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Stellvertretungssystem für den Grossen Rat

(2022.RRGR.222)MotionPunktweise beschlossen
Grosser Rat Bern (BE)14.06.2022 – 07.03.2023
Speeches(21)
Sorted by Speech date, Descending
21 Results
  • Speech
    Martin Schlup(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsident. Sie haben auch die Ziff. 5 als Postulat abgelehnt.
  • Speech
    Martin Schlup(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsident. Sie haben die Ziff. 4 als Postulat abgelehnt.

    Ziff. 5: Wer der Ziff. 5 als Postulat zustimmt, stimmt Ja, wer das nicht will, stimmt Nein.

  • Speech
    Martin Schlup(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsident. Die Ziff. 3 wurde als Postulat abgelehnt.

    Wir kommen wir zu Ziff. 4, auch wieder ein Postulat: Wer der Ziff. 4 als Postulat zustimmen will, stimmt Ja, wer das nicht will, stimmt Nein.

  • Speech
    Martin Schlup(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsident. Sie haben der Ziff. 2 als Postulat zugestimmt.

    Wir kommen zu Ziff. 3 als Postulat: Wer der Ziff. 3 als Postulat zustimmt, stimmt Ja, wer das nicht will, stimmt Nein.

  • Speech
    Martin Schlup(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsident. Sie haben der Ziff. 1 als Motion zugestimmt.

    Wir kommen zu Ziff. 2: Wer der Ziff. 2 als Postulat zustimmt, stimmt Ja, wer das nicht will, stimmt Nein.

  • Speech
    Martin Schlup(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsident. Wir sind mit der Debatte durch und kommen zur Abstimmung über das Traktandum 3. Es gibt eine punktweise Abstimmung: Punkt 1 als Motion, die anderen als Postulate. Wer die Ziff. 1 als Motion annimmt, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.
  • Speech
    Maurane Riesen(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Maurane Riesen, La Neuveville (ES), intervenante à titre personnel. Au même titre que d’autres collègues, j’ai été concernée par une absence en raison d’un congé maternité et cela très récemment. Et c’est pour ça que je voulais quand même venir encore parler ici ce matin, pour vous dire que ça aurait été un vrai soulagement pour moi de savoir que mon siège ne soit pas vide pendant une session en raison du congé maternité.

    Ça aurait été vraiment un soulagement ! Et ce n’est pas qu’une question d’allocation d’indemnités maternité, parce que pendant cette première session, je n’aurais pas été en mesure, physiquement, mentalement, d’assumer sérieusement mon mandat de députée en venant siéger, même si j’avais reçu finalement l’allocation pour cela. C’est vraiment aussi... – la protection de la maternité, de la santé ; je n’aurais pas pu venir siéger pendant cette première session. Durant la deuxième session, j’étais présente mais c’était là encore difficile de concilier maternité et travail, non seulement à cause de la fatigue, mais aussi parce que j’ai dû pomper mon lait sur mon siège parce que je ne voulais pas manquer les débats.

    Voilà, les questions logistiques, c’est vraiment compliqué. Il faut trouver un système de remplacement pour la maternité. Je suis contente d’entendre que la plupart des membres sont conscients de cette problématique et veulent aller de l’avant. Je vous remercie.

    Je rajoute rapidement un point concernant encore la conciliation de travail et politique. Là aussi, surtout pour les jeunes, on est justement dans un système de milice et il faut pouvoir concilier travail et politique. Et réfléchir à une certaine flexibilité à ce niveau-là, sous la forme de postulat, serait aussi important. C’est justement parce que nous tenons au système de milice que nous devons donner de la flexibilité aux jeunes d’investir dans leur carrière avec des formations professionnelles ou des absences professionnelles. Il faut pouvoir y réfléchir. Donc, je vous propose d’accepter le postulat. Merci.

  • Speech
    Martin Schlup(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsident. Dann kommen wir zu den Einzelsprecherinnen. Grossrätin Riesen hat das Wort, ich schliesse nachher die Sprecherliste.
  • Speech
    Markus Wenger(Evangelische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Markus Wenger, Spiez (EVP), Fraktionssprecher. Für die EVP-Fraktion ist die aktuelle Situation, wie wir es bei der Mutterschaft erleben, nicht sinnvoll. Und deshalb sind wir dankbar, dass man im Büro diesen Punkt 1 als Motion überweisen will.

    Es ist nicht nur eine Entschädigungsfrage bei der Mutterschaft, die uns dazu bewegt, dort zuzustimmen. Ein Kind zu bekommen ist nicht einfach etwas, das man kurz macht und dann ist es vorbei und man ist wieder frei. Darum erachten wir eine Lösung in diesem Bereich wirklich als wichtig und zweckmässig.

    Bei Punkt 2 sind wir dankbar, dass er in ein Postulat gewandelt wurde. Bei Krankheit, längerer Krankheit, bei der man während zwei bis drei Sessionen mutmasslich ausfallen muss, erachten wir es auch als sinnvoll, dass es eine Lösung gibt. Hingegen ist halt die Umgebung dort weniger präzis; man weiss nicht genau, wann eine krankheits- oder unfallbedingte Situation zu Ende geht. Deshalb ist für uns das Postulat sinnvoll.

    Den Punkten 3 bis 5 kann die EVP-Fraktion nicht zustimmen. Das sind Dinge, die man entsprechend planen können muss oder halt einen Ausfall akzeptieren muss, oder man muss im Militär halt einmal einen Urlaub für ein Geschäft eingeben; das ist machbar. Einzig beim Punkt betreffend Arbeit und Ausbildung sind ein paar Sympathiestimmen aus unserer Fraktion zu erwarten. Aber wie gesagt, den Rest dieser drei Punkte lehnen wir ab.

