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Pascale Bruderer Wyss · SP

deRedetext
Schweiz16.06.2010

Wir wählen heute die Richterinnen und Richter für die erste Amtperiode des Bundespatentgerichtes. Sie beginnt mit dem Inkrafttreten des Patentgerichtsgesetzes. Gemäss diesem Gesetz gehören dem Bundespatentgericht zwei hauptamtliche Richter sowie eine ausreichende Anzahl nebenamtlicher Richterinnen oder Richter an. Die Bundesversammlung wählt dabei einen hauptamtlichen Richter für die volle Amtsdauer von sechs Jahren zum Präsidenten des Bundespatentgerichtes.

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Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0