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Änderung der Verkehrsregelnverordnung betreffend die Beförderung von Kranzubehör

(06.3169)MotionErledigt
Schweiz24.03.2006
Speeches(14)
Sorted by Speech date, Descending
14 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    [NAM]

    Für Annahme der Motion ... 94 Stimmen

    Dagegen ... 68 Stimmen

  • Redetext
    Ulrich Giezendanner(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Erlauben Sie mir zwei, drei Bemerkungen zu den Aussagen von Herrn Hämmerle und Herrn Bundesrat Leuenberger. Herr Hämmerle, Sie haben gesagt, die 40 Tonnen seien politisch wichtig. Das stimmt natürlich; auch ich vertrete das. Aber erstens sind die Kranfahrzeuge selbst meistens schon 60 bis 80 Tonnen schwer, weil sie so gross sind. Zweitens handelt es sich nicht um einen Transport. Vielmehr wird ein Arbeitsgerät auf der Strasse verschoben. Es ist eine Maschine, die selber fährt und nichts transportiert. Volkswirtschaftlich ist es völlig falsch zu glauben, man müsse überall noch ein zweites Kranfahrzeug einsetzen. Das verteuert den Bau in unserem Land. Es ist also absolut nicht sinnvoll.

    Es stimmt auch nicht, dass die Kranfahrzeuge für die Automobilisten ein Hindernis sind. Denn es gibt dazu eine Vorschrift: Pro Tonne sind 6 PS vorgeschrieben; ich verstehe, dass Sie das nicht wissen, Herr Kollege Hämmerle. Wenn also ein Kranfahrzeug 100 Tonnen schwer ist, dann muss es mindestens 600 PS haben. Wäre es 40 Tonnen schwer, so bräuchte es nur 240 PS.

    Herr Bundesrat Leuenberger, erlauben Sie mir die Bemerkung: Ein Kranfahrzeug bleibt immer gleich gross, es ist nicht demontierbar. Man nimmt nur oben den Ballast, das Gegengewicht, weg. Wir wollen uns der EU immer mehr annähern und deren Vorschriften übernehmen. Frankreich, Deutschland, Belgien und Holland haben bereits harmonisiert. Herr Hämmerle hat aber Recht: Die nordischen Länder und Spanien haben noch nicht harmonisiert. Die anderen Länder haben es aber getan. Rund um uns herum ist das Problem gelöst. Deshalb sollten wir das auch tun.

    Ich bitte Sie höflich, wie der Ständerat die Motion Hess Hans anzunehmen.

  • Redetext
    Moritz Leuenberger(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen: Solange sperrige Güter effektiv geteilt werden können, sollten sie geteilt werden und so auf der Strasse transportiert werden. Es gibt Güter wie Raupenbagger oder grosse Schiffe, die theoretisch geteilt werden könnten, allerdings nur mit einem Riesenaufwand. Dort werden Spezialtransporte organisiert, die dann, mit Warnblinkern begleitet, über die Autobahn rollen. Wenn wir nun aber beginnen, bei weiteren Gegenständen wie Kranen zu sagen, wir machen uns gar nicht die Mühe, sie auseinanderzunehmen, sondern transportieren sie in ihrer gigantischen Länge auch gleich über die Autobahn, so führt das zu vermehrten Hindernissen, weswegen aus Sicht der individuellen Fahrzeuglenker eben auch der TCS gegen eine solche Ausnahme ist.

    Von daher war der Bundesrat immer für die Ablehnung dieser Motion.

  • Redetext
    Andrea Hämmerle(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Es gibt für den Schwerverkehr auf der Strasse zwei politisch wichtige Vorschriften: einerseits die Gewichtslimite von 40 Tonnen und andererseits das Nacht- und Sonntagsfahrverbot. Das sind die beiden Vorschriften, die politisch von Bedeutung sind und immer wieder diskutiert wurden. Für beide gibt es Ausnahmeregelungen, wenn es nicht anders geht bzw. wenn es technisch nicht anders möglich ist. Die Motion des Ständerates (Hess Hans) will nun die Ausnahme für eine bestimmte Kategorie einfach generell erweitern, nämlich für Krantransporte. Hier will die Motion Ausnahmen gewähren, auch wenn Krane ohne Weiteres in ihre kleineren Bestandteile zerlegbar sind. Wenn das nicht möglich ist, wird schon heute eine Ausnahme gemacht; das ist gar kein Problem.