    Ich bin froh, dass es beim Thema Mutterschaft einen Fortschritt, eine Weiterentwicklung gibt, wie ich von den Fraktionen gehört habe, und diesbezüglich sind wir von der EVP erleichtert.

  • Speech
    Marianne Schild(Grünliberale)
    Grosser Rat
    Marianne Schild, Bern (GLP), Fraktionssprecherin. Die Fraktion der GLP spricht sich klar für die Einführung eines Stellvertretersystems im Grossen Rat aus. Wir würden es sehr begrüssen, wenn wir den Spuren der anderen Kantone, die schon Stellvertretungssysteme eingeführt haben, folgen könnten. Wir danken dem Büro für seine wohlwollende Aufnahme der Forderungen 1 und 2 des Vorstosses.

    In der Diskussion in unserer Fraktion hat sich gezeigt, dass wir drei Beweggründe, drei Arten von Beweggründen erkennen, um sich vertreten lassen zu wollen, und dazu haben wir eine differenzierte Meinung. Der erste Beweggrund ist sehr spezifisch, wir haben schon viel darüber gesprochen: Das ist der Mutterschaftsurlaub, er entspricht Punkt 1 der Motion. In diesen Fällen haben wir ja heute das Problem, dass eine Mutter, die im Mutterschaftsurlaub ist, aber bei wichtigen Geschäften ab und zu an den Sitzungen teilnehmen könnte und möchte, dies nicht kann, ohne ihren ganzen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Wir sagen klar Ja zum Stellvertretersystem bei Mutterschaft, solange eine frisch zur Mutter gewordene Frau nicht anwesend sein darf, ohne diesen erheblichen Nachteil in Kauf zu nehmen.

    Der zweite Punkt ist die Krankheit, er entspricht Punkt 2 der Motion: Hier geht es um Personen, die eine so ernsthafte Krankheit haben, dass sie mindestens während zweier Sessionen fehlen werden, z. B. aufgrund einer intensiven Gesundheitstherapie wie einer Chemotherapie. Es wäre durchaus wünschenswert, aus unserer Sicht, wenn sich unsere Kolleginnen und Kollegen, die in einer so anspruchsvollen Situation sind, nicht auch noch über einen Rücktritt Gedanken machen müssten. Statt sich in dieser schweren Zeit damit zu plagen, der Fraktion hoffentlich nicht zu fest zu schaden, sollten sie sich eigentlich freuen können und hoffen dürfen, dass sie bald in der laufenden Legislatur wieder zurück zu uns in den Rat kommen dürfen. Auch hier sind wir dafür und stimmen dem Punkt 2, der in ein Postulat umgewandelt wurde, zu.

    Man könnte hier sogar sehr gut auch die Krankheit von Angehörigen dazuzählen, die man über längere Zeit intensiv pflegt. Kritischer sind wir – und dies betrifft alle anderen Motive – bei anderen beruflichen, nebenamtlichen, ausbildungsmässigen oder hobbymässigen Verpflichtungen. Die Annahme unseres Amtes als Grossrätinnen und Grossräte ist auch ein klares Bekenntnis dazu. Je mehr die Freiwilligkeit zu fehlen zunimmt oder je mehr die Planbarkeit der anderen Verpflichtungen zunimmt, desto kritischer werden wir gegenüber dem Bedürfnis, sich vertreten zu lassen. Grossrätinnen und Grossräte müssen gewisse Prioritäten setzen, ja, das stimmt. Und gewisse Absenzen müssen die Fraktionen schon heute und auch in Zukunft verkraften können.

    Zum ganzen Vorschlag lässt sich aus unserer Sicht zu sagen: Wir haben einen gesunden Respekt vor einer neuen Handhabung und davor, was sie administrativ für das Büro bedeutet und wie man sie genau demokratisch legitim und korrekt reglementiert, und wir sehen auch einen gewissen Aufwand für die Fraktionen.

    Wir sehen aber auch Chancen für unser Milizsystem. Meine Vorrednerin hat es gut erklärt mit der dreifachen Belastung von Familie, Beruf und Politik. Wir sehen auch Chancen für einen Aufbau von Nachwuchs und was die demokratischen Grundsätze einer guten Repräsentation betrifft. Es hat eben durchaus ein prodemokratisches Element, wenn man seine Stimme im Rat durch eine parteiinterne andere Person geltend machen kann. Es ist nichts undemokratisch daran, dass man Fraktionen mit überdurchschnittlich vielen Frauen im Alter, in dem man Kinder bekommt, oder Fraktionen, die ausnahmsweise von vielen Krankheitsfällen geplagt sind, nicht mindestens theoretisch die Möglichkeit gibt, vollständig oder fast vollständig anwesend zu sein.

    Ich glaube, wir können uns gewiss sein, dass wir hier in sicheren und bekannten Gewässern navigieren. Mit einem Suppleantensystem, das auch angesprochen wurde, das einige Schweizer Parlamente eingeführt und auch erprobt haben und das am ehesten dem Punkt 5 der Motion entsprechen würde – wenn also jemand kurzfristig und jederzeit für eine Sitzung seinen gewählten Suppleanten aufbieten kann –, hätten wir eine viel grössere Veränderung.

    Vielleicht wird dies irgendwann in Zukunft auch für den Kanton Bern eine wünschenswerte Lösung sein. Heute sind wir als Fraktion GLP bereit für einen verhältnismässig kleinen Schritt. Wir bitten Sie, den Punkten 1 und 2 zusammen mit uns zuzustimmen. Die anderen Punkte werden wir mehrheitlich ablehnen und nur in der Minderheit zustimmen. Merci.

