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Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision

(15.025)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz25.02.2015
Speeches(181)
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181 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Martin Schmid(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Machen Sie sich auf ein ganz kurzes Votum gefasst. Wir haben das Geschäft "Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision" heute Morgen in der Einigungskonferenz diskutiert. Die Einigungskonferenz schlägt Ihnen einstimmig vor, Ständerat und Bundesrat zu folgen, dies aus administrativen und finanziellen Gründen.

    Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zu folgen.

  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Christa Markwalder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Dominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Comme vous le savez, en ce qui concerne la révision de la loi sur la TVA, une seule divergence séparait encore nos deux conseils. Il s'agissait de savoir s'il y avait une possibilité de soumettre à la TVA une prestation exclue du champ de l'impôt. Selon le Conseil fédéral, qui a voulu inscrire dans la loi la pratique actuelle, et qui a été suivi par le Conseil des Etats, cette option ne devrait pas être offerte, notamment dans l'immobilier, si le destinataire affecte ou compte affecter un bien exclusivement à des fins d'habitation.

    Lors des précédentes lectures, le Conseil des Etats a suivi la position du Conseil fédéral, alors que notre propre conseil a voulu s'en tenir au droit actuel, par des votes qui ont toujours été serrés, respectivement par 93 voix contre 90 et 98 voix contre 92, parce que la pratique avait changé. C'est la raison pour laquelle il y avait eu des divergences au sein de notre conseil. Certains voulaient en quelque sorte consolider l'idée initiale du législateur, alors que d'autres préféraient consolider l'évolution de la pratique.

    Je ne vais pas refaire le débat au nom de la commission, ce d'autant plus que la Conférence de conciliation est arrivée de manière tacite, sans proposition de minorité, à la conclusion qu'il fallait se rallier au Conseil des Etats et au Conseil fédéral pour ne pas courir le risque d'une perte pouvant aller jusqu'à 1 milliard de francs, qui serait certes unique, mais qui devrait figurer au budget de fonctionnement de la Confédération et qui aurait pu entraîner un paquet d'économies sur le plan purement légal et non pas pour des raisons politiques.

    Le Conseil fédéral nous a rendu attentifs à ce risque, même s'il est vrai que le remboursement de cet impôt aurait été effectué lors de l'exercice suivant.

    La réalité veut que cette espèce de météorite fiscale se serait manifestée vraisemblablement en 2018, selon l'avis du Conseil fédéral, et que nous aurions pu craindre évidemment d'avoir à la fois le vote sur la réforme de l'imposition des entreprises III et cette sorte de corps étranger dans le budget de la Confédération la même année.

    C'est donc pour ces raisons que la Conférence de conciliation vous propose de vous rallier à la décision du Conseil des Etats. Cela n'exprime pas, sur le fond, une conviction totale des uns et des autres, notamment de ceux qui étaient dans la majorité à deux reprises dans notre conseil.

    Je terminerai en disant que la Conférence de conciliation ne veut pas mettre en péril l'ensemble de la révision partielle, qui était censée ne traiter que les points non contestés de la première révision de la TVA, qui, elle-même, avait été enterrée par notre conseil.

    C'est donc une proposition de raison, et pas forcément de conviction partagée, que nous vous soumettons.

  • Redetext
    Christa Markwalder(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Redetext
    Ueli Maurer(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Im Laufe der letzten zwei Jahre ist es uns hier mit allen Diskussionen, die wir geführt haben, wirklich gelungen, einen gordischen Knoten zu bilden. Da haben wahrscheinlich auch wir vom Bundesrat etwas dazu beigetragen. Am Anfang stand die Absicht des Bundesrates, mit der Gesetzesvorlage die bisherige Praxis deutlicher im Gesetz abzubilden. Das hat zur beantragten Änderung geführt. Mit dieser Änderung wollen wir die bisherige Praxis klarer im Gesetz abbilden, weil die geltende Bestimmung immer wieder zu Fragen Anlass gegeben hat. Gemäss der bisherigen Praxis können nicht im einen Jahr Mehrwertsteuerabzüge geltend gemacht werden, die im nächsten Jahr sofort wieder zurückbezahlt werden müssen.

