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Nationaler Feiertag der Arbeit am 1. Mai

(01.423)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz09.05.2001
Profile
Type
Parlamentarische Initiative
State
Erledigt
Parliament
Schweiz
Number
01.423
Start
09.05.2001
References & source
Official record
Official profile
External ID
20010423
Agenda items
Contributions(66)
Timeline(3)
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Im Rat noch nicht behandelt
Texts(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Nationaler Feiertag der Arbeit am 1. Mai
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ein:

    Es ist ein Bundesgesetz auszuarbeiten, das den Tag der Arbeit (1. Mai) als bezahlten und arbeitsfreien nationalen Feiertag regelt.

  • BegründungTEXT

    Schweizerinnen und Schweizer müssen am Tag der Arbeit mehrheitlich arbeiten. Nur in einigen wenigen Kantonen (BS, BL, JU) gilt der Tag der Arbeit als sonntagsähnlicher Feiertag, in einigen als ganzer (ZH, TI, TG, SH) und in Solothurn als halber Ruhetag.

    Diese unterschiedliche Regelung diskriminiert nicht nur die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die nicht in einem dieser Kantone wohnen oder arbeiten, sondern auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, nämlich jene, die in den fortschrittlichen Kantonen ihren Mitarbeitenden den arbeitsfreien Tag bezahlen, den ihre Konkurrenz in einem restriktiven Kanton nicht bezahlen muss. Das ist wettbewerbsverzerrend. In allen umliegenden Ländern ist übrigens der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag.

    Es ist höchste Zeit, dass für den Tag der Arbeit eine in der ganzen Schweiz einheitliche Feiertagsregelung gefunden wird. Er soll als arbeitsfreier Tag den Sonntagen gleichgestellt werden. Er soll der Anzahl Feiertage nach Artikel 18 Absatz 2 des Arbeitsgesetzes nicht angerechnet werden, und es soll eine volle Lohnfortzahlungspflicht bestehen.

    Die meisten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und ihre Organisationen sind sich sehr wohl bewusst, dass eine der wichtigen Grundlagen für die Prosperität der Schweizer Wirtschaft die traditionell gute Sozialpartnerschaft ist. Diese und die Leistungen der arbeitenden Bevölkerung sind es wert, an einem Feiertag gewürdigt zu werden. Alle Angestellten, Unternehmer und Unternehmerinnen, Selbststanrechnändigerwerbenden, Hausfrauen und in der freiwilligen Arbeit Engagierten tragen zum Wohlergehen und zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz bei. Sie haben den 1. Mai als Frei- und Feiertag verdient.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0