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Voranschlag 2026. Nachtrag I

(26.007)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz13.03.2026
Speeches(32)
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32 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
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    Stefan Engler(Die Mitte)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
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    Stefan Engler(Die Mitte)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Minderheit Friedli Esther abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Die Schweiz und die EU haben am 10. November 2025 das EU-Programmabkommen Eupa unterzeichnet. Seither ist die Schweiz am Horizon-Paket assoziiert und leistet dafür einen Pflichtbeitrag. Der Pflichtbeitrag der Schweiz steht im gleichen Verhältnis zum Programmbudget der EU wie das aktuelle BIP der Schweiz zu jenem der EU. Entsprechend kann der Pflichtbeitrag jährlich leicht tiefer oder höher ausfallen als geplant. Für den Schweizer Pflichtbeitrag 2026 ergibt sich ein grösserer Mehrbedarf, vor allem, weil die EU das Budget für die Forschungsprogramme erhöht hat. Es ist davon auszugehen, dass diese Budgets in den Folgejahren auch noch weiter erhöht werden. Die im Budget 2026 eingestellten Mittel für unseren Pflichtbeitrag reichen aber nicht aus. Wir benötigen daher diesen Nachtragskredit. Es wurde auch die Frage gestellt, ob man hier nicht eine Nachmeldung hätte machen können. Das Finanzdepartement hat erst Anfang Dezember erfahren, dass dieser Beitrag fällig wird. Das war für eine Nachmeldung im Budget 2026 zu spät.

    Ohne diesen Nachtragskredit kann die Schweiz ihrer vertraglichen Verpflichtung gegenüber der EU nicht nachkommen, und wir riskieren damit den Ausschluss aus Horizon. Ich erinnere daran, dass wir trotz Nachtragskredit den vom Parlament im Dezember 2020 für die Teilnahme am Horizon-Paket bis Ende 2027 gesprochenen Gesamtbetrag nicht überschreiten. Ich bitte Sie somit, dem Nachtragskredit zuzustimmen.

    Frau Ständerätin Herzog hat mich noch gebeten, etwas zur Währungsabsicherung zu sagen. Das ist eine Praxis, die in der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich festgehalten ist. In den letzten zwanzig Jahren lagen die Opportunitätskosten bei 13 Millionen Franken pro Jahr. Man kann das schon ändern. Sie haben ja in Aussicht gestellt, dass Sie darüber diskutieren wollen. Aber es kann in beide Richtungen gehen. Es geht darum, dass die Ämter und die Departemente zuverlässig budgetieren können und dass sie nicht plötzlich aufgrund der Frage der Währungsabsicherung irgendwo ein Loch haben. Das ist kein Horizon-Problem. Das hatten wir beim F-35, bei verschiedenen grossen Geschäften, und ja, es ist einfach so, dass man, wenn man darauf verzichten würde, auch Handlungsspielraum bei der Planung und Budgetierung verlieren würde. So einfach ist es.

    Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zuzustimmen und diesen Nachtragskredit zu bewilligen.

  • Redetext
    Eva Herzog(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Vielleicht noch zur Ergänzung: Das Forschungsprogramm Horizon, seine Verrechnung sowie die Übergangsmassnahmen beschäftigen uns ja nun schon einige Jahre. Wir hatten uns, glaube ich, alle nicht gewünscht, dass das so kompliziert wird. Wir konnten zuerst nicht an Horizon teilnehmen, und der Bundesrat hat dann Übergangsmassnahmen beschlossen, die aus schweizerischen Mitteln finanziert wurden. Was ich in diesem Zusammenhang entscheidend finde: Man kann jetzt nicht einfach einzelne Jahre herauspicken. Denn als wir bei Horizon nicht dabei waren, wurde zum Teil weniger Geld ausgegeben. Den Verpflichtungskredit hatten wir aber gesprochen, dieser war in den Budgets eingestellt, und dadurch entstanden zu Beginn Kreditreste. Dann traten die Übergangsmassnahmen in Kraft, und jetzt sind wir wieder bei Horizon dabei. Deshalb gab es Jahre mit tieferen Beiträgen sowie Jahre mit viel höheren Beiträgen. Was ich entscheidend finde - danach wurde in unserer Kommission gefragt und dies wurde uns von der Verwaltung so bestätigt -, ist, dass der Verpflichtungskredit insgesamt nicht überschritten wird. Ich glaube, das ist das wirklich Wichtige, denn das haben wir hier im Rat beschlossen.