    Weil das politisch brisant und wichtig ist, besteht für weitere Ausnahmen, die generell gültig sind, einfach kein Anlass. Es ist auch nicht so, dass diese Geschichte europäisch irgendwie harmonisiert ist, dass also die Kräne in den EU-Staaten auch ungeteilt transportiert werden könnten; das trifft nicht zu. Es gibt in der EU unterschiedliche Regelungen, also keine Harmonisierung.

    Es gibt aber auch noch die Sicht der Automobilistinnen und Automobilisten. Diese haben null Interesse daran, dass diese übergewichtigen Lastwagenschwertransporte die Strassen blockieren, Staus verursachen und den Verkehrsfluss massiv behindern. Es besteht auch von polizeilicher Seite null Interesse daran, dass diese Ausnahmen ausgeweitet werden. Es ist denn auch kein Zufall, dass die überwiegende Mehrheit der Kantone diesen Vorschlag ablehnt und dass der TCS - wahrlich weder eine linke noch eine grüne Organisation - diesen Vorstoss ebenfalls ablehnt. Sie haben nämlich ein Interesse daran, dass der Verkehrsfluss auf den Strassen nicht gestört wird.

    Es ist nun ausserordentlich problematisch, diese 40-Tonnen-Limite ausgerechnet - Zufall oder nicht - für Kräne aufzuweichen. Damit öffnen Sie Tür und Tor für weitere Ausnahmen, für die es auch irgendeinen Grund gibt, vielleicht für Fertighäuser oder ich weiss nicht was.

    Bleiben Sie konsequent, lehnen Sie diese Motion ab! Die Ausnahmeregelung, die heute gilt, genügt. Der Status quo ist in Ordnung, alle können damit leben.

  • Redetext
    Ulrich Giezendanner(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Wie Sie sehen, braucht es nur einen Kommissionssprecher; das Geschäft ist also nicht so hochbrisant wie auch schon. Worum geht es hier?

    Es geht um die rund dreihundert Autokrane, die wir in der Schweiz haben; das sind die grossen Kranfahrzeuge, die man vor allem für Montagen braucht und die man im Notfall braucht, wenn irgendwelche Katastrophen eingetreten sind. Diese Kranfahrzeuge haben alle Zubehör und Ballast, damit sie zum Heben von grossen Gewichten ein Gegengewicht haben. Dieser Ballast muss heute noch nach jedem Einsatz eines Kranfahrzeugs abgeladen werden. Es braucht dann also drei, vier Sattelschlepper, die hinter diesem Kranfahrzeug fahren und den Ballast transportieren. Das ist eigentlich im Sinne einer nachhaltigen Verkehrspolitik ein Unsinn und ökologisch wie ökonomisch falsch. Ich kann Ihnen auch sagen, dass z. B. in Deutschland die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten vor zwei Wochen beschlossen hat, diese Regelung zu harmonisieren, so, wie wir das jetzt machen möchten. Ein achtachsiger Kran z. B. braucht etwa sechs Sattelschlepper, die ihm nachfahren und diesen Ballast bringen.

    Ich gebe Ihnen noch ein Beispiel, um die Sache etwas einfacher zu machen. Wenn in Locarno z. B. ein schweres Teil verladen werden muss, fährt ein Autokran hin. Hinter ihm fährt ein kleiner Autokran, der ihm dann den Ballast auflädt, also ein Hin und Her. Wir möchten, dass nur dieser Autokran mit dem Ballast fahren könnte und nicht noch zehn Sattelschlepper gebraucht werden.