    Nun sagt Herr Ständerat Philipp Müller, er könne nicht verstehen, weshalb sich mit dem Festhalten am geltenden Recht, wie er es vorschlägt, etwas ändern sollte. Das hängt damit zusammen, dass jeder das geltende Recht anders interpretiert. Es gibt die Interpretation Müller Philipp, wonach Festhalten nichts ändern würde, und es gibt Interpretationen aus dem Nationalrat, wonach am geltenden Recht festgehalten werden soll, damit sich etwas ändert. Damit ist das Festhalten am geltenden Recht eine gefährliche Lösung, weil es sehr unterschiedlich interpretiert wird und weil die Frage der Interpretation wohl von einem Gericht beantwortet werden müsste. Denn der Aussage von Herrn Müller, den bisherigen Text des Gesetzes beizubehalten würde nichts ändern, wird im Nationalrat vehement widersprochen. Dort möchte man zum Teil am Bisherigen festhalten, damit sich etwas ändert. Somit können wir das Bisherige nicht beibehalten, denn es wird völlig unterschiedlich interpretiert.

    Wir brauchen hier Klarheit. Diese Klarheit schaffen Sie, wenn Sie der Kommission und dem Bundesrat folgen und die beantragte Präzisierung vornehmen, damit die bisherige Praxis gilt. Das löst den gordischen Knoten. Es tönt etwas kompliziert, ist am Schluss aber eigentlich einfach: Wenn wir das Bisherige beibehalten wollen, brauchen wir diese kleine Ergänzung im Gesetz. Wenn Sie nichts ändern, bestehen verschiedenste Interpretationen, wie das Gesetz auszulegen ist. Ich glaube, es kann nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Interpretation offenzulassen. Wenn es nur die Interpretation von Herrn Müller gäbe, würde ich sagen, okay. Aber es gibt eben mindestens noch fünf andere Interpretationen, und die verschiedenen Interpretationen widersprechen sich zum Teil diametral. Daher ist es nötig, dass Sie hier legiferieren und diesen Zusatz aufnehmen.

    Mit dem Zusatz, dass wir die bisherige Praxis im Gesetz festschreiben, gibt es für niemanden einen administrativen Mehraufwand, weil es die Fortführung der bisherigen Praxis ist. Wenn wir dem Vorschlag von Herrn Müller folgen, führt das im ersten Jahr zu einem Ausfall von etwa einer Milliarde Franken. Es werden dann Steuern zurückgefordert, die im nächsten Jahr wieder bezahlt werden müssen. Das ist ungefähr die von uns geschätzte Grössenordnung: eine Milliarde Franken weniger Steuereinnahmen, wahrscheinlich im Jahr 2018. Das müssen wir dann gemäss Finanzhaushaltgesetz im Budget berücksichtigen. Wir müssen also, um diese Einnahmenausfälle zu kompensieren, ein zusätzliches Sparprogramm von einer Milliarde Franken auflegen. Oder wir müssen Ihnen vorschlagen, diesen Betrag ausserordentlich zu verbuchen, indem wir ihn dem Amortisationskonto der Schuldenbremse entnehmen. Ob das möglich ist, da bin ich nicht sicher. Es wurde noch nicht definitiv besprochen, das heisst, wir haben im Bundesrat nicht darüber gesprochen. Die Ausnahmeregelungen in diesem Amortisationskonto sind nämlich nicht so weit gefasst. Zudem schaffen Sie mindestens eine zusätzliche Diskussion und ein zusätzliches Problem. [PAGE 722]

    Mit dem kleinen Zusatz, den wir Ihnen vorschlagen, mit der Ergänzung des Gesetzes bleiben wir bei der bisherigen Praxis und haben diese Einnahmenausfälle nicht. Wir erleichtern damit auch die Administration. Jemand, der ein Wohnhaus baut, bezahlt darauf nämlich keine Mehrwertsteuer. Auf der Miete bezahlen Sie auch keine Mehrwertsteuer. Wenn Sie da jetzt den Steuerabzug geltend machen, müssen Sie ihn nächstes Jahr wieder nachzahlen. Es ist also eine wechselseitige Übung, die in der Regel ein Jahr dauert. Wir schaffen so einen bürokratischen Aufwand, der eigentlich niemandem etwas bringt.