  • Speech
    Christa Ammann(Alternative Linke Bern)
    Grosser Rat
    Christa Ammann, Bern (AL), Fraktionssprecherin. Es freut mich wahnsinnig, dass sich das Büro in der Frage der Mutterschaft und Vaterschaft zu einer Haltungsänderung bewegen konnte. Mit der Möglichkeit, während des Mutter- oder Vaterschaftsurlaubs eine Stellvertretung einsetzen zu können, werden die betroffenen Personen, aber auch die Fraktionen entlastet.

    Was ich einfach noch zur Antwort, zur Argumentation des Bundes zum Vaterschaftsurlaub anmerken möchte: Ich bin schockiert. Denn das bedeutet indirekt wieder, dass, falls der Vaterschaftsurlaub z. B. während des Wochenbetts bezogen werden möchte und das Kind dummerweise Anfang Session auf die Welt kommt, die Frau sich wieder selber organisieren sollte, weil die Männer ja offenbar wieder so flexibel sind und alle anderen schauen können, das sie ihre Tage an einem anderen Ort nehmen. Es ist wieder eine Abwertung des Vaterschaftsurlaubs. Und ich verstehe auch nicht ganz, was das in der Antwort des Büros soll, denn die Forderung ist ja klar: Es soll für beide gelten.

    Und ich möchte das einfach auch noch einmal betonen in Bezug auf das Verständnis der Motion: Es geht sowohl um Mutterschafts- wie auch um Vaterschaftsurlaub – dass das einfach möglich sein soll, dort Stellvertretungen haben zu können.

    Es war für die Fraktion auch schwer nachvollziehbar, warum bei Krankheit, Unfall noch so gehadert wird. Es gibt ja Arztzeugnisse, es sind Ereignisse, die unplanbar sind, und es sind Fragestellungen, die den Rahmen von Fragen, die man in einem Gesetzgebungsprozess auch sonst klärt, in ihrer Komplexität nicht sprengen. Man kann es folglich in einem Postulat nochmals anschauen, es wäre aber durchaus auch möglich gewesen, das im Rahmen einer Motion direkt umzusetzen. Denn grundsätzlich sind das schlichtweg Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Im Rahmen einer Wiedereingliederung und eines Genesungsprozesses kann es wahnsinnig wichtig sein, dass das geklärt ist und möglich ist. Und ich hoffe doch, dass dieses Postulat hier mehrheitsfähig ist, dass die Fragen geklärt werden können, dass man allenfalls in einem zweiten Schritt auch im Bereich Krankheit und Unfall über Stellvertretungen nachdenken kann und halt dort auch wieder die Verfassungsänderung vornehmen kann.

    Herr Freudiger hat darauf hingewiesen, dass die Grenzziehung in diesen Bereichen so schwierig wäre. In der Arbeitswelt werden dort auch Grenzen gezogen, sei es bei Versicherungsfragen und so weiter. Logisch ist es schwierig, aber es ist machbar. Und logisch, gibt es immer Einzelfälle, bei denen es dann wieder nicht fair ist. Aber man könnte doch den Möglichkeitsspielraum und somit auch die Entspannung für die betroffenen Personen, aber auch für die Fraktionen durchaus noch verbessern.

    Zu den Punkten 3 bis 5, militär-, zivildienst-, arbeits- und studienbedingte Abwesenheiten und freiwillige Abwesenheiten: Dies unterstützen die AL und die Grünen einstimmig als Postulat. Von den Fragen her betrachtet, warum es trotzdem auch wichtig ist, dies zu prüfen und allenfalls auch möglich zu machen: Es wird in der Arbeitswelt immer mehr Flexibilisierung gefordert. Zu fordern, dass Sabbaticals genau in diesen zwei Monaten eingeplant werden, ist vielleicht auch schwierig.

    Wir hatten es noch vom Unterschied zwischen Freiwilligkeit und Aufgebot – aber, noch wenn es freiwillig ist: Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern ja schon wahnsinnig entgegenkommen, weil wir schon acht Wochen im Jahr fehlen. Gleichzeitig soll es ein Milizparlament sein. Das heisst ja, wenn ich arbeitsbedingt oder studienbedingt eine Abwesenheit haben müsste, einen Auslandaufenthalt, auch, um mir die Berufschancen nicht zu vergeben – ja, heisst dies dann, dass ich nicht Teil dieses Parlaments sein kann? Oder sollte es dann eben trotzdem auch möglich sein, im Sinn einer Miliz? Ja, man verzichtet nicht auf berufliche Optionen, weil man ja nur Miliz ist – und gleichzeitig ist es dann nicht möglich. Das ist auch ein bisschen widersprüchlich. Ich bitte Sie doch, dieses Postulat zu überweisen, um solche Fragen zu klären und die Widersprüche vielleicht auch noch etwas vertiefter angehen zu können.

    Und auch zu Punkt 5, freiwillige Abwesenheiten: Es würde die Option geben, dass man sich in einem intensiven Jahr als Parlamentarierin oder Parlamentarier entscheiden könnte, eine Pause zu machen. Wenn man merkt, dass es aus arbeitsbedingten Gründen überbordet und dass man einfach auch ein wenig Pause braucht, könnte es nämlich schlichtweg Burnout-Prävention sein. Wir kennen, glaube ich, alle die Doppelbelastung von Beruf und Parlament zur Genüge. Und hier auch einmal die Möglichkeit haben, eine Notbremse zu ziehen und zu sagen: «Hey, ich brauche während zweier Sessionen Pause, bitte.» Dann ist es für alle klar, denn vielleicht muss ich mir die Pausen dann doch nehmen, weil ich es nicht schaffe, oder ich bin nicht arbeitsfähig und sitze zwar dann da, aber bin eigentlich für die Fraktion und auch für den Rat nicht brauchbar. Deshalb wünsche ich mir wirklich auch eine vertiefte Prüfung im Rahmen eines Postulats, was dort möglich wäre.

