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Informations- und Datenaustausch mit fortführenden Schulen (besser) gewährleisten (Richtlinienmotion)

(2025.GRPARL.360)MotionAnnahme
Grosser Rat Bern (BE)12.06.2025 – 04.03.2026
Speeches(24)
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24 Results
  • Speech
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Vizepräsidentin. Sie haben die Motion nicht abgeschrieben.
  • Speech
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Vizepräsidentin. Sie haben diese Motion angenommen.

    Dann kommen wir zur Abschreibung: Wer die Motion abschreiben will, stimmt Ja, wer dies ablehnt, stimmt Nein.

  • Speech
    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Vizepräsidentin. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen über die Motion und anschliessend über die Abschreibung ab.

    Wer die Motion annimmt, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.

  • Speech
    Speech
    Grosser Rat
    Christine Häsler, BKD-Direktorin. Der Regierungsrat teilt das Kernanliegen dieser Motion. Wir sind überzeugt, dass ein funktionierender und datenschutzkonformer Informationsaustausch beim Übertritt zwischen Volksschulen und weiterführenden Schulen zentral ist. Ein solcher Austausch trägt wesentlich zur individuellen Förderung und zur Chancengerechtigkeit bei. Das geltende Datenschutzrecht des Kantons Bern ermöglicht bereits heute den geforderten Datenaustausch. Art. 10 des Kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Personendaten an andere Behörden weitergegeben werden dürfen. Daten dürfen bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn die empfangende Schule, die aufnehmende Schule, zur Bearbeitung dieser Daten gesetzlich befugt ist. Damit können Volksschulen, Brückenangebote, Mittelschulen und Berufsfachschulen die notwendigen Informationen bereits heute austauschen.

    Bei besonders schützenswerten Daten wie z. B. medizinischen Diagnosen oder schulpsychologischen Abklärungen darf man nicht vergessen, dass eine besondere Sorgfalt erforderlich ist. Die Erziehungsberatung ist für alle Schulstufen zuständig, von der Volksschule bis zu den Berufsfachschulen und Mittelschulen. Sie darf Schulen auch besonders schützenswerte Daten übermitteln, sofern diese für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags und der gesetzlichen Aufgaben notwendig sind. Gleichzeitig unterstehen die Fachpersonen der Erziehungsberatung dem Berufsgeheimnis, was dann auch heisst, dass eine besonders sorgfältige, zurückhaltende und gut begründete Datenbekanntgabe erfolgen muss.

    Liegt eine Zustimmung der Eltern oder den volljährigen Jugendlichen vor, dann können Daten weitergegeben werden. Liebe Grossrätinnen und Grossräte, Sie müssen daran denken, wenn Sie hier über Mittelschulen und über die Berufsbildung reden, kann es durchaus auch um erwachsene, mündige Menschen gehen. Dann geht es um etwas anderes, dann geht es nicht mehr darum, ob die Schule jetzt gerade so schnell die Daten aus den letzten 15 Jahren haben kann, die für sie hilfreich wäre. Nein, da geht es darum, den Menschen zu respektieren. Jede Weitergabe von Informationen setzt eine sorgfältige Abwägung voraus. Einerseits besteht das berechtigte Interesse an Transparenz zwischen den Volksschulen und den weiterführenden Schulen – ja, das besteht –, aber andererseits haben die Schülerinnen und Schüler auch ein Recht: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Aber gerade bei psychischen Belastungen oder Verhaltensfragen haben sie auch das Recht auf Vergessen; das ist für Schülerinnen und Schüler wichtig. Wenn sie etwas überwunden haben, wenn sie aus etwas herausgewachsen sind oder wenn sie in den letzten Jahren irgendeine Schwäche oder ein Verhalten haben ablegen können, dann ist es wichtig, dass man das auf die Seite legen kann. Dann geht es nicht nur darum hat, ob die weiterführende Schule alle Informationen von vorher, sondern man muss sorgfältig damit umgehen.

    Zwischen den Schulen übermittelte Informationen müssen deshalb inhaltlich aktuell sein und für die neue Schulstufe tatsächlich auch relevant. Einfach Daten weitergeben, welche die letzten Jahre betreffen, die aber vielleicht nicht mehr aktuell sind, wäre falsch. Sonst muss ich uns alle fragen: Möchten wir denn, dass z. B. unsere frühere Lese- und Rechtschreibeschwäche uns weiter begleitet, wenn wir sie überwinden oder wenn wir Fortschritte machen konnten? Soll uns das denn für immer und ewig begleiten und im Weg stehen?

