KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel
(25.3020)- Abstimmung
- RedetextGuy Parmelin(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
La présente motion vise à établir des prescriptions de transparence pour les commissions prélevées par les commerçants pour les moyens de paiement sans espèces. Cela créerait une nouvelle réglementation sectorielle : la Confédération interviendrait directement dans la position de négociation des parties, ce qui engendrerait des coûts administratifs pour les entreprises réglementées. Le Conseil fédéral estime qu'aucune nouvelle [PAGE 1140] réglementation n'est nécessaire dans ce domaine et il a donc proposé au Conseil des États de rejeter la motion.
Le Surveillant des prix et la Comco sont déjà intervenus à plusieurs reprises et avec succès sur le marché des moyens de paiement sans espèces, le Surveillant des prix pour les commissions des commerçants, la Comco se concentrant principalement sur les commissions d'interchange. Il s'agit là d'une régulation horizontale efficiente et efficace. Le Conseil fédéral ne voit pas de lacunes réglementaires manifestes qui devraient être comblées par une réglementation sectorielle. Toutefois, si nous souhaitons créer une nouvelle réglementation, nous devrions au moins examiner s'il existe des lacunes partielles et, le cas échéant, examiner où elles se situent et s'il convient vraiment de les combler. Dans un tel cas, il pourrait par exemple être opportun de transposer la réglementation existante de la Comco sur les commissions d'interchange dans une nouvelle réglementation.
Contrairement à notre pays, l'Union européenne dispose d'une réglementation sectorielle complète dans ce domaine. Les règles de transparence ne sont qu'un élément de cette réglementation. Ainsi, en 2015, l'Union européenne a introduit d'autres mesures en plus des règles de transparence. Il s'agit notamment d'un plafonnement des commissions d'interchange, de règles relatives aux modèles de tarification et de l'obligation d'autoriser la combinaison de différents systèmes de paiement dans un même moyen de paiement, ce qu'on appelle le "cobadging". Les avis sur les effets de cette réglementation sont partagés. Il n'existe aucune preuve que la réglementation a entraîné une baisse significative des commissions des commerçants. Cela vaut d'autant plus pour les mesures isolées comme les prescriptions en matière de transparence.
Je vous rappelle également les motions de Quattro 22.3977 et Maitre 22.3976, "Supprimer les commissions d'interchange pour les opérations de paiement des cartes de débit", qui visaient à interdire complètement les commissions d'interchange pour les cartes de débit. Votre conseil a accepté ces motions l'année dernière. Elles ont toutefois été rejetées sans contre-proposition par le Conseil des États.
Une demande qui part d'un tout autre point et qui laisse complètement de côté les commissions d'interchange est désormais sur la table. Cela montre bien qu'il est nécessaire de clarifier la situation avant de réglementer dans ce domaine, contrairement à ce que M.[NB]le conseiller national Bregy a déclaré tout à l'heure à cette tribune. Si vous souhaitez vraiment une réglementation précise et efficace et ne voulez pas simplement prendre position contre les commissions élevées, alors accordez-nous un mandat d'examen en ce sens et approuvez la proposition que vous fait le Conseil fédéral. Il convient d'examiner si des modifications législatives sont nécessaires pour renforcer la concurrence sur le marché des moyens de paiement sans espèces, respectivement pour lutter contre des frais inefficaces du point de vue économique. Une telle analyse vous fournirait vraiment une base solide pour prendre en toute connaissance de cause une décision quant à la création d'une éventuelle nouvelle réglementation.
Pour toutes ces raisons, nous vous prions de rejeter la motion et de soutenir, le cas échéant, la proposition du Conseil fédéral visant à lui confier un mandat d'examen.
- RedetextAndri Silberschmidt(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich mache mir keine Illusionen, meine Minderheit wird wahrscheinlich nicht obsiegen, aber es ist mir doch wichtig, als Stimme aus der Praxis zu sprechen. In meinem Betrieb zahlen etwa 2000 Kunden pro Tag die Ware, die sie bei uns einkaufen, elektronisch. Dank dem, dass bei unserem Betrieb nur elektronisch bezahlt werden kann, haben wir sehr viele Vorteile. Es gibt bei uns keinen Diebstahl, wir haben keinen täglichen Gang zum Bankschalter, die Kasse stimmt immer. Es ist generell viel effizienter, weil die Kundinnen und Kunden an der Kasse schneller bezahlen können, als wenn sie mit Münz bezahlen würden. Wir als Unternehmen haben also entschieden, dass wir nur Online-Zahlungen annehmen.