    Es ist ein einfaches Geschäft, das Sie vor sich haben. Der Ständerat hat bereits mit 20 zu 9 Stimmen zugestimmt, und unsere Kommission hat mit 11 zu 9 Stimmen zugestimmt.

    Ich bitte Sie, diese Motion auch anzunehmen.

    [PAGE 1838]

  • Speech
    Speech
    Schweiz

    Antrag der Mehrheit

    Annahme der Motion

    [VS]

    Antrag der Minderheit

    (Hämmerle, Allemann, Bernhardsgrütter, Levrat, Marti Werner, Marty Kälin, Pedrina, Simoneschi)

    Ablehnung der Motion

    [VS]

    Proposition de la majorité

    Adopter la motion

    [VS]

    Proposition de la minorité

    (Hämmerle, Allemann, Bernhardsgrütter, Levrat, Marti Werner, Marty Kälin, Pedrina, Simoneschi)

    Rejeter la motion

  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Moritz Leuenberger(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich kann mich eigentlich nur Herrn Schmid anschliessen, der Sie gebeten hat, den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen. Wir müssen bei Kranen unterscheiden: Sie funktionieren in zwei Stadien; das eine ist ein vertikales und das andere ein horizontales. Vertikal sind die Krane ein Segen; wenn sie dastehen und ein Gut von der Stelle X zur Stelle Y transportieren können, sind sie so, wie wir sie lieben. Aber wenn die Krane in die horizontale Stellung gleiten, sind sie ein Strassenhindernis. Wenn also ein solch riesiger Kran über eine Autobahn geschleppt wird, ohne dass er belieben würde, sich teilen zu lassen, dann ist er ein Verkehrshindernis.

    In diesem Sinne: Krane, wenn sie arbeiten, ja; aber wenn sie transportiert werden, sollen sie sich teilen und geteilt durch unsere Gegenden gefahren werden.

  • Redetext
    Hans Hess(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Ich glaube, es ist das erste Mal, dass ich mich ein zweites Mal zu Wort melde. Jetzt wird wirklich alles durcheinandergebracht! Wenn das wahr ist, was der Herr Bundesrat sagt, muss man diese Krane sofort verbieten; dann dürfen sie nicht mehr auf die Strasse. Dann muss man konsequent sein und sagen, das seien Verkehrshindernisse, die nicht mehr zirkulieren dürfen.

    Aber der Markt hat eine Nachfrage nach solchen leistungsfähigen Fahrzeugen, und da muss man sagen - genau wie es jetzt schon in Artikel 80 der Verordnung festgeschrieben ist -, dass das nur für diese Fahrzeuge gilt und nicht für Krethi und Plethi. Ich will keine Ausnahmeregelung für alle, sondern nur für die Kranfahrzeuge.

  • Redetext
    Ernst Leuenberger(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Entschuldigen Sie, dass auch ich noch nach dem Bundesrat spreche. Ich habe mich in Bezug auf diese Verkehrsgeschichte bei meinem Kanton erkundigt, und man hat mir die solothurnischen Verhältnisse geschildert, die Verhältnisse eines Kantons, der sehr häufig durchfahren wird - er ist damit nicht allein. Man hat mir gesagt, wenn wir hier zu noch mehr solchen Transporten Hand böten, dann habe das einen gewaltigen Einfluss auf den Verkehrsfluss. Die Verkehrspolizeien werden ja wegen Staus und wegen Staukosten relativ häufig mit "sehr grossen Buchstaben" attackiert, und man hat mir gesagt, die kantonalen Verkehrspolizeien hätten alles zu tun, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten. Man hat mich ebenfalls auf das hingewiesen, was vorhin aus bundesrätlichem Munde hier vorgetragen wurde: Es bleibt nicht bei dieser von Herrn Hess so sympathisch und liebevoll dargestellten kleinen Gruppe, sondern das hat dann Präjudizcharakter für x, y und z andere Güter, die transportiert werden wollen.

