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CS
lic. iur.

Carlo Schmid-Sutter

Former member
Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
SchweizAppenzell I.-Rh.

Mandate
Party
Christlichdemokratische Volkspartei der SchweizSource: CVP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Appenzell I.-Rh.
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
11. März 1950
References & source
Wikidata
Q690939
Source body
CHE
Source updated
28.08.2026
Record updated
30.08.2026
First imported
14.08.2025
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Speeches(1224)
  1. Redetext
    Schweiz

    Vorgestern Abend hat die Einigungskonferenz getagt und die vorliegenden Anträge unterbreitet, welche gestern vom Nationalrat, dem Erstrat, mit 123 zu 31 Stimmen angenommen worden sind.

    Es geht um vier Differenzen. Beim Begriff der Bauzone bzw. des Siedlungsgebietes haben wir beschlossen, eine vermittelnde Lösung vorzuschlagen; die Einigungskonferenz hat diese übernommen und beantragt sie einstimmig. Wir haben als grosse Differenz die Bestimmung zu den Bündelkunden gehabt. Diese Bestimmung ist in der Einigungskonferenz mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen im Sinne des Ständerates abgelehnt worden. Bei Artikel 26bis zu den Umschulungsmassnahmen empfiehlt Ihnen die Einigungskonferenz einstimmig, dem Nationalrat zu folgen. Dasselbe gilt für die wettbewerbliche Ausschreibung bei den Effizienzmassnahmen.

    Ich will nicht verhehlen, dass wir Ständeräte hier in einem wesentlichen Punkt gegen die Intention der Kantone nachgeben mussten. Es war eine klassische Situation des Gebens und Nehmens im Rahmen einer Einigungskonferenz, in der wir einen Kompromiss schliessen mussten.

    Wie gesagt empfiehlt Ihnen die Einigungskonferenz Annahme der vorliegenden Anträge. Mit Ausnahme des Antrages zu Artikel 6 Absatz 5, wo wir mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen Antrag stellen, werden alle Anträge einstimmig gestellt.

  2. Redetext
    Schweiz

    Nur kurz, weil Herr Bundesrat Leuenberger so auf dem Konzept der Rechtsgleichheit beharrt hat: Wir haben gelernt, dass Rechtsgleichheit nicht heisst, alles gleich zu behandeln, sondern Gleiches gleich und nach Massgabe der Ungleichheit Ungleiches ungleich. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, dass es doch ein gewaltiger Unterschied ist, ob ich ein Motorschiff, das nicht selbst auf der Strasse bewegt werden kann, transportiere oder ob ich mit einem Kran, der halt selbst fährt, herumfahren muss. Das ist doch kein Vergleich!

    Bei einer etwas etatistischen Betrachtungsweise kann es natürlich durchaus so gesehen werden, dass man einen Kran auseinandernehmen und dann die Teile separat transportieren kann. Aber das entspricht nicht der Lebenswirklichkeit, Herr Bundesrat. Die Lebenswirklichkeit ist nicht, dass man diese riesigen Gefährte ohne Weiteres auseinandernehmen, die Teile separat transportieren und dann wieder zusammensetzen kann. Es sind genau diese Auflagen, die der Staat macht, die den KMU das Leben so schwer machen. Das hat wirklich keinen Sinn.

    Ich bitte Sie, hier den normalen gesunden Menschenverstand walten zu lassen und für diese paar Gefährte, die nun wirklich überall anecken und für die es an allen Ecken und Enden von der Polizei Strafen gibt, einmal eine vernünftige Situation zu schaffen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich kann hier auf den schriftlichen Bericht verweisen. Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommission zuzustimmen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Ich möchte Peter Briner ebenfalls für seinen Vorstoss danken. Er legt mit seinen Darlegungen eines der Hauptprobleme offen, das wir [PAGE 238] staatsrechtlich und mit unseren Institutionen im Moment haben. Die Diskussion darüber muss ohne Scheuklappen geführt werden. Daher danke ich auch Eugen David, dass er seine Sicht der Dinge relativ prononciert eingebracht hat. Es ist sein Votum, das mich dazu führt, das Wort hier auch noch zu ergreifen.