    Wir unterstützen die Schulen mit praxistauglichen Hilfsmitteln zum Informations- und Datenaustausch. Das vorhandene Datenschutzlexikon bereitet das Datenschutzwissen verständlich auf, und es wird laufend aktualisiert. Zudem haben wir auf Anfang dieses Jahres Schooldata als Pilotprojekt eingeführt. Damit steht den Volksschulen eine sichere Plattform für den Austausch von besonders schützenswerten Daten zur Verfügung. Dieses Pilotprojekt wird fachlich durch die BKD begleitet.

    Im Gegensatz zu anderen Kantonen ist die Weitergabe von Daten an weiterführende Schulen im Kanton Bern geregelt; das finde ich etwas Wichtiges. Man darf auch einmal sagen: Es funktioniert schon und es ist geregelt, das ist nicht überall so.

    Zusammenfassend stellt der Regierungsrat fest, dass der Informations- und Datenaustausch im Kanton Bern im Grundsatz funktioniert, und er beantragt Ihnen deshalb, die Motion anzunehmen und sie gleichzeitig abzuschreiben. Ich lege Ihnen noch einmal sehr ans Herz, an die Menschen zu denken, die dahinterstehen, und dass es gar nicht in jedem Moment und in jeder Situation nur ein Vorteil wäre, wenn wir die Daten eins-zu-eins weitergeben würden – bitte denken Sie daran. Sie haben signalisiert, dass Sie zum Teil nicht abschreiben wollen. Ich kann Ihnen versichern, dass die BKD das Thema sowieso ernst nimmt, ob Sie heute abschreiben oder nicht. Aber vielleicht könnte man auch einmal zur Kenntnis nehmen: Doch so wie es läuft, ist es gut aufgegleist, und wir können auch abschreiben. Das würde Ihnen die Regierung empfehlen. Merci vielmals.

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    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
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    Grosser Rat
    Brigitte Hilty Haller, Bern (GRÜNE), Mitmotionärin, Fraktionssprecherin. Beim Datenaustausch ist ganz vieles möglich. Ich kann Ihnen aus der Praxis sagen, dass dies nicht immer gut funktioniert. Manchmal bestehen Missverständnisse, sodass Leute meinen, man dürfe Sachen – gewisse Informationen – nicht weitergeben, gerade weil man dem Kind die Chance auf einen Neuanfang geben will, was dann umgekehrt zur Folge hat, dass man, je nachdem, eben wirklich noch einmal bei null anfängt. Je nachdem, wie lange das Kind an der neuen Schule ist, vergeht ein Jahr, bis man erfasst hat, wo das Kind steht. Es vergeht vielleicht noch einmal ein Jahr, bis Abklärungen vorliegen.

    Ich kenne dies aus eigener Erfahrung als Lehrperson früher an der BFF. Ich hatte zum Teil Lernende, die eigentlich einmal abgeklärt wurden mit dem Resultat eines Nachteilsausgleichs. Das wurde nicht weitergeleitet, und innerhalb von drei Jahren – während der Lehre – musste man nachjustieren, damit es zumindest auf die Lehrabschlussprüfung hin reichte. So gesehen finde ich, dass ein Informationsaustausch wichtig ist, und stehe dafür ein und denke, dass wir Lehrpersonen haben, die professionell sind und die professionell handeln können sollen. Das heisst auch, dass man dann Massnahmen ergreifen kann, wenn es nötig ist.

    Die grüne Fraktion stimmt diesem Vorstoss selbstverständlich zu, und wir bestreiten die Abschreibung. Merci vielmals.

