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Bundespatentgericht. Wahlen

(10.203)Geschäft des ParlamentsErledigt
Schweiz14.04.2010
Speeches(4)
Sorted by Speech date, Descending
4 Results
  • Redetext
    Pascale Bruderer Wyss(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die Gerichtskommission schlägt Herrn Dieter Brändle als Präsidenten des Bundespatentgerichtes vor. Die Wahl von Herrn Brändle wird unterstützt von allen Fraktionen mit Ausnahme der SVP-Fraktion. Als zweiten hauptamtlichen Richter schlägt die Gerichtskommission Herrn Tobias Bremi vor. Dieser Vorschlag wird von allen Fraktionen mit Ausnahme der sozialdemokratischen Fraktion unterstützt. Die sozialdemokratische Fraktion schlägt Ihnen Herrn Fabian Leimgruber als zweiten hauptamtlichen Richter vor.

    Für die nebenamtlichen Richterstellen schlägt Ihnen die Gerichtskommission 31 Personen vor. Sie haben eine Übersicht und kurze Lebensläufe aller vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten erhalten. Der Vorschlag der Gerichtskommission wird von der SVP-Fraktion, der FDP-Liberalen Fraktion, der CVP/EVP/glp-Fraktion und der BDP-Fraktion unterstützt.

    Die Wahl des Bundespatentgerichtes findet nach den Regeln der Ergänzungswahl statt. Sie können also Namen streichen und durch andere Namen ersetzen.

    Ich bitte die Stimmenzähler, die Wahlzettel zu verteilen.

    [VS]

    [VS]

    1. Wahl des Präsidenten

    1. Election du président

    [VS]

    Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin

    Ausgeteilte Wahlzettel - Bulletins délivrés ... 211

    eingelangt - rentrés ... 211

    leer - blancs ... 1

    ungültig - nuls ... 7

    gültig - valables ... 203

    absolutes Mehr - Majorité absolue ... 102

    [VS]

    Es wird gewählt - Est élu

    Brändle Dieter ... mit 173 Stimmen

    [VS]

    Ferner haben Stimmen erhalten - Ont en outre obtenu des voix

    Verschiedene - Divers ... 8

    [VS]

    [VS]

    2. Wahl eines hauptamtlichen Richters

    2. Election d'un juge ordinaire

    [VS]

    Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin

    Ausgeteilte Wahlzettel - Bulletins délivrés ... 211

    eingelangt - rentrés ... 211

    leer - blancs ... 1

    ungültig - nuls ... 7

    gültig - valables ... 203

    absolutes Mehr - Majorité absolue ... 102

    [VS]

    Es wird gewählt - Est élu

    Bremi Tobias ... mit 131 Stimmen

    [VS]

    Ferner haben Stimmen erhalten - Ont en outre obtenu des voix

    Leimgruber Fabian ... 65

    Verschiedene - Divers ... 1

    [VS]

    [VS]

    3. Wahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter

    3. Election des juges suppléants

    [VS]

    Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin

    Ausgeteilte Wahlzettel - Bulletins délivrés ... 211

    eingelangt - rentrés ... 204

    leer - blancs ... 18

    ungültig - nuls ... 0

    gültig - valables ... 186

    absolutes Mehr - Majorité absolue ... 94

    [VS]

    Es werden gewählt - Sont élus

    [VS]

    Mit technischer Ausbildung:

    Ayant une formation technique:

    Clerc Natalia ... mit 179 Stimmen

    Gervasio Giovanni ... mit 162 Stimmen

    Holman Timothy ... mit 159 Stimmen

    Jelsch Emmanuel ... mit 160 Stimmen

    Köpf Alfred ... mit 159 Stimmen

    Laederach Herbert ... mit 160 Stimmen

    Müller Christoph ... mit 160 Stimmen

    Müller Markus ... mit 160 Stimmen

    Rigling Peter ... mit 160 Stimmen

    Roland André ... mit 161 Stimmen

    Roshardt Werner ... mit 160 Stimmen

    Rüfenacht Philipp ... mit 160 Stimmen

    Saam Christophe ... mit 161 Stimmen

    Schnyder Frank ... mit 160 Stimmen

    Stocker Kurt ... mit 134 Stimmen

    Sutter Kurt ... mit 160 Stimmen

    Vogel Daniel ... mit 160 Stimmen

    Wäckerlin Erich ... mit 160 Stimmen

    Werner André ... mit 160 Stimmen

    Zardi Marco ... mit 160 Stimmen

    [VS]