    Und dann noch etwas: Früher hiess es immer - und offenbar ist es auch jetzt wieder so -, dass die Schweiz verglichen mit dem, was sie für Horizon bezahlt, eigentlich mehr herausholt. Man muss sich ja um diese Projekte bewerben, und offenbar macht die Schweiz das gut, die Qualität ihrer Eingaben ist gut. Wir profitieren also sowieso von diesem Forschungsprogramm, und als Land profitieren wir auch noch speziell davon. Was die Währungsrisiken angeht, so bin ich sicher, dass Frau Bundesrätin noch etwas dazu sagen wird. Das ist ja kein Problem von Horizon, sondern die allgemeine Art und Weise, wie der Bundesrat gemäss Verordnung vorgeht und dies handhabt. Es wird im Moment so gemacht, wie es vorgeschrieben ist, und dies nicht nur beim Verpflichtungskredit zu Horizon. Aber die Finanzkommission interessiert sich für dieses Thema, wir werden es in einer unserer nächsten Sitzungen nochmals prüfen.

  • Redetext
    Esther Friedli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wir sind ja hier wiederum beim Nachtrag I zum Voranschlag 2026. Sie erlauben mir den Hinweis: Es war ziemlich genau vor einem Jahr, als wir beim Nachtrag I auch schon eine Diskussion zu Horizon geführt haben; wie Sie wissen, war die Schweiz vorübergehend nicht dabei. Im Jahr 2020 hatten wir hier einen Verpflichtungskredit für die Teilnahme am Horizon-Paket von 5,42 Milliarden Franken beschlossen. In den Jahren 2021 bis 2024 wurden 2,65 Milliarden Franken für die Übergangsmassnahmen in der Schweiz ausgegeben. Seit dem Jahr 2025 ist die Schweiz wieder bei Horizon dabei, und ziemlich genau vor einem Jahr haben wir im Nachtrag I eben 1666 Millionen Franken gesprochen. Gemäss der Rechnung 2025 sind dann 637,4 Millionen Franken gebraucht worden; es gibt also in der Rechnung 2025 für den Pflichtbeitrag einen Kreditrest.

    Wenn man den Pflichtbeitrag und die Übergangsmassnahmen jetzt zusammenrechnet, haben wir im Jahr 2025 für den Forschungsplatz Schweiz und das Horizon-Paket über 1 Milliarde Franken respektive 1118 Millionen Franken ausgegeben.

    Im Voranschlag 2026 sind 629 Millionen Franken für den Pflichtbeitrag und 300 Millionen Franken für Übergangsmassnahmen budgetiert - erneut über 1 Milliarde Franken. Nun kommt noch ein Nachtrag von 67,3 Millionen Franken. Gemäss unseren Informationen, das hat die Kommissionssprecherin gesagt, wusste der Bundesrat bereits im November 2025, dass die EU die Beiträge, die sie von den Ländern verlangt, für Horizon 2026 erhöht.

    Es ist sehr störend, dass der Bundesrat unsere Kommission und auch unseren Rat nicht über diese Vorgänge informiert hat. Faktisch geht es jetzt eigentlich um diese 39,4 Millionen Franken, die fehlen und um die der Pflichtbeitrag erhöht wurde. Wenn man das den Kreditresten gegenüberstellt, sieht man, dass man das eigentlich dort verrechnen könnte.

    Ein weiterer Punkt, der mich sehr stört - und das hat die Kommissionssprecherin auch angesprochen -, ist das Thema Währungsreserven. Hier ist ein Betrag von 18,2 Millionen Franken eingebucht, den wir eigentlich "nur" - in Anführungszeichen - verloren haben respektive mehr ausgeben müssen, weil quasi am falschen Tag die Umrechnung gemacht wurde. Denn im Budget wurde der Eurokurs mit 0,9 Franken gewählt, und dann hat man bei 0,93 Punkten abgeschlossen.

