Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen
(15.3534)- Abstimmung
- RedetextDoris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Ich danke für die Diskussion. Sie zeigt halt die Problematik. Ich bin mit Herrn Ständerat Minder sehr einverstanden: Wir haben in den letzten Jahren die Tendenz, Tiere zunehmend unter dem Gesichtspunkt zu thematisieren, dass sie Schäden anrichten oder eine Bedrohung darstellen. Das ist auch bei den Diskussionen um den Wolf so, aber auch er bedroht nicht die ganze Schweiz. Er bedroht auch nicht täglich Menschen. Dann wäre die Aktion zweifelsfrei nötig. Hier ist der Ansatz des Bundesrates das, was in der Motion Engler verlangt wird: Wie können wir mit der Natur, mit den Tieren leben und ein vernünftiges Zusammenleben organisieren, auch mit Tieren, die Schäden verursachen, auch mit Tieren, die gefährlich sein können? Am Schluss geht es immer darum, eine vernünftige Regulierung zu finden.
Ich bin auch sehr einverstanden mit den Worten von Herrn Ständerat Luginbühl: Der Abschuss ist immer die Ultima Ratio. Es gibt wesentlich vernünftigere Möglichkeiten. Wir [PAGE 497] hatten eine Überpopulation Kormorane; Sie erinnern sich, die Natur geriet aus dem Gleichgewicht. Es gelang auch dort, mit vernünftigen Massnahmen den Bestand wieder so einzupendeln, dass die Natur sich dann wieder selber regulierte. Deshalb ist dies der Ansatz, sei es mit dem Wolf, dem Luchs, dem Biber, obwohl der Artenschutz unterschiedlich ist. Es gilt, vernünftige Massstäbe zu finden, damit die Natur Natur sein kann, wir sie als solche akzeptieren und Tiere nicht immer mehr als Bedrohung oder Schadenverursacher wahrnehmen.
Insofern erachten wir die durch den Nationalrat abgeänderte Motion als praktikablen Weg, mit den Kantonen eine Lösung zu finden.
- RedetextWerner Luginbühl(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Ich möchte es nicht verpassen, mich zu diesem wichtigen Thema auch zu äussern.
Es ist so, dass Schwäne Schäden verursachen können. Noch fast mehr kann ein Problem entstehen, wenn es in Erholungsgebieten Überpopulationen hat und es zu Konflikten mit den zahlreichen Besuchern kommt. Man kann das Problem so lösen, wie es die Kommission jetzt vorsieht. Zwingend ist es eigentlich nicht, aber man kann es so lösen. Man muss sich aber bewusst sein, dass vielerorts bereits heute Massnahmen ergriffen werden, die weniger Aufsehen erregen, indem beispielsweise Eier angestochen werden, und sich dadurch das Problem in Grenzen hält. Für mich ist das Abschiessen wirklich die Ultima Ratio, die nur in Ausnahmesituationen erfolgen kann. Ich würde auch davon abraten, zu diesem Mittel zu greifen, selbst wenn man jetzt die rechtliche Grundlage dafür hat. Wenn Sie das erste Mal solche drastischen Massnahmen ergreifen, wird es in der Bevölkerung Aufstände geben.
Schwäne sind weiss, und Blut ist rot. Man sollte solche Abschüsse verhindern, indem man, wenn sich ein Problem zu ergeben droht, zuerst wirklich alle anderen Massnahmen konsequent ausschöpft. Vielerorts wird von den Kantonen nicht das Nötige unternommen. Das ist mein Anliegen, und darum habe ich mich zu Wort gemeldet. Ich möchte dafür plädieren, dass man auf Stufe der Kantone die anderen Massnahmen wirklich konsequent ausschöpft, bevor man zum Abschuss übergeht. Dazu raten auch erfahrene Naturschutzaufseher, Jagdaufseher und Wildhüter.