    Mit juristischer Ausbildung:

    Ayant une formation juridique:

    Alder Daniel ... mit 165 Stimmen

    Ducor Philippe ... mit 160 Stimmen

    Gasser Christoph ... mit 159 Stimmen

    Hilti Christian ... mit 159 Stimmen

    Holzer Simon ... mit 159 Stimmen

    Kraus Daniel ... mit 159 Stimmen

    Legler Thomas ... mit 160 Stimmen

    Rentsch Rudolf ... mit 159 Stimmen

    Schlosser Ralph ... mit 160 Stimmen

    Schweizer Mark ... mit 159 Stimmen

    Willi Christoph ... mit 158 Stimmen

    [VS]

    Ferner haben Stimmen erhalten - Ont en outre obtenu des voix

    Verschiedene - Divers ... 13

    [VS]

  • Redetext
    Margret Kiener Nellen(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Beim Bundesverwaltungsgericht unterstützt die SP-Fraktion Herrn Markus Metz für das Präsidium und Herrn Michael Beusch für das Vizepräsidium. Beim Bundespatentgericht unterstützt sie Herrn Dieter Brändle für das Präsidium und Herrn Fabian Leimgruber für das zweite hauptamtliche Richtermandat.

    Die Mitglieder der SP-Fraktion werden jedoch aus Befremden über den unausgewogenen Wahlvorschlag der Gerichtskommission bei den nebenamtlichen Richterwahlen für das Bundespatentgericht ihre Wahlzettel leer einlegen. Der Wahlvorschlag der Gerichtskommission für die Erstwahl des Bundespatentgerichtes umfasst eine Frau und 32 Männer auf 33 richterliche Funktionen. Mehrere Anträge der SP-Delegation - auch Rückweisungsanträge - auf Wahlempfehlungen für zwei weitere Richterinnen mit technischer Ausbildung sowie zwei juristische nebenamtliche Richterinnen wurden sowohl in der vorevaluierenden Subkommission als auch in der Gerichtskommission überstimmt. Aus Sicht der SP-Fraktion verfügen vier weitere Bewerberinnen - zwei Juristinnen und zwei technisch qualifizierte Frauen - über ausgewiesene Kenntnisse auf dem Gebiet des Patentrechts und erfüllen damit die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen.

    Bei den Bewerbungen für die nebenamtlichen juristischen Richterstellen gab es 15 Prozent und für die nebenamtlichen technischen Richterstellen 8 Prozent Frauen.

    Beim deutschen Bundespatentgericht liegt der Frauenanteil bei den Fachrichterinnen bei 27 Prozent. Für die SP als Gleichstellungspartei ist es inakzeptabel, dass die Gerichtskommission das Bundespatentgericht mit einem Frauenanteil von 3 Prozent starten lassen will.

    Dabei ist es der Zweck des Verfassungsauftrages für die Gleichstellung, Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung, die rechtlichen und tatsächlichen Benachteiligungen von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft zu beseitigen und ihre Stellung zu verbessern. Dieser Verfassungsauftrag verpflichtet die staatlichen Organe, bei ungleichen tatsächlichen [PAGE 1176] Verhältnissen mit geeigneten und angemessenen Massnahmen rechtliche und tatsächliche Gleichheit herzustellen. Zudem ist es erwiesen, dass geschlechtergemischte Teams bessere Resultate erzielen!

    Diesen Auftrag hat die Gerichtskommission angesichts der Qualität der eingegangenen Bewerbungen nicht erfüllt. Deshalb reicht die SP-Fraktion noch in dieser Session zwei Vorstösse ein: einen für eine verfassungskonforme Vertretung von Frauen und Männern an allen eidgenössischen Gerichten sowie einen zweiten zur Erhöhung des Frauenanteils in den technischen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Berufen.

    Der Verfassungsauftrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann darf nicht in jedem konkreten Fall ausser Kraft gesetzt werden. Insofern ist der Wahlvorschlag der Gerichtskommission nicht akzeptabel. Da dieser verfahrensmässig durch die Bundesversammlung nicht aufgestockt werden darf, wird die SP-Fraktion bei den nebenamtlichen Richterwahlen, bei der eben die Richterinnen fehlen, leer einlegen.

