Hans Lauri
- Party
- Schweizerische Volkspartei
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- Schweiz
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- Male
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- 26. Oktober 1944
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- Q2189873
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- CHE
- Source updated
- 05.08.2026
- Record updated
- 19.08.2026
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- 14.08.2025
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- RedetextEinführung eines neuen SteuersystemsNo. 05.310Schweiz
Nach all dem bereits Gesagten versuche ich mich relativ kurz zu halten und mich auf ein paar wenige Aussagen zu beschränken. Beide Standesinitiativen aus dem Jahr 2005 haben eines gemeinsam: Sie fordern ein neues, vereinfachtes Steuersystem, dem sie den Namen Flat Tax geben. Nach der heute gebräuchlichen Terminologie geht es in beiden Fällen aber nicht darum, sondern um eine Flat Rate Tax besonderer Ausprägung, also um eine Art Einheitssteuer. Das ist vielleicht für unsere politische Diskussion nicht entscheidend, aus Präzisionsgründen aber doch erwähnenswert.
Im Kanton Zürich wurde im vergangenen August das Projekt einer Easy Swiss Tax vorgestellt - ein dritter Begriff -, eines Systems, das der Idee einer Flat Rate Tax nahekommt, ohne ihr aber voll zu entsprechen. Obwohl die beiden Standesinitiativen bereits vor zwei Jahren aus der Taufe gehoben wurden, kann man davon ausgehen, dass ihnen in etwa dieses Modell vorschwebt. Dieses soll, im Vergleich zur heutigen steuerrechtlichen Regelung, wesentlich einfacher sein, Steuerentlastungen und ein höheres Wirtschaftswachstum bringen. Diese Ziele wiederum sollen insbesondere durch eine Individualbesteuerung mit einigen wenigen Einheitstarifen, wenigen Einheitsabzügen und einer Besteuerung der Sollkapitalrendite erreicht werden. Ich mache diese Einleitung, um zu klären, worüber wir überhaupt diskutieren.
Aus verschiedenen Äusserungen des Finanzdepartementes bzw. des Bundesrates und spätestens auch seit einem Seminar der Finanzkommission im Jahr 2005 ist bekannt, dass zurzeit in der Verwaltung verschiedene Systeme zur Verbesserung der Einkommensbesteuerung evaluiert werden. Diese aufwendigen Arbeiten sind zu begrüssen. Gleichzeitig hoffen wir, dass sie in überblickbarer Zeit zu einem Abschluss kommen und auch in überblickbarer Zeit umgesetzt werden können. Wie ich noch zeigen werde, wird dies nur möglich sein, wenn man sich von einer allzu grossen Revision distanziert.
Ich benütze die heutige Diskussion rund um die beiden Standesinitiativen, um in diesem Zusammenhang den Bundesrat zu bitten, bei dieser Gelegenheit nicht nur beispielsweise eine Flat Rate Tax bzw. eine Easy Swiss Tax oder andere weitgehende bzw. grundsätzliche Neuerungen zu prüfen. Vielmehr sollte man sich auch überlegen, wie mit wenigen, die bestehende und grundsätzlich bewährte Steuersystematik beibehaltenden, jedoch zielgerichteten Eingriffen ins bestehende DBG bzw. StHG rasch - das scheint mir auch wichtig - Verbesserungen realisiert werden können. Ausgangspunkt meines Wunsches ist, dass die heute vielbesprochene und in gewissen Kreisen sogar zum Dogma erhobene Forderung nach Einfachheit des Steuersystems wohl ein, aber eben nur ein erstrebenswertes Ziel darstellt. Allerdings kann dieses Ziel in einen unauflösbaren Konflikt mit anderen in der Verfassung verankerten steuerpolitischen Forderungen geraten, nämlich mit den hier auch schon genannten Geboten der Steuergerechtigkeit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Ein auf wenige Grundsätze und Massnahmen zurückgestutztes Steuersystem muss nicht auch eine gerechte Ordnung darstellen. Das aber ist ultimativ zu fordern - hier treffe ich mich mit Kollege Bruno Frick, im Kern auch mit Kollege David -, ohne dass ich das allerdings als die Vorstellung der SVP deklariere, da es hier in diesem Rat keine Deklarationen der Parteien gibt, obwohl auch wir natürlich die entsprechenden Auffassungen teilen.