    Ich bin ja gelegentlich auch ein Spötter, und ich muss Ihnen sagen: Nachdem mir unsere Verkehrspolizei das alles geschildert hatte, dachte ich, so ein bisschen Stau auf der Strasse könne ja nicht schaden, vielleicht benutze man dann mehr die Eisenbahn. Aber mir leuchten eigentlich die Argumente des Bundesrates und meines Kantons ein, und deshalb kann ich der Motion nicht zustimmen.

  • Redetext
    Carlo Schmid-Sutter(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Nur kurz, weil Herr Bundesrat Leuenberger so auf dem Konzept der Rechtsgleichheit beharrt hat: Wir haben gelernt, dass Rechtsgleichheit nicht heisst, alles gleich zu behandeln, sondern Gleiches gleich und nach Massgabe der Ungleichheit Ungleiches ungleich. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, dass es doch ein gewaltiger Unterschied ist, ob ich ein Motorschiff, das nicht selbst auf der Strasse bewegt werden kann, transportiere oder ob ich mit einem Kran, der halt selbst fährt, herumfahren muss. Das ist doch kein Vergleich!

    Bei einer etwas etatistischen Betrachtungsweise kann es natürlich durchaus so gesehen werden, dass man einen Kran auseinandernehmen und dann die Teile separat transportieren kann. Aber das entspricht nicht der Lebenswirklichkeit, Herr Bundesrat. Die Lebenswirklichkeit ist nicht, dass man diese riesigen Gefährte ohne Weiteres auseinandernehmen, die Teile separat transportieren und dann wieder zusammensetzen kann. Es sind genau diese Auflagen, die der Staat macht, die den KMU das Leben so schwer machen. Das hat wirklich keinen Sinn.

    Ich bitte Sie, hier den normalen gesunden Menschenverstand walten zu lassen und für diese paar Gefährte, die nun wirklich überall anecken und für die es an allen Ecken und Enden von der Polizei Strafen gibt, einmal eine vernünftige Situation zu schaffen.

  • Redetext
    Moritz Leuenberger(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Es gibt verschiedene Gründe, weswegen der Bundesrat die Motion ablehnt. Zunächst ist es richtig: Herr Hess nennt in seiner Motion jetzt nur die Krane. Aber wenn wir beginnen, Güter, die ohne Weiteres teilbar sind, als Gesamtobjekt über der Höchstgewichtslimite auf den Strassen transportieren zu lassen, dann schafft das eine Rechtsungleichheit zugunsten der Krane. Wenn die Motion angenommen würde, müssten wir auch andere solche Güter freigeben - so, wie es die Motion für die Krane wünscht.

    Wir müssen unterscheiden: Es gibt grosse Güter, die teilbar sind; die Krane gehören dazu, das wissen wir. Man kann sie relativ leicht teilen - es ist zwar auch eine Kunst und schwierig - und sie dann dort, wo man sie braucht, wieder aufbauen. Es gibt andere Güter, die nur mit unverhältnismässigem Aufwand teilbar sind, z. B. ein Raupenbagger oder ein Motorschiff. Das haben Sie sicher auch schon gesehen: In Sondertransporten taucht plötzlich ein Riesenschiff auf der Autobahn auf, begleitet von Warnfahrzeugen mit gelben Blinklichtern. Nun könnte man im Prinzip einen Raupenbagger auch auseinandernehmen und ihn in seinen Einzelteilen transportieren, aber das wäre einfach unverhältnismässig. Deswegen bewilligen wir solche Sondertransporte. Das Kriterium ist, ob die Güter teilbar sind oder nicht.

    Wenn wir jetzt beginnen, all die teilbaren Güter - und seien es auch nur die Krane - in ihrer ganzen Länge ungeteilt über unsere Strassen transportieren zu lassen, dann führt das zu verschiedenen Schwierigkeiten. Herr Hess hat auch gesagt, dass die Kantone tatsächlich gegen eine solche Lösung sind. Es führt auch zu einer extremen Belastung der Strassen. Und vor allem: Diese vielen Sondertransporte, die ja dann immer noch von Warnfahrzeugen begleitet werden [PAGE 262] müssen, können auch nur sehr langsam dahinfahren. Das führt auch wieder zu Staus auf den Strassen.

