Europarats-Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention). Genehmigung
(16.081)- Abstimmung
- Redetext
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- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Es ist richtig, was Sie sagen, Frau Feri. Bei häuslicher Gewalt sind natürlich nicht nur unmittelbar erwachsene Personen betroffen, sondern auch die Kinder. Die Konvention hat ja auch die Rechte der Opfer im Fokus. Da ist natürlich klar, dass man hier auch die Rechte der Kinder, ihre Betreuung, den Umgang mit den Kindern im Fokus hat. Ich kann Ihnen aber jetzt nicht sagen, welches die ganz unmittelbaren, konkreten Auswirkungen sind. Es ist aber klar, dass mit dieser Konvention, wenn man von den Opfern spricht, dann bei häuslicher Gewalt auch die Kinder mitgemeint sind.
- RedetextYvonne Feri(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Bei häuslicher Gewalt sind ja sehr oft auch Kinder mitbetroffen. Können Sie schildern, was die Konvention den mitbetroffenen Kindern bringen würde?
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich schlage Ihnen vor, dass wir dieses Thema diskutieren, wenn der Vorstoss hier traktandiert ist.
- RedetextManfred Bühler(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Vorhin hat Frau Kollegin Rickli die Frage der Kinderehen angesprochen, und Sie haben darauf geantwortet, dass Sie dagegen seien. Meines Wissens, wenn ich richtig informiert bin, hat Frau Rickli einen Vorstoss (16.3916) zu diesem Thema eingereicht, aber der Bundesrat lehnt ihn ab. Wie passt das zusammen?
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ihre Kollegin, Frau Markwalder, hat ja im Detail ausgeführt, was unter dieser Form von wirtschaftlicher Gewalt zu verstehen ist. Ich will das deshalb hier nicht wiederholen. Aber was ich Ihnen gesagt habe, sage ich gerne noch einmal: Es gibt aufgrund der Ratifizierung dieser Konvention keinen Anpassungsbedarf bei Gesetzen.
- RedetextHans-Ulrich Bigler(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich stimme Ihnen zu, Frau Bundesrätin, dass Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen ist. Jetzt ist das Problem, dass in Artikel 3 der Konvention der völkerrechtliche Begriff der Gewalt gegen Frauen ausgeweitet wird und zusätzlich die Rede von wirtschaftlichen Schäden und wirtschaftlichem Leiden ist, ohne dass geklärt ist, was das konkret bedeutet. Können Sie zusichern, dass die Wirtschaft und namentlich die KMU mit dieser Ausdehnung der Definition nicht mit neuen Regulierungen belastet werden? Können Sie sagen, wie sichergestellt wird, dass die Wirtschaft bei einer Weiterentwicklung der Konvention ebenfalls nicht belastet wird?
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich kann es Ihnen nicht sagen, Herr Wobmann, aber ich glaube, Sie sollten hier vorsichtig sein, wenn Sie meinen, das Thema häusliche Gewalt sei in erster Linie ein Ausländerthema. Ich habe mehrere Jahre im Haus für geschlagene Frauen gearbeitet. Das liegt zwar schon einige Zeit zurück, aber ich kann Ihnen sagen - ich habe es schon eingangs meines Hauptvotums gesagt -, dass häusliche Gewalt weder an Altersstufen noch an Kulturen, noch an Nationalitäten, noch an soziale Schichten gebunden ist. Häusliche Gewalt kommt leider überall vor.
- RedetextWalter Wobmann(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Frau Bundesrätin, im letzten Jahr gab es bekanntlich 19 Todesfälle durch häusliche Gewalt. Wie viele davon waren Ausländer oder hatten Migrationshintergrund?
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Frau Nationalrätin Rickli, das Thema der Zwangsheirat stand jetzt nicht gerade im Zentrum. Sie wissen, das Parlament hat vor nicht allzu langer Zeit ein Gesetz dazu erlassen. Wir haben damals auch gesagt, wir würden ein Programm erarbeiten oder unterstützen, um die Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses Thema zu erhöhen. Wir werden Ende dieses Jahres eine erste Bilanz aufgrund dieses Programms ziehen.