Nun kommt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben und sagt, sie wolle KMU entlasten und dafür ein neues Gesetz machen. Das macht mich schon einmal hellhörig. Und zwar fordert die Kommission für Wirtschaft und Abgaben ein Gesetz, welches die Gebühren transparent ausweist. Als Finanzverantwortlicher meiner Firma bin ich in unsere Buchhaltung gegangen. Dort sieht man: Wir haben Erlöse, und nach den Erlösen kommen die Erlösminderungen. Wir haben zwei verschiedene Ausgabenposten für diese Payment-Provider: Einmal bezahlen wir 0,16 Prozent, einmal 0,29 Prozent. Die ganze Firma bezahlt also nicht einmal ein halbes Prozent dafür, dass wir keinen Diebstahl haben, dass wir keinen Gang zum Bankschalter haben, dass wir unsere Kunden effizienter bedienen können. Für jedes KMU in der Schweiz ist heute transparent, wie viel Kartengebühren es bezahlt. Es ist auch logisch: Wenn Sie dem Kunden etwas für 100 Franken verkaufen und Sie Fr.[NB]99.50 auf Ihr Bankkonto erhalten, dann sind die Kartengebühren offensichtlich 50 Rappen. Und dafür wollen Sie nun ein Gesetz machen. Alle, die sich in Sonntagsreden wirtschaftsfreundlich schimpfen, wollen das jetzt neu regeln.
Es geht noch weiter. Ich habe Ihnen gesagt, diese Transparenz gibt es heute in einem KMU, man hat sie in der Buchhaltung, und wer keine Buchhaltung führen kann, hat andere Probleme als diese Gebühren. Sie gehen jetzt noch weiter, Sie wollen auch eine Aufschlüsselung dieser Gebühren nach Entgelt an den Acquirer, an den Kartenherausgeber und so weiter und so fort. Jetzt frage ich Sie alle, die in der Wirtschaft tätig sind: Hätten Sie Freude daran, wenn der Gesetzgeber sagen würde, dass Sie Ihre Kostenstrukturen offenlegen müssen? Ich frage ein Anwaltsbüro: Hätten Sie Freude daran, wenn Sie Ihre Personalkosten, Ihre Raumaufwände und so weiter gegenüber Ihrer Kundschaft offenlegen müssten? Das ist doch nicht relevant, das gehört doch zur Wirtschaftsfreiheit, wie man sich im Betrieb organisiert. Grundsätzlich ist doch relevant, dass die Endkosten, die dem Kunden belastet werden, transparent sind. Das kann jedes KMU machen. Ich darf Ihnen keine solchen Blätter zeigen, das weiss ich, aber ich könnte Ihnen aus unserer eigenen Buchhaltung zeigen, dass das schon heute transparent ist.
Die Minderheit will keine neuen Gesetze, die Minderheit will keine neue Bürokratie, und die Minderheit will auch nicht die Unternehmerinnen und Unternehmer aus ihrer Verantwortung nehmen. Wenn gesagt wird, nicht jede Firma könne diese Gebühren verhandeln, dann ist das meiner Meinung nach auch ein Appell an die Verbände. Anstatt dass die Verbände nun via Gesetzgeber irgendwelche Regelungen machen, ist es doch an den Verbänden, dass sie zum Beispiel Rahmenverträge verhandeln; es ist an ihnen, zu schauen, dass die Gebühren runterkommen, dass man Einkaufsgemeinschaften bildet, um die Gebühren runterzubringen. Aber ich muss Ihnen sagen: Bei meiner Kostenstruktur - in einem Restaurant hat man weiss Gott keine hohen Margen - sind 0,5 Prozent dafür, dass wir keine Probleme in der Zahlungsabwicklung haben, ein gutes Investment. Da gibt es viele andere Themen - ich könnte beispielsweise bei den Baubewilligungen beginnen -, bei denen wir auf viel mehr Kosten sitzenbleiben, bei denen es um viel mehr Geld geht als bei den Kartentransaktionen.
Als Vertreter der Minderheit würde es mich freuen, wenn Sie zumindest der Anpassung des Bundesrates folgen oder, noch besser, diese Motion gar nicht annehmen, denn die Transparenz ist hergestellt, die hat jede Firma in ihrer Buchhaltung. Es braucht keine zusätzliche Transparenz über die Kosten der Dienstleister. Wo führt es hin - Stichwort Wirtschaftsfreiheit -, wenn Sie alle in Ihrem Beruf Ihrer Kundschaft gegenüber alle Ihre Kosten transparent ausweisen müssen? Das ist, glaube ich, nicht der schweizerische Weg.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen. Das beste Gesetz ist kein neues Gesetz. In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
- RedetextEmmanuel Amoos(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Réunie le 15 avril 2025, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national a procédé à l'examen préalable de la motion 25.3020, "Soulager les PME. Plus de transparence concernant les frais liés aux moyens de paiement sans espèces". Cette motion a été déposée le 31 janvier 2025 par la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des États et adoptée le 17 mars 2025 par le Conseil des États, par 31 voix contre 14 et aucune abstention.
La thématique des frais générés par les moyens de paiement sans espèces a beaucoup été discutée ces derniers temps au Parlement, notamment avec les motions Maitre 22.3976 et de Quattro 22.3977, ainsi que par les interpellations Regazzi 24.3043 et Amoos 24.3794 et 24.3292. L'attention particulière donnée à ces frais vient de la forte croissance des paiements sans espèces et des frais associés. Alors qu'en 2017, seules 30 pour cent des transactions étaient effectuées sans espèces, cette part a plus que doublé en cinq ans, pour atteindre 70 pour cent en 2022 dans notre pays ; c'était l'"Enquête sur l'utilisation des moyens de paiement par les particuliers en Suisse" effectuée par la Banque nationale suisse.
