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Finanzhaushaltgesetz. Totalrevision

(04.079)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz24.11.2004
Speeches(224)
Sorted by Speech date, Descending
224 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Annahme des Entwurfes .... 175 Stimmen

    Dagegen .... 4 Stimmen

  • Redetext
    Thérèse Meyer-Kaelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Bruno Frick(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Bruno Frick(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Hans Lauri(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wir können uns hier kurz halten und feststellen, dass in der Tat bloss noch zwei Differenzen bestehen und dass sich in der bisher politisch wesentlichen Differenz, nämlich der Frage des Dringlichkeitsrechtes, der Nationalrat der Position des Ständerates angeschlossen hat.

    Bei der Differenz zu Artikel 48, die vor uns liegt, war es für unseren Rat wichtig, dass wir im Gesetzestext nicht einen in der Privatwirtschaft entstandenen Standard - nämlich den Ipsas-Standard - im Gesetz festlegen, sondern einfach generell auf Standards verweisen.

    er Nationalrat hat diese Position übernommen, und deshalb beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission, in dieser Sache dem Nationalrat zu folgen. [PAGE 811]

    Bei Artikel 57 - wenn ich mich gleich auch dazu äussern darf - beantragen wir Ihnen auch Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates. Hier hat sich aus der Differenzbereinigung klar ergeben, dass der Nationalrat unter dem Begriff "Vorhaben" eine in sich geschlossene, einheitliche Aufgabe versteht. Dafür soll, nach seiner Auffassung, die Finanzierung im Grundsatz nur durch eine Verwaltungseinheit erfolgen können. Für den Fall, dass es um unterschiedliche Vorhaben, also Aufgaben, geht, ist Artikel 57 Absatz 4 eben nicht anwendbar, mit anderen Worten: In diesem Fall können Mittel weiterhin von verschiedenen Verwaltungseinheiten kommen, was sachlich, aus der Sicht einer verantwortlichen Kreditverwendung durch die Bundesverwaltung, richtig ist.

    Somit ist es nach Ihrer Kommission gegeben, dass wir mit dieser Auslegung, zu der ich mich geäussert habe, auch hier dem Nationalrat zustimmen können, sodass die Differenzen bereinigt sind.

  • Redetext
    Bruno Frick(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Thérèse Meyer-Kaelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    André Bugnon(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    C'est une divergence importante qui subsiste entre le Conseil des Etats et notre chambre. Elle concerne un concept liant les articles 28, 34 et 35 où il s'agit de l'urgence, d'une part lorsque le Conseil fédéral estime qu'il y a une décision urgente à prendre concernant une dépense importante, et d'autre part lorsqu'il traite des suppléments urgents au budget.

    Par deux fois, notre conseil a accepté une variante qui limite la compétence du Conseil fédéral et celle de la Délégation des finances à 0,5 pour cent des recettes inscrites au budget de l'année en cours, ce qui représente 250 millions de francs pour le budget actuel qui est de l'ordre de 50 milliards de francs. Et par deux fois, le Conseil des Etats a maintenu sa décision d'adopter la version du Conseil fédéral qui, elle, présente une solution pratiquement identique à la solution actuelle, à savoir qu'il n'y a aucune limitation du plafond et que, lorsque cela est possible, le Conseil fédéral informe ou prend l'avis de la Délégation des finances. Donc, il y a quand même une divergence importante quant au montant sur lequel la décision incomberait uniquement au Conseil fédéral, voire au Conseil fédéral avec la Délégation des finances s'il peut la convoquer; le montant engagé pourrait être illimité, alors que la version de notre conseil limite cet engagement à 250 millions de francs.

    On nous a donné des chiffres: ces quinze dernières années, le Conseil fédéral a utilisé selon le droit actuel la clause d'urgence à 17 reprises pour des dépenses dès 100 millions de francs. Alors, avec la version de notre conseil, qui augmenterait cette compétence à 250 millions de francs, on peut supposer qu'il n'y aurait plus qu'un cas tous les deux ou trois ans, voire par législature.

    Jusqu'à aujourd'hui, notre conseil a estimé qu'il était possible de limiter le montant à 250 millions de francs et maintenant la majorité de la commission vous propose de vous rallier à la décision du Conseil des Etats, à savoir de maintenir la situation actuelle.

    Une minorité dont je fais partie refuse de se rallier à la version du Conseil des Etats et vous demande de maintenir la décision que notre chambre a déjà prise par deux fois.

