Evaluation und Verbesserung der Entschädigungen der Opfer in der Schweiz

(26.3051)PostulatÜberwiesen an den Bundesrat
Schweiz04.03.2026
Profile
Type
Postulat
State
Überwiesen an den Bundesrat
Parliament
Schweiz
Number
26.3051
Start
04.03.2026
References & source
Official record
Official profile
External ID
20263051
Contributions(10)
  • Carlo SommarugaMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Franziska RothMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Eva HerzogMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Justiz- und PolizeidepartementFederführendes Departement
  • Pierre-Yves MaillardMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
Timeline(6)
  • Annahme
    Ständerat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • In Ständerat geplant
  • Antrag: Annahme
    Bundesrat
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Texts(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Evaluation und Verbesserung der Entschädigungen der Opfer in der Schweiz
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erarbeiten, der die Entschädigung der Opfer in der Schweiz und insbesondere allfällige Mängel im System evaluiert. Die Evaluation soll auch Verbesserungslösungen umfassen, z. B. eine Stärkung des Opferhilfegesetzes und die Einrichtung eines Nationalen Garantiefonds, analog zum Fonds, der im Strassenverkehrsgesetz vorgesehen ist.

  • BegründungTEXT

    Die schreckliche Brandkatastrophe in Crans-Montana hat unvermittelt die Mängel im System zur Entschädigung der Opfer in der Schweiz ans Licht gebracht. Denn die ohnehin schon tragische Situation eines Opfers kann sich noch verschlimmern, wenn nur eine minimale Entschädigung ausgerichtet wird, während die finanzielle Zukunft des Opfers ernsthaft eingeschränkt ist. Wenn nämlich die Täterin oder der Täter keine Haftpflichtversicherung hat, die Versicherungssumme viel zu niedrig ist oder die abgeschlossene Versicherung den Schaden nicht deckt – namentlich bei vorsätzlichen Delikten – und wenn dann die Täterin oder der Täter nicht zahlungsfähig ist oder nicht ausfindig gemacht werden kann, bleibt den Opfern als einziger Schutz das Opferhilfegesetz. Verbesserungen in diesem Bereich sind umso dringlicher, als das Parlament für den Strassenverkehr ‒ und nur für diesen und keinen anderen Bereich ‒ einen Nationalen Garantiefonds ins Leben gerufen hat. Dies kann zu schwerwiegenden Ungerechtigkeiten führen und hat den Bundesrat veranlasst, dem Parlament eine «Lex Crans-Montana» vorzulegen. Auch aus den schlimmsten Katastrophen müssen Lehren gezogen werden. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht verschiedene Lösungen zu prüfen, z. B. die Stärkung der Instrumente des Opferhilfegesetzes, die Ausdehnung des Geltungsbereichs des heutigen Nationalen Garantiefonds, die Schaffung eines neuen Garantiefonds nach dem Modell des Fonds im Strassenverkehrsrecht oder eine andere Lösung, die sich an der Lehre orientiert. 

Data: OpenParlData · CC BY 4.0