Les commerçants ont également vu les frais par transaction fortement augmenter ces dernières années avec l'introduction des nouvelles cartes de débit Visa et Mastercard. Le juteux marché généré par les paiements numériques est donc également en pleine croissance et affecte, de plus en plus, les commerces et donc les consommatrices et les consommateurs suisses. Ces transactions numériques soulèvent notamment des préoccupations grandissantes quant à l'opacité des frais qui y sont associés.
Dans son avis relatif à mon interpellation 24.3292, "Transparence des frais et commissions de transaction par carte de paiement", le Conseil fédéral relève que : "Lorsqu'un commerçant recourt aux services d'un acquéreur, il connaît les tarifs." Cependant, cette affirmation n'est que partiellement [PAGE 1139] vraie sous l'angle de la transparence. En effet, la tarification annoncée au commerce par l'acquéreur est globale et ne détaille pas clairement la répartition des frais prélevés par les différents acteurs participant à la transaction.
Peu de commerçants et de clients le savent, mais de nombreux acteurs interviennent dans le processus de paiement par carte. Des frais et des commissions sont pourtant prélevés par trois acteurs principaux, à savoir : les sociétés émettrices - généralement les banques -, les acquéreurs - dont Worldline est le leader dominant en Suisse - et les entreprises qui proposent les systèmes de paiement - par exemple Visa, Mastercard ou Twint.
Aujourd'hui, le commerçant sait uniquement ce que l'acquéreur - par exemple Wordline - lui facture globalement et l'acquéreur reste maître de la tarification, car c'est l'acquéreur qui s'occupe ensuite de payer les frais et commissions des autres prestataires - Visa, Mastercard et compagnie. Ainsi, les commerçants n'ont rien ressenti des réductions des frais d'interchange des banques en 2023 ainsi qu'en 2024. L'acquéreur - par exemple Wordline, qui domine le marché - a simplement préféré augmenter sa marge plutôt que d'alléger la charge pesant sur les commerçants.
Les commerçants suisses n'ont ainsi aucune information facilement lisible sur le détail des frais et commissions prélevés. Une étude récente de l'Université de Saint-Gall et de la Haute école zurichoise de sciences appliquées le démontre : environ 70 pour cent des commerçants interrogés déplorent le manque de transparence et de compréhension du système. C'est bien évidemment les petits commerçants et les PME qui sont les plus concernés par cette opacité.
La motion charge le Conseil fédéral de créer une base légale pour que les commerçantes et commerçants soient informés de manière transparente et compréhensible sur tous les montants dont se composent les frais dont ils doivent s'acquitter envers les acquéreurs lors des paiements sans espèces, et ce, avant la conclusion d'un contrat ainsi que pendant toute la durée des relations contractuelles.
Une minorité de la commission s'oppose à la motion. Elle estime en effet qu'une plus grande transparence ne conduira pas nécessairement à une réduction des coûts. Pour la majorité de la commission, une plus grande transparence en la matière pourrait renforcer la concurrence, limiter l'influence des fournisseurs occupant une position dominante sur le marché et ainsi conduire à une baisse durable des coûts. Elle permettrait en outre aux commerçantes et commerçants de bénéficier d'une meilleure base pour négocier les prix et choisir leurs prestataires de services de paiement.
La majorité de la commission souligne par ailleurs que la motion est formulée de manière suffisamment ouverte pour laisser au Conseil fédéral la marge de manoeuvre nécessaire pour élaborer des prescriptions appropriées en matière de transparence. La majorité de la commission rejette ainsi la proposition du Conseil fédéral qui vise, dans les faits, à transformer la motion en postulat pour examiner la nécessité de procéder à des modifications.
La commission propose, par 19 voix contre 2 et 4 abstentions, d'adopter la motion et vous demande d'en faire de même.
- RedetextPhilipp Matthias Bregy(Die Mitte)Schweiz
Gerne berichte ich Ihnen kurz aus der Kommission zur Motion "KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel". Neuerlich sprechen wir heute Morgen über mehr Transparenz, über mehr Klarheit oder, wie es in der Motion formuliert ist, über Klartext. Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben diskutierte diese Motion an ihrer Sitzung vom[NB]15.[NB]April 2025 und empfiehlt sie mit 19 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme. Eine Minderheit, bestehend aus Andri Silberschmidt und Beat Walti - ich nenne beide, weil es nur zwei sind -, beantragt, die Motion abzulehnen.
Worum geht es? Sie haben in der letzten Zeit des Öfteren von KMU gehört, die keine Kreditkarten mehr annehmen, weil die Gebühren, insbesondere für kleine Kaufgegenstände, viel zu hoch sind. Ich denke an den Bäcker, an den Metzger oder an andere. Die Gebühren sind zu hoch und nicht transparent - sowohl aus Sicht des Ständerates, welcher diese Motion am 17.[NB]März 2025 mit 31 zu 14 Stimmen angenommen hat, als auch aus Sicht Ihrer Kommission. Und wenn etwas nicht transparent ist, dann besteht die Gefahr, dass die Gebühren steigen.
