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MT
lic. phil. I

Michael Töngi

Active
Die GrünenFraktion G
SchweizLuzern

Mandate
Party
Die GrünenSource: GRÜNE
Parliamentary group
Fraktion G
Parliament
Schweiz
Electoral district
Luzern
Chamber / sector
NR
Seat number
25
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
16. März 1967
Occupation
Generalsekretär Schweiz. MV
Language
German
Contact
Address
Unter-Strick
6010 Kriens
Also active in
Kantonsrat (LU)
Die Grünen· Luzern-LandFormer
References & source
Wikidata
Q50353755
Source body
CHE
Source updated
03.06.2026
Record updated
02.11.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(11701)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Nein
Interests(9)
Access badges(2)
  • Lobbyist
    Leumann Luc · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    VCS Schweiz
  • Lobbyist
    Liner Marcel · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Pro Natura
Speeches(173)
  1. Redetext
    Schweiz

    Herr Kollege, Sie haben gesagt, was wir hier machen, ändert das Weltklima nicht. Können Sie uns sagen, wer denn das Weltklima retten soll, wenn nicht nationale Regierungen? Sind es internationale Organisationen, die uns das abnehmen sollen?

  2. Redetext
    Schweiz

    Herr Kollege Tuena, ich habe jetzt oft gehört, wie Sie und auch Ihr Vorredner an die Verfassung appelliert haben. In Artikel 54 steht, dass die Schweiz international Not lindern soll, die Demokratie fördern und zu einem friedlichen zusammenleben beitragen soll. Wie wollen Sie das machen, wenn Sie ständig bei der Entwicklungshilfe kürzen?

  3. Redetext
    Schweiz

    Wir diskutieren, wir haben es gehört, nochmals über das MODIG, weil der Ständerat auf dieses Geschäft nicht eingetreten ist. Die Kommissionssprecherin im Ständerat führte in der Debatte aus, es sei nicht klar, ob der Staat hier überhaupt eine Rolle spielen müsse, ob er mithelfen müsse. Es wurde zum Beispiel auch gesagt, der Staat müsse nicht mithelfen, im Internet freie Parkplätze abrufen zu können. Als Grüner kann ich diesen Vorbehalt sogar etwas verstehen, aber ich glaube, bei dieser Übung, die wir hier machen, geht es um grundsätzlichere Fragen als um einzelne Anwendungsbeispiele. Sie wurden definiert, um den Start des MODIG überhaupt zu ermöglichen, aber ich glaube, wir werden dem MODIG nicht gerecht, wenn wir bei diesen Beispielen bleiben und nicht das Ganze sehen.

    Vielleicht hilft es auch etwas, wenn man sich überlegt, was passiert, wenn wir diese Dateninfrastruktur auf die Länge nicht schaffen. Daten bleiben silomässig an einzelnen Orten gesammelt, Private werden weiterhin Daten sammeln und sie dann austauschen, wenn es ihnen wirtschaftlich etwas bringt. Das ist auch nicht schlimm, das ist der Sinn, wenn das ein Privater macht. Aber diese Daten sind dann eben nicht für alle zugänglich, und der Zugang ist vor allem nicht diskriminierungsfrei. Es werden nebeneinander verschiedene Dateninfrastrukturen gebaut, die miteinander nicht funktionieren, sie bleiben Insellösungen. Digitale Angebote werden nicht auf dem Stand sein, auf dem sie sein könnten, und es wird vielleicht auch komplizierter sein, sie zusammenzuführen oder abzurufen.

    Es wurde auch gesagt, künstliche Intelligenz könne diesen Prozess sowieso beschleunigen, und man solle jetzt noch etwas abwarten, bis das so sei. Aber auch künstliche Intelligenz braucht reale Daten, Sie wissen es, sonst beginnt sie zu halluzinieren und liefert falsche Resultate.