    Die Lösung, die wir Ihnen vorschlagen, ist die Fortführung der bisherigen Praxis. Weil so viele Diskussionen und Interpretationen entstanden sind, ist es aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass Sie diese Ergänzung im Gesetz beschliessen, damit klar ist, was gilt. Beim geltenden Text zu bleiben, wie Herr Müller das vorschlägt, lässt fast alle Interpretationen offen, die ich in diesem Jahr gehört habe und die schon letztes Jahr herumgeboten wurden.

    Für einmal muss man also, um beim Gleichen zu bleiben, etwas ändern. Das ist die Konsequenz.

  • Redetext
    Martin Schmid(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Noch ein kurzer Hinweis: Herr Föhn hat die Einnahmenausfälle angesprochen. Es ist in der Tat so, dass es darum geht, dass die Einnahmen um ein Jahr nach hinten verschoben würden und nicht verlorengingen.

    Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang war in der Kommission auch die Diskussion rund um die finanziellen Konsequenzen und über den Zusammenhang mit der Schuldenbremse. Wenn diese Gesetzesänderung jetzt beschlossen würde bzw. an der geltenden Formulierung festgehalten würde und damit von der bisherigen Praxis der ESTV Abstand genommen würde, würde sich die Frage stellen, wie die Geltendmachung der Vorsteuer im Jahr 2018 im Bundeshaushalt zu verbuchen wäre. Die Notiz des Eidgenössischen Finanzdepartementes stellt hierzu zwei Varianten zur Verfügung: Es wäre im normalen Haushalt oder über einen ausserordentlichen Haushalt zu verbuchen. Diese Situation ist nicht ganz geklärt. Das hat die Kommission auch dazu geführt, hier der Lösung des Bundesrates zuzustimmen, vielleicht auch unter einem finanzpolitischen Gesichtspunkt, der in diesem Fall über die mehrwertsteuerrechtlich saubere Systematik gesiegt hat. Wir gehen hier also den eher pragmatischen Weg und stimmen dem Bundesrat zu. Wir müssen damit auch nicht die Frage beantworten, ob über einen ausserordentlichen Haushalt verbucht werden müsste oder ob diese Einnahmenausfälle der Schuldenbremse unterstehen würden; das als Hinweis.

    In jedem Fall gehe ich davon aus, dass wir in der Einigungskonferenz eine Lösung finden müssen, wenn Sie an Ihrem Beschluss festhalten.

  • Redetext
    Peter Föhn(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wir waren heute zu zweit, die nicht ganz gleicher Meinung waren wie die Mehrheit. Wir haben aber keine Anträge gestellt respektive keinen Minderheitsantrag eingereicht. Der Kommissionssprecher hat es richtig gesagt: Es ist eine sehr komplexe und kaum erklärbare Materie. Das Recht bleibt bestehen, aber die Praxis ändert sich; und wenn das Recht geändert wird, bleibt die Praxis bestehen. Da soll noch jemand drauskommen, wie das gehen soll. Ich bitte jetzt hier einfach darum, dass uns der Bundesrat zuhanden der Materialien zwei Sachen, die heute schon angesprochen wurden, klipp und klar bestätigt.

    Erstens soll er bestätigen, dass der administrative Aufwand für die Unternehmen nicht grösser wird, sondern im Gegenteil eher kleiner oder dass zumindest die heutige Praxis weiterbestehen kann. Für mich ist entscheidend, dass wir nicht etwas, was nicht unbedingt erforderlich ist, neu machen respektive wiederum administrieren müssen. Mit dieser Anpassung des Rechts darf also der administrative Aufwand - und ich spreche jetzt zuerst nur vom administrativen Aufwand - für die Unternehmen nicht grösser werden.

    Zweitens sprach der Kommissionssprecher von der Milliarde Franken, die fehlen würde. Gemäss meiner Logik kommt die einfach ein Jahr später; es wird einfach ein Jahr später bereinigt. Diese Milliarde fehlt ein Jahr lang, dann ist es aber bereinigt. Das ist, wie wenn ich irgendeine Rechnung später bezahlt bekomme. So wird das auch bereinigt werden; ein Jahr später sind wir dann wieder auf dem richtigen Weg.