  • Redetext
    Reto Wehrli(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Im Frühjahr 2009 haben die Räte mit dem Bundespatentgericht die Schaffung eines neuen erstinstanzlichen Spezialgerichtes beschlossen. Es wird patentrechtliche Verletzungs- und Rechtsgültigkeitsfragen beurteilen. Damit können wir auf nationaler Ebene eine von Fachkreisen seit Längerem monierte Lücke schliessen. Neben Qualität und Rechtssicherheit ist vorab die spezifische Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz ins Blickfeld zu rücken. Das Bundespatentgericht soll ein Faktor im internationalen Standortwettbewerb sein. Von der Vortrefflichkeit seiner Richterinnen und Richter wird abhängen, ob diese Chance genutzt wird, denn Patentprozesse sind anspruchsvoll und erfordern Fachkenntnisse, die an den vielfältigen Schnittstellen von Technik und Recht liegen.

    Die Gerichtskommission hat ihre Wahlvorbereitungen deshalb mit besonderer Sorgfalt betrieben. So hat sie bereits in einem frühen Stadium Experten kontaktiert und sich intensiv mit der Zahl der Richterinnen und Richter befasst, ihrem Anforderungsprofil und ihrer notwendigen Spezialisierung. Völlig unbestritten war, dass politische Kriterien für die Wahl des Spruchkörpers keine Rolle zu spielen hätten. Gestützt auf Artikel 9 Absatz 4 des Patentgerichtsgesetzes beschloss die Kommission, Vertreter des IGE und der Fachorganisationen in die Vorauswahl der Kandidaturen einzubeziehen.

    Ebendieser Vorauswahl hat sich eine Subkommission der GK auf sehr gründliche Weise angenommen. Sie hat jede einzelne Bewerbung für die nebenamtlichen Richterstellen geprüft, diskutiert und kritisch beurteilt. Im Zentrum standen - wie später auch für die Gesamtkommission - Qualifikation und Erfahrung der Bewerberinnen und Bewerber, naturgemäss mit hauptsächlichem Augenmerk auf Patentprozesse, Patentstreitigkeiten und -verletzungen.

    Dank der grossen Zahl von über 80 Bewerbungen konnte die Kommission eine echte Auswahl treffen. Wir sind überzeugt, dass mit der Wahl der 31 von uns vorgeschlagenen Personen für eine nebenamtliche Stelle jene Bewerberinnen und Bewerber Einsitz am Gericht nehmen werden, die sich über die beste fachliche Eignung ausgewiesen haben. Wie vom Patentgerichtsgesetz verlangt, verfügen alle von der Kommission vorgeschlagenen Personen über fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Patentrechts. Die Mehrheit von ihnen ist technisch gebildet; auch dies entspricht einer gesetzlichen Vorgabe. In sprachlicher Hinsicht sowie bezüglich der Vertretung einzelner Fachgebiete folgt unser Vorschlag den Bedürfnissen des Gerichtes.

    Die Kandidaten für die beiden hauptamtlichen Richterstellen haben wir im Plenum der Kommission angehört und geprüft. Mit Herrn Dieter Brändle kann die Kommission einen erfahrenen, anerkannten und international vernetzten Richter als Präsidenten des Gerichtes vorschlagen. Als zweiten hauptamtlichen Richter schlägt Ihnen die Kommission Herrn Tobias Bremi vor. Als Patentanwalt verfügt auch er über grosse Erfahrung in Patentstreitigkeiten und einen umfassenden technischen Background, und auch er ist international bestens vernetzt. Die Gerichtskommission ist überzeugt: Mit diesen beiden Personen als hauptamtliche Richter wird das Patentgericht über optimale Startbedingungen verfügen.

    Ich bitte Sie, den Wahlvorschlag der Gerichtskommission zu unterstützen und dem Bundespatentgericht damit die personellen Voraussetzungen für den Weg in eine erfolgreiche Zukunft zu genehmigen.

  • Redetext
    Pascale Bruderer Wyss(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Wir wählen heute die Richterinnen und Richter für die erste Amtperiode des Bundespatentgerichtes. Sie beginnt mit dem Inkrafttreten des Patentgerichtsgesetzes. Gemäss diesem Gesetz gehören dem Bundespatentgericht zwei hauptamtliche Richter sowie eine ausreichende Anzahl nebenamtlicher Richterinnen oder Richter an. Die Bundesversammlung wählt dabei einen hauptamtlichen Richter für die volle Amtsdauer von sechs Jahren zum Präsidenten des Bundespatentgerichtes.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0