Sozialhilfegesetz (SHG) (Änderung)
(2021.GSI.30)- SpeechEdith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatPräsidentin. Sie haben die Gesetzesänderungen angenommen.
Bevor wir zum nächsten Traktandum kommen, kann ich noch zwei Geburtstagskindern gratulieren. Ja, sie sind da: Grossrätin Madeleine Amstutz und Grossrätin Elisabeth Dubler, herzliche Gratulation zum Geburtstag! (Applaus / Applaudissements)
Und auf der Tribüne kann ich eine Gruppe begrüssen, nämlich das Netzwerk Carrière féminine. Sie sind heute unter der Leitung von Nicole Walker hier zu Gast. Schön, dass Sie da sind! (Applaus / Applaudissements)
- SpeechEdith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatPräsidentin. Nun kommen wir zur Schlussabstimmung über die 2. Lesung: Wer die Gesetzesänderungen in der 2. Lesung annimmt, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.
- SpeechSpeechGrosser RatPierre Alain Schnegg, directeur de la DSSI. Tout d’abord, j’aimerais réitérer mes remerciements aux membres de la CSoc ainsi qu’à mes collaboratrices et collaborateurs pour le travail qui a été effectué. Avec cette révision totale de la loi sur l’aide sociale, nous aurons maintenant accès à une loi qui est bien plus claire suite au split qu’il y a eu avec la SLG (loi sur les programmes d’action sociale, LPASoc) et la BLG (loi sur les prestations de soutien aux personnes en situation de handicap, LPHand). En plus, cette nouvelle loi nous donne accès à des outils extrêmement importants pour continuer le développement de l’aide sociale.
Je suis surpris de ce que certains ont exprimé durant ces dernières minutes et j’aimerais quand même revenir sur un ou deux points : tout d’abord, la précarité n’augmente pas dans le canton de Berne ni en Suisse. Les statistiques, les dernières statistiques qui ont été présentées démontrent une certaine stabilité. Deuxièmement, et ça n’a jamais été mentionné, bien que nous ayons eu l’occasion d’avoir une présentation de la Haute école spécialisée bernoise (BFH), cette présentation démontre que la loi sur l’aide sociale bernoise est une des lois qui donnent le meilleur accès aux personnes concernées, mais qui a également les meilleures bases organisationnelles par rapport à l’ensemble des cantons suisses.
Je suis donc un peu surpris que l’on parle d’une loi qui ne donne pas accès, ou mal accès, aux personnes qui ont besoin de soutien. Ce fait-là est clairement démontré, ce n’est pas le cas, comme le montre l’étude de la Haute école bernoise et lucernoise. Avec les nouveaux outils que nous avons maintenant à disposition, cette situation pourra perdurer. C’est la raison pour laquelle je vous invite à valider cette nouvelle loi totalement révisée. Merci de votre attention.
- Speech
- SpeechManuela Kocher Hirt(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatManuela Kocher Hirt, Worben (SP), Einzelsprecherin. Das Sozialhilfegesetz ist grundlegend überarbeitet worden. Wir haben diese Revision von Anfang an konstruktiv begleitet. Wir haben anerkannt, dass eine Notwendigkeit zur Modernisierung des Sozialhilfegesetzes besteht, und wir haben uns bei beiden Lesungen dafür eingesetzt, Verbesserungen zu erreichen, insbesondere für die Qualität der sozialen Arbeit und für die Situation von Kindern in der Sozialhilfe.
Es gilt deshalb, auch Folgendes festzuhalten: Aus unserer Sicht war die Revision oder die Reform notwendig, aber so, wie sie jetzt vorliegt, können wir nicht zustimmen. Es gibt zwar positive Elemente in der Reform: Dass die Leistungen nicht gekürzt werden, ist richtig. Dass der direkte Selbstbehalt für die Gemeinden gestrichen wurde, ist ebenfalls ein wichtiger Schritt, und dass der Vermögensverzicht auch in die Revision eingeflossen ist.