    Le vote a donné la situation suivante: 11 membres de la commission proposent de se rallier au Conseil des Etats contre 4, et il y a eu 7 abstentions, ce qui est un peu étonnant lors d'un vote d'une aussi grande importance.

  • Redetext
    Markus Hutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Worum geht es bei den Artikeln 28, 34 und 35, über die bei dieser Differenzbereinigung gemeinsam zu entscheiden ist? Nochmals: Nach geltendem Recht kann der Bundesrat im Falle von Dringlichkeit sowohl Zahlungs- als auch Verpflichtungskredite selbstständig oder, wenn immer möglich, mit Zustimmung der Finanzdelegation beschliessen. In allen Fällen ist das Geschäft den eidgenössischen Räten zur nachträglichen Genehmigung zu unterbreiten.

    Bundesrat und Ständerat wollen am geltenden Dringlichkeitsverfahren festhalten. Demgegenüber möchte der Nationalrat eine neue Konzeption und hat beschlossen, dem Bundesrat jede Möglichkeit zu dringlichen [PAGE 1345] Kreditbeschlüssen zu nehmen. In Zukunft sollte die Finanzdelegation bei Dringlichkeit bis zu einem Betrag von einem halben Prozent der budgetierten Einnahmen abschliessend zuständig sein; das sind gegenwärtig rund 250 Millionen Franken. Jetzt soll auf eine nachträgliche Genehmigung durch die Räte verzichtet werden.

    Eine der zentralen Fragen lautet: Hat der Bundesrat gemäss Bundesverfassung überhaupt eine Finanzkompetenz? Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung ermächtigt den Bundesrat, unmittelbar gestützt auf diesen Artikel Verordnungen und Verfügungen zu erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Entscheidend ist nun, dass der Bundesrat gemäss Bericht des Bundesamtes für Justiz zwar alle notwendigen Handlungen zur Abwehr unmittelbar drohender oder bereits eingetretener Gefahren vornehmen kann, dass er dabei jedoch an das geltende Recht, also auch an das Finanzhaushaltrecht, gebunden ist.

    Würde nun dieses Dringlichkeitsverfahren ersatzlos aus dem Finanzhaushaltgesetz entfernt, so könnte dies zwar den Bundesrat nicht daran hindern, seine Kompetenzen nach Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung wahrzunehmen. Im Innenverhältnis aber, also bezüglich der Budgetkompetenz des Parlamentes, würde - es ist schon gesagt worden - eine prekäre Rechtslage geschaffen: Man hätte es gegebenenfalls mit Ausgaben zu tun, die das Parlament nie bewilligt hätte und die es offenbar auch nicht bewilligen müsste. Die Streichung würde also auch dem Grundsatz zuwiderlaufen, dass das Parlament jede Ausgabe bewilligen muss, auch solche, die der Bundesrat provisorisch selber beschlossen hat.

    Wann ist etwas dringlich? Auch diese Frage wird in keinem der Beschlüsse endgültig geregelt. Es ist natürlich grundsätzlich nicht erkennbar, was auf den Staat zukommen kann, wann ein solches rasches Entscheiden nötig ist. Und was passiert, wenn über noch höhere Beträge beschlossen werden muss oder wenn die Zeit zur Ausarbeitung einer Botschaft, zur Vorbereitung und Vorberatung in den Kommissionen und zur abschliessenden Diskussion und Beschlussfassung in den beiden Räten nicht ausreicht?

    Angesichts dieser Ausgangslage hat sich heute die Mehrheit der Finanzkommission - mit 11 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen - der Meinung des Ständerates angeschlossen. Gerade weil es darum geht, eine solche prekäre Rechtslage zu verhindern, bitte ich Sie, der Mehrheit der Finanzkommission zuzustimmen und damit auf diese neue Situation und auf den Beschluss des Ständerates einzugehen.

  • Redetext
    Hans-Rudolf Merz(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich glaube, dass in den Vorbereitungen beider Kommissionen und anschliessend auch im Plenum beider Räte eigentlich zu diesem Thema alles gesagt worden ist und das meiste sogar doppelt. Deshalb möchte ich gerne darauf verzichten, die Elemente an dieser Stelle zu wiederholen.

