Jost Gross
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- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Thurgau
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 1. März 1946
- Died
- 6. Mai 2005
- Wikidata
- Q121743
- Source body
- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
- Record updated
- 02.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizResult: 181 Yes · 0 No · 2 Abst. · 17 Absent
- JaSchweizBerufsunfallverhütungsmassnahmen. Ausnahme von der Mehrwertsteuerpflicht (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2004 · 20.09.2004Result: 119 Yes · 0 No · 1 Abst. · 80 Absent
- JaSchweizAltlasten. Untersuchungskosten (Parlamentarische Initiative)NationalratFrühjahrssession 2004 · 01.03.2004Result: 125 Yes · 2 No · 4 Abst. · 69 Absent
- JaSchweizBundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Prämienverbilligung (Geschäft des Bundesrates)NationalratFrühjahrssession 2005 · 28.02.2005Result: 122 Yes · 31 No · 1 Abst. · 46 Absent
- JaSchweizBundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Prämienverbilligung (Geschäft des Bundesrates)NationalratFrühjahrssession 2005 · 28.02.2005Result: 124 Yes · 24 No · 6 Abst. · 46 Absent
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- RedetextSchweiz
Das Vertrauen ist das wichtigste Kapital in der Politik. Der Bundesrat hat bei der Bevölkerung seit seiner Neuwahl ein Glaubwürdigkeitsproblem. Der Bundesrat hat versprochen, bei der Verteilung der überschüssigen Goldreserven habe das Volk das letzte Wort. Unter dem Druck der Kantone wird dieses Versprechen gebrochen; nicht zum ersten Mal werden Zusicherungen vom Bundesrat nicht eingehalten. So wurde z. B. den Altrentnerinnen und Altrentnern der verselbstständigten Bundespersonalkasse der hälftige Teuerungsausgleich versprochen und wenige Jahre später mit einem Federstrich gestrichen. In diesem Land ist offenbar die parlamentarische Mehrheit allmächtig, und selbst Verfassungsschranken, Treu und Glauben und Gleichbehandlung sind Nonvaleurs. Und wenn es im Parlament nicht reicht, richtet es der Bundesrat. Herr Bundesrat Merz, darf ich Sie um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Sie haben nicht das Recht auf Ihrer Seite, sondern, wie Professor Mastronardi schlüssig nachgewiesen hat, nur die Mehrheit im Bundesrat. Herr Walker, ich staune über Ihre Zensuren über einen der angesehensten Staatsrechtler in diesem Land, der die Mechanik des Parlamentsrechtes wie kein Zweiter kennt.
So oder so: In jedem anderen Land würde dieser Vorgang zu einer Vertrauensabstimmung im Parlament führen. Hier geht es um das demokratisch nicht legitimierte Vorrecht der Exekutive. Ich warte gespannt; ich nehme an, die nächste Vorlage, die am Parlament vorbei beschlossen wird, wird der Verkauf der Swiss an die Lufthansa sein.
Die Ständeratsmehrheit versucht uns diese bittere Pille schmackhaft zu machen, indem sie vorgibt, die IV retten zu wollen, entschulden zu wollen. Die IV-Schulden belasten in der Tat den AHV-Ausgleichsfonds, eine Entschuldung befreit deshalb auch die AHV von einer schweren Hypothek. Aber wie viel ist der gestern in diesem Rat abgeschmetterte Kompromiss wert, angesichts der völlig unrealistischen Bedingungen in Bezug auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes? Im Klartext heisst es ja dort, dass die IV zuerst saniert werden solle; wenn sie keine roten Zahlen mehr schreibe, erhalte sie das Geld. Gepflegt werden soll der Patient, wenn er gesund ist! Die Ständeratsmehrheit lässt ausser Acht, dass auch das Departement Couchepin bei der 5. IVG-Revision davon ausgeht, dass noch während Jahren in die Verstärkung von Früherkennung und Wiedereingliederung jährlich etwa 800 Millionen Franken zusätzlich investiert werden müssen. Wenn schon IV-Sanierung mit Nationalbankgold, dann mit umsetzbaren Rahmenbedingungen, welche die 5. IVG-Revision vorantreiben und nicht behindern oder verunmöglichen, wie es offenbar die SVP will.