Aber in der 2. Lesung müssen wir feststellen, dass die entscheidenden Verbesserungen für uns ausgeblieben sind. Der Druck auf die Sozialhilfebeziehenden und deren Überwachung wurden ausgebaut. Die Revision setzt weiterhin stark auf Datenerhebung, Vergleichbarkeit und Kostensteuerung. Damit entsteht ein Druck, nicht nur auf die Sozialhilfebeziehenden, sondern auch auf die Mitarbeitenden, und dies in einer Situation, in der es bereits heute einen deutlichen Personalmangel und eine hohe Belastung in der sozialen Arbeit gibt. Dieser zusätzliche ökonomische Druck gefährdet die Fachlichkeit und somit auch die Qualität und die Unterstützung für die Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Was wir gebraucht hätten, wären stärkere qualitative Ansätze, mehr Fokus auf Wirkung, auf nachhaltige Stabilisierung, auf die Frage, was Menschen wirklich aus der Sozialhilfe herausführt. Stattdessen sind die Instrumente jetzt stark auf Zahlen und Kosten ausgerichtet.
Auch bei den Leistungen für Kinder, für die Prävention und die Bekämpfung der Armut wurden aus unserer Sicht die notwendigen Verbesserungen nicht erreicht. Gerade dort, wo eben die Prävention am wirksamsten wäre, bleibt das Gesetz wenig ambitioniert.
Wir haben versucht, diese Punkte einzubringen. Weil diese Verbesserungen aber keine Mehrheiten gefunden haben, können wir als SP die Vorlage in ihrer Gesamtheit nicht mittragen. Denn Sozialhilfe darf nicht primär als Steuerungs- und Vergleichsinstrument gedacht werden. Sie ist ein zentrales Instrument sozialer Sicherheit und sie funktioniert nur, wenn Fachlichkeit, Qualität und Menschlichkeit im Zentrum stehen. Besten Dank.
- Speech
- SpeechDominik Blatti(Eidgenössisch-Demokratische Union)Grosser RatDominik Blatti, Oberwil i. S. (EDU), Fraktionssprecher. Wir von der EDU-Fraktion sind mit der vorliegenden Gesetzesrevision einverstanden und danken der Kommission für ihre grosse Arbeit. Wir haben jetzt zum zweiten Mal darüber debattiert, und es wurden sehr viele Voten gehalten.
Das vorliegende SHG mit dem Selbstbehaltsmodell ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Es verbindet Solidarität mit Eigenverantwortung, zwei Grundprinzipien, die für eine tragfähige Sozialpolitik von grosser Bedeutung sind. Die Sozialhilfe soll Menschen in schwierigen Lagen unterstützen und mit ihnen einen Weg gehen und ihnen eine Perspektive geben. Gleichzeitig ist es wichtig, dass sich die Arbeit und das persönliche Engagement jeder Person weiterhin lohnen und belohnt werden. Genau hier setzt das Selbstbehaltsmodell an: Wer arbeitet, wer sich integriert und sich bemüht, soll etwas davon haben und davon profitieren. Das Modell stärkt die Motivation zur Arbeitsaufnahme und fordert die Eigenständigkeit der Betroffenen.
Ja, für uns von der EDU ist wichtig, dass das Sozialhilfegesetz eben fair ist, dass es wirksam und nachhaltig aussieht, und das tut es jetzt. Deshalb unterstützen wir die Anpassung des Sozialhilfegesetzes und sagen Ja zu dieser Revision. Merci vielmals fürs Zuhören und merci, wenn Sie es auch unterstützen. Danke.
- Speech
- SpeechAndreas Michel(Schweizerische Volkspartei)Grosser RatAndreas Michel, Schattenhalb (SVP), Fraktionssprecher. Die SVP ist überzeugt, dass dem Grossen Rat mit dem totalrevidierten Sozialhilfegesetz eine gute Basis für die Zukunft gelungen ist. Die anfängliche Uneinigkeit mit den Gemeinden in Bezug auf ihre Autonomievorstellungen in Sachen Organisation und Aufsicht konnte weitgehend geklärt werden.
Rein formal liest sich dieser Gesetzesentwurf bzw. das Gesetz aber nach wie vor teilweise wie eine Verordnung, und es gibt Stellen, an denen einzelne Details wahrscheinlich hätten weggelassen werden können oder eben in der Verordnung hätten geregelt werden können. Eine Verschlankung wäre auch möglich gewesen, wenn man auf Formulierungen, die lediglich deklaratorischen Charakter haben, verzichtet hätte. In beiden Fällen wird durch das gewählte Vorgehen allerdings die Lesbarkeit des Gesetzes bedeutend verbessert. Deshalb scheinen uns die ausführlichen Regelungen meistens auch nicht gänzlich überflüssig.
