslücke im Bevölkerungsschutz.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 150 Millionen Franken zu bewilligen. Die Freigabe soll in drei Schritten erfolgen. Für die erste Etappe sollen Mittel im Umfang von 14,7 Millionen Franken mit einem Bundesbeschluss freigegeben werden. Über die Freigabe der Mittel für die zweite und dritte Etappe soll der Bundesrat gestützt auf den Projektfortschritt entscheiden.
Es handelt sich, wie vom Kommissionssprecher gesagt, um ein IKT-Schlüsselprojekt. Dieses wird von der Finanzdelegation eng begleitet. Ich kann Ihnen auch die in der Finanzdelegation und in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates diskutierte Kostentransparenz zusichern. Der Bundesrat wird die zweite Etappe des Projekts erst nach Abschluss der Konzeptphase freigeben, sobald die Kostentransparenz vorliegt. Das Projektreporting erfolgt, wie für ein IKT-Schlüsselprojekt vorgegeben, vierteljährlich und in der nötigen Ausführlichkeit. Die Finanzdelegation wird jeweils über die Ergebnisse informiert.
Die Investitionen sollen bis 2027 getätigt werden. Im Rahmen des Projekts sind insgesamt 120 Anschlüsse geplant: 36 Kantonsanschlüsse, 43 Anschlüsse für kritische Infrastrukturen, 1 Anschluss für das Fürstentum Liechtenstein sowie 40 Bundesanschlüsse. Für die 40 Bundesanschlüsse kommt der Bund selber auf. Für die 80 anderen Anschlüsse erhält der Bund ab Inbetriebnahme einen jährlichen Kostenbeitrag von insgesamt 10 Millionen Franken. Die angeschlossenen Nutzer beteiligen sich an den Betriebs- und Unterhaltskosten mit jährlichen Kostenbeiträgen von rund 125[NB]000 Franken pro Nutzerstandort.
Durch die Ausserbetriebnahme des veralteten Meldesystems Vulpus entfallen ab 2026 Betriebsaufwände von jährlich rund 1,5 Millionen Franken. Für die Umsetzung und den Betrieb des nationalen sicheren Datenverbundsystems resultiert beim VBS ein personeller Aufwand von rund 30 Vollzeitstellen, davon werden 15 dauerhaft VBS-intern kompensiert. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und die Führungsunterstützungsbasis der Armee können den Zusatzaufwand des Systems ohne diese Personalaufstockung nicht bewältigen.
Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, auf den Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit einzutreten und den Bundesbeschluss anzunehmen.
- RedetextPeter Hegglin(Die Mitte)Schweiz
Die heute für die Führungsorgane von Bund, Kantonen und Gemeinden verfügbaren Telekommunikationssysteme weisen Sicherheitsdefizite auf. Im Rahmen der Sicherheitsverbundsübung 2014 und der strategischen Führungsübung 2017 wurde festgestellt, dass die Telekommunikationssysteme im Falle einer Strommangellage ausfallen würden oder deutlich eingeschränkt wären. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die heute benutzten kommerziellen Netze eine geringe oder keine Krisenresistenz aufweisen. Systeme, deren Funktionalität eingeschränkt ist, ermöglichen keinen stabilen, zeitgerechten und verlässlichen Daten- und Informationsfluss.
Zusätzlich fehlt ein gesichertes System, das bei einem Erdbeben, einem Kernkraftwerkunfall oder einem Terroranschlag die Gesamtsicht über eine komplexe Lage oder ein gemeinsames Lagebild gewährleisten kann. Gerade bei Katastrophen und Notlagen sind die Führungsorgane, die weiteren involvierten Behörden und Organisationen sowie die Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen auf funktionelle Kommunikationssysteme und ein konsolidiertes Lagebild [PAGE 611] angewiesen, um die Bevölkerung zu alarmieren, kritische Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und rechtzeitig Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung anzuordnen. Der Notwendigkeit eines gegen Stromausfall und Cyberattacken gehärteten und gesicherten leitergebundenen Datenverbundsystems wurde in einer Konsultation bei Kantonen, Bundesstellen und Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen höchste Priorität eingeräumt. Gestützt auf diese Erkenntnisse hat der Bundesrat die vorliegende Botschaft erarbeitet und im November 2018 verabschiedet.
Ich komme zum Inhalt der Botschaft: Um die Ausfallsicherheit der Telekommunikationssysteme und des breitbandigen Informations- und Datenaustausches sowie den Schutz vor Cyberangriffen zu erhöhen, soll ein nationales sicheres Datenverbundsystem aufgebaut werden. Dabei handelt es sich um ein Verbundsystem, an dem sich Bund, Kantone und Dritte gemeinsam beteiligen. Die Regelung der Zuständigkeiten und der Finanzierung des Systems zwischen Bund, Kantonen und Dritten ist in der Botschaft zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes enthalten. Dieses Gesetz haben Sie gerade vorgängig beraten, und Sie haben ihm zugestimmt.