    Wir hatten zu dieser Währungsabsicherung eine intensive Diskussion in der Kommission. Eigentlich macht doch eine Währungsabsicherung nur Sinn, wenn die Währungen tendenziell steigen würden. Doch gerade beim Dollar und vor allem beim Euro haben wir seit Jahren eine sinkende Tendenz. Ich störe mich sehr daran, dass wir Mehrkosten von fast 20 Millionen Franken für eine falsche Währungsabsicherung vorsehen.

    Dann zum Schluss noch: Wir haben uns in der Kommission auch die Frage gestellt, ob denn eigentlich alle Kredite gebraucht werden. Gemäss der Verwaltung werden im Durchschnitt 4 Prozent des Budgets respektive der Projektkosten im Bereich von Horizon nicht benötigt. Wenn man das auf den Parlamentsbeschluss aus dem Dezember 2020 anwendet, rechnet man mit 800 Millionen Franken, die übrig bleiben würden. Vor diesem Hintergrund beantrage ich Ihnen, dass wir diesen Betrag von 67,3 Millionen respektive jetzt noch 58,3 Millionen Franken, der sich aus der Erhöhung des Pflichtbeitrags und der Währungsabsicherung ergibt, nicht gewähren, und dass dieser Betrag, wenn schon, irgendwo bei dieser einen Milliarde Franken, die das Gesamtbudget für das Jahr 2026 betrifft, eingespart werden muss.

  • Redetext
    Stefan Engler(Die Mitte)
    Schweiz
  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich äussere mich kurz zu den vier Nachtragskrediten im Umfang von 98 Millionen Franken. Diese betreffen einerseits das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), andererseits das Bundesamt für Verkehr (BAV).

    Der grösste Nachtragskredit betrifft das EU-Forschungsprogramm, 67,3 Millionen Franken. Sie wissen, dass die Schweiz und die EU am 10. November 2025 das EU-Programmabkommen unterzeichnet haben, womit das Abkommen vorläufig angewendet wird. Die EU stellt der Schweiz jeweils bis zum 16.04. des laufenden Jahres eine Rechnung über den gesamten Pflichtbeitrag. Die EU hat im Dezember 2025 das Budget 2026 für die Forschungsprogramme gegenüber der Planung erhöht. Dies führt zu Zusatzkosten für die Schweiz. Im Nachtrag enthalten sind zudem Währungskosten sowie eine Reserve von 9,7 Millionen Franken. Unterdessen ist die Rechnung der EU eingetroffen. Demnach könnte der Nachtrag um 9 Millionen auf 58,3 Millionen Franken reduziert werden. Dies ist in der Kommission und auch im Nationalrat erfolgt.

    Die weiteren Nachtragskredite betreffen die Europäische Weltraumorganisation, die Abgeltungen und Investitionsbeiträge Einzelwagenladungsverkehr und den Autoverlad. Zusammenfassend belaufen sich die Nachtragskredite auf 98 Millionen Franken. Sie werden teilweise kompensiert. Berücksichtigt man zusätzlich die vom Bundesrat vorgenommenen Kreditübertragungen aus dem Vorjahr sowie den Nachtrag Ia zur Unterstützung der Opfer von Crans-Montana, belaufen sich die Mehrausgaben für das Jahr 2026 - das ist die erste Tranche - auf rund 99 Millionen Franken.

    Das vom Parlament verabschiedete Budget 2026 weist ja einen strukturellen Überschuss von 84 Millionen Franken auf. Allerdings sind während der Budgetumsetzung auch Nachträge möglich, sofern sie die erwarteten Kreditreste nicht überschreiten. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist für den vorliegenden Nachtrag gewährleistet. Im Durchschnitt belaufen sich die Kreditreste auf 1,7 Milliarden Franken.

  • Redetext
    Eva Herzog(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Der Bundesrat beantragt vier Nachtragskredite für das laufende Jahr im Umfang von 98 Millionen Franken. Der Grossteil dieser Mittel entfällt auf die EU-Programme für Forschung und Innovation. Im Rahmen der Verhandlungen zum Paket Schweiz-EU haben die Schweiz und die EU am 10. November 2025 das EU-Programmabkommen unterzeichnet, das die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket regelt. Für die Teilnahme an den Programmen Horizon Europe, Euratom und Digital Europe sowie an der Forschungsinfrastruktur Iter entrichtet die Schweiz einen Pflichtbeitrag. Aus verschiedenen Gründen, insbesondere der Erhöhung des Budgets der Forschungsprogramme, der Währungskursentwicklung und einer Reserve für höhere Beitragsschlüssel, wird gegenüber dem Voranschlag 2026 ein Nachtragskredit von 67,3 Millionen Franken erforderlich.