Summarisch können wir von der SVP festhalten, dass wir das Gesetz nebst der Streichung des Selbstbehaltsmodells und der Regelung über den Vermögensverzicht in den grundlegenden Fragen vorbehaltslos unterstützen können. Das gilt insbesondere auch für das Transparenzmodell.
Mit zu berücksichtigen für die Unterstützung des SHG seitens SVP ist der Umstand, dass die zusätzlich rund hundert eingebrachten Anträge, die die Beratung, die Prävention, die Qualifizierungsangebote in den Sozialdiensten noch weitergehend hätten ausbauen wollen und die Sozialhilfebezüger noch weniger streng hätten behandeln wollen, vom Grossen Rat nicht überwiesen worden sind.
Was das jetzt allerdings für die Schlussabstimmung bedeutet, werden wir sehen. Offensichtlich ist aber, dass die vorberatende Kommission nur wenige Differenzen mit Kompromissen lösen konnte. Das war nicht zuletzt dem grossen Zeitdruck geschuldet, der bei einer so umfangreichen Gesetzesdebatte offenbar nur schwer zu vermeiden ist, und das soll auch keine Ausrede sein. Vielleicht könnte es auch einmal ein Anstoss sein, den Gesetzgebungsprozess zu überdenken und zu optimieren. Wünschbar wäre das allemal. Besten Dank für die Aufmerksamkeit. Die SVP wird das Gesetz annehmen.
- Speech
- SpeechSimone Leuenberger(Evangelische Volkspartei)Grosser RatSimone Leuenberger, Uettligen (EVP), Fraktionssprecherin. Mit der Verabschiedung des Sozialhilfegesetzes ist die Erneuerung der Gesetzeslandschaft im sozialen Bereich mit dem SLG, dem BLG, dem SAFG und eben dem SHG abgeschlossen. Die EVP-Fraktion dankt all den Leuten, die in irgendeiner Art und Weise dazu beigetragen haben, dass dies im Kanton Bern möglich wurde.
Uns ist aber wichtig, dass die Umsetzung dieser neuen Gesetze jetzt umsichtig begleitet wird und wir uns auch nicht zu schade dafür sind, wenn nötig Anpassungen vorzunehmen. Diese Gesetze betreffen in einem höheren Grad als andere Gesetze besonders verletzliche Personen, die aus unterschiedlichen Gründen und in unterschiedlichen Bereichen auf staatliche Leistungen angewiesen sind.
Wir haben das SHG einer technischen, organisatorischen und finanziellen Revision unterzogen. Mit der FASR und dem NFFS haben wir Instrumente verankert, die die Arbeit auf den Sozialdiensten effizienter und qualitativ besser machen sollen. Wir hoffen, dass diese Instrumente auch den Sozialhilfebeziehenden etwas bringen. Schliesslich muss es aus unserer Sicht darum gehen, wie wir Armutsbetroffene aus der Armut heraus begleiten können und nicht, wie wir sie möglichst effizient verwalten.
Für die EVP-Fraktion ist deshalb die Verabschiedung des neuen SHG nur ein Zwischenschritt, quasi ein Doppelpunkt. Verschiedene weitere Etappen sind bereits angedacht. Wir sind froh, wenn sie zügig an die Hand genommen werden. Dazu gehört z. B. die Überprüfung der Fallpauschalen in der Sozialhilfe. Es geht nicht nur um den längst fälligen Teuerungsausgleich, sondern auch darum, besser oder überhaupt zu definieren, welche Leistungen der Sozialdienste mit dieser Pauschale abgedeckt werden und welche nicht. Das neue Fallführungssystem in der Sozialhilfe ist auch noch nicht unter Dach und Fach.
Für die EVP-Fraktion ist wichtig, dass diejenigen Personen, die unter dem Existenzminimum leben, wirklich Zugang zur Sozialhilfe haben und nicht wegen der Bürokratie oder anderer Hindernisse darauf verzichten müssen. Auch die Erarbeitung eines Armutsberichts, der über die Erfassung von Zahlen hinausgeht, gehört für uns zu den nächsten Etappenzielen. Immer noch sind zu viele Personen, die erwerbstätig sind, in der Sozialhilfe; sogenannte Working Poor. Ein Armutsmonitoring könnte auch Antworten auf die Frage liefern, wie Armut vermindert werden kann, wo strukturelle Hürden bestehen, um wieder aus der Armut herauszukommen und was wir unternehmen könnten, damit Armut nicht vererbt wird.
