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Simone Leuenberger · EVP

de
Grosser Rat (BE)10.03.2026
Simone Leuenberger, Uettligen (EVP), Fraktionssprecherin. Mit der Verabschiedung des Sozialhilfegesetzes ist die Erneuerung der Gesetzeslandschaft im sozialen Bereich mit dem SLG, dem BLG, dem SAFG und eben dem SHG abgeschlossen. Die EVP-Fraktion dankt all den Leuten, die in irgendeiner Art und Weise dazu beigetragen haben, dass dies im Kanton Bern möglich wurde.

Uns ist aber wichtig, dass die Umsetzung dieser neuen Gesetze jetzt umsichtig begleitet wird und wir uns auch nicht zu schade dafür sind, wenn nötig Anpassungen vorzunehmen. Diese Gesetze betreffen in einem höheren Grad als andere Gesetze besonders verletzliche Personen, die aus unterschiedlichen Gründen und in unterschiedlichen Bereichen auf staatliche Leistungen angewiesen sind.

Wir haben das SHG einer technischen, organisatorischen und finanziellen Revision unterzogen. Mit der FASR und dem NFFS haben wir Instrumente verankert, die die Arbeit auf den Sozialdiensten effizienter und qualitativ besser machen sollen. Wir hoffen, dass diese Instrumente auch den Sozialhilfebeziehenden etwas bringen. Schliesslich muss es aus unserer Sicht darum gehen, wie wir Armutsbetroffene aus der Armut heraus begleiten können und nicht, wie wir sie möglichst effizient verwalten.

Für die EVP-Fraktion ist deshalb die Verabschiedung des neuen SHG nur ein Zwischenschritt, quasi ein Doppelpunkt. Verschiedene weitere Etappen sind bereits angedacht. Wir sind froh, wenn sie zügig an die Hand genommen werden. Dazu gehört z. B. die Überprüfung der Fallpauschalen in der Sozialhilfe. Es geht nicht nur um den längst fälligen Teuerungsausgleich, sondern auch darum, besser oder überhaupt zu definieren, welche Leistungen der Sozialdienste mit dieser Pauschale abgedeckt werden und welche nicht. Das neue Fallführungssystem in der Sozialhilfe ist auch noch nicht unter Dach und Fach.

Für die EVP-Fraktion ist wichtig, dass diejenigen Personen, die unter dem Existenzminimum leben, wirklich Zugang zur Sozialhilfe haben und nicht wegen der Bürokratie oder anderer Hindernisse darauf verzichten müssen. Auch die Erarbeitung eines Armutsberichts, der über die Erfassung von Zahlen hinausgeht, gehört für uns zu den nächsten Etappenzielen. Immer noch sind zu viele Personen, die erwerbstätig sind, in der Sozialhilfe; sogenannte Working Poor. Ein Armutsmonitoring könnte auch Antworten auf die Frage liefern, wie Armut vermindert werden kann, wo strukturelle Hürden bestehen, um wieder aus der Armut herauszukommen und was wir unternehmen könnten, damit Armut nicht vererbt wird.

Die Arbeit geht uns noch nicht aus. Die EVP-Fraktion ist gern bereit, auch in Zukunft an Lösungen zu arbeiten, die Menschen in unserem Kanton befähigen, ihren Beitrag an das Zusammenleben leisten zu können. In diesem Sinn nehmen wir die Vorlage an.

Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0