Für mich hat im Zweifelsfall die gerechte Ordnung vor der heute noch populären Forderung nach Einfachheit und nach der Steuerdeklaration im Bierdeckelformat Vorrang. Die Popularität dieser Forderung wird spätestens dann schwinden, wenn die Debatte um die einzelnen, konkreten Auswirkungen beginnt. So habe ich beispielsweise grösste Mühe mit den kursierenden Ideen zu einer Sollkapitalrendite, also zu einem Staat, der mir vorgibt, wie viel ich eigentlich mit meinen Kapitalanlagen hereinholen soll, und dabei ausgrenzt, dass ich mit Kapital auch ein tief- oder nichtverzinsliches Darlehen geben kann. Ich habe Mühe mit bloss einigen wenigen Tarifstufen, aus den Gründen, die bereits erwähnt wurden - Stichwort: Progression -, oder mit einer wegen der Pauschalierung mindestens teilweisen Missachtung der effektiven Gewinnungskosten, zu denen ich wie Kollege David in weitem Umfang auch die Ausbildungskosten zähle, soweit sie der Generierung von zukünftigem Einkommen dienen. Generell glaube ich - und das möchte ich hier betonen -, dass im Zeitalter der EDV das Vereinfachungspotenzial etwas von seiner Brisanz verloren hat. Ich kenne in meinem Umfeld kaum jemanden, der nicht in relativ kurzer Zeit, in einer Viertelstunde oder in zwanzig Minuten, mit EDV seine Steuererklärung ausfüllt, und ich kann Ihnen sagen, dass in meinem Kanton in der Steuerverwaltung über 40 Prozent der Deklarationen von gar niemandem mehr angeschaut werden, sondern vollständig EDV-abgestützt abgearbeitet werden.
Was meines Erachtens allerdings nötig ist, sind eine allgemeine Durchforstung der bestehenden Abzüge im Rahmen des geltenden Systems und ein Verzicht auf stets neue Abzugsforderungen, wie sie selbst von Anhängern der radikal vereinfachten Einkommensbesteuerung gestellt werden, was allerdings - dies nur in Klammern - ihre Glaubwürdigkeit nicht fördert. Nötig ist auch, mit ausserfiskalischen Zielsetzungen in der Steuerpolitik - also mit dem Einsatz der Steuerpolitik zur Verfolgung von Lenkungs- und Umverteilungszielen - vorsichtiger und an Grundsätzen orientiert umzugehen. Hauptziel der Steuererhebung ist immer noch die Finanzierung der staatlichen Leistungen, wobei diese Finanzierung selbstverständlich massvoll, wirtschaftsverträglich und unter den Bedingungen des Steuerwettbewerbs zu erfolgen hat. Wer zu rasch auf die Realisierung ausserfiskalischer Zielsetzungen einschwenkt, gefährdet die [PAGE 859] Transparenz und mogelt die entsprechenden Umverteilungsbeiträge über Steuerabzüge an der ausgabenpolitischen Prioritätensetzung, an der Budgetkompetenz des Parlamentes und letztlich auch an der Schuldenbremse vorbei.
Zusammenfassend: Ich glaube nicht, dass in unserem Land eine grundsätzliche Veränderung des Steuersystems politisch erfolgreich sein kann. Seien wir uns auch bewusst, dass eine solche grundsätzliche Änderung bis zu ihrer Umsetzung in der Praxis mindestens fünf, wahrscheinlich aber eher gegen acht oder zehn Jahre brauchen würde. Es ist eine offene Frage, was dann in der Zwischenzeit mit dem geltenden Recht geschehen würde.
Abschliessend noch zwei Bemerkungen zum Antrag Reimann: Er hat kritisiert, dass die WAK diese beiden Initiativen in einem Paket, in einem Umgang, behandelt habe. Das ist falsch, wir führen nur eine gemeinsame Diskussion. Aber die Diskussion dazu - das haben die letzten Minuten gezeigt - erfolgt selbstverständlich durchaus sehr differenziert.
Es ist meines Erachtens auch nicht richtig, dass man der Initiative des Kantons Aargau folgen sollte, um damit ein Reservedruckmittel zu haben, sofern der Bundesrat nicht handeln sollte. Es wurde von verschiedenen Vorrednern darauf hingewiesen, dass das, was der Kanton Aargau fordert, derart komplex ist, dass das eben von einer Kommission nicht geleistet werden kann, womit auch - weil es offensichtlich ist - das Argument des Druckmittels entfällt. Ich spreche hier aus Erfahrung. Ich habe die Ehre, zurzeit eine Subkommission zur Frage der Ausbildungsabzüge zu leiten, und ich muss Ihnen gestehen: Hier habe ich in die Schlünde der Abgrenzungsprobleme hineingeschaut, dass es mich grauste! Wenn ich mir vorstelle, dass wir diese Arbeit hundertfach erledigen müssten, dann muss ich Ihnen sagen, dass wir dazu nicht imstande wären.
