Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung und Sparmassnahmen. Welche Zusicherungen gibt der Bundesrat?
(26.3816)- Type
- Interpellation
- State
- Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 26.3816
- Start
- 18.06.2026
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20263816
- Laurent WehrliFDP.Die Liberalen
- Martin CandinasDie Mitte
- Bruno StorniSozialdemokratische Partei
- Finanzdepartement
- Simone GianiniFDP.Die Liberalen
- Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesFörderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung und Sparmassnahmen. Welche Zusicherungen gibt der Bundesrat?
- Antwort BR / Büro
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Mehrsprachigkeit als wesentlichem Bestandteil der Identität und der politischen Kultur der Schweiz bewusst und fördert sowohl die individuelle als auch die institutionelle Mehrsprachigkeit. Er ist der Meinung, dass in den letzten Jahren in der Bundesverwaltung in der Mehrsprachigkeitspolitik bezüglich Chancengleichheit, Vertretung der Sprachgemeinschaften und Sprachkompetenzen Fortschritte erzielt wurden. Gleichzeitig war in der Zwischenbilanz der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit vom November 2025 unbestritten, dass die Definition und Umsetzung von spezifischen Massnahmen zur wirkungsvollen Verbesserung auf Basis der im Evaluationsbericht 2023 enthaltenen Empfehlungen trotz der aktuellen Ressourcenlage eine prioritäre Aufgabe der Departemente/Bundeskanzlei bleiben muss. Im Zuge der Revision der Sprachenverordnung (SpV; SR 441.11) vom Herbst 2025 wurden die Zielwerte an die Entwicklung der Bevölkerungsstatistik angepasst. Die entsprechende Umsetzung dürfte die Vertretung der französischen und italienischen Sprachgemeinschaften verbessern (Art. 7 SpV).
Im Rahmen des Entlastungspakets 2027 hat der Bundesrat die Bundeskanzlei am 30. April 2025 beauftragt, für bestimmte Texte des Bundes Längenbeschränkungen einzuführen und vorzusehen, dass auf gewisse Übersetzungen kurz- und mittelfristig verzichtet werden kann, wobei das Recht der sprachlichen Minderheiten auf die Verwendung ihrer Sprache und auf Informationen in ihrer Sprache gewahrt bleiben soll. Die geänderten Sprachweisungen sind seit dem 1. März 2026 in Kraft. Ihre Wirkung wird regelmässig evaluiert und bei Bedarf werden Massnahmen ergriffen. Der Bundesrat wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Qualität und Zugänglichkeit von Übersetzungen und Publikationen in den Amtssprachen sowie die sprachliche Chancengleichheit zu gewährleisten.
Um dem Eindruck entgegenzuwirken, dass diese Anpassungen auch Auswirkungen auf den Stellenwert der Mehrsprachigkeitspolitik haben, sind zunächst die bestehenden Massnahmen noch konsequenter umzusetzen. Insbesondere sollen die Departemente und die Bundeskanzlei zur Erfüllung des Postulats 24.3812 «Eingehende Analyse des Verhältnisses zwischen Bewerbungen und Rekrutierungen pro Sprachgruppe» die erhaltenen Daten zu den Herkunftskantonen und Erstsprachen ihrer Bewerbenden und Eingestellten vermehrt nutzen, um griffige Massnahmen zur Rekrutierung von Personen aus untervertretenen Sprachgemeinschaften abzuleiten. Wenn Personen die Sprachanforderungen an ihre Stelle noch nicht erfüllen, insbesondere im Kader, bietet das Sprachkursangebot des EPA, das unverändert bleibt, entsprechende Unterstützung.
Zusätzlich geben die Empfehlungen der von der Delegierten in Auftrag gegebenen Pilotstudie des Zentrums für Demokratie Aarau «KI: Auswirkungen und Konsequenzen für die Mehrsprachigkeit in der Schweizer Bundesverwaltung» für ein zunehmend von Künstlicher Intelligenz geprägtes Arbeitsumfeld wichtige Hinweise, beispielweise zur Schaffung von Arbeitsumgebungen, in denen sowohl sprachliche als auch kulturelle und symbolische Dimensionen der Mehrsprachigkeit berücksichtigt werden, damit Sprachkenntnisse und kulturelles Verständnis Hand in Hand gehen.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Erreichung der strategischen Ziele des Bundesrates zur Förderung der Mehrsprachigkeit und die Umsetzung des Aktionsplans 2023–2027 plangemäss vorangehen. Im nächsten Evaluationsbericht 2027 wird analysiert, inwiefern diese Massnahmen sich auf die Vertretung der Sprachgemeinschaften und die Sprachkompetenzen positiv ausgewirkt haben. Auf dieser Basis werden auch unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus der erwähnten Pilotstudie die Strategischen Ziele des Bundesrates für die nächste Legislaturperiode vorbereitet.
- Eingereichter Text
Die vom Parlament beschlossenen Sparmassnahmen dürften sich auf die Tätigkeiten der Bundesverwaltung auswirken. Befürchtet wird konkret, dass sich diese Massnahmen besonders negativ auf die Bereiche auswirken, die wie die Förderung der Mehrsprachigkeit nicht über umfangreiche Ressourcen verfügen. Das Parlament hat sich jedoch mehrfach für eine Verstärkung der Anstrengungen in diesem Bereich ausgesprochen, und dies sowohl auf Verwaltungsebene als auch auf nationaler Ebene (man denke beispielsweise an den Aktionsplan zur Mehrsprachigkeit, der im Bundesbeschluss vom 21.9.2020 über die Legislaturplanung 2019–2023 in Art. 8 Ziel 7 Ziff. 38 enthalten ist, jedoch nie umgesetzt wurde). Eine Schwächung der in den letzten Jahren erzielten Erfolge wäre daher nicht vertretbar. Darum bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Aussichten hat nach Ansicht des Bundesrates die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung in den kommenden Jahren?
- Kann der Bundesrat gewährleisten, dass keine der in den letzten Jahren in diesem Bereich erzielten Fortschritte in Frage gestellt oder eingeschränkt werden (als Beispiele seien hier die Übersetzungen und Veröffentlichungen interner und externer Dokumente sowie die sprachliche Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genannt)?
- Welche Massnahmen plant er zu ergreifen, um zu verhindern, dass auf Ebene der einzelnen Verwaltungseinheiten Sparmassnahmen ergriffen werden, die zulasten der Förderung der Mehrsprachigkeit gehen?
- Welche Optimierungen der bestehenden Massnahmen erwägt er, um das Engagement für den Schutz der sprachlichen Vielfalt unseres Landes auf Ebene der Bundesverwaltung nicht zu vermindern, sondern vielmehr um es zu fördern?
Data: OpenParlData · CC BY 4.0