    Ich ersuche Sie, diese Motion abzulehnen.

  • Redetext
    Hans Hess(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Der Bundesrat lehnt meine Motion mit folgender Begründung ab: Im EU-Recht seien keine einheitlichen Bestimmungen vorhanden, weshalb es auch keine Harmonisierung mit dem EU-Recht brauche. Die Motion strebe eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichtes an.

    Es ist richtig, dass in der EU keine einheitliche Bestimmung besteht. Es gibt aber mehrere EU-Staaten, zum Beispiel Deutschland, welche diese Ausnahmeregelung für Kranzubehör bereits erfolgreich praktizieren. Die Motion strebt in [PAGE 261] keiner Art und Weise eine generelle Heraufsetzung des zulässigen Gesamtgewichtes an. Sie bezieht sich nur und ausschliesslich auf eine ganz spezielle Art von Transporten, nämlich auf den Transport von Kranzubehör. Schon heute gibt es für spezielle Transporte derartige Ausnahmebestimmungen in der Verkehrsregelnverordnung. Im schweizerischen Strassenverkehrsrecht sind die maximal zulässigen Fahrzeug-Gesamtgewichte definiert. Das maximale Gesamtgewicht darf nur mit Sonderbewilligung und bei unteilbarem Transportgut überschritten werden - ich wiederhole: bei unteilbarem Transportgut. Eine Abweichung von dieser Regelung für Arbeitsmotorwagen lässt die Verkehrsregelnverordnung in Artikel 80 allerdings schon heute zu. Artikel 80 bestimmt: "Ausnahmen von den gesetzlichen Höchstmassen und Höchstgewichten sind nur zulässig .... b) für die Beförderung eines unteilbaren Gutes, wenn die Vorschriften trotz Verwendung geeigneter Fahrzeuge nicht eingehalten werden können; von dieser Regel kann zur Vermeidung eines zweiten Transportes abgewichen werden, wenn ein Arbeitsmotorwagen eigene Bestandteile, z. B. Kranarme, mitführt."

    Was ist der Sinn dieser Ausnahme? Diese Ausnahme gilt explizit für Arbeitsmotorwagen und wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um einen zweiten Transport zu vermeiden. Und jetzt kommt das Entscheidende: In der Zwischenzeit hat sich die Technik gewandelt, und es sind aufgrund der höheren Krangegengewichte bis zu 35 zusätzliche Transporte nötig. Meine Motion will keine generelle Gesamtgewichtserhöhung, sondern nur eine Anpassung der Verordnung an die neuen technischen Rahmenbedingungen für Arbeitsmotorwagen. Zudem handelt es sich bei Krangewichten nicht um herkömmliche Transportgüter wie vorfabrizierte Beton- oder Holzelemente. Die Krangewichte sind ein Bestandteil des Arbeitsmotorwagens. Sie gehören zu diesem; ohne Krangewichte ist er nicht einsatzfähig.

    Die Befürchtungen des Bundesrates, dass bei der Annahme meiner Motion im Sinne der Gleichbehandlung auch andere Ausnahmen für teilbare Güter gemacht werden müssten, sind unbegründet. Wenn Artikel 80 Absatz 1 Litera b der Verordnung, wo bereits eine Spezialregelung vorgesehen ist, den heutigen Verhältnissen angepasst wird, besteht für die Transporte, die der Bundesrat als Beispiele anführt, kein Anspruch auf Gleichbehandlung. Die Bestimmung wurde vor zwölf Jahren letztmals angepasst. Seither haben sich die Verhältnisse wesentlich verändert, weshalb eben dringend eine erneute Anpassung nötig ist.

    Der Motion wird unterstellt, sie ziele darauf ab, die LSVA, welche ja bekanntlich nur für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen gilt, quasi auszuhebeln. Diese Befürchtung ist ebenfalls unbegründet. Ein Krantransport braucht so oder so eine Sonderbewilligung, und Sonderbewilligungen sind gebührenpflichtig.