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    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
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    Stephanie-Marion Gartenmann(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Stephanie-Marion Gartenmann, Lauterbrunnen (SVP), Fraktionssprecherin. Vor dem gläsernen Bürger kommt der gläserne Schüler. Was auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Verbesserung des Informations- und Datenaustauschs zwischen Volksschule und weiterführenden Schulen erscheint, ist in Wirklichkeit ein weiterer Schritt zu mehr Datensammlung über unsere Kinder. Die Motion will diesen Austausch besser gewährleisten. Was bedeutet das? Mehr systematische Weitergabe persönlicher Einschätzungen, mehr standardisierte Dossiers, mehr dauerhafte Datenspuren über das Verhalten und die Entwicklung. Wir reden hier nicht nur über Noten, sondern über ganz persönliche, sensible Daten.

    Eines müssen wir klar festhalten: Unsere Schülerinnen und Schüler sind keine Straftäter. Es sind keine Fälle, bei denen es mit Blick auf die Sicherheit der Bevölkerung sinnvoll ist, die Vorgeschichte zu kennen. Der Übertritt in eine neue Schule soll eine Chance für einen Neuanfang sein. Es ist nicht der Moment, ein unsichtbares Dossier über ein Kind weiterzugeben. Wenn Lehrpersonen schon vor dem persönlichen Eindruck umfassende Vorinformationen erhalten, entstehen Erwartungen, und Erwartungen prägen Entscheidungen. So wird aus Förderung ganz schnell Vorselektion.

    Es bestehen bereits gut funktionierende Instrumente, die den Datenschutz ausreichend respektieren. Geben wir diesen Instrumenten Zeit, z. B. dem Pilotprojekt Schooldata. Gerade Kinder haben ein Recht darauf, sich zu entwickeln, Fehler hinter sich zu lassen und sich neu zu beweisen, ohne dass jede Schwierigkeit dauerhaft dokumentiert wird. Deshalb steht die SVP für die Eigenverantwortung ... (Die Vizepräsidentin bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / La vice-présidente demande à l’oratrice de conclure.) ... und den Schutz der Privatsphäre und lehnt diese Motion ab.

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    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
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    Barbara Maurer(Eidgenössisch-Demokratische Union)
    Grosser Rat
    Barbara Maurer, Sumiswald (EDU), Fraktionssprecherin. Aus Sicht der EDU-Fraktion ist der Datenaustausch bereits gut und funktioniert auch gut, so wie es die Regierung ausgeführt hat. Es ist wichtig, dass Doppelspurigkeit bei Abklärungen und Massnahmen verhindert werden können, deshalb stehen wir diesem Vorstoss unterstützend gegenüber. Mir ist aber wichtig zu erwähnen, dass die Daten zum Verhalten der Schülerinnen und Schüler nicht an fortführende Schulen weitergegeben werden sollten. Wir sind der Ansicht, dass die Möglichkeit eines Neuanfangs in einer neuen Schule oder in einer weiterbildenden Schule respektive das Recht auf Vergessen, wie schon gesagt wurde, sehr hoch zu bewerten ist, darum ist uns der nicht lückenlose Datenaustausch wichtig.

    Die EDU-Fraktion unterstützt die Annahme, aber auch die Abschreibung dieser Motion.

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    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
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    Stefan Bütikofer(Sozialdemokratische Partei)
    Grosser Rat
    Stefan Bütikofer, Lyss (SP), Fraktionssprecher. Auch die Fraktion SP-JUSO wird der Motion zustimmen und die Abschreibung bestreiten.

    Der Regierungsrat – wir haben es gehört – schreibt in der Antwort, dass der Austausch in aller Regel gut funktioniere. Das ist so, und trotzdem besteht noch Luft nach oben. Ich bin selber Lehrperson an einer weiterführenden Schule. Ich unterrichte am Gymnasium in Biel und war selber schon betroffen davon, dass Informationen nicht weitergeleitet wurden. Die Eltern sind dann immer sehr erstaunt, dass das nicht funktioniert. Das sollte nicht passieren, und es ist auch kein Einzelfall, deshalb bitte ich die Regierung, diese Motion ernst zu nehmen und nochmals tätig zu werden, auch wenn es eine Richtlinienmotion ist und sie diese gleich abschreiben wollen.

    Es geht darum, diese Abläufe noch einmal genau anzuschauen, eine einheitliche Regelung anzustreben, die in allen Schulen entsprechend umgesetzt wird. Deshalb bitte nicht abschreiben; merci, wenn Sie dies auch machen.