- RedetextThomas Minder(Parteilos)Schweiz
Wir haben in der Schweiz kein landesweites Schwanenproblem - das vorweg. Erlauben Sie mir als ehemaligem lizenzierten Vogelberinger der Vogelwarte Sempach eine Bemerkung zu diesem Vorstoss. Dass wildlebende Tiere keine Plüschtiere für das Sofa und Schwäne nicht nur Symbol für ewige Liebe sind, sei als einleitende Bemerkung erwähnt. Komplett falsch ist es, bald jedem freilebenden Tier nur noch seine Negativbilanz aufzurechnen. Sollen bald Obergrenzen für freilebende Tiere eingeführt werden, ist das die Idee? Oder haben wildlebende Tiere eben auch ihre Daseinsberechtigung? Hat nicht gerade der Schwan eine Daseinsberechtigung mit seinem majestätischen Auftreten, das uns und insbesondere die Kinder beeindruckt? Jeder von uns hat in seiner Kindheit wohl auch einmal Schwäne gefüttert. Sie geniessen, wie auch die Störche, in der Bevölkerung eine überaus grosse Akzeptanz, gerade weil sie so nahe an der Zivilisation leben.
Kollege Niederberger hat mit diesem Vorstoss eine Mücke zum Elefanten oder eben zum Schwan gemacht. Es gibt kein landesweites Schwanenproblem. Wir überschiessen hier, im wahrsten Sinne des Wortes, total. Nur weil in den Kantonen Nidwalden und Obwalden ein paar Schwäne auf den Feldern Kot verursachen, ist das für uns noch lange nicht ein Grund zu legiferieren und noch viel weniger, gesamtschweizerisch aktiv zu werden. Sie haben richtig gehört: Es geht in Nid- und Obwalden in erster Linie um den Kot auf den Futtergraswiesen. Gerade wir Standesvertreter sollten dem Föderalismus mehr Beachtung schenken und solche Kleinigkeiten jeweils in unserem eigenen Kanton lösen. Den hintersten und letzten Schwanenkot nach Bern zu tragen ist falsch.
Frau Bundesrätin, Sie haben soeben bei einer Motion Gysi Barbara an den Föderalismus appelliert. Das gilt auch für diesen Vorstoss. Diese Motion will auch in der abgeänderten Version, dass der Schwan in Zukunft auf der eidgenössischen Jagdliste figuriert. Schon jetzt können Schwäne in unseren Kantonen via Einholung einer kantonalen Bewilligung abgeschossen und reguliert werden. Das genügt; der Schwan muss nicht gesamtschweizerisch jagdbar werden, weil er auch nicht gesamtschweizerisch Probleme verursacht, so einfach ist das.
Bitte vergessen Sie auch das fachliche Argument nicht, dass es eine viel effektivere und weniger riskante Variante der Dezimierung der Schwäne gibt, falls diese überhaupt notwendig ist. Es ist nämlich die Variante, ihre Eier während der Brutzeit zu schütteln oder anzustechen, sodass die Schwäne die Brut verlieren. Unzählige Beispiele beweisen es: Wenn man in einem Habitat Vögel abknallt, gerade weil es eine Überpopulation gibt, füllt sich der Bestand einfach wieder aus anderen Habitaten auf. Ein Appell an die Nidwaldner Regierung oder Behörde: Sie können das mal versuchen und ein paar störende Schwäne abknallen. Ich garantiere Ihnen, dass schon innert kürzester Zeit ein neuer Schwan am selben Ort erscheint. Nicht nur ist das Schütteln der Eier viel wirksamer, es fliegt auch kein Schrot in der Luft herum.
Wenn mein Antrag nicht durchkommt, wäre ich über Medienschlagzeilen wie "Ständerat erlaubt das Abknallen von Schwänen" jedenfalls nicht überrascht. Es wäre dann an Ihnen, all die Protestbriefe in Ihren Kantonen zu beantworten.
Letzte Woche haben die Behörden in Vevey einen schwarzen Schwan - den gibt es auch als seltenen Gast in der Schweiz - eingefangen. Die Behörden argumentierten, er gehöre nicht in die Schweiz, dies, obwohl er kerngesund war und keinerlei Fehlverhalten zeigte. Ich schildere Ihnen diesen Fall aus Vevey, um Ihnen einen kleinen Vorgeschmack auf unseren heutigen Entscheid zu geben, weil nämlich das Entfernen dieses schwarzen Schwans in der Region Vevey einen ganz grossen Sturm der Entrüstung verursacht hat.
