Private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges. Elektroautos nicht länger benachteiligen
(26.3844)- Type
- Motion
- State
- Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 26.3844
- Start
- 18.06.2026
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20263844
- Jürg GrossenGrünliberale Partei
- Patrick HässigGrünliberale Partei
- Ueli SchmezerSozialdemokratische Partei
- Finanzdepartement
- Corina GredigGrünliberale Partei
- Antrag: AblehnungBundesrat
- Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesPrivate Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges. Elektroautos nicht länger benachteiligen
- Antwort BR / Büro
Der Bundesrat hat sich im Bericht zum Postulat 20.3957 UREK-N vom November 2022 vertieft mit der vorliegenden Thematik auseinandergesetzt und ist damals zu folgenden Erkenntnissen gelangt:
- Eine steuerliche Begünstigung würde den Kauf von Elektro-Geschäftsfahrzeugen voraussichtlich kaum erhöhen; für Unternehmen sind in erster Linie die Gesamtkosten über die Lebensdauer (Anschaffungspreis und Betriebskosten) ausschlaggebend. Diese fallen bei Elektrofahrzeugen bereits heute gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor häufig vorteilhafter aus.
- Die heutige einheitliche pauschale Besteuerung auf Basis des Fahrzeugkaufpreises ist einfach, praktikabel und administrativ effizient. Im Vergleich zu unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen für herkömmliche Verbrenner- und Elektrogeschäftsfahrzeuge überwiegen insgesamt die Vorteile der bestehenden Lösung.
- Inhaberinnen und Inhaber von rein elektrisch betriebenen Geschäftsfahrzeugen können unter der pauschalen Methode aufgrund der höheren Anschaffungspreise steuerlich leicht benachteiligt sein.
- Mit der im geltenden Recht bestehenden Wahlmöglichkeit, anstelle der Pauschale die private Nutzung aufgrund der gefahrenen Kilometer mittels Fahrtenbuchs effektiv abzurechnen, kann eine allfällige Überbesteuerung vermieden oder reduziert werden. Allerdings sind auch hier Elektrofahrzeuge gegenüber Benzinfahrzeugen etwas im Nachteil.
- Die im Postulat 20.3957 vorgeschlagene Massnahme adressiert zudem nicht die primäre Entscheidungsträgerin oder den primären Entscheidungsträger. Über den Fahrzeugtyp entscheidet bei Geschäftsfahrzeugen in der Regel die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber; die steuerliche Entlastung würde hingegen bei den Arbeitnehmenden ansetzen.
Nach Ansicht des Bundesrates hat sich seit der Veröffentlichung des Berichts nichts Wesentliches geändert. Er erkennt deshalb weiterhin keinen Handlungsbedarf. Da sich die Anschaffungspreise von Elektrofahrzeugen in den vergangenen Jahren denjenigen von Verbrennerfahrzeugen deutlich angenähert haben, reduziert sich auch die daraus resultierende Differenz bei der Besteuerung des Privatanteils.
Hinsichtlich der Home-Ladeinfrastruktur ist zudem festzuhalten, dass die Finanzierung einer privaten Ladestation durch den Arbeitgeber heute separat erfasst wird. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Installation einer privaten Ladeinfrastruktur am Wohnort der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar, der einmalig als Lohnbestandteil besteuert wird. Die Kosten der Ladestation fliessen somit nicht in die Bemessungsgrundlage des wiederkehrend zu besteuernden Privatanteils des Geschäftsfahrzeugs ein und führen folglich auch nicht zu einem höheren Privatanteil bei Elektrofahrzeugen im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. - Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, bei der direkten Bundessteuer die Besteuerung des Privatanteils von rein batterieelektrischen Geschäftsfahrzeugen inklusive allfälliger Home-Ladeinfrastruktur auf Basis eines vergleichbaren Verbrennerfahrzeugs zu berechnen. Die Reduktion erfolgt degressiv, wird regelmässig überprüft und ist so auszugestalten, dass sie mit sinkenden Mehrkosten gegenüber vergleichbaren Verbrennerfahrzeugen abnimmt. Sie gilt, bis der Anteil von Elektroautos im Bestand nachhaltig über 50 Prozent liegt.
- Begründung
Die Elektrifizierung des Strassenverkehrs ist zentral, um die Schweizer Klimaziele zu erreichen. Geschäftsfahrzeuge spielen dabei eine wichtige Rolle: Sie machen einen erheblichen Anteil der Neuzulassungen aus und prägen die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte. Die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität in der Schweiz sind jedoch unzureichend. Während andere europäische Länder gezielt Anreize schaffen und den Anteil der Elektroautos erfolgreich erhöhen, hinkt die Schweiz hinterher. Das erschwert es, die CO2-Flottenziele und die Klimaziele im Verkehr zu erreichen.
Ein Fehlanreiz liegt in der Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen: Der private Nutzungsanteil eines Geschäftsfahrzeugs wird auf Basis des Anschaffungspreises berechnet, wobei bei Elektroautos auch die Home-Ladeinfrastruktur berücksichtigt wird, sofern sie vom Arbeitgeber finanziert wird. Elektroautos inklusive Ladeinfrastruktur sind in der Anschaffung meistens noch immer deutlich teurer als vergleichbare Verbrenner. Dieser Nachteil überträgt sich direkt auf die höhere Besteuerung der privaten Nutzung und wirkt sich über die gesamte Nutzungsdauer aus. Elektroautos sind dadurch als Geschäftsfahrzeuge systematisch weniger attraktiv, obwohl sie im Betrieb tiefere Emissionen verursachen und für die Zielerreichung im Strassenverkehr zentral sind.
Diese Benachteiligung widerspricht den klimapolitischen Zielen der Schweiz. Mit einem reduzierten, degressiven Berechnungspreis wird dieser Fehlanreiz korrigiert. Das erhöht die Attraktivität von Elektro-Geschäftsfahrzeugen, fördert den Umstieg auf die Elektromobilität und hilft, die Emissionen im Strassenverkehr zu senken.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0