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Speech

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Grosser Rat (BE)04.03.2026
Christine Häsler, BKD-Direktorin. Der Regierungsrat teilt das Kernanliegen dieser Motion. Wir sind überzeugt, dass ein funktionierender und datenschutzkonformer Informationsaustausch beim Übertritt zwischen Volksschulen und weiterführenden Schulen zentral ist. Ein solcher Austausch trägt wesentlich zur individuellen Förderung und zur Chancengerechtigkeit bei. Das geltende Datenschutzrecht des Kantons Bern ermöglicht bereits heute den geforderten Datenaustausch. Art. 10 des Kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Personendaten an andere Behörden weitergegeben werden dürfen. Daten dürfen bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn die empfangende Schule, die aufnehmende Schule, zur Bearbeitung dieser Daten gesetzlich befugt ist. Damit können Volksschulen, Brückenangebote, Mittelschulen und Berufsfachschulen die notwendigen Informationen bereits heute austauschen.

Bei besonders schützenswerten Daten wie z. B. medizinischen Diagnosen oder schulpsychologischen Abklärungen darf man nicht vergessen, dass eine besondere Sorgfalt erforderlich ist. Die Erziehungsberatung ist für alle Schulstufen zuständig, von der Volksschule bis zu den Berufsfachschulen und Mittelschulen. Sie darf Schulen auch besonders schützenswerte Daten übermitteln, sofern diese für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags und der gesetzlichen Aufgaben notwendig sind. Gleichzeitig unterstehen die Fachpersonen der Erziehungsberatung dem Berufsgeheimnis, was dann auch heisst, dass eine besonders sorgfältige, zurückhaltende und gut begründete Datenbekanntgabe erfolgen muss.

Liegt eine Zustimmung der Eltern oder den volljährigen Jugendlichen vor, dann können Daten weitergegeben werden. Liebe Grossrätinnen und Grossräte, Sie müssen daran denken, wenn Sie hier über Mittelschulen und über die Berufsbildung reden, kann es durchaus auch um erwachsene, mündige Menschen gehen. Dann geht es um etwas anderes, dann geht es nicht mehr darum, ob die Schule jetzt gerade so schnell die Daten aus den letzten 15 Jahren haben kann, die für sie hilfreich wäre. Nein, da geht es darum, den Menschen zu respektieren. Jede Weitergabe von Informationen setzt eine sorgfältige Abwägung voraus. Einerseits besteht das berechtigte Interesse an Transparenz zwischen den Volksschulen und den weiterführenden Schulen – ja, das besteht –, aber andererseits haben die Schülerinnen und Schüler auch ein Recht: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Aber gerade bei psychischen Belastungen oder Verhaltensfragen haben sie auch das Recht auf Vergessen; das ist für Schülerinnen und Schüler wichtig. Wenn sie etwas überwunden haben, wenn sie aus etwas herausgewachsen sind oder wenn sie in den letzten Jahren irgendeine Schwäche oder ein Verhalten haben ablegen können, dann ist es wichtig, dass man das auf die Seite legen kann. Dann geht es nicht nur darum hat, ob die weiterführende Schule alle Informationen von vorher, sondern man muss sorgfältig damit umgehen.

Zwischen den Schulen übermittelte Informationen müssen deshalb inhaltlich aktuell sein und für die neue Schulstufe tatsächlich auch relevant. Einfach Daten weitergeben, welche die letzten Jahre betreffen, die aber vielleicht nicht mehr aktuell sind, wäre falsch. Sonst muss ich uns alle fragen: Möchten wir denn, dass z. B. unsere frühere Lese- und Rechtschreibeschwäche uns weiter begleitet, wenn wir sie überwinden oder wenn wir Fortschritte machen konnten? Soll uns das denn für immer und ewig begleiten und im Weg stehen?

Wir unterstützen die Schulen mit praxistauglichen Hilfsmitteln zum Informations- und Datenaustausch. Das vorhandene Datenschutzlexikon bereitet das Datenschutzwissen verständlich auf, und es wird laufend aktualisiert. Zudem haben wir auf Anfang dieses Jahres Schooldata als Pilotprojekt eingeführt. Damit steht den Volksschulen eine sichere Plattform für den Austausch von besonders schützenswerten Daten zur Verfügung. Dieses Pilotprojekt wird fachlich durch die BKD begleitet.

Im Gegensatz zu anderen Kantonen ist die Weitergabe von Daten an weiterführende Schulen im Kanton Bern geregelt; das finde ich etwas Wichtiges. Man darf auch einmal sagen: Es funktioniert schon und es ist geregelt, das ist nicht überall so.

Zusammenfassend stellt der Regierungsrat fest, dass der Informations- und Datenaustausch im Kanton Bern im Grundsatz funktioniert, und er beantragt Ihnen deshalb, die Motion anzunehmen und sie gleichzeitig abzuschreiben. Ich lege Ihnen noch einmal sehr ans Herz, an die Menschen zu denken, die dahinterstehen, und dass es gar nicht in jedem Moment und in jeder Situation nur ein Vorteil wäre, wenn wir die Daten eins-zu-eins weitergeben würden – bitte denken Sie daran. Sie haben signalisiert, dass Sie zum Teil nicht abschreiben wollen. Ich kann Ihnen versichern, dass die BKD das Thema sowieso ernst nimmt, ob Sie heute abschreiben oder nicht. Aber vielleicht könnte man auch einmal zur Kenntnis nehmen: Doch so wie es läuft, ist es gut aufgegleist, und wir können auch abschreiben. Das würde Ihnen die Regierung empfehlen. Merci vielmals.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0