Ich bitte Sie aus all diesen Überlegungen, meinem Ablehnungsantrag zuzustimmen. Bitte beachten Sie, dass es heute bei diesem Vorstoss um den Schwan und nicht um den Wolf geht.
- RedetextIvo Bischofberger(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Es scheint, dass eine Session ohne Tiervorlage eigentlich keine echte Session wäre. Dem wird nun mit der Thematik Höckerschwan Genüge getan.
Ihre UREK hat die vorliegende Motion an ihrer Sitzung vom 18. respektive 19. April 2016 erneut eingehend beraten. Sie beantragt Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in der vom Nationalrat abgeänderten Fassung anzunehmen. Sie haben einen entsprechenden Bericht erhalten.
Dieses Geschäft hat bekanntlich verschiedene Behandlungsphasen durchlaufen. Ein Blick in die entsprechende Chronologie zeigt Folgendes: Die Motion forderte in ihrer ursprünglichen Fassung, dass das Jagdgesetz und die Jagdverordnung sowie allenfalls weitere Bestimmungen so angepasst werden, dass die Verfahren zur Regulation des Höckerschwanbestandes vereinfacht werden, beispielsweise indem eine analoge Regelung zu jener bezüglich des Steinbocks eingeführt wird. Der Bundesrat erklärte sich in seiner Stellungnahme vom 2. September 2015 denn auch bereit, das Anliegen im Rahmen der im Zusammenhang mit der Motion Engler 14.3151 anstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel beziehungsweise der nachgelagerten Revision der Jagdverordnung aufzunehmen. Unser Rat nahm die Motion dann am 23. September gleichen Jahres mit 19 zu 13 Stimmen in der ursprünglichen Fassung an. Der Nationalrat folgte seinerseits dann aber dem Antrag seiner vorberatenden Kommission, welche den ursprünglichen Motionstext wie folgt abgeändert hatte: "Der Bundesrat wird beauftragt, den Höckerschwan in der eidgenössischen Jagdverordnung ... auf die Liste der Arten zu setzen, deren Bestände im Rahmen von Artikel 7 Absatz 2 des eidgenössischen Jagdgesetzes ... im Sinne der Motion Engler ... reguliert werden können, bevor sich Konflikte akzentuieren."
Das heisst im Klartext, dass die Motion den Bundesrat nun beauftragt, die Rechtsgrundlagen so zu ändern, dass Naherholungsgebiete und landwirtschaftliche Kulturen wirksam vor Schäden geschützt werden können, die durch die stark zunehmende Zahl von Höckerschwänen entstehen. Zudem wird durch diese Regelung, die jener für den Steinbock entspricht, das wichtige Ziel verfolgt, den Kantonen eine proaktive Regulierung der lokalen Höckerschwanbestände zu ermöglichen, ohne dabei den Schutz dieser Tierart auf [PAGE 496] nationaler Ebene zu gefährden. Dabei bestehen für eierlegende Tiere zudem mehr Regulierungsmethoden als für andere Tierarten. So haben zum Beispiel Eingriffe in das Gelege Vorrang vor dem Abschuss einzelner Tiere.
Zusammengefasst scheint der Kommission die vom Nationalrat beschlossene Lösung geeignet, um die anvisierten Ziele zu erreichen. Zudem steht die vorliegende abgeänderte Fassung im Einklang mit der laufenden Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes. Wird der Schwan in die Liste der Tiere gemäss Artikel 7 Absatz 2 des Jagdgesetzes aufgenommen, so darf sein Bestand ohne vorherigen Schadennachweis reguliert werden. Das weitere Vorgehen bleibt hingegen unverändert. So wird das Bafu weiterhin eine Einzelfallprüfung vornehmen und auf eine verantwortungsvolle und angemessene Regulierung achten.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt Ihnen unsere Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in ihrer abgeänderten Fassung anzunehmen und entsprechend den Einzelantrag Minder abzulehnen.