Wenn Sie sagen, wir hätten die Zwangsheirat von Minderjährigen nicht verboten, dann muss ich sagen: Schauen Sie, was das Parlament beschlossen hat! Sie, das Parlament, haben beschlossen, unter welchen Voraussetzungen eine Zwangsheirat von Minderjährigen nicht automatisch und in jedem Fall aufgelöst werden muss. Wenn Sie das ändern wollen, dann machen Sie das, was Sie in einem solchen Fall im Parlament immer machen: Machen Sie einen Vorstoss! Ich bin gerne bereit, das Thema wieder zu diskutieren, und habe das übrigens kürzlich auch zusammen mit den Justizministern der anderen deutschsprachigen Länder getan. Wir haben festgestellt, dass es da unterschiedliche Regelungen gibt.
Bitte kritisieren Sie den Bundesrat aber nicht für etwas, was Sie hier im Parlament selber verabschiedet haben!
- RedetextNatalie Rickli(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Frau Bundesrätin, wie Sie gesagt haben, erfüllt die Schweiz die Vorgaben ja bereits, und wir haben die Gesetze dazu. Ich befürchte einfach, dass wir uns in einer Scheinsicherheit wiegen, während wir die Gesetze in unserem Land nicht umsetzen, um Ihr Anliegen, unser aller Anliegen, eben zu erfüllen. Immer wieder wurde die Zwangsheirat angesprochen. Wenn es Ihnen wirklich ein Anliegen ist, können Sie mir dann sagen, warum Sie erstens bei der Zwangsheirat kein Monitoring machen wollen und warum Sie zweitens Ehen mit Minderjährigen in der Schweiz anerkennen wollen? [PAGE 848]
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Monsieur Nantermod, je vous remercie pour votre question. Comme on vous l'a déjà dit, il est écrit dans la convention que l'on ne parle pas seulement des femmes et des filles, mais bien sûr aussi des hommes et des garçons. Pour le Conseil fédéral, il est très clair que l'on ne fait pas de distinction. En même temps, il faut rester réaliste. Je vous ai mentionné les chiffres concernant les personnes décédées en conséquence de la violence domestique: l'année passée, 19 personnes sont décédées, dont 18 femmes. Il ne faut pas perdre de vue ce fait, mais il est clair que l'on ne fait pas de distinction.
- RedetextPhilippe Nantermod(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Madame la conseillère fédérale, pouvez-vous confirmer, pour répondre à l'inquiétude de certaines personnes, que les éventuelles mesures que la Suisse prendra du fait de la mise en pratique de la convention seront appliquées indistinctement à l'encontre des auteurs de violence qu'ils soient hommes ou femmes, et en faveur des victimes femmes, hommes, garçons et filles, selon le principe d'égalité inscrit dans la Constitution?
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Es ist eben mehr als eine Unterschrift. Es ist erstens ein Bekenntnis, international, dass wir das tun, was in unserer Möglichkeit steht, um gegen Gewalt gegen Frauen und gegen häusliche Gewalt vorzugehen. Es ist aber auch eine Verpflichtung, dass die Schweiz zusammen mit allen Staaten, die diese Konvention unterzeichnen, sich gemeinsam gegen häusliche Gewalt einsetzen will. Von daher ist es nicht nur die Frage, ob wir mit dieser Konvention in unserem Land etwas bewirken können, sondern das ist eben eine internationale Konvention. Ich habe es aber schon gesagt: Wir sind damit nicht einfach fein raus und müssen nichts mehr tun. Es gibt noch einiges zu tun. Und es reicht sicher nicht, wenn wir nur diese Konvention unterzeichnen. Aber sie bringt uns allen und vor allem uns Frauen sehr viel.
- RedetextAndrea Martina Geissbühler(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Sie wissen alle genau, dass wir von der SVP solche Delikte aufs Schärfste verurteilen und auch hart gegen solche Straftäter vorgehen wollen, wahrscheinlich am härtesten von allen Parteien hier drin. Glauben Sie aber wirklich, dass wir mit einer Unterschrift unter einer Konvention auch nur ein Delikt, ein Tötungsdelikt, ein Opfer vermeiden können?