    Ich sehe, es blinkt – genau. Zusammenfassend: Punkt 1 als Motion unbedingt Ja, merci vielmals für den Wandel in dieser Debatte und das Erkennen der Notwendigkeit; die Punkte 2 bis 5 einstimmig als Postulat. Merci für die Unterstützung.

  • Speech
    Peter Gerber(Die Mitte)
    Grosser Rat
    Peter Gerber, Schüpfen (Die Mitte), Fraktionssprecher. Die Mitte unterstützt die Ziff. 1 einstimmig als Motion. Ich denke, dass das Problem auch national erkannt worden ist und dass wir dort eine Lösung haben sollten. Ich bin auch froh, dass das Büro die Ziff. 2 als Postulat prüfen möchte. Die Punkte 3 bis 5 lehnen wir ab. Begründung: Die genannten Absenzen können geplant werden. Ich kann auch einmal einen Gast-WK machen, oder zur Erinnerung: Kollega Jan Gnägi war ab und zu auch in der Uniform hier.

    Bei einer Annahme von Punkt 3 bis Punkt 5 haben wir plötzlich einen Wildwuchs, ja, es könnte sogar den Ratsbetrieb hier stören. Alle, die hier neu gestartet sind, wissen, dass es etwa ein Jahr braucht, bis man den Betrieb kennt. Es wäre stossend, wenn ich freiwillig ein Sabbatical plane und nachher jemanden hier in den Rat bringe, der eigentlich nicht richtig mitarbeiten kann.

    Kurz zusammengefasst: Ziff. 1 als Motion, Ziff. 2 als Postulat, die Ziff. 3 bis 5 lehnen wir ab. Merci vielmal.

  • Speech
    Patrick Freudiger(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Patrick Freudiger, Langenthal (SVP), Fraktionssprecher. Die SVP hat diesen Vorstoss, der ja in seiner Art nicht zum ersten Mal Gegenstand einer Debatte ist, grundsätzlich kritisch gewürdigt; dies aus zwei grundsätzlichen Überlegungen. Die Erste: Wir haben ein Milizparlament, und im Gegensatz vielleicht zum National- und zum Ständerat ist das einfach nicht ein reiner Euphemismus. Ich glaube, man kann hier wirklich noch von Milizstrukturen sprechen. Und das, was hier eigentlich gefordert wird, ist ein klarer Schritt in Richtung einer zumindest teilweisen Professionalisierung der Parlamentsstrukturen. Dafür kann es ausnahmsweise gute Gründe geben. Im Grundsatz sehen wir es aber kritisch.

    Das Zweite ist: Wenn man beginnt, Stellvertretungen einzuführen, beginnt man ein Stück weit, an der Legitimation der Gewählten zu zweifeln. Wir alle, Grossrätinnen und Grossräte, sind nicht einfach Parteisoldaten, die nur gewählt werden, weil wir auf einer gewissen Liste sind und dann als Folge davon auch einfach austauschbar wären. Selbstverständlich, es gibt einen Unterschied zum Majorzsystem. Aber in einem Proporzsystem haben die Listen ein hohes Gewicht, aber nichtsdestotrotz sind auch Proporzwahlen Personenwahlen. Und eine Person, die auf einer Liste gewählt wird, wird eben auch als Person gewählt und sollte nicht so einfach ersetzbar sein.

    Wenn man jetzt Leute, die auf dem ersten Ersatzplatz sind, stellvertretungsweise als Nichtgewählte und auch nicht als Nachrutschende ins Parlament einziehen lässt, schickt man eigentlich Nichtgewählte ins Parlament. Dies ist unter dem Gesichtspunkt der Legitimation aus unserer Sicht fragwürdig. Die andere Lösung, nämlich dass man sagt, die Stellvertretungen würden direkt vom Volk als Stellvertretungen gewählt – das ist, glaube ich, nicht das, was den Motionären vorschwebt –, würde zu einer erheblichen Verkomplizierung des Wahlsystems führen und scheint uns auch keine angemessene Lösung zu sein. Deshalb sind wir im Grundsatz skeptisch.

    Jetzt zu den fünf Punkten. Punkt 1, Mutterschaft: Wir haben hier einiges Verständnis für die Problematik, welche die Motionärinnen aufgezeigt haben, dass man, wenn man nach einer Mutterschaft in den Rat kommt, um abzustimmen, die Mutterschaftsentschädigung verliert. Das ist ein Problem, und das ist stossend. Aber die Lösung, die hier angepriesen wird, geht in die falsche Richtung. Wenn man das Thema Mutterschaftsentschädigung ins Feld führt, dann thematisiert man ein Problem im Rahmen der Entschädigung, und das ist auch in diesem Rahmen zu lösen. Hier sind allenfalls auch auf eidgenössischer Stufe – das Bundeshaus ist ja nicht allzu weit weg – die nötigen Korrekturmassnahmen einzuleiten, um diesen Zustand, der in der Tat ein Missstand ist, zu beheben. Aber der Missstand sollte aus unserer Sicht nicht der Grund sein, dass man beginnt, am Proporzsystem und am System, dass einfach die Gewählten hier im Rat sind und eben nur die Gewählten, zu schrauben, sondern man sollte das auf der Entschädigungsebene lösen.