Im Fall einer Katastrophe oder Notlage soll das Datenverbundsystem die Telekommunikation und den breitbandigen Datenaustausch zwischen den Partnern im Bevölkerungsschutz sicherstellen. Angeschlossen werden Führungsorgane und Sicherheitsbehörden von Bund und Kantonen, dazu Einsatzorganisationen wie die Einsatzzentralen der Kantonspolizeien und die Armee sowie Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen. In das neue System soll auch das nationale Lageverbundsystem integriert werden, zu dessen Realisierung der Bundesrat das VBS bereits beauftragt hat. Das Gesamtsystem soll dank einer Notstromversorgung auch im Fall eines Stromausfalls mindestens vierzehn Tage funktionieren. Durch die Isolation von allen anderen Netzen - beispielsweise dem Internet - soll der Schutz vor Cyberangriffen erhöht werden. Das nationale sichere Datenverbundsystem soll rund 120 Nutzerstandorte breitbandig verbinden. Zu diesem Zweck werden bereits bestehende Infrastrukturen benutzt, insbesondere die geerdeten Standorte und die Glasfaserinfrastruktur des Führungsnetzes Schweiz, das die Armee betreibt.
Wir bauen aber nicht nur ein Netz für den Katastrophenfall, sondern generell ein gutes Netz für den täglichen Austausch zwischen Bund, Kantonen und Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen. Zu dessen Realisierung beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken für den Zeitraum 2020-2027. In der Projektphase sind im VBS rund 30 Vollzeitstellen erforderlich. 15 Stellen werden innerhalb des Departementes kompensiert, um 15 Stellen muss aufgestockt werden. Von diesen 15 zusätzlichen Stellen sind bei Projektabschluss 10 Stellen für den technischen Betrieb und Unterhalt, den jährlichen Werterhalt sowie das Management der Leistungsbezüger erforderlich.
Mit dem Bundesbeschluss soll das Parlament einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 150 Millionen Franken bewilligen. Die Freigabe erfolgt aber in drei Schritten: Für die erste Etappe werden jetzt Mittel im Umfang von 14,7 Millionen mit dem Bundesbeschluss freigegeben. Über die Freigabe der Mittel für die zweite Etappe im Umfang von 83,6 Millionen und für die dritte Etappe im Umfang von 51,7 Millionen kann der Bundesrat gestützt auf den Projektfortschritt entscheiden.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz ist verantwortlich für die Projektführung, das Projektmanagement und in Delegation für die Beschaffungen. Der Verpflichtungskredit umfasst das Projektmanagement, Entwicklungsarbeiten, Hard- und Softwarebeschaffungen, Lizenzen, Netzinfrastrukturen sowie Leistungen im Netzmanagement und in der Instandhaltung.
Durch den Betrieb und den Unterhalt des Datenverbundsystems erhöht sich der Funktionsaufwand des Bundesamtes ab dem Jahr 2020 kontinuierlich und wird ab dem Jahr 2027 um 15 Millionen höher sein. Es können aber auch Systeme ausser Betrieb genommen werden, so das Meldesystem Vulpus. Damit fallen ab dem Jahr 2026 Betriebsaufwände von jährlich 1,5 Millionen weg. Die Kantone beteiligen sich mit 4,5 Millionen Franken an den Betriebs- und Unterhaltskosten; sie erhalten dafür 36 Anschlüsse. Die Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen können sich auch anschliessen. Dort rechnet man mit jährlichen Beiträgen an den Bund von etwa 10 Millionen Franken.
Aufgrund des hohen Verpflichtungskredites vertiefte sich die Kommission auch in die Themen Projektorganisation und Kontrolle. Das Projekt ist ein IKT-Schlüsselprojekt des Bundes und wird entsprechend von der Finanzdelegation und den Finanzkommissionen eng begleitet.
Mit dem Bundesbeschluss bewilligen wir erst 14,7 Millionen Franken. Die zweite Projekttranche gibt der Bundesrat gestützt auf den Projektfortschritt frei. Mit den jährlichen Budgetbeschlüssen informiert uns der Bundesrat jeweils über den Stand aller IKT-Schlüsselprojekte, auch über das vorliegende. Diese Informationen sind dann Grundlage zur Beratung von Beschlüssen, des Budgets und notabene der Freigabe der jährlichen Tranchen.
Die Kosteneinschätzungen basieren auf Richtofferten der Führungsunterstützungsbasis der Armee. Zudem wurden die Kosten aufgrund anderer Systeme im Ausland abgeschätzt. Im Kredit ist auch ein Risikozuschlag eingerechnet. Gewisse Risiken bestehen, weil es ein Entwicklungsprojekt ist. Gemäss aktuellem Stand kann aber davon ausgegangen werden, dass der Verpflichtungskredit ausreichen wird.
Der Nationalrat hat als Erstrat den Bundesbeschluss am 14.[NB]Juni 2019 einstimmig mit 175 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
In ihrem Mitbericht unterstützt die Finanzkommission des Ständerates die Vorlage ebenfalls einstimmig. Unsere Kommission hat das Geschäft an der Sitzung vom 15. August beraten. Vorgestellt wurde es von Frau Bundesrätin Viola Amherd, dem stellvertretenden Generalsekretär Marc Siegenthaler und noch weiteren Mitarbeitenden. Ich danke Frau Bundesrätin Viola Amherd und ihren Mitarbeitern für die gute Unterstützung der Kommissionsarbeit.
