Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein
(16.442)- Redetext
- Abstimmung
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- RedetextDaniela Schneeberger(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Die Kommission hat die Initiative am 23. Januar und am 20. Februar 2017 ein erstes Mal beraten und ihr mit 18 zu 6 Stimmen ohne Enthaltungen Folge gegeben. Die Schwesterkommission des Ständerates hat dem Folgegeben am 23. Januar 2018 mit 13 zu 0 Stimmen nicht zugestimmt. Die parlamentarische Initiative Dobler bezieht sich - wie wir schon gehört haben - auf die parlamentarische Initiative Keller-Sutter 16.423, "Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten".
Die Kommission hat eingehend diskutiert, ob man das Anliegen von Herrn Dobler in die Arbeiten zur parlamentarischen Initiative Keller-Sutter einbeziehen könnte. Es ist nun so, dass in der WAK-SR eine Vorlage ausgearbeitet wurde, in die sich das Anliegen der vorliegenden Initiative grundsätzlich aufnehmen liesse. Die WAK-SR hat ihre Arbeiten jedoch sistiert.
Weil das Anliegen berechtigt ist und man daran festhalten möchte, um es integrieren zu können, ist die Kommissionsmehrheit in dieser ersten Phase zum Schluss gekommen, es sei wichtig, die Frage der Arbeitszeiterfassung bei Start-ups jetzt zu klären, und will der Initiative deshalb Folge geben.
Die Kommission beantragt mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
- RedetextCéline Amaudruz(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Réunie les 25 et 26 février 2019, la Commission de l'économie et des redevances a décidé de donner suite à l'initiative Dobler intitulée "Les employés de start-up détenant des participations dans l'entreprise doivent être libérés de l'obligation de saisir leur temps de travail". Le but de l'initiative parlementaire est une modification de la loi sur le travail de telle sorte que les employés de start-up qui bénéficient d'un plan d'options d'achat d'actions à l'intention des employés - "Employee Stock Option Plan" - puissent convenir d'un horaire de travail fondé sur la confiance et ne soient pas obligés de saisir leur temps de travail.
Une minorité, qui vient d'exposer son argumentation, propose de ne pas donner suite à l'initiative.
Permettez-moi de faire un bref rappel chronologique des faits, qui ne se fera qu'en langue française, pour éviter des répétitions.
L'initiative parlementaire a été déposée le 9 juin 2016 dans notre conseil. Lors de ses séances des 23 et 24 janvier 2017, notre commission n'a pas pris de décision sur cette initiative. Le 20 février 2017, elle a donné suite à l'initiative par 18 voix contre 6 et aucune abstention. Le 23 janvier 2018, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats a décidé à l'unanimité de ne pas se rallier à cette décision, parce qu'elle était de l'avis que cette initiative pourrait s'insérer dans le projet élaboré pour mettre en oeuvre l'initiative Keller-Sutter 16.423, qui concerne également l'horaire fondé sur la confiance, et qui vise une modification de l'article 46 de la loi sur le travail.
Lors de ses séances des 25 et 26 février 2019, par 16 voix contre 5 et 1 abstention, la commission a une nouvelle fois - je parle là bien évidemment de la Commission de l'économie et des redevances de notre conseil - décidé de donner suite à l'initiative parlementaire Dobler.
Cette initiative vise, comme je l'ai dit, à ce que les employés de start-up détenant des participations dans l'entreprise puissent convenir d'un horaire de travail fondé sur la confiance. La majorité de la commission n'a pas manqué de relever que la teneur de l'initiative parlementaire Dobler pourrait être insérée dans le projet issu de l'initiative parlementaire Keller-Sutter 16.423, "Libérer le personnel dirigeant et les spécialistes de l'obligation de saisie du temps de travail", à laquelle l'initiative Dobler se réfère. Cependant, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats a décidé, elle, de suspendre les travaux qu'elle avait entamés à ce sujet.
Dans ce contexte, la majorité de la commission est d'avis qu'il est important de clarifier dès à présent la question de la saisie du temps de travail par les employés de start-up détenant des participations de collaborateur et souhaite par conséquent donner suite à l'initiative.