Die Arbeit geht uns noch nicht aus. Die EVP-Fraktion ist gern bereit, auch in Zukunft an Lösungen zu arbeiten, die Menschen in unserem Kanton befähigen, ihren Beitrag an das Zusammenleben leisten zu können. In diesem Sinn nehmen wir die Vorlage an.
- Speech
- SpeechChrista Ammann(Alternative Linke Bern)Grosser RatChrista Ammann, Bern (AL), Fraktionssprecherin. Ich habe es schon beim Eintreten auf die 1. Lesung gesagt: Der vorliegende Gesetzesentwurf betoniert den aktivierenden Sozialstaat, den Sozialstaat, der Leistungsansprüche an Anpassungspflichten knüpft und auf Kontrolle, Anreiz und Strafe setzt. Statt den Wohlfahrtsstaat auszubauen, soll es der aktivierende und kontrollierende neoliberale Sozialstaat regeln. Dieser Blick auf Armut ist nicht nur aus linker Perspektive, sondern auch aus fachlicher Perspektive abzulehnen. Ich bin überzeugt: Wenn es mehr Personen aus der sozialen Arbeit in diesem Rat, in den unterschiedlichen Fraktionen gehabt hätte, hätten wir hier ein besseres Resultat erzielen können.
Ein progressives Sozialhilfegesetz würde den Fokus auf Armutsbekämpfung und Empowerment der Betroffenen legen und nicht auf die Verwaltung von Armut, indem hier und dort eine neue Stelle für Controlling und Steuerung geschaffen wird, die den Betroffenen wenig nützt, weder in der unmittelbaren Lebenssituation noch in der Überwindung von Armut noch zum Abbau des Stigmas, das Armutsbetroffenen anhaftet.
Die Mehrheit hier im Rat war auf weiten Strecken beratungsresistent, aber man muss auch sagen, dass die Vorlage der GSI schwer zu retten war, weil die GSI ja bereits der Verwalter ist und den neoliberalen Blick auf Armut und Armutsbetroffene vorgegeben hat.
Die Mehrheit hat ein Gesetz geschaffen, mit dem es nicht gelingt, wirksame Instrumente in der Beratung, Prävention und auch für die Qualifizierungsangebote zu stärken. Der minimale Konsens, den wir immerhin jetzt mit der 2. Lesung noch erreichen konnten und der auch als Erfolg bezeichnet werden kann, ist die Schaffung von situationsbedingten Leistungen (SIL) für Kinder und Jugendliche. Immerhin: Der Grosse Rat will zukünftige Generationen nicht für die Lebenssituation der Eltern bestrafen – oder er will immerhin versuchen, sie weniger dafür zu bestrafen. Damit das gelingt, braucht es aber nicht nur die finanziellen Mittel für die SIL, sondern auch die nötigen zeitlichen Ressourcen bei den Sozialarbeitenden.
Auch positiv ist, dass zumindest die Möglichkeit besteht, dass Ombudsstellen geschaffen und unterstützt werden können, dass die Auswirkungen auf einen Anspruch durch früheren Vermögensverzicht gestrichen wurden und dass jetzt auch der Selbstbehalt wieder gestrichen wurde. Auch werden die Gemeinden mehr einbezogen, als sich das der Regierungsrat in der ersten Version des Gesetzes gewünscht hat.
Und das ist auch schon alles, was man als immerhin positiv werten kann. Die Mehrheit hat ein Gesetz geschaffen, das die beschränkten finanziellen Ressourcen nicht in die Befreiung von Armut der Betroffenen steckt, sondern in Kontroll- und Steuerungsmechanismen, die dazu führen, dass sich die Sozialdienste und auch die Stellen bei der GSI noch mehr mit sich selber und miteinander befassen müssen. Das bindet Ressourcen, die nachher für das Kerngeschäft fehlen, für die direkte Klientinnen- und Klientenarbeit. Und das, liebe Anwesende, ist auch ein Teil der Verwaltung von Armut statt Armutsbekämpfung.