    Wenn wir die vorhandenen Daten besser nutzen wollen, brauchen wir eine gemeinsame Dateninfrastruktur, in der diese Daten geteilt werden können. Die Schaffung dieser Infrastruktur muss Aufgabe der öffentlichen Hand sein. Für uns Grüne ist es völlig klar, dass das beim Staat passieren muss. In dem Sinne halten wir am Eintreten fest und bitten Sie, das ebenfalls zu machen, damit ein deutliches Resultat dem Ständerat zu verstehen gibt, dass auch er auf dieses Geschäft eintreten soll.

    Ich sage noch etwas zur Kritik an diesem Geschäft, wie es vorliegt. Es gibt zu dieser Vorlage eine Vorgeschichte. Dieses MODIG wurde in einer anderen Form bereits 2018 einmal vorgeschlagen. Es war umfassender, es war, wenn ich mich richtig erinnere, nicht in allen Teilen freiwillig. Es hat also eine Geschichte dahinter, dass man nun vorsieht, dass es freiwillig ist, dass man diese Daten zur Verfügung stellt. Es hat auch eine Geschichte, weshalb wir jetzt einzelne Nutzungsbereiche für eine erste Phase definiert haben, damit dieses Geschäft mehrheitsfähig werden kann.

  4. Redetext
    Schweiz

    Herr Kollege, Sie haben gesagt, die E-ID sei eine Möglichkeit zur Identifikation. Deren Besitz ist aber als freiwillig deklariert worden, das haben wir im Abstimmungskampf gesagt. Es gibt knapp drei Millionen Domains in der Schweiz. Wie wollen Sie garantieren, dass man ohne Bürokratie diese Registrierung einfach machen kann?

  5. Redetext
    Schweiz

    Ich stelle einen Minderheitsantrag zu Artikel 51 Absatz 2bis. Die Kommission möchte mit diesem neuen Absatz Leichtflugzeuge bis 600 Kilogramm zulassen. Eine Motion Jauslin 24.3112, die das gleiche Ziel hatte, zog der Motionär in der März-Session aufgrund dieses Kommissionsantrags zurück.

    In diesem Gewichtsbereich kann die Schweiz selbstständig Regeln aufstellen. Die Gretchenfrage dabei ist einfach: Wird mit dieser neuen Zulassung tatsächlich Innovation gefördert? Steigen die Leute von schwereren auf leichtere Flugzeuge um, oder führt das am Schluss zu mehr Flugstunden und mehr Verkehr? Der Bundesrat hat der Zulassung bisher nicht zugestimmt. Er lehnte auch die Motion Jauslin ab. Er führte aus, in der Schweiz habe aus Umweltgründen lange ein vollständiges Verbot von Ultraleichtflugzeugen gegolten. Man habe dieses dann 2014 gelockert, aber nur für Flugzeuge mit einem Abfluggewicht bis 472,5 Kilogramm.

    Es wurde gesagt, es gebe mit diesen Ultraleichtflugzeugen weniger Lärm. Dabei muss man aber sagen, dass die Lärmbelastung nicht nur vom Gewicht und vom einzelnen Flugzeug abhängt, sondern auch vom kumulierten Lärm. Das heisst, wenn mehr Flugzeuge fliegen, ist es am Schluss auch lauter.

    Leider hat die Kommission darauf verzichtet, diese Kategorie auf elektrisch betriebene Flugzeuge zu beschränken. Das hatte damals auch der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion vorgeschlagen. Wenn die Motion angenommen worden wäre, hätte er im Zweitrat gesagt, die Zulassung solle nur für elektrisch betriebene Flugzeuge gelten. Dann hätte man ja noch von Innovation sprechen können. Aber hier ist die Formulierung offen.

    Diese Ultraleichtflugzeuge betreffen einzig die Freizeit- und Sportfliegerei. Davon brauchen wir nicht noch mehr, egal, ob man das aus umweltpolitischer Sicht oder aus Sicht der Lärmbelastung anschaut. Deshalb beantrage ich Ihnen, diesen Absatz wieder aus dem Gesetz zu streichen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199
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