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Klagen beim EuGH gegen EU-Deregulierung von Pflanzen aus neuer Gentechnik

(26.4527)InterpellationEingereicht
Schweiz01.10.2026
Profile
Type
Interpellation
State
Eingereicht
Parliament
Schweiz
Number
26.4527
Start
01.10.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20264527
Contributions(8)
Timeline(1)
  • Eingereicht
Texts(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Klagen beim EuGH gegen EU-Deregulierung von Pflanzen aus neuer Gentechnik
  • Eingereichter TextTEXT

    Das EU-Parlament hat am 17. Juni 2026 einer weitreichenden Deregulierung von Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGT) zugestimmt. In Kategorie NGT1 wird die grosse Mehrheit, der sich in Entwicklung befindlichen Pflanzen aus NGT, fallen. Diese Pflanzen sollen ohne Risikoprüfung, Warenflusstrennung und durchgehende Kennzeichnung auf den Markt kommen. Die Slowakei und ein Zusammenschluss aus NGOs haben am 21. September 2026 zwei Nichtigkeitsklagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Damit wird der EuGH beauftragt die Rechtmässigkeit der Verordnung zu prüfen. 

     

    Im Hinblick auf die laufende Ausarbeitung eines Spezialgesetzes zu Pflanzen aus NGT, bitte ich den Bundesrat zur Beantwortung folgender Fragen:

    1. Wird der Bundesrat das Urteil des EuGH abwarten, bevor die überarbeitete Version des Gentechnik-Spezialgesetzes (NZTG) dem Parlament vorgelegt wird?
    2. Ein Rechtsgutachten der renommierten Berliner Kanzlei GGSC und ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Silja Vöneky der Universität Freiburg zeigen erhebliche Rechtswidrigkeiten der EU-Deregulierung in Bezug auf das Cartagena-Protokoll und das Vorsorgeprinzip auf. Kennt der Bundesrat diese Rechtsgutachten? Inwiefern werden sie in die Überarbeitung des Spezialgesetzes einbezogen? 
    3. Nach den Verordnungen CartV, VGVL und LGV werden bei Einfuhr, Abgabe und Bewilligung zur Inverkehrbringung von Pflanzen aus NGT umfangreiche Begleitunterlagen und Dokumentation gefordert. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass diese Pflichten vom Privatsektor eingehalten werden? Welche Konsequenzen sind bei der Verletzung dieser Pflicht vorgesehen?
    4. Bestätigt der Bundesrat, dass die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt insbesondere auch die Umsetzung des Vorsorgeprinzips, der Erhalt der Wahlfreiheit durch durchgehende Kennzeichnung und die Eigentumsgarantie grundlegende Rahmenbedingungen darstellen im Umgang (nach Begriffsdefinition GTG Art. 5 Abs. 4) mit Pflanzen aus NGT darstellen?
    5. Bestätigt der Bundesrat, dass die Kennzeichnung von und Information über NGT1-Pflanzen und daraus hergestellten Lebensmitteln entsprechend den Vorgaben des Cartagena-Protokolls eine grundlegende Bedingung darstellt für deren Einfuhr?
    6. Welche Auswirkung hätte eine Bestätigung der Rechtswidrigkeit durch das EuGH auf die Ausarbeitung desSpezialgesetzes für Pflanzen aus NGT? 

Data: OpenParlData · CC BY 4.0