Die Mehrheit hat auch ein Gesetz geschaffen, das Sozialhilfebeziehende noch mehr unter Druck setzt und an den Grundrechten der Privatsphäre und am Recht der Familie kratzt. Einige Beispiele zur Erinnerung an die 1. Lesung: Das Sprachniveau gilt als Grund für Kürzungen. Es wurde eine eigene Definition für ein stabiles Konkubinat festgelegt, nämlich schon nach zwei Jahren. Es gibt Gutscheine statt Bargeld für Asylsuchende. Inspektionen lassen unangemeldete Besuche am Arbeitsplatz und am Wohnort zu, und die Mitbewohnerinnen und -mitbewohner in Wohngemeinschaften sind gezwungen, besonders schützenswerte Daten zu teilen. Auch Aufgaben der Polizei wie Überwachung mit Bildmaterial ohne Wissen von Betroffenen sind zugelassen. Eine namentliche Behandlung der Sozialinspektionsdossiers durch den Kanton und nicht nur durch die zuständigen Dienste und Sozialbehörden ist auch mehr als nur bedenklich. Und es sind Kürzungen bis auf Hilfe in Notlage möglich statt immerhin nur, wie beantragt wurde, bis 20 Prozent unter dem Niveau der SKOS.
Die Mehrheit baut hier auf Armutsbetroffene Druck auf, um dann beim nächsten Traktandum zynischerweise mehr oder weniger einheitlich über die Opferhilfestrategie und die Prävention zu debattieren: über einen Bericht, der festhält, dass Armut, sozioökonomischer Druck und Statusverlust Risikofaktoren sind, um gewalttätig zu werden, Risikofaktoren für häusliche Gewalt. Wir schaffen also ein System, das sich begünstigend auf etwas auswirkt, zu dem wir im folgenden Traktandum sagen: «Wir wollen das nicht und wir wollen es bekämpfen.» Das ist kurzsichtig. Das ist zynisch.
Weil wir Armut bekämpfen und nicht verwalten wollen, weil die Autonomie der Betroffenen gefördert werden soll und nicht noch mehr Druck gemacht werden soll, weil wir nicht kurzsichtig ökonomisch denken, lehnen wir das vorliegende Gesetz ab. Die AL und die Grünen lehnen es ab, und zwar einstimmig.
- Speech
- SpeechSamantha Dunning(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatSamantha Dunning, Biel/Bienne (PS), porte-parole de groupe. Le groupe socialiste ne peut cacher sa déception face à cette révision de la loi sur l’aide sociale. Certes, quelques améliorations ont été obtenues au fil des débats, mais elles restent insuffisantes. Cette réforme passe à côté de l’essentiel : garantir à chaque personne une vie digne et offrir aux personnes les plus précarisées de réelles perspectives pour sortir durablement de la précarité. Sur ce point fondamental, nous ne voyons pas de progrès décisif.
La lutte contre la pauvreté, notamment par des mesures de prévention, n’est pas suffisamment au cœur du projet. Trop peu est fait pour accompagner réellement les bénéficiaires, en particulier les familles monoparentales et les enfants, alors même que la précarité progresse.
Cette révision reste, à nos yeux, trop technocratique. Elle met l’accent sur les structures, le contrôle, les sanctions plutôt que sur l’accompagnement. Or, on ne lutte pas contre la pauvreté en renforçant la surveillance, on la combat en investissant dans l’accompagnement humain : avec des professionnels formés, en nombre suffisant, et des services sociaux de proximité qui disposent des moyens nécessaires.
Aujourd’hui, l’investissement n’est pas fait au bon endroit.
Nous restons également attentifs à l’équilibre entre le canton et les communes. Les communes sont en première ligne dans l’accompagnement des bénéficiaires et elles participent largement au financement de l’aide sociale. Cette politique publique est une responsabilité commune. Il est donc essentiel que dans les années à venir, le canton et les communes continuent à travailler main dans la main dans un véritable partenariat.
S’agissant de la franchise, nous avons réussi, de justesse, grâce au travail en commission, à éviter le pire et à trouver un compromis. La solution retenue permet d’améliorer la transparence tout en associant les communes au développement de l’instrument. Leur participation sera essentielle pour garantir un fonctionnement équilibré et pertinent.