Der Vollständigkeit halber weise ich noch darauf hin, dass das Anliegen der Petition 16.2000, "Gegen die Regulierung der Höckerschwan-Bevölkerung in der Schweiz", welche die Ablehnung der vorliegenden Motion Niederberger verlangt, gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes im Rahmen der Beratungen zu dieser Motion mitberücksichtigt wurde.
Unsere Kommission beantragt Ihnen, der Petition keine Folge zu geben.
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextDoris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
In meinem Departement kümmert man sich um viele Tiere, auch um den Höckerschwan. Wir müssen auch hier, denke ich, die Anliegen ernst nehmen, wobei es immer darum geht, praktikable Lösungen zu finden. Wir kümmern uns im Moment auch um die Frage, wie wir mit dem Wolf, dem Luchs, dem Biber, dem Wildschwein, den Bienen zusammenleben können. Bei dieser Frage gehören nun auch die Höckerschwäne berücksichtigt.
Machen Sie kein Drama! Wir reden mit den Betroffenen und schauen, dass der Kanton hier vernünftige Regulierungen trifft. Das Problem wird schnell gelöst sein, zumal es kein flächendeckendes Problem ist.
Auch ich habe gelernt, dass ich mit meinen Patenkindern weniger oft das alte Brot, das übrig bleibt, verfüttern sollte. Okay, auch ich habe erfahren, dass man das nicht tun sollte. Wahrscheinlich machen es aber Hunderte von Eltern und Grosseltern regelmässig. Es kann ab und zu vorkommen, dass es einen aggressiven Schwan gibt. Dass es auch für die Landwirte nicht immer angenehm ist, verstehen wir doch alle. Man muss einen Weg des Zusammenlebens mit den Tieren und vernünftige Regulierungen finden. Wir finden sie sicher.
Deshalb gilt: kein grosses Drama machen! Die Kommission hat die Motion angenommen, wie vom Bundesrat beantragt. Wir werden das lösen.
- RedetextSilva Semadeni(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Danke, Kollege Keller! Soviel ich weiss, ist die Motion vom Nidwaldner Ständerat gekommen, aber das Problem ist bei drei Seen im Kanton Obwalden aufgetaucht. Tatsache ist, dass eben diese Frage der Regulation geschützter Tiere bereits geregelt ist. Dasselbe gilt für die Steinböcke im Kanton Graubünden: Die Massnahmen werden auch zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt geplant, und dementsprechend wird dann die Sonderjagd durchgeführt durch ganz gute Jäger, die dann auch Steinböcke schiessen können.
Dasselbe passiert jetzt - ich sage es wieder - im Kanton Obwalden. Ich habe dorthin telefoniert - darum geht es -, und auch das Gesuch ans Bundesamt für Umwelt kam vom Kanton Obwalden. Ich habe auch die Antwort gesehen. Genau so funktioniert das dort auch. Ich kann Ihnen sagen: Es ist keine grosse Bürokratie. Es ist ein Problem, das man kennt, im Kanton Aargau, im Kanton Thurgau, im Kanton Bern: Überall hat man diese Probleme schon gelöst, ohne dass man die Gesetzgebung auf nationaler Ebene hätte ändern müssen.
- RedetextPeter Keller(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Geschätzte Kollegin Semadeni, ich gebe deswegen jetzt keine persönliche Erklärung ab, aber Sie reden die ganze Zeit von Obwalden. Dabei ist Nidwalden gemeint. (Zwischenruf Semadeni: Nein!) Es ist natürlich ein Staatsverbrechen, wenn Sie die beiden Kantone durcheinanderbringen, das müssen Sie wissen. (Heiterkeit)
Es geht auch nicht darum, dass diese Schwäne gefüttert wurden. Das ist dort nicht das Problem. Sie kommen von alleine zum Flugplatz. Aber nur zum Vergleich: Finden Sie nicht auch, dass Graubünden beispielsweise das Recht hat, den Bestand der Steinböcke zu regulieren? Finden Sie nicht auch, dass es vor allem Sache der Kantone ist zu entscheiden, ob regulatorisch eingegriffen werden muss? Finden Sie nicht auch, sie sollten nicht bei irgendwelchen Bundesämtern auf Bittgang gehen müssen? In Nidwalden, wie gesagt, gibt es tatsächlich ein Problem mit den Schwänen.