    Ich möchte Ihnen gewissermassen einen einzigen abschliessenden Trumpf präsentieren, und das ist der Vergleich, den ich mit ausländischen Staaten gezogen habe. Jedes Land in Europa, jede Regierung in Europa hat einen Notartikel zu ihrer Verfügung. Wir haben ihn nicht; unsere Verfassung lässt das nicht zu. Wenn wir in eine solche Situation geraten - es hat davon schon einige gegeben; sie sind Ihnen bekannt -, dann wäre nach der Regelung, wie sie im Nationalrat bisher verfolgt wurde, ein Antrag des Bundesrates an die Finanzdelegation der Beginn einer solchen Notlösung. Ein Antrag, der zudem von Anfang an den Makel hat, dass er betragsmässig limitiert sein muss, ohne Bezug zum Ereignis, um das es geht.

    Ich denke, dass jede Regierung die Möglichkeit haben muss, in Notfällen mit Notmassnahmen zu handeln. Dass sie das nicht willkürlich tun darf, dass sie sich ganz eng an die Verfassung, an Rechtsgrundsätze, an die Abwägung von Interessen, aber auch an die Abwägung von Rechtsgütern halten muss, das haben wir Ihnen dargelegt.

    Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, der Version des Ständerates zu folgen.

  • Redetext
    Thérèse Meyer-Kaelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Le groupe radical-libéral communique qu'il soutient la proposition de la majorité.

  • Redetext
    Felix Walker(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ich bitte Sie, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen, wie das die vorberatende Finanzkommission heute Nachmittag mit grosser Mehrheit ebenfalls getan hat.

    Wir sind jetzt in einer Phase, in der wir ein ganz wichtiges Gesetz gefährden. Ich will nicht mehr auf alle Argumente eintreten, wir haben das schon verschiedentlich getan, aber zwei, drei Bemerkungen füge ich doch noch an: Was will der Ständerat? Der Ständerat möchte wie der Bundesrat am geltenden Recht festhalten. Das bedeutet, dass der Bundesrat im Fall von Dringlichkeit sowohl Zahlungs- wie auch Verpflichtungskredite selbstständig und, wenn immer möglich - wie das bisher immer der Fall war -, zusammen mit der Finanzdelegation sprechen kann. Der Nationalrat will dem Bundesrat hingegen die Möglichkeit nehmen, dringliche Kreditbeschlüsse zu fassen. Das ist in der nationalrätlichen Fassung nicht mehr vorgesehen. Auf eine nachträgliche Genehmigung durch die Räte soll gemäss der nationalrätlichen Fassung verzichtet werden.

    Die Stärken der Lösung des Bundesrates und des Ständerates liegen in folgenden Punkten: Die Möglichkeiten des Bundes, auf unvorhersehbare Fälle rasch und politisch differenziert zu reagieren, sind grösser. Der Regierung bleibt nicht nur der enge Rahmen von Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung. Es stimmt, was Herr Schwander gesagt hat, aber es ist ein sehr enger Rahmen; dies gilt generell in allen dringlichen Fällen. Die Regelung des Ständerates erweitert den gesetzlichen Rahmen. Überdies muss jede dringliche Kreditsprechung nach der Lösung von Bundesrat und Ständerat von der Bundesversammlung nachträglich genehmigt werden.

    Mit der Lösung des Nationalrates wird übrigens im Innenverhältnis, also hinsichtlich der Kompetenz des Parlamentes, eine prekäre Rechtslage geschaffen. Man hätte es gegebenenfalls mit Aufgaben zu tun, die das Parlament nie bewilligt hat und die das Parlament auch nicht bewilligen müsste, sofern der Bundesrat, gestützt auf die Verfassung, gestützt auf die neuen Bestimmungen gemäss Nationalrat, einen Kredit sprechen würde. Damit würde der Grundsatz verletzt, dass das Parlament ausnahmslos jede Ausgabe bewilligen muss.

    Ich bitte Sie, der Fassung des Ständerates zuzustimmen.

  • Redetext
    Pirmin Schwander(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Worum geht es bei Artikel 28 und selbstverständlich immer auch bei Artikel 34 - denn diese beiden Artikel hängen ja zusammen?

    Es geht hier um die Frage, wie das Parlament bei dringlichen Kreditbewilligungen oder - anders gesagt - bei erhöhten Gefahren und schweren Störungen der öffentlichen Ordnung seinen Einfluss wahren kann. Wenn ich die Diskussion im Ständerat nachlese, sehe ich, dass dort der Eindruck erweckt wird, wir hätten sehr viele dringliche Kreditbewilligungen und wir hätten keine Zeit, die Räte einzuberufen und eine ausserordentliche Session abzuhalten.