Je tiens néanmoins à saluer le travail de compromis réalisé par la DSSI et par la CSoc. Je remercie les collaboratrices et les collaborateurs de la DSSI ainsi qu’Eveline Schwegler pour leur disponibilité et la qualité des informations fournies tout au long des travaux.
En conclusion, malgré quelques avancées, cette révision ne place pas vraiment la dignité, la solidarité et l’accompagnement des personnes au centre. Notre responsabilité reste claire : soutenir celles et ceux qui en ont besoin et prévenir la précarité avant qu’elle ne s’installe. Le groupe socialiste est donc partagé sur le vote final : une partie du groupe refusera la révision, une autre l’acceptera et certains s’abstiendront. Je vous remercie de votre attention.
- Speech
- SpeechMelanie Gasser(Grünliberale Partei)Grosser RatMelanie Gasser, Ostermundigen (GLP), Fraktionssprecherin. Die GLP ist mit dem neuen SHG zufrieden. Wir konnten in der Berner Sozialhilfegesetzgebung wichtige Meilensteine setzen: den grösseren Fokus vor allem auf die Förderung der Kinder, die Optimierung des Integrationsprozesses oder auch die Einführung von qualitätssichernden Instrumenten wie dem Sozialrevisorat (FASR).
Wichtig ist uns aber auch zu betonen: Weil sie nicht in dieses Gesetz kommt, ist die Prävention noch zu kurz gekommen. Das ist ein Thema, das wir unbedingt noch genauer anschauen müssen. Hier ging es jetzt im SHG um die Frage, wie wir mit den Personen optimal umgehen, wenn sie einmal bedürftig sind. Aber der Grosse Rat ist jetzt auch gefordert, weitere Massnahmen zu ergreifen, sodass möglichst wenige Personen im Kanton Bern überhaupt einmal Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.
Es ist mir wichtig zu sagen, dass die GLP der Ansicht ist und dass wir nicht das Gefühl haben, dass es im Moment um die Sozialhilfe im Kanton Bern schlecht steht. Aber wir mussten ein bisschen an den Schrauben drehen, weil die Anforderungen immer komplexer werden: Lange Sozialversicherungsverfahren strapazieren das System, betroffene Personen können aufgrund von Mehrfachkomplexitäten wie Krankheit oder fehlender Grundbildung nicht mehr so einfach beruflich integriert werden wie früher. Das ist nicht zuletzt auch zurückzuführen auf den zunehmenden Wegfall niederschwelliger Arbeitsplätze durch die Digitalisierung und die Automatisierung in der Wirtschaft.
Wir sind uns bewusst, dass die Berner Sozialdienste täglich ihr Bestes geben, um den Herausforderungen, die ich vorhin erwähnt habe, zu begegnen. Dafür möchte ich, aber auch die GLP, danke sagen.
Es ist aber auch klar, dass es für wenige Gemeinden im Kanton Bern auch schwierig ist, den hohen Professionalitätsgrad zu halten, der aktuell gefordert wird. Der Grund dafür ist einerseits der Fachkräftemangel: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind nicht so zahlreich vorhanden, wie wir sie im Kanton Bern brauchen. Anderseits ist es auch aufgrund von geringen Falllastzahlen in kleinen Gemeinden schwierig, den Professionalitätsgrad zu halten. Wir finden es deshalb schade, dass der Regierungsrat aktuell die Möglichkeit nicht ergriffen hat, die Regionalisierung der Sozialdienste weiter zu fördern.
Ich möchte auch noch einmal das Transparenzmodell erwähnen. Es ist mir wichtig, dass wir diesen guten Entscheid im Grossen Rat treffen konnten. Ich bin froh, dass das Transparenzmodell vorliegt, und ich sehe grosses Potenzial darin. Ich bin überzeugt, dass es im Kanton eine gute Wirkung entfalten kann, wenn wir es gut anreichern.
Ich möchte in diesem Zusammenhang Matthias Gehrig meinen Dank aussprechen. Er ist grünliberaler Sozialvorsteher in der Gemeinde Urtenen-Schönbühl. Er hatte die Idee, das Selbstbehaltsmodell vorderhand mit einem Transparenzmodell zu ersetzen, und legte darum den wichtigen Grundstein, damit wir in der Kommission zusammen mit der Direktion und auch hier im Grossen Rat das Transparenzmodell auf den Weg schicken konnten.
