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Christoph Patrick Zimmerli · FDP

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Grosser Rat (BE)10.03.2026
Christoph Patrick Zimmerli, Bern (FDP), GSoK-Sprecher. Eine kurze Revue zu dieser langen Diskussion in zwei Lesungen: Die Sozialhilfe, dies zur Erinnerung, sichert die Existenz von rund 40’000 Menschen im Kanton Bern. Das entspricht 3,8 Prozent unserer Wohnbevölkerung, wobei die Sozialhilfequote je nach Ortschaft bekanntlich sehr unterschiedlich ist. Interessant ist, dass die Sozialhilfequote um ca. 1 Prozent höher liegt als der Schweizer Durchschnitt, und dies, obwohl die Arbeitslosenquote im Kanton Bern schweizweit unterdurchschnittlich ist. Dies lässt den Schluss zu, dass es im Kanton Bern strukturelle Probleme gibt, die wir unbedingt lösen müssen.

Niemand – am wenigsten die Betroffenen – hat ein Interesse daran, dauerhaft von der Sozialhilfe abhängig sein zu müssen. Die Sozialhilfe ist aber nicht nur für die Betroffenen ein schwieriges Thema, sondern auch für die Steuerzahlenden. Die Sozialhilfe kostet im Kanton Bern auf Kantonsebene jedes Jahr rund 400 Mio. Franken, und da sind die Kosten der Gemeinden nicht mitgezählt – Tendenz steigend. Besonders alarmierend ist, dass 31 Prozent der Beziehenden Kinder und Jugendliche sind.

Die Totalrevision des Gesetzes ist vor dem Hintergrund dieser Fakten einzuordnen. Die Zielsetzung der Vorlage bestand darin, die gesetzlichen Grundlagen für eine Modernisierung der technischen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen der Sozialhilfe im Kanton Bern zu schaffen. Der Umfang der wirtschaftlichen Hilfe soll im Umfang unverändert bleiben und sich an den SKOS-Richtlinien orientieren.

Ich erinnere an die zentralen Elemente dieser Revision. Erstens: das neue Fallführungssystem (NFFS), das den Sozialdiensten, den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und den Leistungserbringenden im Bereich der Arbeitsintegration die Arbeit erleichtern soll und die Prozesse beschleunigen soll, damit sich die Fachpersonen auf die Kernaufgaben fokussieren können. Die Vorlage schafft dazu insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundlagen.

Zweitens: die neue Fachstelle Sozialrevisorat (FASR) der GSI, die die kommunalen Behörden bei ihrer Aufsichtstätigkeit unterstützen können soll. Damit soll ein einheitlicherer Vollzugsstandard im Kanton Bern umgesetzt werden.

Drittens: die Schaffung von Transparenz über die Kosten der Sozialhilfe, über die wir gerade vorhin gesprochen haben. Es soll eine Vergleichbarkeit und Transparenz zwischen den Sozialdiensten geschaffen und dadurch das Kostenbewusstsein gestärkt werden. Wie wir es soeben gehört haben, ist das ein politischer Kompromiss, nachdem das vorgeschlagene Modell keine politische Mehrheit gefunden hat.

Und schliesslich viertens: die Schaffung von Kohärenz in der Sozialhilfegesetzgebung, nachdem in den letzten Jahren zahlreiche andere Gesetze – das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG), das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) oder das Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG) – revidiert worden sind. Das war ja genau der Grund, weshalb man formell eine Totalrevision machen musste.

Mit dem neuen Sozialhilfegesetz haben wir eine Basis für die Sozialhilfe im Kanton Bern für die nächsten Jahre geschaffen. Trotz der zahlreichen unterschiedlichen Anliegen konnte die Kohärenz in diesem Gesetz einigermassen gewahrt werden. Konkretisiert werden müssen diese Normen jetzt in der Verordnung, die ja auch bereits in der Revision steht, und natürlich in der konkreten, täglichen Arbeit all jener, die im Bereich der Sozialhilfe tätig sind.

Für die Zukunft ist es wichtig, dass diese sehr technische Materie nicht weiter verkompliziert wird, sonst wird es für Personen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, immer weniger verständlich und somit weniger praktikabel. Zudem besteht die Gefahr, dass der stark gestiegene Personalbestand in diesem Bereich über die Jahre weiter steigt und die Kosten noch weiter steigen, und daran kann niemand in der Gesellschaft ein Interesse haben.

Mit dem totalrevidierten Sozialhilfegesetz ist die Diskussion um die Sozialhilfe aber nicht zu Ende, zumal sich diese Revision vor allem auf formelle Fragen und weniger auf inhaltliche Fragen konzentriert hat. Die zentrale und wirklich wichtige Frage lautet nämlich, wie in einem immer anspruchsvolleren, komplexeren Umfeld Risiken vermindert werden können, die dazu führen, dass Personen überhaupt in die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Staat geraten. Diese Frage müssen wir uns heute stellen und wir müssen sie uns auch in Zukunft stellen.

Ich möchte abschliessend Herrn Regierungsrat Schnegg und seiner Direktion, insbesondere seinen Kadermitarbeitenden, bestens danken. Sie gingen an zahlreichen Sitzungen jeweils rasch und kompetent auf neue Vorschläge der Kommission ein und arbeiteten professionell. Ein spezieller Dank geht an unsere Kommissionssekretärin, Frau Eveline Schwegler, die diese Beratungen wie immer kompetent und engagiert unterstützt hat. Vielen Dank! Ich danke auch den geschätzten Mitgliedern der GSoK, die an zahlreichen Sitzungen im letzten Jahr und in diesem Jahr – teilweise unter sehr hohem Zeitdruck und teilweise auch noch kurz vor den Ferien – sehr konstruktiv zusammengearbeitet haben, damit wir das Resultat, das wir jetzt vorliegen haben, erreichen konnten.

Schliesslich noch zur Schlussabstimmung in der GSoK: Die Kommission hat einstimmig Annahme empfohlen. Besten Dank.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0