Die Universität St.[NB]Gallen machte eine Untersuchung und stellte dabei fest, dass 67 Prozent der Händlerinnen und Händler die Zusammensetzung der Gebühren nicht nachvollziehen können und diese als zu hoch erachten. Hohe Gebühren führen entweder zu höheren Preisen für die Konsumentinnen oder Konsumenten oder dazu, dass bargeldloses Zahlen dann eben gar nicht mehr möglich ist. Was diese Motion erreichen will, ist mehr Transparenz bei den Gebührenkomponenten, die Acquirer beim Einsatz bargeldloser Zahlungsmittel gegenüber den Händlerinnen und Händlern anwenden.
Wir haben es heute Morgen in diesem Saal schon mehrmals gesagt: Gegen mehr Transparenz kann man nicht sein. Ich unterstelle der Minderheit nicht, dass sie gegen mehr Transparenz ist. Die Minderheit, insbesondere der Sprecher der Minderheit, ist einerseits der Auffassung, dass mit der höheren Transparenz nicht zwingend auch eine Reduktion der Gebühren einhergeht; andererseits machte der Minderheitssprecher auch klar, wie man selber gegen diese hohen Gebühren ankämpfen kann, wenn man das System durchschaut. Nur, und das Lob sei Kollege Silberschmidt gegönnt, nicht jeder Händler hat die gleichen Kompetenzen und Möglichkeiten wie Andri Silberschmidt, diese Gebühren zu überprüfen. Und weil das nicht jede Händlerin und jeder Händler kann, sind wir hier gefordert. Wir sind gefordert, die Basis für mehr Transparenz zu schaffen. Und wir sind gefordert, den KMU zu helfen, die Kosten für die Gebühren zu senken, und die Produkte für die Konsumentinnen und Konsumenten nicht zu verteuern. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie unserem Antrag folgen.
Ich habe im Austausch zwischen den Räten gehört, dass der Bundesrat weiterhin einen Abklärungsauftrag beantragt. Diesen Antrag stellte der Bundesrat bereits in der Kommission. Ich sage Ihnen klar: Wir wollen kein Postulat, das Abklärungen bewirkt, sondern eine Motion, welche das Problem regelt und damit in der Zukunft Klarheit schafft.
Aus diesem Grunde, weil die Kommission über diesen Antrag bereits einmal diskutiert und befunden hat, beantrage ich Ihnen, dass Sie der Motion im Originaltext folgen, sie annehmen und so dem Bundesrat den Auftrag geben, die gesetzliche Grundlage für mehr Transparenz, tiefere Gebühren und schlussendlich tiefere Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten auszuarbeiten.
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextGuy Parmelin(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Les présentes motions visent une réglementation sectorielle pour les moyens de paiement sans espèces. Les motions identiques Maitre et de Quattro concernent les commissions d'interchange et visent à les interdire pour les cartes de débit.
La motion 25.3020, "Soulager les PME. Plus de transparence concernant les frais liés aux moyens de paiement sans espèces", de la Commission de l'économie et des redevances de votre conseil (CER-E), se concentre en revanche sur les commissions des commerçants. Elle a pour but d'imposer une répartition transparente des commissions à l'intention des commerçants.
Le Conseil fédéral propose de rejeter les trois motions. Certes, il reconnaît que le marché ne fonctionne pas de manière optimale dans ce domaine, mais il considère que les instruments de la loi sur les cartels et de la loi fédérale concernant la surveillance des prix sont suffisants. Tant le Surveillant des prix que la Comco sont déjà intervenus, et avec succès, à plusieurs reprises sur ce marché.
Si vous deviez accepter les motions, vous remplaceriez, du moins partiellement, cette réglementation horizontale efficace et qui a fait ses preuves par une réglementation sectorielle. Il faudrait donc, au préalable au moins, se poser les questions suivantes: premièrement, les mesures proposées sont-elles aptes à atteindre les objectifs visés? Deuxièmement, quels sont les effets non souhaités liés à la réglementation? Troisièmement, existe-t-il un moyen plus modéré d'atteindre les objectifs visés?
En référence à ces questions, je souhaiterais aborder brièvement les propositions de ces motions.
Une interdiction des commissions d'interchange, comme visée par les motions Maitre et de Quattro, pourrait avoir de nombreuses conséquences non souhaitées. Les commissions d'interchange peuvent accroître l'efficience d'un système de paiement; elles sont particulièrement importantes pour l'entrée sur le marché. En les interdisant pour les cartes de débit, vous créeriez des avantages pour d'autres moyens de paiement, peut-être même plus coûteux, comme les cartes de crédit ou Twint. Vous compliqueriez, en outre, l'entrée sur le marché et vous affaibliriez ainsi la concurrence, possiblement à plus long terme. Je peux vous dire, par exemple, qu'un plafonnement des commissions d'interchange serait un moyen plus modéré qu'une interdiction, et, dans ce cas, des considérations d'efficience pourraient être prises en compte. C'est au moins un aspect qu'il s'agirait d'approfondir.