    Wie wir die bisherige Diskussion auch immer bewerten, es geht um Folgendes: Wir versuchen hier einen Ausnahmezustand zu regeln. Gemäss Aussagen der Herren Siegenthaler und Odermatt in der Finanzkommission des Ständerates vom 21. September 2005 bejahen beide die Handlungsfähigkeit des Bundesrates, selbst bei der nationalrätlichen Lösung. Der Nationalrat ist nicht auf dem Holzweg, wie es Ständerat Leuenberger formuliert hat, sondern es geht darum, die Artikel 28 und 34 des Finanzhaushaltgesetzes und Artikel 185 der Bundesverfassung nicht gegeneinander auszuspielen. Das ist die Kernfrage - wir sollten diese Artikel nicht gegeneinander ausspielen.

    Nach wie vor gilt Artikel 185 der Bundesverfassung, wonach der Bundesrat allfällige Massnahmen zur Wahrung der äusseren und inneren Sicherheit und zu deren Finanzierung treffen kann, insbesondere dann, wenn er eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen begegnen muss. Was sind solche drohenden Störungen und Störungen, die bereits eingetreten sind? Es sind klar Umweltkatastrophen, und nichts anderes. Aber in die Kategorie von Artikel 185 gehören Fälle wie der Fall Swissair eben nicht. Warum nicht? Weil der Bund oder die Bundeskasse bei einem solchen Fall weder mittelbar noch unmittelbar betroffen waren oder sein werden.

    Bei der nationalrätlichen Version geht es also darum, ein politisches Zeichen zu setzen, nämlich erstens die Finanzdelegation sofort einzuberufen, wenn ein Problem besteht, und zweitens bei Kosten über 0,5 Prozent der budgetierten Einnahmen sofort die beiden Räte einzuberufen. Diese Massnahmen gehören zu einem modernen Krisenmanagement und haben nichts mit der Frage der Handlungsfähigkeit des Bundesrates zu tun. Das sind Argumente zu einem Nebenschauplatz. Es geht ganz klar einzig und allein um den politischen Willen, das Parlament auch in Krisensituationen rechtzeitig einzuberufen.

    Ich bitte Sie daher, unbedingt der Minderheit zu folgen und bei der nationalrätlichen Version zu bleiben.

  • Redetext
    Thérèse Meyer-Kaelin(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Bruno Frick(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Hans-Rudolf Merz(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich verstehe die Idee sehr gut, und ich kann mich dieser Idee auch anschliessen, trotzdem weiss ich noch nicht so recht, was ich davon halten soll. Die Praxis wird dann zeigen, wie sich das bewährt.

    Auf der einen Seite haben wir die Finanzplanung. Da fand auch die Diskussion statt, ob sie durch das Parlament genehmigt werden soll. Welches ist die Art, mit der Finanzplanung umzugehen, mit welcher Verbindlichkeit soll man das tun? Auf der anderen Seite haben wir das parlamentarische Instrument der Motion, das doch mit sehr viel Verbindlichkeit verbunden ist. Diese beiden Dinge ins Verhältnis zueinander zu setzen wird dann je nachdem gewisse Probleme bereiten.

    Dennoch bin ich der Meinung, Sie sollten dem Antrag Ihrer Kommission zustimmen. Ich begründe das im Wesentlichen auch damit, dass in letzter Zeit - und ich erinnere mich an meine eigene Tätigkeit in der Finanzkommission - immer wieder Zweifel aufgekommen sind, was denn diese Kommission überhaupt bewirken könne, wenn sie gewissermassen vor Weihnachten mit einem Budget konfrontiert wird, bei dem das allermeiste faktisch gelaufen ist und bei dem man sehr viele Positionen ohne grossen Schaden für irgendjemanden gar nicht mehr verändern kann. Dann sage ich immer wieder als Antwort: Man sollte sich eben mehr auf die Finanzplanung konzentrieren und die Akzente in die Zukunft setzen und der Finanzkommission hier mehr Möglichkeiten bieten. Zwischen den Finanzkommissionen und dem Bundesrat sollte auch ein echter Dialog stattfinden, damit man [PAGE 779] eben frühzeitig die Finanzpolitik des Bundes beeinflussen kann.