- Redetext
- RedetextJean-François Rime(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Peut-être savez-vous, Madame Semadeni, que les cygnes, au Royaume-Uni, appartiennent à la reine. Peut-être que la solution serait de donner les cygnes au Conseil fédéral afin qu'ils soient protégés comme vous le souhaitez?
- RedetextSilva Semadeni(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich frage Sie: Bilden Höckerschwäne ein echtes Problem für unser Land? Braucht es für die Regulation der Höckerschwanpopulationen, die gelegentlich lokal oder regional zu zahlreich auftreten, neue nationale Regeln? Ist die heutige Praxis nicht bewährt und erfolgreich? [PAGE 124]
Ein Ständerat vertritt die Meinung, es brauche neue Regeln. Das Plenum ist ihm in der Herbstsession mit 19 zu 13 Stimmen bei 0 Enthaltungen und 14 Abwesenheiten gefolgt.
Unsere Kommission hat den Motionstext leicht abgeändert, unterstützt aber die Stossrichtung. Ich teile ihre Meinung nicht und bitte Sie mit der Kommissionsminderheit, die völlig unnötige Verordnungsänderung abzulehnen. Wir haben anderes zu tun!
Der Schwan erfreut sich grosser Beliebtheit in der Bevölkerung, das haben Sie bestimmt bemerkt, wir haben viel Post bekommen. Er ist ein Tier mit Symbolkraft. "Il cigno è candido, senza alcuna macchia", bemerkte schon Leonardo da Vinci im 15. Jahrhundert. Es sind unbestritten schöne Vögel, die vor mehreren Jahrhunderten in Parkweihern ausgesetzt worden sind und nun fast überall als "eingebürgerte" Vögel in Mitteleuropa leben, auch an unseren Gewässern. Im Normalfall verursachen sie keine Schäden. Es kann aber im Einzelfall zu Konzentrationen von Schwänen kommen, nämlich dort, wo sie intensiv gefüttert werden. Dies ist auch in der Schweiz schon einige Male vorgekommen, so auch im letzten Jahr im Kanton Obwalden - der Anlass für die Motion Niederberger.
Die Fütterungen, meist gut gemeint, sind das Hauptproblem. Sie haben eine grosse Lockwirkung auf die Tiere, die aus anderen Gebieten einfliegen, und können zu einer hohen Konzentration an Wasservögeln führen. Das umliegende Landwirtschaftsland wird dann verschmutzt. Die Kantone treffen gegen solche Schwankonzentrationen Massnahmen. Das kennen wir, das ist die heutige Praxis.
Eine gute Information der Bevölkerung zusammen mit einem Fütterungsverbot an neuralgischen Orten genügt meistens, um das Problem zu lösen. Es gibt gute Beispiele dafür, so am Flachsee im Kanton Aargau, wie der Reservatsaufseher der Zeitschrift "Tierwelt" im Mai 2015 berichtete: "Wir haben zurzeit etwa fünfzehn Schwäne, früher waren es gegen sechzig." Auch die Vogelwarte Sempach empfiehlt dieses Vorgehen. Wenn nötig, erlassen die Kantone also Fütterungsverbote, sie treffen Massnahmen zur Schadenverhütung und können nach geltendem Recht in eigener Kompetenz auch einzelne schadenstiftende Höckerschwäne abschiessen. Bei anhaltenden grösseren Schäden wird der Bestand reguliert, zum Beispiel durch Stechen der Eier.