    Ich möchte einfach, dass der Bundesrat das zuhanden der Materialien klipp und klar sagt, insbesondere betreffend die geltende Praxis und den Aufwand - den Minderaufwand, so hoffe ich -, den die Unternehmen zu erwarten haben.

  • Redetext
    Philipp Müller(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich war heute in dieser Kommission in der Minderheit, habe hier aber keinen Minderheitsantrag und auch keinen Einzelantrag eingereicht. Ich erlaube mir aber doch, die Minderheitsposition klar offenzulegen.

    Der Nationalrat hat diese Woche zum dritten Mal beschlossen, geltendes Recht beizubehalten. Die Beibehaltung geltenden Rechts kann aber kaum Mindereinnahmen von gegen einer Milliarde Franken generieren, es sei denn, dass das geltende Recht, das notabene noch relativ jung ist, durch eine Anwendungspraxis ausgelegt wird, die erhebliche Abweichungen vom ursprünglichen Gedanken aufweist. Darauf hat der Kommissionssprecher zu Recht hingewiesen. Genau in diesen Tiefen des Mehrwertsteuer-Dschungels liegt der Hund begraben.

    Das Parlament beschliesst also eine Totalrevision der Mehrwertsteuergesetzgebung und diskutiert dabei mehrfach intensiv die Problematik, welche nun durch die letzte Differenz zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat auf dieser Fahne dargestellt wird. Die Verwaltung weicht von der damals diskutierten Auslegung ab und ändert die Verwaltungspraxis. Das wiederum führt dazu, dass uns von der WAK des Ständerates eine Vorlage präsentiert wird, welche diese Verwaltungspraxis im Gesetz zementieren will. Nachdem sich der Nationalrat gegen diese Praxisänderung wehrt, wird nun schon bei der einfachen Fortführung des geltenden Rechts - und nichts anderes will der Nationalrat - ein Ausfall von gegen einer Milliarde Franken moniert. Im Umkehrschluss würde das aber bedeuten, dass die Änderung der Verwaltungspraxis eine Milliarde Franken an Mehraufwendungen zulasten des Steuerpflichtigen zur Folge hätte. Das soll nun mit diesem Antrag der WAK, die mehrheitlich so entschied, gesetzlich abgesegnet werden.

    Das für mich etwas betrübliche Fazit lautet daher: Die Beibehaltung geltenden Rechts kann per Definition keine Mindereinnahmen auslösen, es sei denn, dass dieses geltende Recht durch eine davon abweichende Praxis ausgehebelt wird. Mit dem neuen Wortlaut im Gesetz gemäss einer Mehrheit der ständerätlichen WAK müsste der [PAGE 721] Steuerpflichtige im Voraus abschätzen, wie die bezogene Leistung in Zukunft zu verwenden ist. Dies ist faktisch kaum möglich, ohne enormen bürokratischen Aufwand zu verursachen.

    Zudem handelt es sich hier - das scheint mir wichtig - nicht um Steuerausfälle, sondern um temporäre Rückzahlungen von bereits bezahlter Mehrwertsteuer. Es kann auch kaum behauptet werden, dass der ordentliche Haushalt einmalig durch diese monierte Milliarde belastet wird. Das zeigt die Beantwortung der Fragen von Nationalrat Leo Müller durch die Eidgenössische Steuerverwaltung. Die Antwort auf die Frage Nummer 4 zeigt eine finanzpolitische Lösung dieses Dilemmas auf. Da steht: "Es spricht einiges dafür, dass die Bedingungen von Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c des Finanzhaushaltgesetzes erfüllt sind." Die einmalige Verbuchung könnte also über den ausserordentlichen Haushalt geführt werden. Damit verabschiedet sich die Milliarde an behaupteten Mindereinnahmen ins Nirwana der Bücher des Bundes - eine Milliarde, notabene, die gar nicht dem Bund gehört.

  • Redetext
    Martin Schmid(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Sie haben die Fahne erhalten, die das Ergebnis der Kommissionssitzung wiedergibt, die heute Morgen stattgefunden hat. Sie sehen da: Es ist noch eine Differenz verblieben, und zwar bei Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b. Es geht dort um die Frage der Vorsteuermöglichkeit bei Gegenständen, die für private Zwecke genutzt werden oder eben genutzt werden sollen. Ich versuche die Diskussion unserer Kommission wiederzugeben, weil es ja um etwas Sonderbares geht.