    Der Standortkanton oder der Kanton, in dem die bewilligungspflichtige Fahrt beginnt, erteilt gemäss Artikel 79 der Verordnung die Bewilligung gegen Entgelt. Die Gebührenpraxis ist kantonal geregelt und daher sehr unterschiedlich. So muss bei einem Gesamtgewicht von 90 Tonnen für eine Sonderbewilligung im Kanton Nidwalden ein Betrag von 140 Franken und im Kanton Graubünden ein Betrag von 469 Franken bezahlt werden. Hinzu kommen die LSVA für das Gesamtgewicht von 40 Tonnen und bei Bedarf Polizeibegleitung, für welche pro Stunde mit 220 Franken gerechnet werden muss. Damit haben wir nicht nur hohe Kosten, sondern vor allem auch sehr ungleiche Wettbewerbsbedingungen, je nach Kanton. Hinzu kommt noch, dass unsere Unternehmen, wenn sie im Ausland zum Einsatz kommen könnten, von vornherein durch die Gebühren, die sie in der Schweiz bis zur Grenze bezahlen müssen, gegenüber den ausländischen Konkurrenten benachteiligt sind, da die ausländischen Konkurrenten keine solchen Gebühren zu bezahlen haben.

    Die Sonderbewilligungen werden durch die Kantone nur für ausgebaute Strassenabschnitte ausgestellt. Das Argument der höheren Sanierungskosten und kürzeren Sanierungsintervalle, das der Bundesrat anführt, ist daher sehr weit hergeholt. Mich überrascht es nicht, dass sich die Kantone innerhalb des Vernehmlassungsverfahrens gegen eine Aufweichung der geltenden Gewichtslimiten durch weitere Ausnahmen ausgesprochen haben. Darum geht es aber nicht, wie ich bereits dargelegt habe; es geht einzig und allein um die Anpassung einer Bestimmung in einer Verordnung infolge einer wesentlichen Veränderung der Technik.

    Es geht auch nicht primär um ein Anliegen des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes Astag, wie man das aufgrund der Begründung des Bundesrates vermuten könnte; es geht hier um ein Anliegen der 47 Kranhalterunternehmen mit 191 Pneukranen, von denen eines der grössten im Kanton Obwalden ansässig ist. Diese Unternehmungen sind aufgrund der veränderten Technik auf eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmung angewiesen, um einigermassen ökonomisch wirtschaften zu können. Auch diese Zielgruppe hat Anspruch auf eine faire Behandlung durch den Gesetzgeber.

    Ich glaube auch, dass das Bundesamt für Strassen im Grunde genommen meine Meinung teilte und eine Anpassung der Verordnung als richtig erachtete. Das zeigt der Umstand, dass es für die Stellungnahme zur Motion für unsere Verhältnisse lange Zeit beanspruchte. Das Bundesamt liess sich dann aber offenbar aufgrund der ablehnenden Haltung der Kantone davon abbringen, die Richtigkeit meiner Motion anzuerkennen. Die ablehnende Haltung der Kantone, die einen Verlust von Gebühren befürchten, ist aber unbegründet, da die Gebühren nach wie vor geschuldet würden.

    Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Sie erleichtern damit einer kleinen Gruppe von KMU das wirtschaftliche Fortkommen, ohne dass dem Staat etwas entgeht.

    Wir bewundern bei jeder Gelegenheit die unglaubliche Leistungsfähigkeit dieser Krane, jüngstens in Luzern, wo 260 Tonnen transportiert wurden. Da wurde ein Flugzeug von einem Ort zum anderen gehoben. Das sind gewaltige Leistungen dieser Krane. Dass sich diese Krane aber auf der Strasse bewegen müssen und nicht in der Handtasche an einen bestimmten Ort gebracht werden können, ist eine Tatsache. Diese Leute haben ein Anrecht darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen an ihre Bedürfnisse angepasst werden.

  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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