Dass die Bestandesregulierung bei geschützten Arten wie dem Schwan eine Bewilligung des Bundes voraussetzt, ist bewährte Praxis. Auch mit einer neuen Regelung wird eine solche nötig sein. Im Kanton Obwalden wird das Problem heute im Einverständnis mit dem Bundesamt für Umwelt so gelöst, ohne grössere Bürokratie, wie die Kommissionsmitglieder dank entsprechender Dokumente feststellen konnten. Es drängt sich keine Änderung dieser bewährten Praxis auf, der Mensch sollte so wenig wie möglich in das natürliche Gleichgewicht eingreifen.
Die Jagdgesetzgebung des Bundes muss wegen der Höckerschwäne sicher nicht angepasst werden. Das wäre eine grosse und unverhältnismässige Antwort des nationalen Parlamentes auf ein kleines, auf regionaler Ebene lösbares Problem.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Minderheit, die Motion abzulehnen.
- RedetextJacques Bourgeois(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Lors de sa séance des 15 et 16 février derniers, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie a traité la motion 15.3534 du Conseil des Etats, motion qui avait été déposée par le conseiller aux Etats Niederberger, demandant une régulation adéquate des populations de cygnes tuberculés.
Nous dénombrons actuellement 5000 à 6000 cygnes tuberculés dans notre pays, dont environ 500 couples. Il y a environ cinq à sept siècles que les cygnes tuberculés ont été introduits en Europe centrale et ils sont actuellement protégés dans notre pays. Tout comme dans le cas d'autres espèces protégées, lorsqu'il y a une certaine concentration dans une ou des régions, cela pose des problèmes et crée des dommages. Les cygnes tuberculés occasionnent, lorsque leur concentration est trop forte, des dégâts, notamment dans le domaine agricole. Le bétail ne mange plus l'herbe souillée par les excréments, ce qui occasionne des pertes pour l'exploitant agricole. Les bords des lacs et des étangs peuvent également être souillés par de telles déjections.
La loi fédérale sur la chasse permet d'agir dans de tels cas. En effet, l'article 7 alinéa 2 stipule que "les cantons peuvent, avec l'assentiment préalable de l'Office fédéral de l'environnement, prévoir le tir d'animaux protégés si la sauvegarde des biotopes ou le maintien de la diversité des espèces l'exige. Le Conseil fédéral désigne les animaux visés par cette disposition". Cet article donne par conséquent la possibilité aux cantons d'agir. Toutefois, au niveau de l'espèce dont nous débattons, à savoir des cygnes tuberculés, la législation actuelle ne permet pas d'intervenir de manière proactive. Il faut en effet prouver la hauteur des dommages avant d'agir, ce qui nécessite toujours une documentation détaillée et crée ainsi une bureaucratie importante. Le but de cette motion modifiée est de permettre une politique proactive concernant les cygnes, c'est-à-dire de pouvoir intervenir lorsqu'un dommage potentiel est constaté, sans attendre que des dommages réels ne soient causés.
La commission est par conséquent d'avis, tout comme le Conseil des Etats, qu'il faut intervenir dans ce domaine. Toutefois, nous ne partageons pas l'avis du Conseil des Etats qui pense que la modification de notre base légale est nécessaire. Un tel pas serait justifié si on voulait classer le cygne dans les espèces susceptibles d'être chassées, ce que la majorité de la commission refuse.
Le texte modifié de la motion qui vous est soumis exige que l'ordonnance sur la chasse soit adaptée afin de permettre un meilleur contrôle des cygnes tuberculés. Cette procédure s'inscrit également dans la droite ligne de la motion Engler 14.3151, "Coexistence du loup et de la population de montagne", qui a été adoptée par le Parlement. Dans le cadre de la prochaine révision de la loi fédérale sur la chasse et de son ordonnance, la liste des espèces protégées pouvant poser à terme des problèmes comme par exemple le castor, devrait être revue et corrigée. Nous devons éviter que certaines espèces protégées ne créent des dégâts et devons pouvoir préventivement les réguler, avant que le contribuable ne soit obligé de passer à la caisse pour indemniser les dommages.
Par 17 voix contre 7, la commission vous propose d'accepter cette motion modifiée. Une minorité propose de la rejeter en argumentant que la législation actuelle est suffisante.