Les règles de transparence telles qu'elles sont revendiquées par la motion de la CER-E semblent être un moyen plus modéré à cet égard. Mais là encore, vous allez intervenir directement dans la position de négociation des parties. Et la question se pose ici si une réduction des commissions pourrait vraiment être obtenue par le biais de règles de transparence. Dans l'Union européenne, par exemple, les règles de transparence ne sont qu'un élément d'une réglementation beaucoup plus large des cartes de paiement. Il est par conséquent tout sauf clair si les mesures de réglementation telles que proposées seraient efficaces. Il existe actuellement une réglementation qui est connue, qui fonctionne par le biais de la Comco et du Surveillant des prix. Je vois donc le risque que nous créions, au mieux, de la bureaucratie supplémentaire et, dans le pire des cas, que nous nuisions au bon fonctionnement du marché.
Pour toutes ces raisons, nous vous invitons à rejeter les trois motions.
[VS]
- RedetextFabio Regazzi(Die Mitte)Schweiz
Die beiden Motionen Maitre 22.3976 und de Quattro 22.3977, "Interchange Fees für Zahlungen mit Debitkarten verbieten", nehmen richtigerweise das Problem der zu hohen Gebühren auf, die das Gewerbe den Acquirern für die Nutzung der neuen Debitkarten bezahlt. Tatsächlich verzeichneten die KMU in den vergangenen Jahren eine starke Zunahme der Kommissionsgebühren, die sie für den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu entrichten haben. Dies belegt auch eine aktuelle Studie der Universität St.[NB]Gallen und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Demnach mussten in den vergangenen Jahren 25 bis 50 Prozent der Händler höhere Gebühren hinnehmen. Dies schmälert die Margen und schränkt den unternehmerischen Freiraum ein.
Die Entlastung der KMU hat für den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), den ich präsidiere - und damit habe ich meine Interessenbindung offengelegt -, oberste Priorität. Ständig steigende Kommissionsgebühren betreffen nicht nur Zahlungen mit Debitkarten, sondern die wachsende Palette von bargeldlosen Zahlungsmitteln, also Kreditkarten, Twint usw. Die grosse Mehrheit der Händler sieht sich nicht nur mit einem massiven Kostenwachstum beim bargeldlosen Zahlungsverkehr konfrontiert, sondern auch mit einer steigenden Zahl von entsprechenden Angeboten. Für den einzelnen Unternehmer relevant ist der Gesamtbetrag, den er den Acquirern abliefern muss. Diese Händlergebühr setzt sich aus verschiedenen Teilgebühren zusammen, die an verschiedene Empfänger weitergeleitet werden. Den Löwenanteil behält der Acquirer für sich, von den anderen Gebühren, Interchange Fee und Scheme Fee, gehen erstere an die Issuers und letztere an die Kartenorganisationen.
Mit diesen Motionen wird nichts Neues gefordert und schon gar kein Eingriff in den freien Wettbewerb. Acquirer müssen lediglich verpflichtet werden, den Händlern gut und einfach nachvollziehbare Angaben über die Höhe der tatsächlich belasteten Gebührenkomponenten vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Wirkliche Transparenz gibt es heute nur für wenige, nämlich für die grossen Firmen. Die KMU bleiben aussen vor. So profitieren die grossen Retailer bereits heute von einer detaillierten Aufschlüsselung der verschiedenen Entgelte. Für die durchschnittlichen KMU ist es hingegen beinahe unmöglich, nachzuvollziehen, wie ihre Endgebühr zustande kommt. Sie müssen sich mit komplizierten Mischsätzen begnügen, sogenannten Blended Rates. Deren Komponenten sind in separaten und unübersichtlichen Gebührenblättern versteckt und, wenn überhaupt, nur mit viel administrativem Aufwand und externer Hilfe auszumachen. Somit sind die verschiedenen Preise der Acquirer in der Regel für KMU gar nicht vergleichbar.
Rund 70 Prozent der in der obigen Studie befragten Händler bemängeln die fehlende Transparenz und Verständlichkeit. Nur ein Viertel ist gut über die Kostenstrukturen informiert. Die erheblichen Verhandlungsspielräume werden kaum genutzt. So kann regelmässig festgestellt werden, dass ein KMU für dasselbe Zahlungsmittel doppelt so hohe Händlergebühren wie vergleichbare andere Firmen an den Acquirer entrichtet. Dabei wäre es dank eines einheitlichen technischen Bezahlstandards hierzulande für einen Händler sehr einfach, den Acquirer zu wechseln, ohne dass ein neues Gerät angeschafft werden muss. Mit einer Anpassung der gesetzlichen Grundlage würden endlich auch die KMU in den Genuss dieses Abrechnungsmodells kommen. Da die KMU die Händlergebühr in einem individuellen Vertrag mit dem Acquirer aushandeln, kann der SGV das bestehende Transparenzvakuum nicht ausfüllen. Diese Kritik wurde in den Kommissionsarbeiten geäussert.