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Häusliche Gewalt kommt auf allen Altersstufen vor, in allen Kulturen und allen sozialen Schichten. Häusliche Gewalt ist weit verbreitet; jede dritte Frau erleidet im Verlauf ihres Lebens körperliche und/oder sexuelle Gewalt, und zwar meistens vonseiten ihres Partners. Lange Zeit war man der Meinung, das sei eine private Angelegenheit, die das Paar zwischen sich aushandeln muss. Heute ist es aber klar: Es gibt eine staatliche Pflicht, Frauen und Mädchen, Männer und Knaben vor Gewalt zu schützen. Dass diese Art von Kriminalität auch vor der Schweiz nicht haltmacht, das haben einige von Ihnen erwähnt. Die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik wurden erwähnt: 19 Personen sind im letzten Jahr in der Schweiz durch häusliche Gewalt, allein durch häusliche Gewalt gestorben; von diesen 19 Personen waren 18 Frauen. Durchschnittlich heisst das also, dass in unserem Land alle 20 Tage ein Tötungsdelikt an einer Frau im Rahmen von häuslicher Gewalt geschieht. Der Sprecher der Minderheit sagt: "Nous n'avons aucun problème dans notre pays à régler." Ich glaube, dass das nicht ganz der Realität entspricht.
Es ist allen klar: Der Beitritt zur Istanbul-Konvention, über den wir heute befinden, ist kein Allheilmittel gegen diesen erschütternden Befund; der Beitritt kann aber dazu beitragen, das Problem der häuslichen Gewalt langfristig und nachhaltig anzugehen. Sowohl im Vernehmlassungsverfahren wie auch in der bisherigen parlamentarischen Debatte wurde der Beitritt unseres Landes zur Istanbul-Konvention von einer klaren Mehrheit befürwortet, weil dieser Beitritt wesentlich dazu beiträgt, die nationalen Gesetzgebungen im europäischen Raum und auch darüber hinaus zu harmonisieren, die Gewalt gegen Frauen und die häusliche Gewalt auf einem europaweit vergleichbaren Standard zu verhüten und zu verfolgen und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten zu intensivieren und zu vereinfachen.
Wo steht unser Land, die Schweiz, in Bezug auf die Anforderungen der Konvention? Da kann man sagen, wir stehen insgesamt gut da. Unsere Gesetzgebung entspricht bereits dem von der Konvention geforderten Mindeststandard, für eine Ratifizierung der Konvention müssen wir unsere Gesetze nicht ändern, sofern wir die im Bundesbeschluss vorgeschlagenen Vorbehalte anbringen.
Gerade auch deswegen beantragt eine Minderheit, der Konvention nicht beizutreten. Die Minderheit fragt sich, warum die Schweiz einer Konvention beitreten soll, die sie innerstaatlich bereits umgesetzt hat, und worin dann in diesem Fall überhaupt der Nutzen für unser Land liege. [PAGE 847]
Es gibt eben Staatsverträge, die wir abschliessen, weil wir unmittelbare Interessen haben für unser Land, insbesondere für unsere Wirtschaft, weil uns das kurzfristig Vorteile bringt. Vorteile für die Schweiz bringen jedoch längerfristig gesehen auch Verträge und Konventionen, die auch in anderen Staaten die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie stärken und die Menschenrechte schützen. Solche Verträge mögen uns selbstverständlich sein, und wir mögen denken, wir hätten innerstaatlich keinen Handlungsbedarf. Wir unterstützen aber Entwicklungen in anderen Ländern, deren Rechtssysteme noch nicht so weit fortgeschritten sind, und davon profitieren auch wir längerfristig. Denken Sie einmal an die Personen, die ihr Land verlassen, auf der Flucht sind, weil es in ihrem Land zu Menschenrechtsverletzungen kommt! Würden Sie dann immer noch sagen, es sei Ihnen egal, was in anderen Staaten passiert, wenn Sie sehen, dass diese Menschen dann auch bei uns Zuflucht suchen? Haben wir nicht ein Interesse, dass diese Menschen in ihrem Land leben können, ohne unter Menschenrechtsverletzungen zu leiden? Ich denke, dass es gerade auch in unserem unmittelbaren Interesse ist, wenn wir einen Beitrag gegen gewaltsam ausgetragene Konflikte und Missachtung der Menschenrechte leisten können. Dann sind es eben diese internationalen Instrumente, bei denen wir mitwirken und bei denen wir zum Teil und Gott sei Dank auch ab und zu eine Vorreiterrolle einnehmen. Ich denke deshalb, dass es bei der Beurteilung, ob eine Ratifikation jetzt für unser Land vor- oder nachteilig ist, auch darum geht, diesen vielleicht nicht unmittelbaren und vielleicht auch nicht bezifferbaren Vorteil trotzdem auch zu sehen.