- RedetextHans Grunder(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Ja, ich habe eigentlich versucht, diese Aspekte auch aufzuzeigen und klarzumachen, dass eben auch mit dieser Motion diese Möglichkeiten bestehen, aber eben vorbeugend und nicht erst, wenn Schäden entstanden sind. Das ist eigentlich der Unterschied. Die Kommission kam ja eben mit 17 Jastimmen zum Schluss, dass es wichtig ist, dass man eben vorbeugen kann und nicht erst später handeln muss. Aber die Methoden, wie Sie sie aufgeführt haben, sind in diesem Konzept absolut möglich, indem man eben zuerst versucht, "falsche" Eier hinzulegen, und erst am Schluss möglicherweise zu drastischeren Massnahmen greift.
- RedetextBastien Girod(Die Grünen)Schweiz
Auch wenn das Thema für Sie nicht so wichtig ist, so glaube ich dennoch, dass es für die Schwäne wichtig ist. Ich habe deshalb noch eine Frage. Sie haben es jetzt etwas einseitig dargestellt. Schliesslich geht es ja um die Frage, ob man zuerst einfach das Füttern einstellen soll; es wurde in der Kommission gesagt, dass das eine sehr wirksame Massnahme wäre. Oder soll man, was nicht sehr ehrlich ist, einerseits weiterhin füttern, aber dann andererseits einfach die Eier einstechen? Natürlich ist es einfacher, direkt die Eier einzustechen. Aber ich denke doch - gerade bezüglich des Schwans, aber auch bezüglich der Akzeptanz in der Bevölkerung -, dass die Einschränkung der Fütterung, auch wenn das etwas aufwendiger ist, die ehrlichere Massnahme wäre.
- RedetextHans Grunder(Bürgerlich-Demokratische Partei)Schweiz
Wir haben es hier mit einem wichtigen Geschäft zu tun. Sie haben gestern Abend sicher die Nachrichten im Schweizer Fernsehen gesehen, sodass Sie schon fast im Bild darüber sind, worum es hier geht.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Verfahren zur Regulierung des Höckerschwanbestandes vereinfacht werden kann, wie das schon beim Steinbock der Fall ist. Der Ständerat hat die Motion am 23. September 2015 mit 19 zu 13 Stimmen angenommen. Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen im Zusammenhang mit der Motion Engler 14.3151 bei der Revision der Jagdverordnung aufzunehmen.
Der Höckerschwan ist - Sie wissen das wahrscheinlich - seit einigen Hundert Jahren bei uns heimisch. Je nach Jahreszeit gibt es in der Schweiz bis zu 5000 Höckerschwäne, wobei 600 bis 700 Paare regelmässig hier nisten. Die Art gilt als nicht gefährdet. In Gebieten mit hohen Beständen kommt es aber zu Konflikten mit Landwirten oder Erholungsuchenden. Die Verkotung von Wiesen kann dazu führen, dass [PAGE 123] Kühe das Gras nicht mehr fressen oder erkranken. In Naherholungsgebieten mit einem hohen Schwanbestand kann es aufgrund des Revierverhaltens des Schwans zu Drohverhalten gegenüber Menschen kommen; dies kann beispielsweise Spaziergänger, Radfahrer oder auch Kinder beängstigen. Deshalb fordert die Motion Niederberger, dass die rechtlichen Grundlagen so angepasst werden, dass die Regulierung des Höckerschwans in Problemgebieten vereinfacht wird.
Es ist anerkannt, dass lokal solche Konflikte mit dem Höckerschwan auftreten können. Grundsätzlich enthält das eidgenössische Jagdgesetz neben Bestimmungen zum Schutz von einheimischen Tieren auch solche zur Lösung von Konflikten mit geschützten Wildtieren. Diese Bestimmungen sind heute aber restriktiver Natur und helfen bei auftretenden Schäden oder bei Gefährdungen des Lebensraums und der Artenvielfalt.