Das Transparenzmodell darf jetzt einfach nicht zum Papiertiger verkommen. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass wir die Daten erfassen, vergleichen und für die Gemeinden so aufbereiten, dass sie die richtigen Strategieentscheide treffen können.
Zum Schluss möchte ich mich dem Kommissionspräsidenten anschliessen: Auch ich möchte meinen Dank an die Kommission aussprechen. Wir haben wirklich sehr intensiv an diesem Gesetz gearbeitet, und ich habe die Debatte als sehr konstruktiv und sachorientiert wahrgenommen. Ich habe das sehr geschätzt.
- Speech
- SpeechChristoph Patrick Zimmerli(FDP.Die Liberalen)Grosser RatChristoph Patrick Zimmerli, Bern (FDP), GSoK-Sprecher. Eine kurze Revue zu dieser langen Diskussion in zwei Lesungen: Die Sozialhilfe, dies zur Erinnerung, sichert die Existenz von rund 40’000 Menschen im Kanton Bern. Das entspricht 3,8 Prozent unserer Wohnbevölkerung, wobei die Sozialhilfequote je nach Ortschaft bekanntlich sehr unterschiedlich ist. Interessant ist, dass die Sozialhilfequote um ca. 1 Prozent höher liegt als der Schweizer Durchschnitt, und dies, obwohl die Arbeitslosenquote im Kanton Bern schweizweit unterdurchschnittlich ist. Dies lässt den Schluss zu, dass es im Kanton Bern strukturelle Probleme gibt, die wir unbedingt lösen müssen.
Niemand – am wenigsten die Betroffenen – hat ein Interesse daran, dauerhaft von der Sozialhilfe abhängig sein zu müssen. Die Sozialhilfe ist aber nicht nur für die Betroffenen ein schwieriges Thema, sondern auch für die Steuerzahlenden. Die Sozialhilfe kostet im Kanton Bern auf Kantonsebene jedes Jahr rund 400 Mio. Franken, und da sind die Kosten der Gemeinden nicht mitgezählt – Tendenz steigend. Besonders alarmierend ist, dass 31 Prozent der Beziehenden Kinder und Jugendliche sind.
Die Totalrevision des Gesetzes ist vor dem Hintergrund dieser Fakten einzuordnen. Die Zielsetzung der Vorlage bestand darin, die gesetzlichen Grundlagen für eine Modernisierung der technischen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen der Sozialhilfe im Kanton Bern zu schaffen. Der Umfang der wirtschaftlichen Hilfe soll im Umfang unverändert bleiben und sich an den SKOS-Richtlinien orientieren.
Ich erinnere an die zentralen Elemente dieser Revision. Erstens: das neue Fallführungssystem (NFFS), das den Sozialdiensten, den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und den Leistungserbringenden im Bereich der Arbeitsintegration die Arbeit erleichtern soll und die Prozesse beschleunigen soll, damit sich die Fachpersonen auf die Kernaufgaben fokussieren können. Die Vorlage schafft dazu insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundlagen.
Zweitens: die neue Fachstelle Sozialrevisorat (FASR) der GSI, die die kommunalen Behörden bei ihrer Aufsichtstätigkeit unterstützen können soll. Damit soll ein einheitlicherer Vollzugsstandard im Kanton Bern umgesetzt werden.
Drittens: die Schaffung von Transparenz über die Kosten der Sozialhilfe, über die wir gerade vorhin gesprochen haben. Es soll eine Vergleichbarkeit und Transparenz zwischen den Sozialdiensten geschaffen und dadurch das Kostenbewusstsein gestärkt werden. Wie wir es soeben gehört haben, ist das ein politischer Kompromiss, nachdem das vorgeschlagene Modell keine politische Mehrheit gefunden hat.
Und schliesslich viertens: die Schaffung von Kohärenz in der Sozialhilfegesetzgebung, nachdem in den letzten Jahren zahlreiche andere Gesetze – das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG), das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) oder das Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG) – revidiert worden sind. Das war ja genau der Grund, weshalb man formell eine Totalrevision machen musste.