    Der Nationalrat beschloss, am geltenden Recht festzuhalten. Gleichzeitig argumentieren wir, wenn man am geltenden Recht festhalte, wenn man das geltende Recht im Wortlaut bestätige, dann koste das eine Milliarde Franken bzw. dann würden Steuerausfälle von einer Milliarde Franken eintreten. Wir sind etwas gefordert, das zu verstehen. Ich gebe Ihnen hier offen und ehrlich meine persönliche Interpretation wieder. Ich kann es mir nur so erklären, dass sich die Praxis in eine andere Richtung entwickelt hat und der Bundesrat bei der Ausarbeitung seines Entwurfes gesehen hat, dass die Praxis mit dem zugrunde liegenden Gesetzestext höchstwahrscheinlich nicht mehr kongruent ist.

    Wir haben jetzt die Möglichkeit, den Gesetzestext an die Praxis anzupassen, um das Risiko einer anderen Rechtsprechung zu reduzieren, oder den bisherigen Gesetzestext und den Wortlaut, welchen der Nationalrat beschlossen hat, zu bestätigen. Wir wissen, dass im zweiten Fall - mindestens temporär - mit Sicherheit mehr Vorsteuern zurückgefordert werden, mehr administrativer Aufwand entsteht und beim Bund allenfalls die Debitorenrisiken zunehmen. Denn bei einer weiteren ausschliesslich privaten Nutzung in Fällen, in denen es die finanziellen Möglichkeiten nicht zulassen, könnte die Mehrwertsteuer eben nicht mehr eingefordert werden.

    Sie sehen, es ist eine schwierige Ausgangslage. Die Kommission ist dann in der Mehrheit zur Schlussfolgerung gekommen, dass wir uns in diesem Bereich keine zusätzlichen Steuerausfälle - es geht da um eine Milliarde Franken - erlauben können und dass auch der Nutzen bzw. das Bedürfnis vonseiten der Wirtschaft nicht so gegeben ist, dass wir jetzt unbedingt dem Nationalrat folgen sollten.

    Das aus meiner Sicht Unschöne an dieser Geschichte ist eben auch, dass sich die Praxis sehr weit vom Gesetzeswortlaut weiter- oder fortentwickelt hat. Wir tun gut daran, wenn wir das jetzt korrigieren, damit wir nicht wieder solche Fälle haben, wie wir sie heute Morgen diskutiert haben. In der Konsequenz führt es eben dazu, dass die Kommission Ihnen vorschlägt, an unserem bisherigen Beschluss festzuhalten, wonach also diese Vorsteuern dann nicht zurückgefordert werden können, wenn die Gegenstände für Wohnzwecke genutzt werden oder genutzt werden sollen. Die Kommission gibt mehrheitlich offen zu, dass diese hypothetische Beurteilung auch in der Praxis Schwierigkeiten aufwerfen könnte, wobei aber die Steuerverwaltung diesbezüglich, für diesen hypothetischen Bereich, die Beweislast zu tragen hat. Es ist aber trotzdem in der Schlussfolgerung richtig, wenn wir hier dem bundesrätlichen Entwurf folgen.

    Der Nationalrat - das gebe ich hier auch zu Protokoll - hat gestern in der dritten Runde mit 98 zu 92 Stimmen an seinem Beschluss festgehalten; in einem früheren Zeitpunkt hatte er mit 94 zu 90 Stimmen den entsprechenden Entscheid gefällt. Unser Rat hingegen hat da einmal einstimmig dem bundesrätlichen Entwurf zugestimmt.

    Zusammengefasst: Ich möchte Ihnen beliebt machen, das Gesetz jetzt zu ändern und damit die bisherige Praxis zu bestätigen. Da damit auch keine Auswirkungen in der realen Wirtschaft zu spüren sein werden, weil die Praxis ja bisher schon so gewesen ist, werden damit die Rechtsunsicherheiten möglichst klein gehalten werden können. Einher geht das mit dem Wunsch an die Steuerverwaltung, sich in Zukunft möglichst nicht so weit vom Gesetzeswortlaut wegzubewegen, dass wir diesen dann eben als geltende Praxis nachführen müssen.

