IA

Islam Alijaj

Active
Sozialdemokratische ParteiFraktion S
SchweizZürich

Mandate
Party
Sozialdemokratische ParteiSource: SP
Parliamentary group
Fraktion S
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zürich
Chamber / sector
NR
Seat number
167
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
18. Juni 1986
Occupation
Verwaltungsratspräsident/in
Language
German
Also active in
Gemeinderat
Sozialdemokratische Partei· 9Former
References & source
Wikidata
Q123159605
Source body
CHE
Source updated
26.06.2026
Record updated
06.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(3045)
  1. Auswahl A
  2. Ja
  3. Nein
  4. Ja
  5. Nein
Interests(9)
Access badges(8)
  • Lobbyist
    Bischofberger Camilla · Interessenvertreter/in
    since 01.05.2026Schweiz
    Verantwortliche Interne Kommunikation und Public Affairs / Mediensprecherin
  • Access badge
    Christelle Manon V.N.
    04.03.2026 – 31.12.2199Schweiz
  • Access badge
    Christelle Manon V. N.
    03.02.2026 – 27.04.2026Schweiz
  • Access badge
    Valentine Nana
    04.12.2025 – 04.01.2026Schweiz
  • Access badge
    Christelle Manon
    04.11.2025 – 01.02.2026Schweiz
Speeches(8)
  1. Redetext
    Schweiz

    Die SP-Fraktion begrüsst grundsätzlich die Einführung eines neuen Leistungsbereichs für Hilfe und Betreuung zuhause. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter und mit Behinderungen. Wir befinden uns in der ersten Differenzbereinigung dieser wichtigen Vorlage, doch der Weg zur echten Selbstbestimmung ist damit noch nicht zu Ende gegangen. Leider hat die Mehrheit der Kommission den Kompromissantrag der SP-Fraktion abgelehnt und damit wichtige Wirkungsmechanismen geschwächt.

    Selbstbestimmt leben heisst auch: nicht vereinsamen. Der Mensch ist nicht bloss ein Pflegefall. Er darf darauf zählen, dass seine Bedürfnisse auch psychosozialer Art ernst genommen werden. Deshalb ist es für uns unverständlich, dass der Antrag, klare Wirkungsziele im Gesetz zu verankern, keine Mehrheit fand. Wir wollten damit sicherstellen, dass die Kantone bei der Bedarfsabklärung zwingend nicht nur die sauberen Fenster oder den Fahrdienst prüfen, sondern auch soziale Isolation oder psychische Krisen in den Blick nehmen müssen. Das Wort "insbesondere" ermöglicht den Kantonen zwar, dass sie mehr übernehmen können, aber es ist nicht verpflichtend, und das ist entscheidend.

    Es geht nicht um zusätzliche Bürokratie, sondern um die Wirkung. Wenn diese Gesetzesänderung nicht konkret und zielgerichtet umgesetzt wird, verfehlen wir nicht nur das Ziel, sondern riskieren hohe Kosten durch vermeidbare Heimeintritte. Gemäss aktuellen Zahlen könnten bis ins Jahr 2040 bis zu 55[NB]000 zusätzliche Heimplätze nötig werden. Dem gegenüber stehen Einsparungen in Milliardenhöhe, wenn wir "ambulant vor stationär" konsequent umsetzen.

    Ein zweiter zentraler Punkt betrifft die Flexibilität bei Mischformen des Wohnens. Es ist nicht mehr zeitgemäss, zwischen "Heim" und "Daheim" zu unterscheiden, als gäbe es nichts dazwischen. Viele junge Menschen mit Behinderungen oder ältere Personen leben heute tageweise im Heim und tageweise in einer eigenen Wohnung, sei es zur Entlastung oder wegen fehlender Vollzeitplätze. Dass in solchen Fällen keine anteilige Unterstützung für das betreute Wohnen zuhause bezahlt werden darf, ist schlicht nicht gerecht. Darum unterstützen wir die im Ständerat beschlossene Pro-rata-Vergütung in Artikel 14a Absatz 5 ausdrücklich. Damit schaffen wir kostenneutral mehr Durchlässigkeit und Wahlfreiheit. Diese Änderung ist sozialpolitisch und wirtschaftlich sinnvoll.