Ich empfehle Ihnen im Namen der einstimmigen Sicherheitspolitischen Kommission, auf die Vorlage einzutreten und ihr in der Fassung des Bundesrates zuzustimmen.
- Abstimmung
- Redetext
- RedetextViola Amherd(Die Mitte)Schweiz
Wir sprechen, Sie haben es gehört, über den Verpflichtungskredit für das nationale sichere Datenverbundsystem und darüber, was dieser Kredit dann beinhaltet.
Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates führte am 15. Mai 2019 die Beratung der Vorlage durch. Eintreten war dabei unbestritten. Die SiK-NR nahm zur Kenntnis, dass es sich beim sicheren Datenverbundsystem um ein IKT-Schlüsselprojekt handelt, das von der Finanzkommission eng begleitet wird. Die Finanzkommission hat sich heute ja auch geäussert. Die Kommission begrüsst zudem, dass der Bundesbeschluss eine an den Projektfortschritt gekoppelte Freigabe des Kredits in drei Etappen vorsieht.
Die Sicherheitspolitische Kommission hält die Einrichtung eines sicheren Datenverbundsystems für notwendig, um den breitbandigen Daten- und Informationsaustausch zwischen den Partnern im Bevölkerungsschutz im Falle einer Katastrophe oder Notlage sowie bei Cyberangriffen und Stromausfällen sicherzustellen. In der Gesamtabstimmung hat die SiK-NR die Vorlage einstimmig angenommen.
Nachfolgend gebe ich Ihnen einige Informationen zu dieser Vorlage. Die Veränderung der Risikolandschaft und Bedrohungslage stellt den Bevölkerungsschutz vor neue Herausforderungen. Risiken wie Cyberangriffe auf die Behörden oder die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen nehmen global zu. Die Terrorbedrohung hat sich verschärft. Die Abhängigkeit von einer sicheren Stromversorgung wächst ständig. Die heute zur Verfügung stehenden Telekommunikationssysteme weisen Sicherheitsdefizite auf.
Im Rahmen der Sicherheitsverbundsübung 2014 wurde festgestellt, dass die Telekommunikationssysteme im Falle einer Strommangellage ausfallen würden oder deutlich eingeschränkt wären. Zusätzlich fehlt ein gesichertes System, das bei einem Erdbeben, einem Kernkraftwerkunfall oder einem Terroranschlag die Gesamtsicht über eine komplexe Situation oder ein gemeinsames Lagebild gewährleisten kann.
Diese Erkenntnisse wurden im Rahmen der strategischen Führungsübung 2017 bestätigt. Die Führungsorgane, Einsatzorganisationen, Behörden sowie Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen sind bei Katastrophen und Notlagen auf funktionierende Kommunikationssysteme und konsolidierte Lagebilder angewiesen. Nur mit einer gesicherten Kommunikation können die Bevölkerung alarmiert, kritische Dienstleistungen aufrechterhalten und Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig angeordnet werden.
Lageinformationen in allen Situationen und Führungssysteme sind erforderlich, um schnell und umfassend über die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen zu verfügen und um die Umsetzung von Schutzmassnahmen sicherzustellen. Es soll ein nationales sicheres Datenverbundsystem aufgebaut werden. Dieses soll den breitbandigen Informations- und Datenaustausch der Führungsorgane, Sicherheitsbehörden, Einsatzorganisationen und Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen auch bei länger andauernder Strommangellage oder bei Stromausfall sicherstellen. Zudem soll der Schutz vor Cyberangriffen deutlich erhöht werden. Mit dem System soll auch eine weitere Sicherheitslücke im Bevölkerungsschutz, nämlich das Fehlen eines Lageverbundsystems, behoben werden.
Der Bundesrat hat das VBS am 18. Dezember 2015 beauftragt, eine Auslegeordnung über die Telekommunikationsvorhaben zu erstellen, die für den Schutz der Schweizer Bevölkerung wichtig sind. Die Konsultation hat gezeigt, dass ein gegen Stromausfall und Cyberattacken gehärtetes und gesichertes Datenverbundsystem bei den Bundesstellen, bei den Kantonen und bei den Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen höchste Priorität hat. Dies gilt auch für das Lageverbundsystem.