Deshalb schliesse ich mich selbstverständlich auch der WAK an. Eine andere Frage ist, ob nicht in diesem Rat eine Motion einreichen sollte, wer in Richtung Kanton Aargau marschieren will. Damit könnte der Bundesrat entsprechend beauftragt werden.
- RedetextSchweiz
Ich bin der Mehrheit der Kommission sehr dankbar, dass sie hier einen Kompromiss gesucht hat, der offenbar bei den Kantonen und bei der GDK einigermassen auf Akzeptanz stossen kann. Wenn ich das Wort noch einmal ergreife, dann nicht aus dem Grund, hier zu unterstützen, sondern weil ich der Auffassung bin, dass in dieser etwas aufgeladenen politischen Situation zwischen den Kantonen und uns wichtige Anliegen oder Fragen hier auch aus Kantonssicht behandelt werden sollten.
Damit komme ich zu meinem Anliegen: Wir haben hier bei Absatz 2 die Situation, dass für die Abgeltung der stationären Leistungen an der Durchschnittsprämie für Erwachsene angeknüpft wird. Nun sagt man mir, dass diese Anknüpfung problematisch sei, weil die Prämien nicht allein von den Kosten bestimmt würden. So hätten die Versicherer bei den Prämienanträgen an das BAG durchaus einen unternehmerischen Spielraum. Die Prämien seien überdies teilweise von versicherungstechnischen Komponenten wie Reserven und Rückstellungen oder von Vermögenserträgen, also vom Börsengang, abhängig. Ich glaube, die Frage ist berechtigt, Frau Kommissionspräsidentin, und ich bitte Sie oder den Bundesrat, hier noch einmal zu erklären: Warum knüpft man an die Durchschnittsprämie an, die eben einen unternehmerischen Handlungsspielraum beinhaltet, und warum knüpft man nicht an die Kosten an?
Wenn es keine überzeugende Antwort gäbe - was ich jetzt nicht zum Voraus weiss -, dann würde ich die Kommission des Nationalrates bitten, darüber noch einmal nachzudenken.
- RedetextSchweiz
Ich habe nicht unbedingt im Sinn gehabt, das Wort bei diesem Punkt zu ergreifen. Nachdem ich den Eindruck gewonnen habe, dass die finanziellen Konsequenzen dieser Vorlage für die Kantone etwas in den Hintergrund geschoben wurden, drängt es mich nun doch, noch zwei, drei Sätze dazu zu sagen.
Ich habe mich in meinem Kanton kundig gemacht. Mein Kanton Bern ist nicht etwa ein Kanton, der im Bereich Spitalplanung nichts gemacht hat. Er hat über die Grenzen hinweg geplant, er hat in den letzten Jahren viele Spitäler geschlossen, er hat in bestehenden Spitälern viele Abteilungen geschlossen. Er ist also à jour, er hat seine Hausaufgaben gemacht. In dieser Situation sagt man mir nun, man schätze, dass aus diesem Gesetz Mehrbelastungen zwischen 160 und 200 Millionen Franken auf den Kanton zukämen. Ich bin mir bewusst, dass angesichts der Grösse des Kantons diese Zahlen vielleicht noch nicht sehr viel aussagen. Wenn man sie aber mit anderen Finanzierungen in Vergleich setzt, dann müssen wir uns bewusst sein, dass wir beispielsweise für den öffentlichen Verkehr gesamthaft 120 Millionen Franken ausgeben, für die öffentliche Sicherheit 230 Millionen Franken, für die somatische Spitalversorgung rund 900 Millionen Franken.
Was mich auch etwas stört an dieser Übung: Wenn ich das nun in Vergleich setze zum NFA - zu einem Geschäft, das wir während rund vierzehn Jahren bearbeitet haben, das wir als das Ereignis für den Föderalismus bezeichnet haben, das am Schluss, für den Kanton Bern und für andere, mit etwas mehr Handlungsfreiheit von einigen Dutzend Millionen Franken endete -, so gibt mir das schon sehr zu denken. Nun kommt hier eine Vorlage, die offenbar sehr stark "einschenkt" und nicht nur finanziell, sondern auch politisch das, was wir bei diesem NFA in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen lange diskutiert haben, mehr oder weniger vom Tisch wischt; das ist mindestens mein Eindruck als Nichtkommissionsmitglied. Ich kann mir gut vorstellen, dass das, was jetzt für den Kanton Solothurn ausgeführt wurde - ich kann das in der Tendenz nur bestätigen -, auch für andere Kantone gilt. Ich glaube, es ist am Platz, dass man hier in dieser Debatte noch einmal darauf hingewiesen hat - wie auch immer man sich dann bei dieser konkreten Frage in der Abstimmung verhält.