    Beim Thema der Glaubwürdigkeit in der direkten Demokratie im Kontext der europäischen bilateralen Beziehungen der Schweiz mit Brüssel sollten wir, so meine ich, zwei Dinge auseinanderhalten: Das eine ist die Frage der Volksentscheidungen, der Abstimmungen in der Schweiz, und das andere ist die Frage der Rechtsfortbildung ausserhalb dieser Volksabstimmungsmechanismen. Zum Ersten meine ich, dass es schon richtig ist, dass wir faktisch eine grosse Beschränkung der Freiheit erfahren haben. Wir sind nicht in allen Dingen frei, über die bilateralen Dinge abzustimmen, wie wir es wollen, denn auch Herr Pfisterer und Herr Stähelin haben darauf hingewiesen: Wenn Sie einen bestimmten Vertrag ablehnen, kann das den Zusammenbruch des gesamten bilateralen Gebäudes bedeuten. Das sind Dinge, die man nicht gerne oder nur mit grosser Zurückhaltung in Kauf nimmt. Indessen daraus abzuleiten, dass das ganze direktdemokratische Prozedere unglaubwürdig sei oder an Glaubwürdigkeit verliere, geht etwas weit. Denn nehmen wir an, wir wären nicht in einer direkten Demokratie, sondern in einer repräsentativen Demokratie, wo z. B. das Parlament oder gar nur der Bundesrat über solche Entscheide zu befinden hätte, dann wäre dieser in der gleichen Aporie wie das Volk. Auch er müsste sich jedes Mal die Frage stellen: Wollen wir hier unserer Freiheit entsprechend Nein sagen, mit der Konsequenz, dass alles zusammenfällt, oder wollen wir Ja sagen und damit im Prinzip bestätigen, dass wir übernehmen müssen, was von Brüssel vorgelegt worden ist? Man würde praktisch einen erheblichen Souveränitätsverlust erleiden. Das ist also nicht eine Frage der Entscheidstufe, nicht von Volk, Parlament oder Bundesrat; diese Frage stellt sich generell und unabhängig von der Art und Weise, wie über solche Verträge abgestimmt wird.

    Es geht zu weit, dann zu sagen, wir könnten fast gar nicht anders. Das Leben ist voll von materiellen Schranken. Wir haben theoretisch eine Freiheit, die unbeschränkt ist, aber sie findet überall ihre Schranken. Das lernt man im Rahmen des Mündigwerdens hie und da schmerzhaft, aber reif sein heisst, solche Beschränkungen anzunehmen, ohne dabei in Bitternis und Depression zu verfallen. Das werden wir als Staat in dieser Situation vielleicht auch einmal lernen müssen.

    Es ist von Herrn Stähelin darauf hingewiesen worden, dass die Konsequenz nicht sein kann, deswegen nun den EU-Beitritt zu forcieren. Wir dürfen nicht dem Irrtum anheimfallen, wir könnten die direkte Demokratie nach einem Beitritt praktisch gleich wie heute leben. Es gibt Untersuchungen von Professoren, es gibt Untersuchungen der KdK, welche uns haarscharf nachweisen, dass die direkte Demokratie nach einem EU-Beitritt vollumfänglich erhalten bliebe. Aber diese Demonstration der Tatsachen geht dann wirklich haarscharf daneben. Selbstverständlich verbietet uns niemand, weiterhin Volksabstimmungen zu machen; nur ist der Bereich der Gegenstände, über die man noch Volksabstimmungen machen kann, erheblich beschränkt. Sie können dann - ich habe das Beispiel in dieser Session schon einmal gebracht - vielleicht noch über die Breite der Trottoirs entlang der Kantonsstrassen abstimmen oder über die Vorgartentiefe in Bauzonen, aber das Wesentliche wird vergesellschaftet, wird vergemeinschaftet: Es gehört nicht mehr in die Souveränität der einzelnen Staaten, sondern ist Sache der EU-Organe, der Kommission, des Rates usw.