Die vorgeschlagene Entwicklung und Beschaffung eines nationalen sicheren Datenverbundsystems hilft massgeblich mit, eine erkannte Sicherheitslücke zu schliessen und damit den Schutz der Bevölkerung zu verbessern. Das System soll nicht nur in ausserordentlichen und besonderen Lagen, sondern auch in der normalen Lage genutzt werden. Damit können weitere Synergien genutzt, Redundanzen mit anderen Kommunikationssystemen vermindert und längerfristig Kosten eingespart werden.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 150 Millionen Franken. Die Freigabe soll in drei Schritten erfolgen. Für die erste Etappe sollen Mittel im Umfang von 14,7 Millionen Franken mit vorliegendem Bundesbeschluss freigegeben werden. Über die Freigabe der Mittel für die zweite und dritte Etappe soll der Bundesrat aufgrund des Projektfortschritts entscheiden. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei diesem Projekt um ein IKT-Schlüsselprojekt. Dieses wird von der Finanzkommission eng begleitet. Dabei kann ich Ihnen die in der Finanzkommission und auch in der Sicherheitspolitischen Kommission diskutierte Kostentransparenz zusichern. Der Bundesrat wird die zweite Etappe des Projekts nach Vorliegen der Konzeptphase erst freigeben, wenn diese Kostentransparenz vorliegt. Das Projektreporting erfolgt, wie für ein IKT-Schlüsselprojekt vorgegeben, vierteljährlich und in der nötigen Ausführlichkeit. Die Finanzkommission wird jeweils über die Ergebnisse informiert.
Die Investitionen sollen bis 2027 getätigt werden. Durch den Unterhalt und den Betrieb des Datenverbundsystems erhöht sich der Funktionsaufwand des Babs jährlich in Stufen, ab 2027 jeweils um 15 Millionen Franken. Darin ist der zusätzlich erforderliche Personalaufwand nicht eingerechnet. Durch die Ausserbetriebnahme des Meldesystems Vulpus fallen ab 2026 Betriebsaufwände von jährlich 1,5 Millionen Franken weg. Ab vollständiger Inbetriebnahme des Grundnetzes, ab 2026, beteiligen sich die Kantone mit einem jährlichen Beitrag von 4,5 Millionen Franken an den Betriebs- und Unterhaltskosten des nationalen sicheren Datenverbundsystems. Dies entspricht durchschnittlichen jährlichen Kosten von rund 125[NB]000 Franken pro Nutzerstandort. Die Beiträge der Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen und Dritten, die das System nutzen wollen, kommen ebenfalls dem Bund zugute. Bei einer Annahme von 120 Anschlüssen resultieren daraus jährliche Beiträge für den Bund von 15 Millionen Franken abzüglich 5 Millionen Franken für die eigenen Bundesanschlüsse.
Für die Realisierung des Projekts und den landesweiten Betrieb des Systems, der rund um die Uhr gewährleistet werden muss, sind im Endausbau rund 25 Stellen erforderlich. Für die Umsetzung und den Betrieb des nationalen sicheren Datenverbundsystems resultiert beim VBS, insbesondere beim Babs und bei der Führungsunterstützungsbasis, ein personeller Aufwand von rund 30 Vollzeitstellen. Davon werden 15 Stellen dauerhaft VBS-intern kompensiert. Das Babs und die Führungsunterstützungsbasis können den Zusatzaufwand für das System ohne diese Personalaufstockung nicht bewältigen. Im Regelbetrieb betragen die Eigenleistungen der Bundesverwaltung infolge von Personalkosten ab 2028 rund 4,1 Millionen Franken.
Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, über den Verpflichtungskredit für das nationale sichere [PAGE 1107] Datenverbundsystem positiv abzustimmen, das heisst, zunächst auf diesen einzutreten und dann der Vorlage zuzustimmen.
- Redetext
- RedetextIda Glanzmann-Hunkeler(Die Mitte)Schweiz
Der Bevölkerungsschutz kann super organisiert sein - wenn aber die Kommunikation nicht funktioniert, nützt auch die beste Organisation nichts. Ein sicheres Datenverbundsystem ist daher für die Schweiz eine Notwendigkeit.
Eine sichere Verbindung mit Breitband unter den Kantonspolizeien, mit den Führungsorganen und den Sicherheitsbehörden von Bund und Kantonen und schlussendlich mit der Armee muss in der heutigen Zeit gewährleistet sein. Ein Horrorszenario wäre heute ein kompletter Stromausfall mit einem nachfolgenden Ausfall der Kommunikation unter den verschiedenen Sicherheitsbehörden. Gleiches gälte aber auch bei einer Cyberattacke, die das gesamte Kommunikationssystem lahmlegen würde.
Mit der vorliegenden Botschaft legen wir mit dem Verpflichtungskredit von 14,7 Millionen Franken den Grundstein für [PAGE 1106] die Erstellung der ersten Etappe. Über die weiteren Etappen kann der Bundesrat dann selber entscheiden.
Die CVP-Fraktion unterstützt diese Botschaft, sie hat aber schon auch ihre Bedenken. Uns wurde in der Kommission gesagt, dass man bei der Führungsunterstützungsbasis der Armee Richtofferten für dieses System eingeholt habe. Trotzdem finden wir es merkwürdig, wenn man solche Beträge, und dann noch in Tranchen, ohne Offerten bewilligen muss. Die WTO-Ausschreibung erfolge dann nach der Bewilligung im Parlament, wurde uns versichert. Und die FinDel werde dieses Projekt eng begleiten. Wir hoffen dies sehr und erwarten dann auch den jährlich versprochenen Standbericht.