    Weiter beantragt der Bundesrat 7,6 Millionen Franken für die Europäische Weltraumorganisation (ESA). Die Schweiz ist Gründungsmitglied der ESA. Der ESA-Rat hat auf Ministerebene Ende 2022 die Pflichtbeiträge der Mitgliedsländer erhöht; für die Schweiz ergeben sich daraus für 2026 zusätzliche 2,6 Millionen Franken. Zudem beteiligt sich die Schweiz mit 5 Millionen Franken am ESA-Programm "European Resilience from Space", womit die Kosten im Jahr 2026 insgesamt um 7,6 Millionen Franken steigen.

    Ein Nachtragskredit von 19,9 Millionen Franken ist für die Abgeltung der SBB Cargo AG für den sogenannten Einzelwagenladungsverkehr vorgesehen. Ziel ist, dass die SBB Cargo diesen mittelfristig eigenwirtschaftlich betreibt. Um dies zu erreichen, sollen die Zahlungen neu degressiv statt linear erfolgen. Über die Jahre 2026-2029 bleibt das gesamte Fördervolumen unverändert, für das laufende Jahr ist jedoch ein Nachtrag erforderlich.

    Der vierte Nachtrag betrifft den Autoverlad: Im Voranschlag 2026 sind bisher nur Betriebsbeiträge für den Autoverlad an der Furka vorgesehen. Das Parlament misst jedoch auch dem Autoverlad am Simplon nationale Bedeutung zu. Neu übernimmt der Bund die entsprechenden Kosten von rund 2,35 Millionen Franken und entlastet damit den Kanton Wallis.

    Dazu kommen Mehrkosten beim Rollmaterial für den Autoverlad an der Furka, es sind rund 0,8 Millionen Franken. Von den Nachtragskrediten werden 28,1 Millionen Franken kompensiert. Der Bundesrat hat zudem Kreditübertragungen von 14,5 Millionen Franken vorgenommen. Insgesamt wird der Bundeshaushalt im Jahr 2026 um 84,4 Millionen Franken zusätzlich belastet.

    Ihre Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 18. Mai über die Arbeiten ihrer zuständigen Subkommission und deren Schlussfolgerungen informieren lassen. Die Fragen und die Kritik der Kommission konzentrierten sich auf den Kredit für die Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen. Auch wenn die Kommission letztlich beantragt, diesen Nachtragskredit zu genehmigen, wünscht sie sich dennoch, dass sich eine solche Situation nicht wiederholt, sondern dass die entsprechenden Elemente künftig bereits in den Budgetprozess, allenfalls über eine Nachmeldung, aufgenommen werden und das Instrument des Nachtrags nicht angewendet werden muss.

    Die Kommission hat in diesem Zusammenhang eine Änderung vorgenommen. Der Nachtragskredit für die EU-Forschungsprogramme enthält auch eine Reserve von 9 Millionen Franken für allfällige Mehrkosten im Zusammenhang mit dem definitiven Beitragsschlüssel der Schweiz, der von der Entwicklung des BIP abhängt. Da dieser Beitragsschlüssel mittlerweile bekannt ist, besteht das Risiko von Mehrkosten nicht mehr, weshalb diese Reserve hinfällig ist. Die Kommission hat daher einstimmig den Antrag angenommen, den Kredit auf 58,3 Millionen Franken zu kürzen. Einen Antrag, den gesamten Nachtragskredit zu streichen, hat sie mit 10 zu 1 Stimmen abgelehnt. Sie sehen auf der Fahne, dass diesbezüglich eine Minderheit eingereicht wurde. Diese wird ihre Position selber noch begründen.