La minorité de la commission, qui vient de présenter sa position, estime quant à elle que la loi sur le travail est avant tout destinée à protéger la santé des travailleurs et qu'elle offre déjà aujourd'hui une grande souplesse. La minorité de la commission s'oppose au fait de donner suite à l'initiative parlementaire Dobler parce que le projet issu de l'initiative parlementaire Keller-Sutter est en train d'être examiné.
Au nom de la majorité de la commission, je vous prie de donner suite à l'initiative parlementaire Dobler. Comme je l'ai dit, la commission a pris sa décision par 16 voix contre 5 et 1 abstention.
- RedetextCorrado Pardini(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Wir beantragen, der parlamentarischen Initiative Dobler keine Folge zu geben, und dies aus fünf Gründen:
1.[NB]Das Arbeitsgesetz, das Kollege Dobler erwähnt hat, ist ein Gesetz zum Schutze der Gesundheit der Mitarbeitenden. Das Thema Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz und vor allem die Frage der Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit ist ein zentraler Punkt in diesem Gesetz. Es gibt keine Arbeitsmedizinerinnen oder Arbeitsmediziner in der Schweiz, die das Ansinnen einer Flexibilisierung der Arbeitszeit und einer Auflösung der klaren Trennung zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit befürworten würden. Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist es zentral, dass diese Unterscheidung und ein Ende der Arbeitszeit, vor allem auch eine maximale Arbeitszeit definiert werden. Dies als grundsätzliche Überlegung.
2.[NB]Wir haben momentan zwei Vorstösse - die parlamentarische Initiative Graber Konrad und eine parlamentarische Initiative der jetzigen Bundesrätin Keller-Sutter -, die das Thema behandeln. Ich glaube, dass jetzt mit dem parlamentarischen Vorstoss von Kollege Dobler die Angelegenheit bzw. die Beratungen unnötigerweise verkompliziert werden sollen. Der Ständerat hat das Thema behandelt. Unser Rat wird dementsprechend Stellung beziehen können. Das Buch ist offen und bedarf keiner zusätzlichen Verkomplizierung.
3.[NB]Die Frage von Kollegin Badran hat die Schwierigkeit beim Vorstoss von Kollege Dobler benannt - es überrascht ja nicht, dass er keine Antwort geben konnte. Die Basis und den Kern seines Vorstosses bildet der Begriff "Start-up". Nun ist es aber klar, dass "Start-up" weder juristisch noch in gesetzgeberischem Sinne ein klar definierter Begriff ist. Das heisst, dass auch die Umsetzung der parlamentarischen Initiative praktisch verunmöglicht wird, weil sie eben ein nicht klar definiertes Unternehmen als Basis nimmt und sie insofern praktisch auf alle Betriebe ausgeweitet werden könnte. Der Ansatz ist per se ungenau und nicht spezifisch.
4.[NB]Der Bundesrat hat mit den Sozialpartnern unlängst die Frage der Arbeitszeitflexibilisierung eigentlich im Sinne der [PAGE 663] Vertrauensarbeitszeit und des Verzichts auf die Rubrizierung - das heisst auf das Stempeln der Arbeitszeit - definiert, dies für eine gewisse, klar definierte Personengruppe und ab einer gewissen Lohnsumme. Es ist meines Erachtens verwunderlich, dass hier das Fuder bereits wieder überladen wird, bevor die vom Bundesrat und von den Sozialpartnern, namentlich vom Arbeitgeberverband und vom Gewerkschaftsbund, definierten Ausnahmen sauber analysiert werden können, bevor wir die ersten Erfahrungen sammeln und überhaupt betrachten können, ob sich das Ansinnen für diese spezifische Personengruppe auch lohnt und die Ziele, die damit verfolgt werden, auch erreicht werden, also bevor eine saubere Evaluation gemacht werden konnte. Schlussendlich wird das nur dazu führen, dass wir dann in einem Referendumskampf die ganze Übung an der Urne versenken müssen, weil eben, wie gesagt, das Fuder überladen wurde. Die Gewerkschaften haben für eine pragmatische Lösung Hand geboten und waren gewillt, mit dem Bundesrat und den Arbeitgebern eine solche zu finden. Ich verstehe nicht, warum wir jetzt, bevor das überhaupt greifen konnte, bereits wieder das Fuder überladen.