Die Markttransparenz für alle, also eine verbindliche gesetzliche Lösung, ist die Voraussetzung dafür, dass die KMU die Preisgestaltung selbst verstehen, vergleichen und bessere Konditionen aushandeln können. Mit dieser marktkonformen Lösung stärken wir den Wettbewerb und entlasten somit die KMU.
Neben der Intransparenz fällt heute erschwerend ins Gewicht, dass der Acquiring-Markt durch einzelne grosse Player bestimmt wird. In seiner Stellungnahme zu meiner Interpellation 24.3043 qualifizierte auch der Bundesrat die Situation als marktbeherrschend. So nennen auch 75 Prozent der in der Studie befragten Händler die Abhängigkeit von ihrem Acquirer als eine ihrer grössten Herausforderungen. Der zahnlose Wettbewerb erschwert den Wechsel zu einem anderen Acquirer, er erschwert eine faire Preisbildung und treibt die Kommissionsgebühren zusätzlich in die Höhe.
Leider hat es die Weko trotz mehrfacher Aufforderungen, auch seitens des SGV, bisher unterlassen, sich dieses Themas anzunehmen. Diesen Gebührendschungel zu lichten, liegt im ureigenen Interesse der Schweiz, dies umso mehr, [PAGE 243] als nur noch 30 Prozent der Zahlungen in bar erfolgen. Für einmal kann Europa als gutes Beispiel angeführt werden: Im Europäischen Wirtschaftsraum wurden 2015 unter anderem Preistransparenzregeln für Händlergebühren von Acquirern eingeführt, seither sind die Händlergebühren um etwa 40 Prozent gesunken. In der Schweiz dagegen haben sie sich zwischenzeitlich kaum bewegt oder sind sogar angestiegen.
Cette motion ne charge pas seulement le Conseil fédéral de soumettre au Parlement une réglementation légale sur la transparence des frais pour les commerçants pour toutes les procédures de paiement, donc pas uniquement pour les cartes de débit, dans le modèle quadripartite, la motion évite également de porter une atteinte disproportionnée à la liberté économique ou aux instruments éprouvés du droit de la concurrence dans un système complexe et fortement interconnecté avec l'étranger.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit für eine Kommissionsmotion anzunehmen und die beiden Motionen Maitre und de Quattro abzulehnen.
- RedetextThierry Burkart(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ich erlaube mir, Ihnen ebenfalls zu empfehlen, wie es der Mehrheitssprecher bereits gesagt hat, die ersten beiden Motionen abzulehnen. Und ich erlaube mir, Sie mit der Begründung des Mehrheitssprechers einzuladen, auch die Kommissionsmotion abzulehnen. Ich zitiere: "Die Motionen sind der falsche Weg." So hat es der Mehrheitssprecher gesagt. Dies gilt aber auch für die Kommissionsmotion. Weshalb? Ich erlaube mir, drei Gründe anzubringen.
Erstens: Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass bereits Instrumente zur Verhinderung von Missbrauch bestehen. Begründet wurde der gesetzgeberische Handlungsbedarf - den ich verneine, den die Mehrheit aber so sieht - damit, dass es Marktmissbrauch gebe, dass ein Oligopol vorhanden sei, dass eine Marktmacht vorhanden sei, die eben übermässig sei, und deshalb müsse man dagegen vorgehen. Sollte dies so sein - und ich widerspreche der Analyse des Sachverhalts nicht grundsätzlich, diesen habe ich auch nicht im Detail abgeklärt -, dann müssen wir konstatieren, dass der Gesetzgeber in diesem Land die entsprechenden Instrumente bereits geschaffen hat. Die Instrumente sind nämlich die Möglichkeit, an die Wettbewerbskommission oder an den Preisüberwacher zu gelangen. Dies ist auch geschehen. Die [PAGE 242] Wettbewerbskommission hat in dieser Angelegenheit bereits einen Entscheid gefällt, ebenso der Preisüberwacher. Nun wird gesagt, so steht es auch in der Begründung zu den ersten beiden Motionen, die Intervention des Preisüberwachers sei zu gering gewesen. Die Maximalbeiträge, die durch den Preisüberwacher festgesetzt worden seien, seien immer noch zu hoch. Nun, wenn man nicht zufrieden ist mit einem Entscheid des Preisüberwachers, meine ich, rechtfertigt das nicht, dass man ein Gesetz erlässt.
Die Weko hat ebenfalls bereits geurteilt. Hier ist man der Auffassung, dass der Gesetzgeber, um überprüfen zu können, ob der Entscheid der Weko wirklich eingehalten werde, regulieren müsse. Auch das möchte ich doch wirklich stark bezweifeln. Ist man der Auffassung, dass der Entscheid der Weko nicht eingehalten wird, dann gibt es dafür die entsprechenden rechtlichen Mittel. Wir dürfen Rechtsstaat und Regulierung nicht miteinander vermischen, sondern müssen ganz klar festhalten, dass der Rechtsstaat existiert und dass die entsprechenden Instrumente existieren. Deshalb ist es nicht gerechtfertigt, wenn man noch zusätzlich reguliert, weil man den Eindruck hat, die gefällten Entscheide würden nicht genügen oder würden nicht entsprechend befolgt.