- RedetextAnteil DurchdienerNo. 07.3556Schweiz
Die SiK hat in ihrem schriftlichen Bericht die ablehnenden Sachargumente vollständig und klar [PAGE 744] dargestellt. Weitere sind, so glaube ich, kaum zu finden. Ich danke für diese Vorarbeit.
An sich würden sich weitere Wortmeldungen erübrigen. Wenn ich mich trotzdem melde, so kann es nur noch um die Hervorhebung und deutliche Betonung eines schon gehörten Argumentes gehen. Ich mache dies als einer, der selbst langjährige Erfahrungen in der Armee sammeln konnte. Ich weiss natürlich: Wer eine Argumentation so beginnt, setzt sich sofort verschiedenen Verdächtigungen aus - nicht mehr à jour zu sein ist dabei wohl noch eine der mildesten.
Ich bin nebst vielem anderen, das gesagt wurde, insbesondere sehr entschieden gegen diese Initiative, weil jetzt einmal - hier zitiere ich aus dem Bericht - "die weitere Umsetzung der 'Armee XXI' und der Entwicklungsschritt 2008-2011 Priorität haben" müssen. Es geht vorweg darum, so unsere SiK, die laufenden Reformen abzuschliessen sowie Ruhe in die Entwicklung der Armeestrukturen zu bringen. Es geht nicht um die Ruhe des Bequemen, um Abkehr vor weiteren Entwicklungen, um Bewahrung von Gestrigem; niemand wird mir dies hier unterstellen wollen.
Als ehemaliger Truppenkommandant und als ehemaliger Organisator grosser ziviler Organisationen weiss ich aber, dass laufende Veränderungen vor Anhandnahme von Neuem auch einmal abgeschlossen werden müssen, dass menschliche Systeme in der Veränderung immer wieder einmal stabilisiert werden müssen und dass sich neue Kulturen entwickeln können müssen, soll eine Organisation Schlagkraft entwickeln.
Die Armee hat grosse Veränderungen hinter sich. Sie steht weiter in grossen Umwälzungen. Ich erachte es als völlig falsch, mit der Initiative bereits jetzt wieder neue Entwicklungen anzustossen, die aus heutiger Sicht wirklich nicht dringend sind. Stellen Sie sich einmal die Lage der Leute vor, die sich mit viel Engagement für die Einsatzbereitschaft der Armee verwenden, wenn sie von einer Umwälzung in die andere gestossen werden. Am Schluss aber hängt von diesen Leuten ab, ob wir über ein taugliches Instrument oder über ein Phantom verfügen.
Deshalb bitte ich Sie, die Initiative nicht weiterzubearbeiten und dafür das zweckmässige Postulat anzunehmen.
- RedetextStrafprozessrecht. VereinheitlichungNo. 05.092Schweiz
Ich werde auch mit der Minderheit stimmen, und zwar auch mit der Begründung, dass eine Differenz geschaffen wird. Ich habe aber auch noch ein anderes Anliegen im Rahmen eines hoffentlich stattfindenden Differenzbereinigungsverfahrens. Ich stütze mich dabei auch auf eine Unterlage, die Herr Marty verteilt hat; sie stammt aus der Universität Zürich. Der Hauptgrund, um gegen die Mediation zu sein, liegt doch darin, dass man sagt: In einem Bereich, in dem der Strafanspruch beim Staat liegt, kann es keine Mediation geben. Jetzt scheint mir dieses Argument bei den Antragsdelikten plötzlich nicht mehr stichhaltig zu sein. Weshalb schreiben wir nicht: "Die Kantone können bei Antragsdelikten ein unter der Aufsicht ...."? Ein solcher Antrag von mir liegt jetzt nicht schriftlich vor, weil mir diese Idee erst in den letzten fünf Minuten gekommen ist. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir die Minderheit unterstützen sollten, damit wir im Differenzbereinigungsverfahren über diesen Teil noch einmal nachdenken können.
- Interpellation
- MotionMitunterzeichner(-in)Überprüfung des LeistungskatalogsNo. 02.3122
- Interpellation
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- Spezial
- StändigSchweiz
- Präsident/in17.12.2005 – 02.12.2007
- Mitglied01.12.2003 – 16.12.2005
- StändigSchweiz
- Mitglied28.11.2005 – 02.12.2007
- Präsident/in01.12.2003 – 27.11.2005
- Vizepräsident/in30.08.2002 – 30.11.2003
- Mitglied24.06.2002 – 29.08.2002
- Spezial
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