Wir hoffen, dass die Bewältigung von Krisen auch dank dem heute beratenen Gesetz in Zukunft gut gemanagt werden kann und die verschiedenen Organisationen auch die Kommunikation in den Griff bekommen.
Die CVP-Fraktion ist für Eintreten und Zustimmung zu dieser Vorlage.
- RedetextSpeechSchweiz
Worum es bei diesem Bundesbeschluss geht, wurde vorhin bereits erwähnt, auch von den Kommissionssprechern: Es geht um 150 Millionen Franken. Die Freigabe erfolgt, wie ebenfalls gehört, in drei Etappen. Für die erste Etappe werden 14,7 Millionen freigegeben, in der zweiten dann 83,6 und in der dritten schliesslich 51,7 Millionen Franken.
Ja, es ist so: Die Risikolandschaft und die Bedrohungslage haben sich geändert. Der Bevölkerungsschutz steht vor Herausforderungen, da die Gefahr von Cyberangriffen auf Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen zunimmt. Die Telekommunikationssysteme, die wir heute zur Verfügung haben, haben Sicherheitsdefizite. Der Aufbau eines nationalen sicheren Datenverbundsystems macht also durchaus Sinn.
Es ist als IKT-Schlüsselprojekt eingestuft. Es wurde versichert, dass dieses Projekt bezüglich Kosten gut geplant wurde. Die sehr lange Projektdauer lässt sich durch die Etappierbarkeit begründen. Wir können als Parlament deshalb eigentlich nur darauf vertrauen, dass die uns versicherte gute Projektführung sowie die aufgegleiste Projektaufsicht tatsächlich über die sehr lange Dauer dieses Projektes Bestand haben und gewährleistet sind.
Man hat bereits etwas herausgespürt, dass etwas Misstrauen da ist, ob denn dies tatsächlich funktioniert. Es wurde mehrmals bewiesen, dass solche Projekte oder Projekte in ähnlicher Form eben durchaus Schwierigkeiten bereiten können und man bei solchen Projekten durchaus Geld verlieren kann. Wir glauben aber, dass der Bund eine lernende Organisation ist und aus diesem Grund eben genau eine gute Projektführung organisiert und die Projektüberprüfung im Griff hat.
Deshalb wird die BDP-Fraktion diesen Bundesbeschluss annehmen, dies zugunsten eines sicheren Datenverbundsystems.
- RedetextViola Amherd(Die Mitte)Schweiz
Es freut mich, dass Sie alle wieder im Saal sind. Erlauben Sie mir, am heutigen Tag des Frauenstreiks insbesondere die Frauen willkommen zu heissen. Ich mache das mit einem Zitat der ersten Ständeratspräsidentin, Josi Meier, die sagte: "Frauen gehören ins Haus - ins Gemeindehaus, ins Rathaus, ins Bundeshaus." Diese Aussage gilt natürlich noch heute. Wir brauchen Frauen in allen Bereichen, in allen Funktionen, Frauen, die mitreden, mitdenken, mitentscheiden und mitarbeiten - ob am Herd oder sonst irgendwo. (Beifall)
Hier und jetzt ist Mit- und Zusammenarbeiten gefragt, und deshalb fahren wir jetzt mit der Beratung des Gesetzes weiter.
- RedetextSamuel Bendahan(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Aujourd'hui, je vais vous parler du système national d'échange de données sécurisé du point de vue de la Commission des finances pour vous faire part de l'importance que ladite commission accorde à l'investissement qui est proposé, surtout en comparaison des coûts qui pourraient être engendrés par une défaillance du système actuel.
On ne se rend pas toujours compte à quel point l'infrastructure que nous utilisons quotidiennement pour les télécommunications est essentielle pour de nombreuses activités. Si, un jour, les infrastructures venaient à faire défaut, nous serions dans une situation critique du point de vue du fonctionnement de nombreux éléments importants pour le pays. Il est donc fondamental que nous ayons un réseau national qui soit à même de fonctionner même en cas de crise majeure. Aujourd'hui, cela n'est pas le cas.
La réponse à ce constat, c'est le développement du système sur lequel nous allons devoir nous prononcer. Son prix: 150 millions de francs. La Commission des finances a donc évalué le coût d'opportunité de cet investissement au regard des conséquences d'une éventuelle défaillance. Ces 150 millions de francs sont répartis comme suit: une première tranche de 14,7 millions de francs, qui sera immédiatement libérée, puis deux tranches supplémentaires de 83,6 puis 51,7 millions de francs, qui seront libérées plus tard. Cela a son importance, puisque certaines exigences ont été définies et discutées par la Commission des finances concernant la libération de ces montants.
En plus de ces montants, des frais de personnel interviendront tandis que l'entretien du système occasionnera lui aussi des frais. Au niveau du personnel, si jusqu'à 30 personnes seront mobilisées pour le développement du projet, 10 équivalents plein temps seront nécessaires pour la suite du projet, tout au long de sa durée de vie.