    Eines der Instrumente, die justament diese Beeinflussung ermöglichen, ist die Motion. In diesem Sinne ist das Anliegen der Finanzkommission hier selbstverständlich zu begrüssen. Insbesondere auch, weil ja ausdrücklich gesagt wird, dass wir einen begründeten Abschreibungsantrag zu stellen hätten, wenn wir einmal mit der Umsetzung einer Motion in Schwierigkeiten kommen. Das heisst, dass dann die Diskussion gewissermassen weitergeht.

    Ein Beispiel aus jüngster Zeit ist die Motion Schweiger, die verlangt, dass gewisse Zuwächse in der nächsten Finanzplanperiode in absoluten Zahlen begrenzt werden müssen. Es hat sich bei uns die Frage gestellt: Ist diese Motion überhaupt erfüllbar? Wenn das nicht der Fall wäre, dann müssten wir ja dem Motionär und dem Rat, der diese Motion unterstützt hat, in irgendeiner Form Rechenschaft ablegen. Hier sind Sie nun dabei, ein solches Verfahren aufzugleisen. Ich glaube, es wird sich dann gerade an solchen Einzelbeispielen zeigen, ob wir hier einen Schritt vorankommen oder nicht. Tendenziell würde ich sagen: Ja, es geht in die richtige Richtung, weil die Finanzplanung eigentlich gegenüber dem Budget in bestimmten Bereichen, insbesondere auch in Bereichen längerfristiger, nachhaltiger Finanzpolitik, eben den grösseren, intensiveren Stellenwert bekommen wird.

    In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, der Kommission zu folgen.

  • Redetext
    Hans Lauri(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Der Nationalrat hat bei der Beratung des FHG mit guten Gründen versucht, die Einflussmöglichkeiten des Parlamentes bezüglich des Finanzplanes zu verstärken. Zu diesem Zweck ergänzte er Absatz 3 von Artikel 143 des Parlamentsgesetzes mit dem Instrument des Auftrages. Er stellte sich dabei vor, dass der Auftrag nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b ParlG ein eigenständiges Interventionsinstrument der eidgenössischen Räte darstellt und beispielsweise neben der Motion und dem Postulat eine selbstständige Bedeutung haben kann.

    Die Abklärungen unserer Kommission mit dem Rechtsdienst der Bundesversammlung ergaben indessen, dass es sich dabei um einen Irrtum handelt. Der Auftrag nach Artikel 28 ParlG ist kein eigenständiges Instrument, sondern der Oberbegriff zu den Instrumenten Motion und beispielsweise Bundesbeschluss.

    Der Nationalrat suchte nach einem neuen Instrument, weil das geltende Recht bezüglich der Einflussnahme auf den Finanzplan mit einer Motion tatsächlich einen Mangel hat, und zwar den, dass der Bundesrat nach einer angenommenen Motion maximal zwei Jahre Zeit hat, bis er tätig werden muss. Das ist eine zu lange Frist angesichts der jährlichen Finanzplanung.

    Dem berechtigten Anliegen nach einer verstärkten parlamentarischen Einflussnahme auf den Finanzplan kann mit einer neuen, sogenannten Finanzplanmotion Rechnung getragen werden. In diesem Sinn sieht der von Ihrer Finanzkommission neu vorgesehene Absatz 3bis vor, dass der Bundesrat bei einer Motion der Bundesversammlung zum Finanzplan mit dem nächsten Finanzplan zu berichten hat, wie er die Motion umgesetzt hat. Weicht er bei der Umsetzung von der Motion ab, so stellt er einen begründeten Abschreibungsantrag.

    Wir haben hier also eine berechtigte politische Idee des Nationalrates übernommen und unseres Erachtens in eine rechtlich zutreffende Form gekleidet und damit eigentlich nicht eine Differenz geschaffen, sondern ein Anliegen des Nationalrates übernommen und im Finanzhaushaltgesetz richtig verankert.

    Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung gemäss Antrag Ihrer Kommission.

  • Redetext
    Bruno Frick(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz
  • Redetext
    Hans Lauri(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Bei Absatz 1 geht es um eine ganz unbedeutende Differenz. Ich möchte mir Bemerkungen dazu ersparen. Bei Absatz 4 handelt es sich ebenfalls um eine unbedeutende Differenz. Auch dazu habe ich keine Bemerkungen.

    Ich bitte Sie, sich dem Nationalrat anzuschliessen.

  • Redetext
    Bruno Frick(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

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