    Mit diesen Ausführungen möchte ich Ihnen auch mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen und die administrativen Aufwendungen beliebt machen, mit der Kommission zu stimmen.

  • Redetext
    Raphaël Comte(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Dominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Il ne reste plus qu'une seule divergence dans la révision partielle de la loi sur la TVA, qui nous occupe depuis plusieurs sessions. Cette divergence se situe à l'article 22 alinéa 2 lettre b et, éventuellement, à l'article 29 alinéa 1, selon le concept qui sera retenu, même s'il n'y avait pas eu de divergence, initialement, à l'article 29 - il s'agit simplement de la logique du système choisi.

    La divergence porte sur la possibilité de soumettre à la TVA une prestation exclue du champ de l'impôt. Selon le Conseil fédéral, qui a voulu inscrire dans la loi la pratique actuelle et qui a été suivi par le Conseil des Etats, cette option ne devrait pas être offerte, notamment dans l'immobilier, si le destinataire affecte ou compte affecter un bien exclusivement à des fins d'habitation.

    Lors de ses délibérations du 14 juin dernier, notre conseil a décidé, à une courte majorité de 93 voix contre 90 et 5 abstentions, contre l'avis de sa commission, de ne pas suivre le Conseil des Etats, ni même de se rapprocher de sa version, en rejetant l'article 29 alinéa 1 modifié, proposé par sa commission.

    A une courte majorité, notre conseil a en effet estimé que la disposition contestée pouvait ainsi frapper aussi les assurances, les maisons de jeu ou encore le domaine financier. Le Conseil des Etats, qui a examiné l'objet le lendemain, a maintenu, à l'unanimité, sa position. En n'adhérant pas à la version de notre conseil, le Conseil des Etats a voulu éviter que l'impôt préalable puisse être récupéré avant d'être à nouveau payé l'année suivante.

    Ainsi, durant un an, et un an seulement - en principe en 2018, d'après l'Administration fédérale des contributions -, la Confédération pourrait perdre jusqu'à 1 milliard de francs environ - je reviendrai sur ce milliard -, qu'elle devrait économiser ailleurs, parce que ce montant figurerait au budget de la Confédération en termes de pertes, ce qui pourrait donc se traduire, en fonction du frein à l'endettement, par un futur programme d'économies, d'après les propos du chef du Département fédéral des finances.

    Notre commission a donc de nouveau étudié ces concepts: celui de la pratique actuelle, inscrite dans le droit proposé, et soutenu par le Conseil des Etats et celui du changement de pratique, décidé par notre conseil. C'est à une courte majorité, 13 voix contre 12, que la commission a préféré ne pas changer de système de remboursement des déductions de l'impôt préalable et d'alléger plutôt la charge bureaucratique des contribuables que celle de l'administration.

    De son côté, la minorité I craint les pertes d'impôts en cas de faillite immobilière qui interviendrait en cours de procédure, puisque, à ce moment-là, il n'y aurait pas de remboursement. La même minorité craint l'impact politique négatif d'un paquet d'économies qui serait mis sous toit à court terme en raison de cette perte fiscale provisoire d'environ un milliard de francs. Je crois qu'à ce stade, il faut bien se dire qu'il s'agit d'une perte provisoire et unique puisqu'il s'agirait d'un changement de système. Vous comprendrez pourquoi, par conséquent, le rapport de forces entre la majorité et la minorité est ténu, parce qu'il en va de deux écoles.

    La commission vous demande donc, par une courte majorité de 13 voix contre 12, de soutenir la position de notre conseil, telle qu'elle a été définie lors de la précédente lecture.

  • Redetext
    Daniela Schneeberger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich habe gesagt, dass auch das Mehrwertsteuer-Konsultativgremium einen Bericht verfasst hat. Ich habe Ihnen vorhin die Meinung dieses Konsultativgremiums zitiert, nämlich dass man das heutige Gesetz anwenden soll.

  • Redetext
    Prisca Birrer-Heimo(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Frau Kollegin Schneeberger, es ist etwas widersprüchlich, was man hier drin immer wieder hört. Können Sie bestätigen, dass wir mehrere Unterlagen von der Verwaltung erhalten haben, die immer wieder neu aufbereitet wurden, wonach die Version des Bundesrates und des Ständerates die heutige Praxis festschreibt und eben die unbürokratische Version darstellt? Sie haben vorhin eine andere Aussage dazu gemacht. Was diese Version will, ist die heutige Praxis, und wir haben mehrere Dokumente dazu.