Il est important de savoir, en ce qui concerne les coûts que j'ai présentés, qu'une marge de sécurité relativement importante a été prévue, puisqu'elle atteint 15 pour cent des frais. Vous le savez sans doute, cette marge de sécurité est commune: elle est énorme, mais elle est tout à fait normale pour le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports, qui a pour habitude d'utiliser une partie de ses marges, voire de les dépasser.
Une plus grande transparence dans l'utilisation des infrastructures existantes a été demandée par la Commission des finances. En effet - et c'est une bonne chose - le système national d'échange de données sur lequel nous allons nous prononcer se basera aussi sur l'infrastructure existante. Evidemment, il est important de savoir comment les coûts sont attribués entre l'infrastructure existante ou des utilisations différentes, et l'utilisation en tant que système d'échange de données sécurisé. C'est cette exigence-là qui a été posée par la Commission des finances, et les réponses qui ont été transmises par l'administration ont été jugées satisfaisantes. La demande d'une garantie claire de la séparation entre les affectations des coûts a donc été satisfaite par les différentes réponses données à la commission.
Ainsi, la décision que vous devez prendre, cet investissement qui a été soutenu, à l'unanimité, par la commission, consiste en l'achat d'une forme d'assurance: on paie 150 millions de francs pour un projet, plus un coût de fonctionnement relativement léger de 10 millions de francs, pour s'assurer contre une défaillance majeure du système de communication. La défaillance en elle-même, si elle se produisait en cas de crise, coûterait évidemment nettement plus cher.
C'est donc l'achat de cette assurance que la Commission des finances, à l'unanimité, vous invite à soutenir.
- RedetextAlbert Vitali(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Die Finanzkommission Ihres Rates hat das nationale sichere Datenverbundsystem, d. h. den Verpflichtungskredit, beraten. Dieses Geschäft haben wir, wie gesagt, finanzpolitisch angeschaut. Es handelt sich hier um einen Mitbericht gemäss Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes. Beim Verpflichtungskredit handelt es sich um Ausgaben ab dem Jahr 2020, für welche der Finanzplan 2020-2022 die Grundlage bietet. Dieser wurde in der Wintersession 2018 verabschiedet. Aus heutiger Sicht ist die Vorlage finanzpolitisch vertretbar.
Das nationale sichere Datenverbundsystem soll künftig zum zentralen System im Bevölkerungsschutz und im nationalen Krisenmanagement werden. Es soll die Vernetzung zwischen den Bundesstellen, Kantonen und Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen auch z. B. im Fall eines länger andauernden Stromausfalles während mindestens zwei Wochen sicherstellen. Frühere Übungen haben deutlich gezeigt, dass in Krisenlagen über die notwendigen Führungsgrundlagen verfügt werden muss. Das heutige Meldesystem geht dem Ende der Lebenszeit entgegen und muss dringend ersetzt werden. Auch die Kantone befürworten ein solches System. Die vorgeschlagene Lösung entspricht einem breiten Konsens zwischen Bund und Kantonen. Für die FK-NR ist die Notwendigkeit des Kredites in der Höhe von 150 Millionen Franken unbestritten.
Der Bund finanziert die zentralen Komponenten, die Kantone die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Teile des Systems. Die FK-NR begrüsst diesen Finanzierungsmodus. Im Verlaufe der Arbeiten wurden die Kosten durch die Nutzung bestehender Systeme reduziert. Daher kann die FK-NR diesen Kredit guten Gewissens gutheissen.
Es ist vorgesehen, dass der Verpflichtungskredit in drei Etappen freigegeben wird. Die erste Etappe beschliesst heute das Parlament. Die anderen zwei Etappen werden vom Bundesrat, gestützt auf den Projektfortschritt, freigegeben. Diese Vorgaben wurden beispielsweise auch beim Projekt Dazit angewendet. Sie sind unbestritten.
Der Bundesrat erwartet, dass Probleme aus früheren IT-Projekten durch eine enge Führung vermieden werden. Dieses IKT-Schlüsselprojekt wird von der Finanzdelegation eng begleitet und von der Finanzkommission und deren Subkommission regelmässig überprüft. Die Finanzkommission erwartet jedoch eine Erhöhung der Transparenz über die verschiedenen Kredite und macht die Freigabe der zweiten Etappe davon abhängig.
Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, den Verpflichtungskredit für das nationale sichere Datenverbundsystem zu bewilligen, und bittet Sie, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen.[GZ]
[VS][GZ]
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]
Le débat sur cet objet est interrompu
- RedetextBalthasar Glättli(Die Grünen)Schweiz
Die Frage ist, welche Schnittstellen Sie meinen. Ich darf Ihnen zwar keine Rückfrage stellen, aber ich versuche nun, Ihre Frage mit verschiedenen Möglichkeiten zu beantworten und trotzdem kurz zu bleiben.