    Den Punkt 2 erachten wir als nicht umsetzbar. Krankheit, Unfall: Das sind zwar persönliche Schicksalsschläge, das steht ausser Frage, aber es dürfte schwierig sein, eine saubere Grenze zu ziehen zwischen einem persönlichen Schicksalsschlag über mehrere Jahre und einer vielleicht kürzeren, krankheitsbedingten Abwesenheit, die ja dann nicht im Ernst dazu führen kann, dass eine Stellvertretung Einzug hält. Das Büro scheint sich der Problematik dieser Grenzziehung bewusst zu sein und empfiehlt die Annahme als Postulat. Wir sind schon jetzt der Meinung, dass sich eine saubere, faire Grenzziehung praktisch nicht durchführen lässt, und lehnen den Punkt von vornherein ab.

    Punkt 3: In der Konsequenz – weil wir eben keine Professionalisierung wollen – erklären wir auch den Punkt 3 nicht für erheblich. Mit einem gewissen Schmunzeln haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Büro offenbar den Militärdienst mit rein freiwilligen Abwesenheiten wie einem Sabbatical gleichstellt, mit dem Hinweis, das sei ja gut planbar und könne um die Session herum geschoben werden. Wir bitten hier, die Redaktorinnen und Redaktoren der Vorstossantwort darauf hinzuweisen, dass der Militärdienst kein Angebot, sondern ein Aufgebot und verpflichtend ist. Diese Gleichsetzung scheint uns einigermassen deplatziert.

    Zu den Punkten 4 und 5: Wir sind der Auffassung, dass die Motionärinnen hier schlicht überbordet haben. Das sind zum Teil ... Gerade studienbedingte Abwesenheiten oder Sabbaticals sind im besten des Sinne des Wortes freiwillige Abwesenheiten. Diese sind, und hier ist die Vorstossantwort richtig, bestens planbar. Wir sehen eigentlich keinen sachlichen Grund, dass man aufgrund von solchen rein freiwilligen Abwesenheiten beginnt, am parlamentarischen System mit der besonderen Legitimation der Gewählten zu schrauben.

    Vielleicht noch ein Hinweis in diesem Zusammenhang: Man hat ja, selbst wenn man die Sabbaticals und die studien- und arbeitsbedingten Abwesenheiten als Grund für eine Stellvertretung nehmen möchte, im Endeffekt doch nicht alle Probleme der Vereinbarkeit von Politik und Beruf gelöst. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass in vielen Kanzleien und Unternehmen eine relativ hohe Präsenz erwünscht ist: dass man z. B. Ferienstopps im November hat; ich kenne Anwaltskanzleien, die einen Ferienstopp im November haben. Diese gestatten es auch nicht, dass man im November im Rat sitzen würde. Wer sich entscheidet, bei einer solchen Kanzlei zu arbeiten, hat automatisch entschieden, nicht im Grossen Rat dabei zu sein. Solche Priorisierungen werden hier gar nicht erst erwähnt, aber dort könnte man mit diesem Vorstoss auch nicht helfen. Es gäbe dann doch nur situative Verbesserungen.

    Deshalb, zusammengefasst: Die SVP-Fraktion lehnt alle 5 Punkte ab, sowohl als Motion wie auch als Postulat. Danke für die Aufmerksamkeit.

  • Speech
    Samuel Kullmann(Eidgenössisch-Demokratische Union)
    Grosser Rat
    Samuel Kullmann, Thun (EDU), Fraktionssprecher. Die EDU-Fraktion hat ein gewisses Verständnis für das Anliegen dieser Motion, insbesondere was den Fall des Mutterschaftsurlaubs anbelangt. Auf der einen Seite stehen die Anliegen von betroffenen Grossratsmitgliedern, die aus verschiedensten Gründen verhindert sein können, an einer Session teilzunehmen. Der mögliche Ersatz würde zudem die Gelegenheit erhalten, etwas Grossratsluft zu schnuppern, was auch eine sehr interessante und lehrreiche Erfahrung sein kann. Auf der anderen Seite stehen die Argumente des Zusatzaufwands für die Parlamentsdienste und auch die Tatsache, dass eine Verfassungsänderung notwendig wäre, um dieses Anliegen umzusetzen.

    Alles in allem hält es die EDU-Fraktion für zumutbar, eine oder zwei Sessionen im Ausnahmefall zu fehlen. Die wenigen Abwesenheiten gleichen sich auch politisch langfristig aus und behindern den Parlamentsbetrieb nicht. Deshalb lehnen wir diesen Vorstoss ab.

  • Speech
    Marina Zuber(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Marina Zuber, Moutier (PSA), porte-parole de groupe. La motion dont nous débattons ici charge le Bureau du Grand Conseil d’élaborer un projet pour un modèle de suppléance qui permettrait aux membres du Grand Conseil de se faire remplacer durant au moins deux sessions pour les différentes raisons énumérées dans le texte de l’intervention. Le groupe socialiste vous invite à soutenir le point 1 de la motion et les autres points en tant que postulats.

    Mon propos à cette tribune ne reprend pas les éléments de détail développés dans le texte de l’intervention et dans l’argumentation présentée par les motionnaires. Très brièvement, je me confinerai ici à exposer des principes démocratiques généraux qui militent en faveur de l’adoption de différents points. J’aimerais d’abord en appeler à la modestie des membres de ce parlement : si nous sommes toutes et tous élu-e-s, ce dont nous pouvons être fiers, ce n’est pas exclusivement en raison de nos qualités propres et personnelles. Nous devons aussi notre élection au fait d’avoir appartenu à une liste électorale représentant un courant d’idées, de valeurs et un programme soumis à l’appréciation du peuple. Dans une élection au système proportionnel, les talents individuels sont en effet peu de choses en comparaison avec ce que représente un projet qu’un collectif s’engage à défendre au sein du parlement.