Herr Bundesrat Merz, Sie haben gestern das Fehlen von Brückenbauern in diesem Parlament beklagt, Sie aber drücken sich selbst um einen klaren Antrag. Sie pokern mit drei Optionen: Der Bundesanteil an den überschüssigen Goldreserven soll für die AHV, die IV oder zur Schuldentilgung verwendet werden. Wenn es Ihnen mit der Rettung der IV ernst wäre, würden Sie sich klar für diesen Weg einsetzen und dafür Überzeugungsarbeit leisten, z. B. gerade in Ihrer Partei, der FDP. Stattdessen drohen Sie mit neuen, einschneidenden Sparprogrammen, falls die Kosa-Initiative angenommen würde. Es ist keine kluge Politik, Herr Bundesrat, dem Volk für missliebige Entscheide mit Sanktionen zu drohen. Herr Bundesrat Merz, Sie selber und Herr Bundesrat Couchepin stehen jetzt als Brückenbauer in dieser Verantwortung. Sie haben etwas wiedergutzumachen. Tun Sie das für die IV; ich danke Ihnen.
- RedetextÖffentliche Diskussion zur OrganspendeNo. 04.3613Schweiz
Der Nationalrat hat in Artikel 59 des Transplantationsgesetzes eine Bestimmung eingefügt, wonach eine öffentliche Diskussion zu den medizinischen und ethischen Fragen zum Todeskriterium, welches im Transplantationsrecht eine besondere Bedeutung hat, zu führen ist. Diese Bestimmung wurde im Nationalrat auch mit breiter Mehrheit so verabschiedet. Der Ständerat wendet sich im Grundsatz nicht gegen eine solche Debatte. Er findet aber, eine Bestimmung mit diesem Auftrag an den Bundesrat bzw. an das Bundesamt für Gesundheit, eine solche sicher wichtige Debatte zu führen, sei in diesem Gesetz systemfremd. Der Bundesrat lehnt deshalb mit Bericht vom 22. Dezember 2004 die Kommissionsmotion ab.
Ich finde es ein bisschen schade, dass er nicht grundsätzlicher argumentiert, denn er macht vor allem Kostenfolgen geltend und sagt, man habe die Debatte über solche ethischen Fragen bereits geführt. Die Kommissionsmehrheit findet, das sei ein schwaches Argument. Der Bundesrat verweist denn auch auf Artikel 61, in dem eine Information über Fragen der Organtransplantation in sehr allgemeiner Weise tatsächlich vorgesehen ist. Es ist aber wichtig, dass die Menschen in diesem Land über die rechtliche Regelung der Organtransplantation aufgeklärt werden. Es ist wichtig, dass wir auch - da sind die Kommissionsmehrheit und ich gleicher Meinung - die Rate der transplantierten Organe, die in der Schweiz niedrig liegt, steigern können. Aber unter diesem Gesichtspunkt ist Artikel 61 mehr eine PR-Bestimmung - wenn ich so sagen darf - und nicht das, was der Kommissionsmehrheit vorschwebt, nämlich dass wir bezüglich des Todeskriteriums bei Organtransplantationen in einen breiten Dialog mit der Bevölkerung eintreten müssen.
Die Kommission hat dem von Frau Meyer Thérèse angeregten Vorstoss deshalb mit 11 zu 10 Stimmen zugestimmt. Trotz einer vor allem in den Hearings recht regen Diskussion thematisiert das Gesetz selber nichts Weiteres bezüglich der Hirntodmethode, sondern setzt diese einfach voraus. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir den Dialog mit der Bevölkerung führen müssen, nachdem dort auch viele Ängste darüber bestehen. Die Ungewissheit und die Nichtinformation verunsichern überdies nicht nur die Bevölkerung ganz allgemein, sondern auch potenzielle Organspender. Deshalb ist dieser öffentliche Dialog sehr wichtig. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen darum vor, diesen Dialog zu führen und den Bundesrat im Gesetz entsprechend zu verpflichten.
- RedetextSchweiz
Nachdem hier kein Antrag auf Überweisung der Motion Jenny gestellt wird, sondern auch Herr Triponez für die FDP-Fraktion die weniger starre Kommissionsmotion bevorzugt, kann ich mich dem im Namen der SP-Fraktion voll anschliessen und kann vor allem auch auf die entsprechende Begründung des Bundesrates verweisen, die schriftlich vorliegt und vielleicht auch noch mündlich erfolgt. Wir sind der Meinung, es bestehe Handlungsbedarf im Bereich der Koordination zwischen der Unfallversicherung und dem UVG, aber die Stossrichtung muss breiter angelegt werden.