  • Redetext
    Daniela Schneeberger(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich benutze die Gelegenheit und bedanke mich für die guten Glückwünsche.

    Zum Gesetz, zur Systematik bei der Vorsteuer und zur Meinung der Kommissionsmehrheit: Artikel 1 Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes besagt, dass die Mehrwertsteuer die Besteuerung des nichtunternehmerischen Endverbrauchs im Inland bezwecke. Die Formulierungen der Minderheiten verlangen jedoch, dass ein Unternehmen eine [PAGE 1410] Vorsteuerkorrektur vornehmen muss, wenn es eine Leistung bezieht, ohne dass klar ist, ob daraus tatsächlich einmal ein von der Mehrwertsteuer ausgenommener Umsatz erzielt wird. Auf diese Weise wird das Unternehmen besteuert und nicht der nichtunternehmerische Endverbrauch. Ein solcher liegt erst dann vor, wenn ein Endkonsument und nicht ein Unternehmen eine Ausgabe tätigt.

    Ein Kernstück der letzten Reform war der Vorsteuerabzug. Der Vorsteuerabzug sollte möglich sein, sobald und solange etwas für die unternehmerische Tätigkeit verwendet wird. Der Vorsteuerabzug sollte erst ausgeschlossen sein, wenn etwas für eine von der Steuer ausgenommene Leistung verwendet wird. Wenn nun für die unternehmerische Tätigkeit auf das Wort "soll" abgestellt wird, führt dies zu einem Systembruch. Systembrüche führen nicht nur im Steuerrecht zu Komplikationen und sind zu vermeiden, wenn man einfache Lösungen will.

    Weder die Wirtschaft noch die Steuerberatung haben in dieser Sache eine Änderung des Gesetzes verlangt. Es war der Bundesrat, der die Änderung von Artikel 22 in die Vorlage eingebracht und damit die Diskussion lanciert hat. Der Nationalrat hat mit seinen Beschlüssen einzig den geltenden Gesetzestext beibehalten und keinerlei Steuerentlastungen geschaffen, die es nach dem Gesetz nicht schon heute gibt. Nach dem geltenden Gesetzestext ist der Vorsteuerabzug erst ausgeschlossen, wenn tatsächlich eine von der Steuer ausgenommene Leistung erbracht wird. Mit dem neuen Recht müsste die steuerpflichtige Person im Voraus abschätzen, wie sie die bezogene Leistung in Zukunft verwenden will. Dies ist faktisch nie mit letzter Sicherheit möglich, deshalb werden sich daraus im Rahmen von Kontrollen ausführliche Diskussionen mit der Steuerverwaltung ergeben.

    Wozu eine Leistung letztendlich genutzt werden soll, kann, wenn überhaupt, nur mit einem enormen Dokumentationsaufwand bewiesen werden.

    Auch das Mehrwertsteuer-Konsultativgremium stellt sich aus den genannten Gründen gegen diese Änderung gemäss Bundesrat bzw. Ständerat. Ich zitiere aus dem Bericht: "Die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat verabschiedete Änderung führt dazu, dass diese Auslegung infrage gestellt wird und bereits die beabsichtigte Verwendung einer Vorleistung über deren Vorsteuerabzugsrecht entscheiden soll. Dies führt in der Rechtsanwendung zu erheblichen Beweisproblemen und damit zu einer Verschlechterung der Situation der steuerpflichtigen Person."

    Bundesrat Maurer hat ausgeführt, dass es sich bei dieser Milliarde Franken nicht um einen definitiven Steuerausfall handeln würde, sondern um eine Bugwelle, die sich mit der Zeit verschieben würde. Was aber immer unerwähnt bleibt - und das muss man eben auch wissen -, ist, dass es sich um einen vorübergehenden Effekt handelt. Sobald die Wohnungen oder Einfamilienhäuser verkauft oder vermietet werden, verliert der Bauherr das Vorsteuerabzugsrecht, dem Bund fliessen die Einnahmen also wieder zu.

    Die Kommission entschied hier mit 13 zu 12 Stimmen. Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0