Wenn es um die Ebene des Netzwerkes geht, dann gibt es diese Netzwerkstrategie des Bundes. Die Strategie Netzwerke des Bundes ist ein sehr kurzes Dokument, herausgekommen im letzten November, das ich Ihnen zur Lektüre empfehle; vielleicht kennen Sie es bereits. Darin geht es um die Zuständigkeit auf den verschiedenen Ebenen - wie ich gesagt habe, von OSI-Layer 0 bis 3. Bei den Layern, die darüber liegen, ist es klar: Dort sind die verschiedenen Betreiber dafür verantwortlich, allfällige Interoperabilitäten zu gewährleisten oder nicht. Zu allem, was die Anwendung betrifft, haben wir nichts beschlossen. Im Moment bauen wir hier ein anwendungsagnostisches IP-Netzwerk, deshalb die Frage der Schnittstelle.
Bei den physischen Schnittstellen geht es darum, dort, wo dies möglich ist, die bestehende Infrastruktur zu nutzen. Die bestehenden Standorte des Führungsnetzes Schweiz stellen einen Teil dieser 120 Standorte dar. Es gibt aber auch neue Standorte, beispielsweise bei den Kantonen oder bei den Betreibern von kritischer Infrastruktur.
Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben. Sonst stehe ich nochmals zur Verfügung.
- RedetextPirmin Schwander(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Herr Kollege Glättli, hat die Kommission die Schnittstellen mit dem Führungsnetz analysiert, und haben Sie Transparenz bei den Schnittstellen mit dem Führungsnetz?
- RedetextBalthasar Glättli(Die Grünen)Schweiz
Ich antworte Ihnen ganz offen: Es ist so, dass wir natürlich nicht die Geografie dieses Netzes und die einzelnen Standorte im Detail gesehen haben. Das ist eine Detailebene, die wir in der Kommission nicht prüfen konnten. Die Zusicherung, die wir erhalten haben, ist die, dass man so weit als möglich auf bestehender Infrastruktur aufbaut, insbesondere - das steht natürlich im Zentrum der Ausführungen der Botschaft - dort, wo es dieses Führungsnetz für die Armee bereits gibt, das ja auch auf gehärteten Standpunkten aufbaut.
Andererseits ist es ja so, dass der Bund selbst bereits Netze hat. Was man definitiv nicht will, ist, dass man quasi auf der Leitungsebene etwas mit privaten Anbietern teilt. Man sagt, man will den Air Gap, man will wirklich die physische Trennung. Das muss nicht zwingend auf OSI-Layer 0, also auf der Kanalebene, sein, aber spätestens ab dann, wo es um das Kabel geht, also ab OSI-Layer 1 und aufwärts.
- RedetextFranz Grüter(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Geschätzter Kollege Glättli, wir sind uns ja einig, dass es ein solches gehärtetes System braucht, ich glaube, hier haben wir keine Differenz. Was ich nicht genau verstehe und was ich gerne hören möchte: Haben Sie geprüft - es geht doch um eine sehr grosse Summe, weit über 100 Millionen -, ob es hier auch Alternativen gibt? Ich habe von möglichen Härtungen von bereits bestehenden Telekom-Infrastrukturen gehört, dass man quasi einen Mix macht; dass man gehärtete Infrastrukturen hat, die teilweise auch auf zivilen Infrastrukturen basieren. Wurde das, mit dem Ziel, dort kostengünstiger arbeiten zu können, geprüft? [PAGE 1104]
- RedetextBalthasar Glättli(Die Grünen)Schweiz
Das Projekt ist so aufgegleist, dass verschiedene Tranchen, verschiedene Schritte vorgesehen sind; das ist das Konzept des Bundesrates, das er uns beantragt.
Die Zusicherung, die wir jetzt erhalten haben, ist, dass nicht einfach trotzdem weitergemacht wird, wenn es sich nach den ersten 15 Millionen - also nach den ersten 10 Prozent - erweist, dass es schiefgeht oder eben auch die Transparenz nicht gewährleistet werden kann.
So, wie es jetzt gesetzgeberisch bzw. mit dem Beschluss aufgegleist ist, bin ich auch ganz offen, dem Bundesrat zu vertrauen. Es gibt also dann vom Parlament aus nicht nochmals eine Abstimmung - das einfach in aller Transparenz. Uns wurde das so zugesichert, und wir Kommissionsmitglieder haben dem am Schluss zusammen so zugestimmt.
- RedetextThomas Hurter(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Herr Kommissionssprecher, ich glaube, wir sind uns einig, Alarm- und solche Dateninformationssysteme sind sehr, sehr wichtig in der heutigen Zeit. Auch wir von der SVP-Fraktion werden die Vorlage unterstützen. Aber Sie haben ausgeführt, wie es mit den Tranchen ist. Besteht die Möglichkeit, hier einen Bremsklotz einzubauen, falls dieses Projekt aus dem Ruder läuft? Ja oder nein?