    En accordant sa confiance à une liste, l’électeur s’attend à ce que celle-ci puisse le représenter et se montrer fidèle aux engagements pris et ceci indépendamment des personnalités qui seront finalement élues. Pour prendre une image un peu simple mais évocatrice : lorsqu’on est supporteur de l’équipe de Suisse, on s’attend à ce qu’à celle-ci se batte, même si Shaqiri ou Sommer sont indisponibles pour des raisons qui les regardent. Ainsi, si le peuple décide qu’un parti est représenté par x élus, il est en droit d’attendre que x députés seront en tout temps présents sur le terrain politique.

    La solution de la suppléance assure ainsi une certaine garantie démocratique à l’égard de l’électeur. Et celle-ci ne revient pas uniquement à ce que le Conseil-exécutif qualifie de particratie dans sa réponse. Le système de suppléance assurerait aussi que le Grand Conseil puisse siéger avec le quorum et ceci quelles que soient les circonstances, par exemple, en cas de pandémie ou d’autres événements extraordinaires.

    Autre argument de poids : il n’est pas admissible que des décisions puissent se prendre avec des majorités de circonstance ou de hasard qui s’expliquent uniquement par les aléas liés à la présence ou l’absence de l’un ou l’autre député. Il en va de la crédibilité des autorités politiques et de leurs décisions.

    Si certaines absences sont parfaitement justifiables dans le milieu professionnel comme la maternité, la maladie ou autres, pourquoi celles-ci ne seraient pas reconnues dans le monde politique ? Dans ces situations, il n’est pas envisageable que les députés concernés soient pénalisés par la culpabilité de leur absence et que le fonctionnement du Grand Conseil en pâtisse. Je m’arrête là et vous invite à suivre les recommandations de vote formulées en préambule.

  • Speech
    Corentin Jeanneret(FDP.Die Liberalen)
    Grosser Rat
    Corentin Jeanneret, St-Imier (PLR), porte-parole de groupe. Suite au dépôt de la motion intitulée « Système de suppléance pour le Grand Conseil » nous devons nous pencher sur l’opportunité d’introduire un tel système au sein de notre Conseil.

    À l’heure actuelle, notre constitution cantonale ne prévoit pas de système de suppléance pour nos séances plénières. Il convient donc de relever qu’une modification par le souverain s’avérerait nécessaire suivant les décisions que nous prendrons aujourd’hui.

    En Suisse, rares sont les cantons qui ont un système de suppléance dans leur parlement. Au niveau fédéral, il n’existe pas de système pour suppléer à l’absence d’un ou d’une députée. Comme le relève le Bureau du Grand Conseil dans sa prise de position, un système de suppléance soulève des questions qu’il faut garder à l’esprit. Toutefois, cela ne doit pas être un frein à d’éventuels changements.

    La majorité de notre groupe partage l’avis du Bureau. La maternité est une situation particulière qui mérite une suppléance. La situation qui prévaut actuellement n’est pas satisfaisante. Se voir empêchée de siéger au sein du parlement parce qu’elle a donné naissance à un enfant, sous peine de perdre ses prestations d’assurance, n’est pas admissible. En 2023, il doit être possible et facilité de concilier grossesse et vie professionnelle, y compris la vie politique.

    Si nous souhaitons que des jeunes femmes s’engagent en politique, et elles sont de plus en plus nombreuses à le faire et cela nous réjouit, nous nous devons de rendre le mandat attractif en cas de maternité.

    En ce qui concerne le point 2 et malgré la transformation en postulat, le groupe PLR, à la majorité, refuse d’adopter ce point. Si nous comprenons l’idée de prévoir une suppléance en cas de maladie ou d’accident, nous ne souhaitons pas contribuer à l’inflation législative. Les situations étant toutes très différentes et difficilement comparables, il sera compliqué à l’excès de trouver des règles générales et un dénominateur commun sous peine d’avoir de nombreuses exceptions, enlevant ainsi tout sens à une réglementation.

    Pour les points 3 à 5, nous rejoignons unanimement les avis exprimés par le Bureau. En effet, les absences, qu’elles soient pour des raisons professionnelles, militaires ou encore personnelles, peuvent être planifiées et ne devraient pas empiéter sur le mandat de député. Nous sommes d’avis qu’il en va de la responsabilité individuelle des élus et des élues de s’engager en connaissance de cause et de consacrer le temps nécessaire à l’accomplissement de cette noble tâche qu’est le mandat de député.

    En résumé, le groupe libéral-radical vous invite, à une forte majorité, à soutenir le point 1, à la majorité à refuser le point 2 et, à l’unanimité, à refuser les points 3 à 5 de la motion. Je vous remercie pour votre attention.

  • Speech
    Samantha Dunning(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Samantha Dunning, Biel/Bienne (PS), comotionnaire. Comme comotionnaire. Le monde politique helvétique a changé : depuis bientôt dix ans que je siège ici au Grand Conseil, notre parlement a évolué. En 2022, 63 femmes ont été élues au Grand Conseil et y siègent actuellement, contre 43 en 2010. Aussi en 2022, 35 députés avaient moins de 40 ans, contre 24 en 2010. Le parlement bernois, à l’image d’autres parlements en Suisse, s’est féminisé et rajeuni. Ceci est très positif car cela répond au projet démocratique d’une représentation diversifiée de la population.

    Un autre élément important de la démocratie helvétique est le système de milice qui ambitionne que chaque citoyenne et citoyen puisse s’investir en politique si elle ou il le souhaite. Je dis bien : ambitionne, car nous savons toutes et tous ici, que l’engagements dans un parlement, notamment cantonal, n’est pas possible pour tout le monde et demande une grande flexibilité et aussi un grand soutien de notre entourage.