    Noch eine Bemerkung zu den Personen, die einzubeziehen sind, die in der Motion genannt werden: Neben den Eltern wäre es auch wichtig, dass man auch die betroffenen Jugendlichen anhört. Gerade beim «Recht auf Vergessen», das mein Vorredner erwähnt hat, wäre es wichtig, dass die Jugendlichen eine Mitsprache dabei haben, ob sie dieses Recht wahrnehmen wollen oder nicht. Merci vielmals.

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    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
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    Michael Ritter(Grünliberale Partei)
    Grosser Rat
    Michael Ritter, Burgdorf (GLP), Mitmotionär, Fraktionssprecher. Die grünliberale Fraktion wird den Vorstoss einstimmig unterstützen, streitig ist nur noch die Frage der Abschreibung, dazu sage ich nachher noch etwas.

    Ich möchte es aber nicht verpassen, zwei Sachen zu sagen. Das eine ist Folgendes: In der Schulrealität, insbesondere für weiterführende Schulen nach der Volksschule, ist das Thema Umgang mit Informationen über Schülerinnen und Schüler sehr, sehr wichtig. Der Vorstoss erwuchs auch aus einem gewissen Befinden, dass in der Wahrnehmung der Schulen eine etwas strukturlose Situation herrscht und man nicht immer genau weiss, was man jetzt aus Sicht der Abnehmer bekommen oder weitergeben darf. Aus diesem Grund ist der Vorstoss berechtigt. Ich sage auch ausdrücklich, dass der Regierungsrat bzw. die Direktion in der Antwort gute Ausführungen macht und auch auf gewisse Schwierigkeiten hinweist, die das Thema aufweist.

    In der Antwort ist eine Nuance enthalten, die man nicht ganz vergessen darf. Es gibt auch Informationen, vor allem wenn sie den schulischen Bereich verlassen und sehr stark ins Medizinische gehen, die sehr vertraulich sind. Das ist kein Problem, es unterstehen alle den entsprechenden Richtlinien. Aber es ist vielleicht aus Sicht der betroffenen jungen Person fraglich, ob solche Informationen weitergehen sollen. In der Antwort des Regierungsrates wird der spannenden Ausdruck «Recht auf Vergessen» gebraucht. Ich bin für eine gewisse Regulierung auf einer angemessenen Stufe – sicher nicht im Gesetz, sondern klar auf einer Stufe darunter –, aber ich gebe zu bedenken, dass es diese Seite auch gibt.

    Bezüglich der Abschreibung war die grünliberale Fraktion gespalten. Ich selber bestreite die Abschreibung, wie es die Vorredner gemacht haben. Danke.

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    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
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    Alfons Bichsel(Die Mitte)
    Grosser Rat
    Alfons Bichsel, Merligen (Die Mitte), Mitmotionär, Fraktionssprecher. Dass ein gut funktionierender Daten- und Informationsaustausch beim Übertritt von der Sekundarstufe I zu II sowohl für den Schüler und die Schülerin wie die weiterführenden Schulen wichtig ist, wird auch von der Regierung bestätigt. Natürlich gibt es eine Anzahl datenschutzrechtlicher Bestimmungen, an die wir uns von Seiten des Kantons oder der Schulen halten müssen. In der Antwort der Regierung können wir lesen, dass es bei der Weitergabe von Informationen von der Volksschule an die weiterführenden Schulen eine Abwägung zwischen dem Interesse an vollständiger Transparenz und vor allem dem Recht der Schülerinnen und Schüler auf Informationsselbstbestimmung gibt.

    Wir, die Motionäre, bestreiten nicht, dass die heute angewendete Praxis zum Informationsaustausch nicht den Regeln entspricht, sondern stellen fest, dass wohl eher zu wenig informiert wird, als eigentlich möglich wäre. Den Ausbildungsbetrieben bleibt eigentlich nur noch die Möglichkeit, sich nachher ein neues Bild zu verschaffen, ohne zu wissen, was im Vorfeld alles schon passiert ist. Dass es sich da auch um sehr heikle Themen handeln kann, z. B. Suizidgedanken, hätte in meinem Umfeld wohl zu einem grösseren Bewusstsein im Umgang mit einem Lernenden geführt, der sich vor Kurzem erst das Leben genommen hat. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Aufarbeitung dieser schwierigen Situation war auch für unsere Ausbildner sehr belastend. Vor allem waren Sie mit der quälenden Frage konfrontiert, ob wir etwas hätten machen können. Im Nachgang wurde bekannt, dass dieser junge Mensch tatsächlich betreut worden war.