Kurzum, weshalb ich Sie mit dem ersten Argument einlade, hier abzulehnen: Es besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Vielleicht besteht ein sachlicher, das mag sein, aber es ist nicht Sache des Gesetzgebers, dies zu beurteilen, sondern es ist Sache des Rechtsstaats, dies zu beurteilen.
Zweitens: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass zusätzlich reguliert wird - mit fraglichem Nutzen -, wenn wir hier Ja sagen. Regulierung verursacht natürlich entsprechend einen Bedarf an neuen Stellen beim Bund, Regulierung verursacht entsprechend Kosten, und jemand muss diese Kosten tragen. Meistens sind es der Mittelstand und die KMU, das ist die Folge. Wir dürfen dann nicht immer auf das Negativbeispiel Deutschland oder auf die Europäische Union zeigen, mit dem Verweis, dass dort übermässig reguliert werde, wenn wir immer wieder dasselbe tun.
Nun wird gesagt, man müsse dies aus Transparenzgründen tun. Ich habe vorhin auf die entsprechenden Entscheide des Preisüberwachers und der Weko hingewiesen. Dort wurde die Transparenz hergestellt, man hat sich ja intensiv damit befasst. Hier zusätzlich zu regulieren, scheint mir nicht gerechtfertigt zu sein.
Drittes und letztes Argument: Diese Regulierung wäre willkürlich. Wir würden hier einen Aspekt aus unserer Wirtschaft herausnehmen und sagen: Das müssen wir jetzt regulieren. Ich verweise darauf, dass das dann entsprechend - da bin ich sicher - Nachahmung finden würde. Man würde sagen: Hier hat man reguliert, deshalb muss man an anderen Orten auch entsprechend regulatorisch tätig werden. Es wäre aber willkürlich. Es ist nun mal so, dass die Preisgestaltung in einer freien Marktwirtschaft nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben wird, sondern es ist an den Wirtschaftsteilnehmern, die Preise zu verhandeln und unter gleichwertigen Partnern festzulegen.
Nun komme ich wieder mit dem ersten Argument: Wenn eben ein Marktmachtmissbrauch besteht, dann hat man die entsprechenden rechtlichen Instrumente.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen: erstens, weil die Instrumente vorhanden sind und es keinen gesetzgeberischen Bedarf gibt, zweitens, weil die Regulierung grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist und damit auch die entsprechenden Folgen der zusätzlichen Regulierung nicht gerechtfertigt wären, drittens, weil diese Regulierung schlicht willkürlich wäre.
- RedetextErich Ettlin(Die Mitte)Schweiz
Die Motion Maitre 22.3976 und die Motion de Quattro 22.3977 wurden vom Nationalrat am 28.[NB]Februar 2024 mit 125 zu 60 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen; der Bundesrat hatte die Ablehnung beider Motionen beantragt. Durch die Motionen soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Vorlage auszuarbeiten, die Interchange Fees für den Zahlungsverkehr mit Debitkarten verbietet. Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 31.[NB]Januar 2025 die Motionen vorberaten und empfiehlt sie Ihnen einstimmig zur Ablehnung. Gleichzeitig beschloss Ihre Kommission aber, die Motion 25.3020, "KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel", einzureichen, dies quasi als Alternative zur Ablehnung der beiden Motionen.
Ich werde zuerst über die Beratungen zu den Motionen Maitre und de Quattro berichten und dann den Mehrheitsantrag für die Motion 25.3020 der WAK-S begründen. Dort gibt es einen Minderheitsantrag.
Der Grund für die Einreichung der Interchange-Fees-Motionen war vor allem die Einführung der neuen Debitkarten von Mastercard und Visa. Von den Unternehmen, die diese Debitkarten als Zahlungsmittel akzeptieren, werden höhere Entgelte verlangt als bei Zahlungen mit der Maestrokarte. Das stört die Motionäre und vor allem die belasteten Unternehmen. Der Preisüberwacher hat schon interveniert, aber die Preise sind immer noch zu hoch; das ist die Begründung der Motionäre. Besonders stört sie, dass mit der Einführung dieser Karten eine sogenannte Interchange Fee eingeführt wurde, die bei der Bezahlung mit der Maestrokarte nicht anfällt.
Um die Diskussion in Ihrer Kommission zu verstehen, muss man die Funktionsweise der Gebühren kennen. Es sind vier Parteien beteiligt: der Händler, z.[NB]B. der Dorfladen; der Zahlungsdienstleister oder Acquirer, der die Kartenzahlung für die Händler abrechnet; die Kartenorganisation - das ist Visa oder Mastercard -, die das Zahlungssystem betreibt; die kartenherausgebende Bank, sie verwaltet die Debitkarte des Kunden oder der Kundin; und, nicht zu vergessen, der Kunde, die Karteninhaberin. Der Händler zahlt dem Zahlungsdienstleister eine Händlergebühr. Der Zahlungsdienstleister zahlt der kartenherausgebenden Bank eine Interchange Fee. Sie macht aber nur einen kleinen Teil der Händlergebühr aus. Die Zahlungsdienstleister verhandeln ihre Gebühr mit dem Händler: Grosse Händler, z.[NB]B. Migros oder Coop, erhalten bessere Bedingungen als kleine Händler, und kleine Händler sind den grossen Zahlungsdienstleistern auch etwas ausgeliefert.