    Chers collègues, la composition des institutions politiques du Grand Conseil bernois a évolué. Il est temps que les institutions politiques évoluent, elles, aussi. Ces dernières années, plusieurs députées ont vécu d’heureux événements en donnant naissance à un enfant. Toutefois, ces dernières sont à chaque fois confrontées à la problématique de laisser leur siège vacant durant leur congé maternité, notamment pour éviter de perdre leur allocation de maternité. S’il semblerait qu’une solution fédérale se dessine pour abroger la perte du droit à l’allocation de maternité lorsqu’une députée siège au Grand Conseil durant son congé maternité, elle n’est toutefois pas suffisante. Certaines parlementaires souhaitent ou doivent, pour des raisons de santé, rester avec leur nouveau-né. Le congé maternité est d’ailleurs primordial pour que la mère puisse récupérer de son accouchement et rester auprès de son nouveau-né pour garder le lien.

    Les députées sont humaines et elles devraient pouvoir être remplacées lors de leur congé maternité, comme c’est le cas pour le travail. C’est pourquoi je vous prie d’accepter le premier point comme motion. Je vous demande aussi d’accepter le point 2, au moins comme postulat. En effet, il n’y a pas de raisons valables de refuser la mise en place d’un système de suppléance pour un ou une député-e absent-e pour raison de maladie ou d’accident. Lorsque l’on est malade ou accidenté, il est avant tout nécessaire de se rétablir sans ressentir de pression lors d’une absence politique. Et je pense que les députés ont assez de bon sens pour se retirer de leurs mandats s’ils s’aperçoivent que leur situation médicale ne s’améliore pas. Par sécurité, nous pouvons toutefois introduire, dans la base légale, comme dans le canton d’Argovie, une limite à une durée d’absence.

    J’aimerais aussi particulièrement vous inviter à accepter le point 4 sous forme de postulat, car il me paraît être un élément fondamental pour la promotion de la relève politique. Comme dit en préambule, le Grand Conseil s’est rajeuni. Concilier carrière professionnelle et carrière politique n’est pas chose aisée et j’en ai moi-même fait l’expérience : j’étais assistante doctorante à l’université en sciences sociales. Pour avoir une chance de percer dans le milieu académique, dans ce domaine il est important de pouvoir partir à l’étranger. Les opportunités de partir à l’étranger ne sont pas prévisibles des années à l’avance. Il est donc important... (Der Präsident bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’oratrice de conclure.) ... oui, pardon, il est donc vraiment important de réfléchir également à une suppléance pour cause de formation et d’obligations professionnelles.

    Donc, en résumé, je vous demande d’accepter le point 1 en motion et les points 2, 3, 4 et 5 en postulat. Merci de votre appui.

  • Speech
    Claudine Esseiva(FDP.Die Liberalen)
    Grosser Rat
    Claudine Esseiva, Bern (FDP), Mitmotionärin. Wir danken dem Büro für die wohlwollende Prüfung und dass es beantragt, den Punkt 1 als Motion und Punkt 2 als Postulat aufzunehmen. Denn wie in der Arbeitswelt muss es auch in der politischen Arbeit möglich sein, sich aus bestimmten Gründen vertreten zu lassen. Besonders für uns Frauen ist es ein relevantes Thema, da wir aufgrund unserer Abwesenheit während der Mutterschaft in eine schwierige Situation kommen, eigentlich sogar bestraft werden: Wir verlieren nämlich unser Erwerbsersatzordnungsgeld. Das war dieser Entscheid des Bundesgerichts, der ja gross debattiert wird, und wie es Herr Rappa vorhin ausgeführt hat, versucht man jetzt, Lösungen zu finden. Denn es ist ein Demokratieproblem. Wir haben es jetzt gesehen: Manchmal kommt es auf jede Stimme an. Und wenn man von einer Partei gewählt ist und eigentlich nicht hingehen darf, weil man sonst die Erwerbsersatzordnung verliert, ist dies sozusagen ein Politverbot. Und das kann kaum im Sinn der Wählerinnen und Wähler sein.

    Dans le monde de travail, il est normal de trouver des solutions pour l’absence minimale de 14 semaines pour les jeunes mères et de deux semaines pour les jeunes pères. Ceci doit également être possible ici, au Grand Conseil bernois.

    Weitere Absenzen müssen aus unserer Sicht auch möglich sein; dies muss wenigstens geprüft werden – ob das jetzt eine längere Krankheit ist, eine Weiterbildung, ein Sabbatical, Militär- oder Zivildienst. Wie bereits ausgeführt, sind in diesem System wichtige Aspekte zu berücksichtigen: wie man das Demokratieverständnis respektiert, also z. B. den ersten Ersatzplatz auf den Wahllisten hat, dass die politischen Vertretungen im Rat bei knappen Verhältnissen respektiert werden und nicht durch einige Absenzen, die gezwungen sind, verändert werden. In den Kommissionen kann man sich nicht vertreten lassen, das ist klar. Und es bleibt eine überschaubare Anzahl an Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die man hier haben muss, wenn man einmal schaut, wie viele Grossratsbabys in den letzten Jahren geboren wurden.

    Wir danken sehr und werden das in diesem Fall so ändern, dass wir die Ziff. 1 als Motion beibehalten und die Ziff. 2 bis 5 in Postulate ändern. Wir danken für Ihre Unterstützung.

  • Speech
    Martin Schlup(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Präsident. Grossrätin Esseiva hat das Wort. Sie vertritt Grossrätin Rai, die Motionärin, als Mitvorstösserin.
  • Speech
    Grosser Rat
    Vizepräsident, Büro-Sprecher. Ich nehme gern die Gelegenheit wahr, im Namen des Büros zu diesem Geschäft Stellung zu nehmen. Wie Sie der Antwort des Büros entnehmen konnten: Es ist nicht das erste Mal, dass der Grosse Rat über einen Vorstoss für ein Stellvertretungssystem entscheiden muss oder entscheiden darf; es gab schon 2015 und 2020 vergleichbare Vorstösse, die eingereicht wurden, und sie wurden vom Grossen Rat bisher immer abgelehnt. Warum?