    Die FK-S hat sich ferner mit dem Währungsrisikomanagement des Bundes befasst. Ein Teil der Kommission ist der Auffassung, dass dem Bund dadurch, dass er sich zu sehr gegen Wechselkursrisiken absichern will, Gewinnchancen entgehen, die sich durch den starken Schweizerfranken eröffnen. Die Kommission wird sich an einer ihrer nächsten Sitzungen eingehend mit diesem Thema befassen.

    Damit schliesse ich mit nochmaligem Dank an Bundesrätin Karin Keller-Sutter und die Mitarbeitenden aus der Verwaltung dafür, dass sie uns Red und Antwort gestanden sind, und danke nochmals dem Sekretariat für die Begleitung.

  • Redetext
    Pierre-André Page(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
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    Schweiz
  • Redetext
    Pierre-André Page(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Pierre-André Page(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Pierre-André Page(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Gerhard Andrey(Die Grünen)
    Schweiz

    Im Namen der Kommission ein kurzer Kommentar zu diesem Einzelantrag: Wir hatten in der Kommission tatsächlich ganz kurz darüber diskutiert, dass sich abzeichnet, dass diese Reserve nicht notwendig ist. Nichtsdestotrotz hat das damals nicht zu einem Antrag geführt. Dieser kleine Input erlaubt es mir jetzt, den Schulklassen aus meiner Region da oben auf der Tribüne "Hallo" zu sagen - und höchstpersönlich meiner Tochter Anna.

    [VS]

  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2026 beantragt der Bundesrat vier Nachtragskredite im Umfang von 98 Millionen Franken. Die Nachtragskredite betreffen einerseits das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), andererseits das Bundesamt für Verkehr.

    Der grösste Nachtragskredit ist für das EU-Forschungsprogramm geplant. Die Schweiz und die EU haben am 10. November 2025 das EU-Programmabkommen unterzeichnet, womit das Abkommen vorläufig angewendet wird. Die EU stellt der Schweiz jeweils bis zum 16. April des laufenden Jahres eine Rechnung über den gesamten Pflichtbeitrag. Die EU hat im Dezember das Budget 2026 für die Forschungsprogramme gegenüber der Planung erhöht. Das führt zu Zusatzkosten für die Schweiz. Im Nachtrag enthalten sind zudem Währungskosten sowie eine Reserve von 9,7 Millionen Franken. Unterdessen ist die Rechnung der EU eingetroffen. Demnach könnte der Betrag um 9 Millionen Franken reduziert werden. Ich bitte Sie also, den Einzelantrag Gredig zu unterstützen. Das wurde in der ständerätlichen Kommission bereits so gemacht. Ich erinnere auch daran, dass die Vertretung des WBF auch in der FK-N auf diesen Umstand hingewiesen hat. Es kam dann aber kein Antrag. Einen Antrag gab es hingegen in der ständerätlichen Kommission. Wenn Sie dem Einzelantrag Gredig zustimmen, eliminieren Sie sozusagen präventiv eine Divergenz.

    Weitere Nachtragskredite haben wir bei der Europäischen Weltraumorganisation. Dann gibt es die Position "Abgeltungen/Investitionsbeiträge Einzelwagenladungsverkehr", und beim Autoverlad sind es 3,2 Millionen Franken im Nachtragskreditverfahren.

    Nun zu den Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. Zusammengefasst belaufen sich die Nachtragskredite auf 98 Millionen Franken. Sie werden teilweise kompensiert. Berücksichtigt man zusätzlich die vom Bundesrat vorgenommenen Kreditübertragungen aus dem Vorjahr sowie den Nachtrag Ia zur Unterstützung der Opfer von Crans-Montana, belaufen sich die Mehrausgaben für das Jahr 2026 auf rund 99 Millionen Franken; die Korrektur von 9 Millionen Franken ist hier noch nicht mit eingerechnet.

    Das vom Parlament verabschiedete Budget 2026 weist einen strukturellen Überschuss von 84 Millionen Franken auf, allerdings sind während der Budgetumsetzung auch Nachträge möglich, sofern sie die erwarteten Kreditreste nicht überschreiten. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist für den vorliegenden Nachtrag gewährleistet. Die Kreditreste belaufen sich im langjährigen Durchschnitt auf 1,7 Milliarden Franken, mit Ausnahme der Corona-Jahre.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0