- RedetextBalthasar Glättli(Die Grünen)Schweiz
Es geht hier darum, dass ein sicheres Datenverbundsystem des Bundes 120 Standorte verbinden soll, und zwar in einer Art und Weise, dass physisch keine Verbindung zum Internet oder zu anderen offenen Netzwerken besteht. Das heisst also, dass auch auf der physischen Ebene die Cyberbedrohung minimiert werden kann. Zudem soll der Betrieb bei einer Strommangellage oder gar bei einem Stromausfall für mindestens 14 Tage gesichert werden können. Das ist wesentlich mehr, als entsprechende Systeme heute können. Es ist ausserdem ganz zentral, dass bei diesen 120 Standorten nicht nur die Führungsorgane und die Sicherheitsbehörden von Bund und Kantonen, die Blaulichtorganisationen und die Armee integriert sein werden, sondern auch die Betreiber von kritischen Infrastrukturen.
Diese 120 Nutzerstandorte sollen - und zwar auf gehärtete Art und Weise - breitbandig verbunden werden. Man versucht dort, wo es möglich ist, bereits bestehende Infrastrukturen zu nutzen, insbesondere die gehärteten Standorte und die Glasfaserinfrastruktur des Führungsnetzes Schweiz; das ist ein Netz, das von der Armee betrieben wird.
Dass es einen realen Bedarf für ein solches gehärtetes Netz gibt, das gegen Stromausfälle, auch solche von längerer Dauer, immun ist, hat sich in der Vergangenheit in verschiedenen Übungen gezeigt: Sowohl im Rahmen der Sicherheitsverbundsübung 2014 als auch bei der strategischen Führungsübung 2017 war dies einer der wesentlichen Schwachpunkte, der verhindert hat, in einer komplexen Lage eben auch den Gesamtüberblick zu wahren und die bestehenden Mittel entsprechend effizient und effektiv einsetzen zu können.
Ich möchte Ihnen nicht verhehlen, dass zu diesem Geschäft, so unbestritten es im Grundsatz war, in der Kommission trotzdem auch kritische Fragen gestellt wurden. Ich möchte Ihnen auch sagen, dass das nicht zuletzt nur schon wegen des finanziellen Rahmens so war - man hat gehört, dass 120 Standorte miteinander sicher verbunden werden und das dann 150 Millionen Franken kostet, obwohl man dort, wo es möglich ist, auf bereits bestehende Infrastruktur zugreift und obwohl das, was bei den Kantonen hinter dem Anschluss ist, nicht miteingerechnet ist. Dazu wurden doch von links und rechts gewisse Fragezeichen gesetzt.
In dem Sinne möchte ich schon sagen, dass auch in der Kommission vonseiten der Bundesrätin - bzw. deren Vertretung, weil die Bundesrätin eine andere Aufgabe wahrnehmen musste - eine klare Zusicherung kam, dass die beiden Empfehlungen, die die Finanzkommission in diesem Zusammenhang abgegeben hat, auch berücksichtigt werden. Zum einen soll die Transparenz über die verschiedenen Kredite hinweg erhöht werden, weil - ich habe es ausgeführt - da verschiedene Systeme zusammenarbeiten müssen, die unterschiedliche Kredite haben. Was wir eigentlich erwarten, ist, dass dann bei der Detailplanung und auch bei der Abrechnung ganz klar ausgewiesen wird, was auf welches Konto gebucht wird. Es kann natürlich nicht sein, dass man dann einmal einen Kredit für das Führungsnetz der Armee zahlt und dann ein zweites Mal quasi nochmals für das sichere Datenverbundsystem, obwohl da die gleiche Infrastruktur genutzt wird. Vom Babs wurde das gegenüber der Finanzkommission schon zugesichert.
Eine weitere Forderung der Finanzkommission, die sich die SiK unseres Rates zu eigen gemacht hat, ist, dass die zweite Tranche des Kredites vom Bundesrat eben erst dann freigegeben werden darf, wenn die finanzielle Transparenz erreicht ist. Wir haben diese Zusicherung erhalten, und wir zählen darauf, dass sie eingehalten wird. Das ist der einzige Grund, weshalb wir nicht noch irgendeinen Änderungs- oder Zusatzantrag gemacht haben. Wir zählen auf das gegebene Wort und hoffen, dass das so gemacht wird.
Ganz zum Schluss, obwohl ich meine Zeit schon leicht überschritten habe, noch dies: Seien Sie sich bewusst, dass das, was wir hier mit 150 Millionen Franken - plus dann den 15 Millionen Franken für wiederkehrende Kosten im Vollausbau - finanzieren, nichts mit den Anwendungen zu tun hat; diese kommen noch obendrauf. Wir sprechen hier von den OSI-Layern 0-3, also bis hin zum TCP/IP-Netzwerk, aber nicht darüber hinaus. Ich sage das einfach, damit Sie dann nicht verwundert sind, wenn für das Lagebild, für den Datenaustausch, für Polydata usw. noch gravierende Kostenblöcke hinzukommen. Sie haben hier nur das Netzwerk, nicht mehr und nicht weniger - Punkt. Aber Sie haben ein gutes, ein sicheres, ein gehärtetes und ein auch bei Stromausfall funktionierendes Netzwerk. Das ist es, was Sie für diese 150 Millionen Franken kriegen.
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