    Die Mehrheit im Rat war bis jetzt der Ansicht, dass die Präsenz im Rat grundsätzlich hoch und der Rat auch bei wenigen Abwesenheiten repräsentativ sei. Auch hängt die Qualität der Ratsarbeit nicht von einer höheren Präsenz ab. Kommt dazu, dass für die Ratsorgane taugliche Stellvertretungsmöglichkeiten bestehen. Notabene sind dort aber eben gewählte Grossratsmitglieder die Stellvertreter, also Leute, die den Ratsbetrieb gut kennen und nicht ratsfremde Personen, wie das bei einer Stellvertretung im Ratsplenum der Fall wäre. Mit ähnlichen Argumenten wurde auch beim Bund ein Stellvertretungssystem bisher immer abgelehnt. Es überwog die Ansicht, ein Stellvertretungssystem würde die Repräsentativität des Parlaments verringern und die politische Verantwortung würde verwässert. Auch würde der Parlamentsbetrieb noch schwerfälliger, weil dann auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter Vorstösse einreichen könnten.

    Die Probleme der hohen Arbeitslast eines Milizparlaments müssten durch bessere Unterstützung durch die Parteien und die Parlamentsdienste noch verbessert werden. Diese Probleme würden sicher nicht durch ein Stellvertretungssystem gelöst werden. Auch die meisten Kantone kennen kein Stellvertretungssystem.

    Einzelne Kantone haben aber ein solches eingeführt: Schon seit langem können die Stimmberechtigten im Wallis neben den normalen Grossratsmitgliedern separat auch Stellvertreter wählen. Diese Stellvertreterinnen und Stellvertreter verfügen in diesem Fall dann aber über eine saubere, demokratische Legitimation.

    Andere Kantone, vor allem in der Westschweiz – Neuenburg, Jura, Genf – und neu der Kanton Graubünden, bestimmen einfach, dass die erfolgreichsten Nichtgewählten der jeweiligen Parteilisten als Stellvertreterinnen oder Stellvertreter amten können. Eine Stellvertretung ist bereits bei nur vorübergehender Verhinderung möglich. Es spielt dort auch keine Rolle, warum jemand fehlt.

    Der Kanton Aargau kennt seit neuestem auch ein Stellvertretungssystem. Dort gelten ebenfalls die erfolgreichsten Nichtgewählten als Stellvertreter, aber diese Vertretung ist nicht in jedem Verhinderungsfall zulässig, sondern nur bei Mutterschaft, Krankheit oder Unfall. Die Möglichkeiten wurden bewusst auf Konstellationen eingeschränkt, die sich nicht vermeiden lassen und bei denen Absenzen mit Arztzeugnissen etc. auch eindeutig belegt werden können. Und die Stellvertretung ist nicht einzeln möglich, sondern sie hat in jedem Fall zwischen 3 und 12 Monaten zu laufen. Die Stellvertretenden werden während ihres Einsatzes zu vollwertigen Ratsmitgliedern. Gleichzeitig wird die Mitgliedschaft des vertretenen Ratsmitgliedes für diese Zeit sistiert.

    Klar ist, dass die Einführung eines Stellvertretungssystem für den bernischen Grossen Rat eine Verfassungsänderung und Ausführungsbestimmungen im Gesetz bräuchte. Aus diesem Grund wäre es z. B. auch nicht zulässig, dass bei einer Parteiliste einfach alle zurücktreten würden, um dann einfach jemanden via Ersatzvorschlag als Ratsmitglied zu bestimmen und so quasi faktisch jemanden als Stellvertreter montieren zu können, indem dies auch noch wiederholt würde. Das wäre dann klar rechtsmissbräuchlich.

    Das Büro kann sich aber für gewisse Konstellationen eine Stellvertretung vorstellen, so für eine Vertretung während des Mutterschaftsurlaubs während mindestens zwei Sessionen, das heisst für mindestens ca. 4 Monate. Bei dieser Zeitspanne verweise ich auch auf die ausdrückliche Festlegung gemäss dem Vorstoss selber. Für Grossrätinnen können während des Mutterschaftsurlaubs Einschränkungen bei der Mutterschaftsentschädigung bestehen. Zwar ist der Bund daran – das haben Sie sicher alle mitbekommen – diese Einschränkung zu beseitigen, aber es ist bis heute noch nicht umgesetzt.

    Der Vaterschaftsurlaub beträgt sowieso nicht 4 Monate, sondern aktuell 2 Wochen. Ob auch noch eine Stellvertretung bei längerer krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit möglich sein soll, möchte das Büro zuerst genauer prüfen. Die Abwesenheitsgründe müssten auf jeden Fall klar belegt werden können. Bei einer sehr langen Abwesenheitsdauer sollte zudem sowieso ein reguläres Mitglied in den Rat einziehen.

    Für andere Konstellationen lehnt das Büro eine Stellvertretung ab: also für Sabbaticals, Militär- und Zivildienst oder studienbedingte Abwesenheiten – die Aufzählung ist nicht abschliessend. Denn solche Abwesenheiten sind planbar und können um die Sessionen herum organisiert werden. Schliesslich sind wir unseren Wählerinnen und Wählern gegenüber verantwortlich, dass wir unser Amt, für das wir gewählt wurden, dann auch tatsächlich ausüben.

    Zusammenfassend beantragt das Büro des Grossen Rates somit, die Ziff. 1 des Vorstosses als Motion und die Ziff. 2 als Postulat anzunehmen. Die Ziff. 3 bis 5 lehnt das Büro auch als Postulate ab. Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

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