    Ein Wort noch zur Nachtassistenz, konkret zu Artikel 10 Absatz 1ter a: Die SP-Fraktion hätte sich eine offenere Lösung für besondere Konstellationen in Wohngemeinschaften gewünscht, in denen mehrere Personen gleichzeitig auf Nachtassistenz angewiesen sind. Wir wissen, dass solche Fälle selten sind, aber dies dann für die Betroffenen zentral ist. Im Sinne eines Kompromisses und der Differenzbereinigung akzeptieren wir jedoch den Mehrheitsentscheid des Ständerates, auch wenn wir das Anliegen weiterhin unterstützen. Damit tragen wir dazu bei, dass die Vorlage insgesamt vorankommt.

    Die SP-Fraktion wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass Ergänzungsleistungen nicht nur ein finanzielles Auffangnetz sind, sondern ein Instrument für ein Leben in Würde - zuhause, mitten in der Gesellschaft.

  2. Redetext
    Schweiz

    Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag und bitte Sie, diesen nach meinen Ausführungen zu unterstützen.

    Selbstbestimmung ist ein Grundpfeiler unseres politischen Systems und die Voraussetzung für Selbstverantwortung. Sie ist historisch gewachsen, institutionell verankert und in unserer Kultur tief verwurzelt. Es ist eine Stärke unseres Landes, dass wir diesem Prinzip so viel Gewicht geben. Doch genau deshalb stellt sich die Frage, warum Selbstbestimmung nicht allen gleichermassen zugestanden wird. Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sollen nach Ansicht der Kommissionsmehrheit in einem zentralen Bereich ihres Lebens, der Wahl ihrer Betreuung, eingeschränkt werden. Dabei geht es hier um Entscheidungen, die von höchst persönlicher und intimer Bedeutung sind. Warum sollten gerade diese Gruppen nicht selbst bestimmen dürfen, wie sie betreut werden? Das erschliesst sich mir nicht.

    Die Schweiz hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, das Recht auf Selbstbestimmung zu wahren. Der Bundesrat betont regelmässig, wie zentral dieses Recht für eine menschenwürdige und gerechte Gesellschaft ist. Doch warum wird es nicht umgesetzt? Betreuungsbedürfnisse sind individuell. Sie hängen von Alter, Lebenssituation und persönlichen Präferenzen ab. Betreuung ist etwas Intimes. Es geht um Vertrauen, um Sicherheit, um Würde. Niemand weiss besser, was eine Person braucht, als die Person selbst. Warum also sollte jemand anderes darüber entscheiden, wer uns betreut? Warum sollten die Leistungsberechtigten nicht selbst wählen dürfen, wer ihre Leistungserbringer sind, das heisst zum Beispiel, ob die Unterstützung von einer Institution, einem privaten Anbieter oder einer nahestehenden Person bezogen wird? Diese Wahlfreiheit hat nicht nur Vorteile für die Betroffenen, sondern für uns alle. Sie schafft Vielfalt statt Einheitslösungen. Sie fördert Qualität und Innovation durch Wettbewerb. Sie nutzt Ressourcen klüger und effizienter. Ein System, das auf Selbstbestimmung basiert, ist nicht nur menschlicher, sondern folgt auch dem urliberalen Freiheitsgedanken.

    Lassen Sie uns hier ein klares Zeichen setzen! Selbstbestimmung darf nicht von der Lebensrealität abhängen. Es ist ein Recht, das für alle gelten muss.

    Ich bitte Sie daher, meiner Minderheit zu folgen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Was es heisst, wegen mangelnder Unterstützung sein Potenzial nicht nutzen zu können, weiss ich aus eigener Erfahrung als Sonderschüler sehr gut. Unter anderem darum sehe ich die intensive Frühintervention (IFI) als einen Gamechanger hin zu mehr Chancengleichheit in unserer Gesellschaft. Durch die frühzeitige Unterstützung können Kinder ihr Potenzial voll ausschöpfen. Sie entwickeln praktische Fähigkeiten und mehr Selbstständigkeit. Dies hilft insbesondere Kindern mit Autismus dabei, die vielen mit Autismus verbundenen Einschränkungen zu verhindern.