Mit dem neuen Sozialhilfegesetz haben wir eine Basis für die Sozialhilfe im Kanton Bern für die nächsten Jahre geschaffen. Trotz der zahlreichen unterschiedlichen Anliegen konnte die Kohärenz in diesem Gesetz einigermassen gewahrt werden. Konkretisiert werden müssen diese Normen jetzt in der Verordnung, die ja auch bereits in der Revision steht, und natürlich in der konkreten, täglichen Arbeit all jener, die im Bereich der Sozialhilfe tätig sind.
Für die Zukunft ist es wichtig, dass diese sehr technische Materie nicht weiter verkompliziert wird, sonst wird es für Personen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, immer weniger verständlich und somit weniger praktikabel. Zudem besteht die Gefahr, dass der stark gestiegene Personalbestand in diesem Bereich über die Jahre weiter steigt und die Kosten noch weiter steigen, und daran kann niemand in der Gesellschaft ein Interesse haben.
Mit dem totalrevidierten Sozialhilfegesetz ist die Diskussion um die Sozialhilfe aber nicht zu Ende, zumal sich diese Revision vor allem auf formelle Fragen und weniger auf inhaltliche Fragen konzentriert hat. Die zentrale und wirklich wichtige Frage lautet nämlich, wie in einem immer anspruchsvolleren, komplexeren Umfeld Risiken vermindert werden können, die dazu führen, dass Personen überhaupt in die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Staat geraten. Diese Frage müssen wir uns heute stellen und wir müssen sie uns auch in Zukunft stellen.
Ich möchte abschliessend Herrn Regierungsrat Schnegg und seiner Direktion, insbesondere seinen Kadermitarbeitenden, bestens danken. Sie gingen an zahlreichen Sitzungen jeweils rasch und kompetent auf neue Vorschläge der Kommission ein und arbeiteten professionell. Ein spezieller Dank geht an unsere Kommissionssekretärin, Frau Eveline Schwegler, die diese Beratungen wie immer kompetent und engagiert unterstützt hat. Vielen Dank! Ich danke auch den geschätzten Mitgliedern der GSoK, die an zahlreichen Sitzungen im letzten Jahr und in diesem Jahr – teilweise unter sehr hohem Zeitdruck und teilweise auch noch kurz vor den Ferien – sehr konstruktiv zusammengearbeitet haben, damit wir das Resultat, das wir jetzt vorliegen haben, erreichen konnten.
Schliesslich noch zur Schlussabstimmung in der GSoK: Die Kommission hat einstimmig Annahme empfohlen. Besten Dank.
- SpeechEdith Siegenthaler(Sozialdemokratische Partei)Grosser RatPräsidentin. Ich habe den Voten entnommen, dass man mit den Änderungen zwar nicht nur zufrieden ist, dass sie aber auch nicht bestritten sind. Das heisst, dass wir nicht darüber abstimmen. Ich gehe davon aus, dass sie damit genehmigt sind.
15. Änderung des Erlasses 861.1, Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich vom 03.12.2019 (SAFG), Stand 01.07.202015.
15. Modification de l’acte législatif 861.1 intitulé Loi sur l’aide sociale dans le domaine de l’asile et des réfugiés du 03.12.2019 (LAAR), état au 01.07.2020
Stillschweigende Annahme / Adoption tacite16. Änderung des Erlasses 935.11, Gastgewerbegesetz vom 11.11.1993 (GGG), Stand 01.08.2024
16. Modification de l’acte législatif 935.11 intitulé Loi sur l’hôtellerie et la restauration du 11.11.1993 (LHR), état au 01.08.2024
Stillschweigende Annahme / Adoption taciteIII.
Aufhebung des Erlasses 860.1, Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe vom 11.06.2001 (Sozialhilfegesetz, SHG), Stand 01.01.2024
Abrogation de l’acte législatif 860.1 intitulé Loi sur l’aide sociale du 11.06.2001 (LASoc), état au 01.01.2024
Stillschweigende Annahme / Adoption taciteIV. (Inkrafttreten) / (Entrée en vigueur)
Stillschweigende Annahme / Adoption taciteTitel und Ingress / Titre et préambule
Stillschweigende Annahme / Adoption tacitePräsidentin. Wir kommen zur Gesamtwürdigung, und dafür gebe ich gern dem Sprecher der GSoK das Wort: Grossrat Christoph Zimmerli.
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