Ich möchte auch erwähnen, was es bedeuten würde, wenn die Schweiz hier abseitsstehen würde. Es wäre für das Image unseres Landes extrem schädlich, wenn die Schweiz sagen würde: "Diese Istanbul-Konvention, in der es darum geht, Gewalt gegen Frauen, Mädchen, Männer und Knaben zu verhindern, geht uns nichts an! Wir schauen für uns selber, und die anderen können auch für sich selber schauen." Das würde als Ausdruck von fehlender Solidarität und auch als Rosinenpickerei verstanden werden: Die Schweiz meldet sich international nur, wenn sie - möglichst für die Wirtschaft und mit möglichst viel Geld - unmittelbar von etwas profitieren kann, und für den Rest meldet sie sich ab. Nein, das ist nicht die Schweiz, das ist nicht unser Land.
Wenn vorhin die Frage gestellt worden ist, warum wir uns da einmischen sollen und das Gefühl haben, wir müssten bei den anderen für die Einhaltung der Menschenrechte sorgen, dann weise ich darauf hin, dass das ein Verfassungsauftrag ist. Das will die Bevölkerung. Das verlangt die Bevölkerung so. Das steht in Artikel 54 der Bundesverfassung, in unserem aussenpolitischen Verfassungsartikel: Er gibt dem Bund den Auftrag, zur Achtung der Menschenrechte beizutragen. Das ist der Wille unserer Bevölkerung, dass sich die Schweiz nicht nur bei den Menschenrechten in unserem Land einsetzt, sondern dass sie das auch international tut.
Es wurde gesagt, dass die Istanbul-Konvention eine umfassende Konvention sei. Sie ist weltweit das erste bindende Instrument, das Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schützt, und im Zentrum stehen dabei die Rechte, der Schutz und die Unterstützung der Opfer.
Ich möchte noch ein Wort zu den Vorbehalten der Schweiz sagen. Die Schweiz hat drei Vorbehalte gegen diese Konvention angemeldet - wir haben ja die Möglichkeit, im Rahmen der Konventionen des Europarates solche Vorbehalte anzubringen. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und zu drei Artikeln der Konvention Vorbehalte anzubringen. Sie betreffen aber vor allem technische Randbereiche der Konvention, und sie stellen weder das Engagement noch die Qualität der Umsetzung der Konvention durch die Schweiz infrage.
Wie geht es nach der Ratifikation weiter? Die Schweiz erfüllt wie gesagt die Anforderungen der Konvention. Der Schutz vor Gewalt in unserem Land kann sich aber nicht auf international gültige Mindeststandards beschränken. Ich glaube, das täte unserem Land nicht gut. Ich denke, dort, wo es notwendig und machbar ist, den Schutz vor Gewalt zu verbessern, tun wir auch etwas, und das tun wir zum Beispiel mit der Vorlage zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen. Wir wollen Artikel 55a des Strafgesetzbuches revidieren, damit bei Verfahren wegen häuslicher Gewalt die Stellung der Opfer verbessert wird. Der Bundesrat wird die Botschaft zu dieser Frage noch im kommenden Herbst verabschieden.
Ich habe Ihnen gesagt, die Schweiz steht in Bezug auf die Anforderungen der Istanbul-Konvention recht gut da. Gleichzeitig gibt es aber noch viel zu tun. Es liegt auch in unserem Interesse, dass das Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt möglichst umfassend und effektiv angegangen wird. Deshalb wollen wir hier dabei sein, wir wollen hier mitmachen. Wir haben uns bis jetzt eingebracht, und wir werden uns weiterhin in unserem Land, aber auch weltweit gegen die häusliche Gewalt, gegen Gewalt an Menschen überhaupt einsetzen.
Der Ständerat hat - das hat Ihnen die Kommissionssprecherin bereits gesagt - der Vorlage mit grossem Mehr zugestimmt. Ich bitte Sie, den Beitritt der Schweiz zur Istanbul-Konvention ebenfalls gutzuheissen.
- RedetextBernhard Guhl(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Die Schweiz hat eine humanitäre Tradition, wir setzen uns sehr stark für Menschenrechte ein, wir halten die Menschenrechte so gut wie möglich ein. Wir wollen, gut deutsch und plakativ gesagt, die Welt verbessern: Mir ist es ein Anliegen, dass es den Menschen weltweit bessergeht. Konventionen wie diese tragen dazu bei.
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