- RedetextOR. Revision (GmbH sowie Revisionsrecht)No. 01.082Schweiz
Mit leichter Resignation begründe ich meinen letzten Minderheitsantrag. Es geht hier um den Erwerb eigener Stammanteile beziehungsweise die Höchstgrenze für diesen Erwerb.
Wir sind uns darüber einig, dass der Erwerb eigener Stammanteile etwas Atypisches, aber auch nicht zu Vermeidendes ist. Es braucht eine Bestimmung darüber, und es geht nicht darum, das grundsätzlich zu verhindern. Es kann in einer GmbH zu einem Gesellschafterwechsel kommen, zu einem Austritt von Gesellschaftern. Das schwächt die Unternehmung in der Regel, kann für die Unternehmung auch mit zusätzlichen Risiken verbunden sein. Aber es ist klar: Wir wollen die Kontinuität der Unternehmung nicht infrage stellen.
Die Kommissionsmehrheit will hier die Obergrenze für den Erwerb eigener Anteile auf 35 Prozent begrenzen. Ich möchte Ihnen beliebt machen, bei 20 Prozent zu bleiben, und zwar im Wesentlichen vor allem auch, um das Gleichgewicht, die Parität, zur Aktiengesellschaft zu wahren. Wir haben im Aktienrecht seit Jahren eine bewährte Regelung, dass man nicht mehr als 20 Prozent der eigenen Anteile durch die eigene Unternehmung erwerben soll, verbunden mit der Bestimmung, dass innert zwei Jahren neue Gesellschafter gefunden werden müssen oder allenfalls durch eine Kapitalherabsetzung das Aktienkapital reduziert werden muss. Das bewährt sich, und es ist nicht im Sinne dieser Revision der GmbH, die wir sicherer machen wollen, dass wir die Anforderungen im Verhältnis zur Aktiengesellschaft wesentlich anders gestalten als bei der Aktiengesellschaft.
Der Erwerb eigener Stammanteile vermindert das Haftungssubstrat für die Gläubiger; da sind wir uns einig, glaube ich. Es kann eine Aushöhlung der Unternehmung bedeuten. In den zwei Jahren, in denen das so ist, kann viel geschehen, was die Firma zusätzlich schwächen kann. Wir haben auch keine Aufsichtsmittel, keine Kontrolle über das Handelsregisteramt - das hat sich in der Kommission ergeben -, weil kein Eintrag dieses Eigenerwerbs im Handelsregister erfolgt.
Ich möchte an Sie appellieren: Machen wir hier doch die Verhältnisse gleich wie im Aktienrecht, begrenzen wir das auf 20 Prozent, und lassen wir es nicht zu, trotz all dieser Fortschritte, die wir für das GmbH-Recht beschlossen haben, dass die GmbH zum Billigmodell des Gesellschaftsrechtes wird.
Ich bitte Sie, die Parität zur Aktiengesellschaft zu wahren und der Minderheit zu folgen.
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- RedetextOR. Revision (GmbH sowie Revisionsrecht)No. 01.082Schweiz
Ich möchte, Herr Kollege Baumann, dieses Geschenk sehr verdanken. Damit haben Sie wieder etwas gutgemacht, denn Sie sind mir doch an die berufliche Ehre gefahren. Aber das sei Ihnen verziehen.
Ich möchte Ihnen eine Frage stellen: Sind Sie wirklich der Meinung, dass der Unternehmenswert einer GmbH identisch ist mit der Stammeinlage? Die zweite Frage lautet: Wissen Sie, wie viele gerade dieser kleinen Unternehmen in einem einzigen Jahr, nämlich im letzten Jahr, Konkurs gemacht haben?
- Interpellation
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- Motion
- Interpellation
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Ständig
- StändigSchweiz
- Mitglied01.12.2003 – 06.05.2005
- Mitglied04.12.1995 – 30.11.2003
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)01.12.2003 – 06.05.2005
- Parlament (Legislativrat)04.12.1995 – 30.11.2003
- Ständig
- Spezial
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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