    Derzeit ist die Übernahme der IFI provisorisch über Vereinbarungen zwischen der IV und den Einrichtungen geregelt, die in der Schweiz diese Unterstützung anbieten. Seit 2019 ist die IFI nun Gegenstand eines Pilotversuches, um die zentralen Punkte und die Finanzierung der Intervention zu klären. Es hat sich gezeigt, dass eine gemeinsame Finanzierung durch Bund und Kantone angemessener und zielführender ist. Um auch nach dem Pilotversuch von der gemäss Bundesrat wirksamen Intervention zu profitieren, soll die IFI nun unbefristet im IVG verankert werden. Damit soll unter anderem der Ausbau der IFI-Angebote in den Kantonen weitergeführt und gefördert werden. Künftig werden zudem Daten gesammelt, die anschliessend an das Bundesamt für Statistik übermittelt werden, um die mittel- und langfristigen Wirkungen der IFI zu beurteilen. Sechs Jahre nach Verabschiedung der Gesetzesänderung ist eine Evaluation geplant.

    Die Gesamtkosten der IFI werden auf rund 60 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Sie werden gemeinsam von den Kantonen und der IV getragen. Die Obergrenze der von der IV übernommenen Kosten wird jedoch bei 30 Prozent der durchschnittlichen IFI-Kosten festgesetzt, was pro Jahr maximal etwa 18 Millionen Franken entspricht. Dabei ist es wichtig, zu betonen, dass die Änderung des IVG keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund hat.

    Aus den genannten Gründen hat die Mehrheit der Kommission dem Geschäft bei der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen zugestimmt und ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Mit 13 zu 11 Stimmen präzisiert die Kommission den Entwurf dahin gehend, dass der Bundesrat vor der Regelung der Details zur IFI die Fachexpertinnen und -experten konsultieren muss: Artikel 13a Absatz 3. Eine Minderheit lehnt diese Ergänzung ab.

    Ich bitte Sie daher, der Mehrheit der Kommission zu folgen und das Geschäft so anzunehmen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die Eckpunkte des Geschäfts 24.045 hat Ihnen mein Kollege Bruno Storni bereits erläutert. Gerne möchte ich noch einen weiteren Aspekt einbringen.

    Sobald wir einen Zahlungsrahmen beschliessen, werden auch Umbauten von Bahnhöfen vorangetrieben, die eigentlich schon bis Ende 2023 hätten abgeschlossen sein müssen. Heute befinden wir uns mit Blick auf die Barrierefreiheit in einer gesetzeswidrigen Situation. Klar ist: Jede Verzögerung dieser wichtigen Umbauprojekte, die der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes dienen, verschärft die Unsicherheiten für viele Stakeholder. Und klar ist auch: Der von der Kommissionsmehrheit beantragte Zahlungsrahmen verzögert die Umsetzung der Barrierefreiheit noch weiter. Denn unter diesen Bedingungen könnten noch nicht einmal alle heute bereits baureifen Projekte entsprechend implementiert werden.

    Die Geduld von uns Menschen mit Behinderungen ist erschöpft. Barrierefreie Infrastruktur ist nicht "nice to have", sondern die Voraussetzung dafür, dass alle Menschen in unserem Land gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können, und das muss verdammt noch einmal priorisiert werden. Barrierefreiheit, das kann man nicht oft genug wiederholen, betrifft uns alle: ob mit Kinderwagen unterwegs, ob von Geburt an schwerbehindert wie ich, ob verunfallt, ob im Alter - fast jeder von uns wird einmal in die Situation kommen, auf barrierefreie Infrastruktur angewiesen zu sein. Deshalb darf uns dieses Anliegen nicht weiter egal sein. Machen wir endlich vorwärts. Geben wir den SBB mit dem von der Minderheit I beantragten Zahlungsrahmen die Möglichkeit, ihre uneingelösten Versprechen endlich zu erfüllen.

    Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit I (Candinas Martin) zu unterstützen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Geschätzter Herr Bundesrat, folgende Fragen wurden nicht beantwortet: Welche Bemühungen unternehmen Sie konkret zur Förderung der Zweistaatenlösung? Und wie setzen Sie sich angesichts der Nichtanerkennung Palästinas als Staat für einen dauerhaften Frieden in der Region ein?

Contributions(424)
Memberships(26)

Images(6)

  • Version 1
    01.01.2025 – 19.01.2026
  • Version 1
    01.01.2025 – 19.01.2026
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199
  • Version 2
    19.01.2026 – 31.12.2199
  • Version 3
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0