5. Am Schluss noch eine Bemerkung: Wenn Herr Dobler hier die Hälfte der Redezeit dazu nutzt, um seinen Verdienst, den ich ihm ja nicht absprechen möchte, und sein Engagement im Unternehmen zu unterstreichen, dann weiss er genau, dass er als Firmeninhaber nicht dem Arbeitsrecht untersteht und es ihm freigestellt ist, in dieser Funktion neun, zehn, elf oder zwölf Stunden zu arbeiten. Das hat er wahrscheinlich mit Erfolg gemacht.
- Redetext
- RedetextJacqueline Badran(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Geschätzter Kollege Dobler, es war Ihre Partei, die einen Vorstoss von mir zur Verbesserung der steuerlichen Situation von Start-ups ablehnte; dies mit der Begründung, es sei schwierig, eine Definition für Start-up zu finden. Herr Kollege Dobler, wie definieren Sie Start-up in diesem Kontext?
- RedetextMarcel Dobler(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir beste Rahmenbedingungen für Innovation in der Schweiz wollen. Etwa neun von zehn Firmen in der Schweiz haben weniger als zehn Mitarbeiter, und sie bilden das Rückgrat der Schweiz.
Bei etwa zehntausend Firmengründungen pro Jahr handelt es sich um Start-ups. Diese Firmen schaffen Arbeitsplätze und leisten mit neuen Ideen und Innovation einen wertvollen Beitrag für die Entwicklung der Schweiz. Das Arbeitsgesetz nimmt bisher aber keine Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Realität der Start-ups, die anders funktionieren als bestehende Firmen. Deshalb braucht das Arbeitsgesetz eine Ausnahme, welche diesem Bedürfnis Rechnung trägt.
Ich habe selber eine Firma aufgebaut und kann Ihnen versichern: Mit einem Nine-to-five-Job baut man keine Firma auf, das wäre eine Illusion. Bei einem Start-up ist das Kapital knapp, die Ideen jedoch nicht. Man will in einem neuen Markt Fuss fassen. In einem Start-up sind Löhne von über 120[NB]000 Franken selten. Ich hatte bei meiner eigenen Firma ebenfalls einen tiefen Lohn. Selbst als wir über dreissig Personen angestellt hatten, war dies so: Kein Firmenbeteiligter hatte einen höheren Lohn als 6000 Franken pro Monat. Das ist bei einem Start-up normal.
Als Beteiligter ist man dafür gerne bereit, mehr zu leisten. Die eigene Leistung und der Einsatz fliessen in die Wertsteigerung der Firma. Es ist eine bewusste Entscheidung, beim Lohn finanzielle Abstriche zu machen, dafür aber an der Firma beteiligt zu sein. Deshalb braucht es eine Ausnahmeregelung für Start-ups. Oft ist Fachpersonal mit speziellem Know-how an der Firma beteiligt, obwohl das keine Führungspersonen sind. Diese leisten einen zentralen Beitrag für den Erfolg oder Misserfolg des Start-ups. Genau deshalb sind sie an der Firma beteiligt.
Genau dies fordere ich nun in meinem Vorstoss, in meiner parlamentarischen Initiative: Das Arbeitsgesetz, insbesondere Artikel 46, ist dahingehend zu ändern, dass Arbeitnehmende von Start-ups mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen Vertrauensarbeitszeit vereinbaren können und keine Arbeitszeit erfassen müssen. Mit Start-ups meine ich Firmen in den ersten fünf Betriebsjahren. Dies bietet den Firmen die Möglichkeit, wichtige Arbeitnehmende an der Firma zu beteiligen. Eine Beteiligung fördert das Verantwortungsgefühl gegenüber der Firma und das unternehmerische Denken. Die beteiligte Person wird damit einer der Mitunternehmer, die bereit sind, einen Mehreinsatz zu leisten, weil sie an der Firma beteiligt sind. Diese Situation wird im heutigen Arbeitsgesetz nicht berücksichtigt, darum braucht es eine Ausnahme für Start-ups.
Ich glaube an die Zukunft und an Start-ups. Nichts ist so schnell weg wie Vorsprung, man muss nur stehen bleiben. Alle von Ihnen, die sich die besten Rahmenbedingungen für Start-ups in der Schweiz wünschen, bitte ich, diesen Vorstoss anzunehmen. Es braucht im Arbeitsgesetz eine Ausnahme für Start-ups.
- Redetext
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