In Ihrer Kommission war von einem Oligopol die Rede, es wurde auch ein Vergleich mit den Knebelverträgen von Booking.com gezogen. Basierend auf dieser Ausgangslage wurde in Ihrer Kommission festgehalten, dass die hohen Gebühren ein Ärgernis und für viele kleine Unternehmen auch eine hohe finanzielle Belastung sind. Der Weg der Motionäre ist jedoch der falsche. Die Interchange Fees sind nur ein kleiner Teil der gesamten Gebühren, eine Abschaffung würde vermutlich nicht einmal auf die Gebühren der Händler durchschlagen. Die grossen Zahlungsdienstleister würden ihre Marge vermutlich noch verbessern. Die Interchange Fees sind grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, ein Verbot würde zudem einen massiven Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Zahlungsmitteln wie Twint oder Kreditkarten schaffen. Das könnte dazu führen, dass Händler vermehrt teurere Zahlungsmittel, wie z.[NB]B. Kreditkarten, verwenden würden, was ja widersprüchlich wäre. Zudem wurde festgehalten, dass die Weko hier bereits aktiv wurde: Im Frühjahr 2024 einigte sie sich mit Mastercard auf eine durchschnittliche Gebühr von 0,1 Prozent für inländische Präsenzzahlungen - in der EU liegt die entsprechende Gebühr bei etwa 0,2 Prozent. Bei Visa ist eine Untersuchung im Gang.
Wie gesagt, die Kommission sieht das eigentliche Problem vielmehr in den Gebühren zwischen den Handelsunternehmen und den Acquirern. Diese Gebühren setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Lizenzgebühren, Vermittlungsprovisionen, Händlerprovisionen, Akquisitionsmarge. Und dieser Teil ist eben viel grösser.
Aus diesem Grund lehnte die Kommission die beiden Motionen einstimmig ab. Im Namen der einstimmigen Kommission ersuche ich Sie, die Motionen ebenfalls abzulehnen.
Ich komme somit zur Motion 25.3020 der WAK-S, "KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel". Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte trotzdem handeln, sie hat deshalb diese Motion eingereicht. Es besteht eine gewisse Marktmacht der Zahlungsdienstleister, vor allem gegenüber den kleinen Gewerblern. Wie in der Beratung zu den abgelehnten Motionen festgestellt, sind die Interchange Fees nur ein kleiner Teil des Problems. Der grosse Anteil der Gebühren wird durch die Zahlungsdienstleister aufgrund ihrer Marktmacht erhoben. Eine Studie der Universität St.[NB]Gallen hat gezeigt, dass kleine Händler die Verhandlungsspielräume aufgrund der fehlenden Kenntnisse kaum nutzen. Ein KMU würde deshalb für dasselbe Zahlungsmittel bis doppelt so hohe Händlergebühren an den Zahlungsdienstleister entrichten als vergleichbare andere.
Die Motion fordert den Bundesrat deshalb auf, eine gesetzliche Regelung für mehr Transparenz bei den Gebührenkomponenten zu unterbreiten, welche Acquirer beim Einsatz bargeldloser Zahlungsmittel gegenüber den Händlern anwenden. Acquirer müssen verpflichtet werden, den Händlern gut und einfach nachvollziehbare Angaben über die Höhe der tatsächlich belasteten Gebührenkomponenten vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen. Dabei ist die Händlergebühr zumindest in Entgelt an den Acquirer, Entgelt an den Kartenherausgeber und Entgelt an den Zahlungssystembetreiber aufzuschlüsseln. Diese erhöhte Transparenz soll Händlerinnen und Händlern mehr Klarheit bei Preisverhandlungen und der Angebotswahl verschaffen, den Wettbewerb stärken und die Marktmacht der wenigen Acquirer reduzieren. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung[NB]wurde[NB]die[NB]Motion[NB]in[NB]Ihrer[NB]Kommission angenommen.
Die Minderheit wird ihre Haltung begründen. Im Kern ist sie der Meinung, dass diese Motion nicht nötig sei, weil die Instrumente Transparenz, Wettbewerbsrecht usw. schon vorhanden seien.
Der Bundesrat lehnt die Motion ebenfalls ab, er erachtet sie als nicht sinnvoll und befürchtet Kostenfolgen durch die neue Regulierung. Er bezweifelt auch deren Wirksamkeit. Dazu ist zu erwähnen, dass in der Kommission auf höhere Transparenzvorschriften im Europäischen Wirtschaftsraum, die seit 2015 gelten, hingewiesen wurde. Seit diese Transparenzregeln eingeführt wurden, sind die Händlergebühren um 40 Prozent gesunken.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit, der Motion zuzustimmen.
- Redetext
- Abstimmung
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