    Wir von Die Mitte unterstützen diese Motion und bestreiten die Abschreibung.

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    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
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    Katja Streiff(Evangelische Volkspartei)
    Grosser Rat
    Katja Streiff, Oberwangen (EVP), Mitmotionärin, Fraktionssprecherin. Der Übergang innerhalb der Volksschule und von der Volksschule in eine weiterführende Schule ist für Kinder ein entscheidender Moment. Gerade Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf, mit Diagnosen oder mit schwierigen Bildungsbiografien sind darauf angewiesen, dass wichtige Informationen nicht verlorengehen.

    Der Regierungsrat beantragt Annahme und gleichzeitige Abschreibung, mit der Begründung, der datenschutzkonforme Austausch funktioniere bereits. Ja, das kantonale Datenschutzgesetz erlaubt den Austausch relevanter Daten, und ja, mit dem Pilotprojekt Schooldata wurde ein erster wichtiger Schritt gemacht. Aber in der Praxis erleben wir kein einheitliches System, jede Schule handhabt den Informationsfluss anders, die Ämter arbeiten nebeneinander, statt miteinander – genau hier liegt das Problem.

    Datenschutz ist zentral, doch Datenschutz darf nicht dazu führen, dass Förderung ins Leere läuft, weil entscheidende Informationen beim Stufenwechsel fehlen. Diese Motion verlangt keinen sorglosen Datentransfer, sie verlangt klare Richtlinien. Sie verlangt Sensibilisierung und sie verlangt ein einheitliches, verantwortungsvolles System über die Schnittstellen hinweg. Solange wir kantonsweit keine verbindliche, strukturierte Praxis haben, ist eine Abschreibung nicht gerechtfertigt.

    Das Problem ist erkannt, aber nicht genügend angegangen. Deshalb unterstützt die EVP-Fraktion diese Motion einstimmig und bestreitet die Abschreibung.

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    Anne Speiser-Niess(Schweizerische Volkspartei)
    Grosser Rat
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    Manuel C. Widmer(Die Grünen)
    Grosser Rat
    Manuel C. Widmer, Bern (GRÜNE), Mitmotionär. Auch ich bitte Sie, diesen Vorstoss nicht abzuschreiben, auch wenn Sie aus den Ausführungen der Regierung erfahren haben, dass viel geht und dass viel gemacht wird ... (Die Vizepräsidentin schaltet versehentlich das Mikrofon aus. Dabei kommt es zu einem kurzen Unterbruch der Audioübertragung. / La vice-présidente éteint le microphone par erreur. À ce moment-là, la transmission audio s’interrompt brièvement.) ... möglich ist. Irgendjemand spielt mit dem Mikrofon.

    Das ist gut und das ist wahr, und nichtsdestotrotz erfahren wir Lehrpersonen im Schulalltag trotzdem Hürden, wo es sich lohnt, sie heute anzuschauen, und wo es sich es lohnt, sie abzubauen. Hürden z. B. bei der Übergabe in die Sekundarstufe, bei der Übergabe z. B. von der Sekundarstufe II in die Berufsschulen. Dies betrifft insbesondere Geschichten wie gemachte Abklärungen oder Sachen wie z. B. Begleitungen von Schülerinnen und Schülern, Informationen, die aus datenschutztechnischen Gründen nicht – oder nur ungenügend – weitergegeben werden dürfen. Man behilft sich dann mit «Buebetrickli», mündlichen Sitzungen usw., was nicht sauber ist und was auch nicht wirklich der Sache dienlich ist. Das heisst, der Sache selber dient es schon, weil es dem Schüler dient, aber der Sache dient es nicht, wenn dies auf dem mündlichen Weg passiert.

    Darum bitte ich Sie, diesen Vorstoss anzunehmen und nicht abzuschreiben. Sie verbauen sich nichts, es kostet Sie nichts, aber Sie ebnen den Weg, dass man diese Schnittstellen noch besser anschaut, was vielleicht den Lehrpersonen den Alltag etwas erleichtert und den Schülern den Übergang. Merci.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0