Die Motion Niederberger fordert nun eine vorbeugende - das ist wichtig: eine vorbeugende - Regelung des Höckerschwanbestandes, wie sie heute beispielsweise, ich habe es bereits erwähnt, für Steinböcke besteht. Wie erwähnt, fordert die Motion eine analoge Anpassung der Jagdgesetzgebung für weitere Arten. Deshalb empfiehlt die Mehrheit der Kommission, das Anliegen der Motion Niederberger im Rahmen der Motion Engler 14.3151, "Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung", und der Revision der Jagdgesetzgebung aufzunehmen. Durch die Anpassung der bestehenden Bestimmung wird sich an den Grundsätzen des Umgangs mit dem Schwan nichts ändern: Der Schwan bleibt eine geschützte Art, der Vollzug bleibt bei den Kantonen, die Aufsicht und die Kompetenz zur Zustimmung bleiben beim Bund. Damit ist der Bestand des Höckerschwans in der Schweiz auch mit einer Anpassung nicht gefährdet.
Heute muss man ein relativ aufwendiges Gesuch einreichen, man muss es begründen, es müssen Schäden nachgewiesen werden, man muss nachweisen, welche Massnahmen man bereits ergriffen hat - erst dann sind Manipulationen möglich. Das will man mit dieser Motion vereinfachen. Es soll möglich sein, proaktiv zu handeln.
Die Gegner, die Minderheit der Kommission, wollen das nicht. Die Minderheit anerkennt zwar grundsätzlich auch, dass Probleme bestehen, aber sie will kein proaktives Konzept, also kein vorbeugendes Handeln. Nach der Minderheit muss zuerst ein Schaden nachgewiesen werden.
Die UREK hat nun einen Vorschlag ausgearbeitet. Sie hat die Motion so abgeändert, dass das Ganze mit der Verordnung gelöst werden kann, wenn die Motion Engler, die primär den Wolf betrifft, umgesetzt wird. Mit dieser Lösung könnte man ganz einfach die Liste in der Verordnung ergänzen und dort neben dem Steinbock und dem Wolf auch den Höckerschwan aufführen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen, den abgeänderten Motionstext anzunehmen.
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextDoris Leuthard(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
Es gibt jede Session irgendein Tier, das Sie brennend interessiert! Insofern ist das etwas, was sich seit Langem fortsetzt, ob es jetzt um Vögel oder andere Tiere geht. Als Nächstes ist wahrscheinlich wieder der Biber an der Reihe, weil er überall Schäden verursacht und weil die Behörden in den Kantonen nach Regulierungen rufen.
Wir haben insofern Verständnis für dieses Anliegen, als der Höckerschwan da und dort eine Verbreitung erreicht hat, die den Schutz, den er geniesst, irgendwie infrage stellt. Ich stimme mit Herrn Ständerat Minder überein: Es gibt wirklich Patentrezepte. Einige Kantone kennen Fütterungsverbote und haben damit grossen Erfolg. Ein anderes Rezept ist das Anstechen der Eier, wobei man dem Schwan einfach ein Gipsei ins Nest legt. Das ist eine Täuschung, aber der Schwan bemerkt es nicht. Man hat mir gesagt, dass das funktioniert. Auch das ist Regulierung. Wir nehmen deshalb an, dass wir die Forderung nach einer Vereinfachung der Regulierung so zu verstehen haben. Wir verstehen sie nicht so, dass wir jetzt quasi sagen, der Höckerschwan sei eine jagdbare Art. Dafür hätte die Bevölkerung, so glaube ich, kein Verständnis. Wenn Sie diese Motion annehmen, werden wir somit diese Massnahme nicht ergreifen, sondern den Höckerschwan allenfalls in die Liste der geschützten Arten aufnehmen, die nach Artikel 7 Absatz 2 des Jagdgesetzes zum Abschuss freigegeben werden können. Das stimmt auch mit der Forderung der Motion Engler 14.3151 überein, bei der wir auch für den Wolf ein solches Anliegen prüfen und nach einer Lösung suchen.
Die kantonalen Behörden bleiben zuständig, Herr Niederberger, daran ändert sich nichts. Aber der Schutzrahmen wäre ein bisschen vereinfacht, sodass eben auch der Rückgriff auf die "fantasievollen" Arten der Regulierung einfacher möglich wäre.
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