    Mit anderen Worten: Wir verlieren zwar nicht das Instrument der direkten Demokratie, aber seinen Anwendungsbereich. Und da meine ich: Es ist nicht ganz fair und nicht ganz ehrlich, wenn man das Instrument als erhaltbar bezeichnet, seinen Anwendungsbereich dabei aber praktisch auf null schrumpfen lässt. Von daher meine ich, sei die ganze Frage der Glaubwürdigkeit der Volksabstimmungen kein Grund, einen Schritt in die EU zu tun. Wir können das durchaus weiterhin mit unseren Methoden machen.

    Das zweite Element ist die Rechtsfortbildung. Zunächst glaube ich natürlich, Herr Kollege David, dass bei einem EU-Beitritt die gleiche Problematik vorhanden wäre. Jetzt haben wir die Gemischten Ausschüsse; wären wir in der EU, wäre unser Einfluss keinen Deut grösser, dann wären es Ministerialbeamte, die jetzt dort hinten sitzen, die uns überspielen würden und, wie es im alten Latein hiess, clam, vi aut precario Dinge tun, von denen wir eigentlich nicht wollen, dass sie sie tun. Das ist die Kommissionsdiplomatie, die in der EU gang und gäbe ist. Darauf hätten wir genauso wenig Einfluss wie auf die Gemischten Ausschüsse, die jetzt an der Arbeit sind.

    Allerdings - und dazu, meine ich, sollte sich das Parlament in Zukunft einige Gedanken machen - wird mit diesen Gemischten Ausschüssen die direkte Demokratie, wird aber auch das Parlament nachhaltigst unterlaufen. Das ist eine Diskussion, die wir jetzt auch innenpolitisch haben, im Rahmen des NFA, mit der Interkantonalen Rahmenvereinbarung (IRV), mit diesen interkantonalen Konferenzen, die alle zusammen auf Regierungsebene angesiedelt sind. Diese können im Prinzip Dinge tun, welche nach interner staatsrechtlicher Richtung eigentlich eher dem Parlament oder dem Volk vorbehalten sind. Hier haben wir auch Demokratiedefizite, und diese bilden sich international in diesem Bereiche natürlich plastisch ab.

    Was kann man dagegen tun? Es ist kaum denkbar, dass wir hintennach, nach erfolgter Verhandlung, auf einer Ebene, von der wir eigentlich gar nicht genau wissen, wo sie dann tatsächlich ist, irgendwo noch einen Einfluss geltend machen. Aber ich meine - und das hat auch einen Bezug zu den internationalen Verträgen, bei denen wir uns dann eben eingebunden oder nicht mehr frei fühlen -, die Idee wäre doch einmal zu verfolgen, ob man nicht Verhandlungsmandate a priori einer Genehmigung, und zwar einer verbindlichen Genehmigung, unterstellen sollte; und zwar auf die neckische, aber intelligente Weise, die Sie beim CO2-Beschluss angewendet haben: Das Verhandlungsmandat wird unter der Voraussetzung genehmigt, dass diese und jene Punkte erfüllt sind. Dann haben Sie den Bundesrat gebunden, dann haben Sie die Verwaltung gebunden, und es ist nicht möglich, uns völkerrechtlich dann "aufzuhängen", wenn der Bundesrat etwas macht, was wir nicht gewollt haben.

    Wir müssen das Volksrecht präventiv spielen lassen und nicht erst nach geschlagener Verhandlungsschlacht. Die Idee, präventiv Verhandlungsmandate zu genehmigen und diese allenfalls dem fakultativen oder auch dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, wäre eine Idee, die ich Ihnen gerne mitgeben möchte; ich möchte, dass sich dieses Parlament mit solchen Fragen auseinandersetzt. Dann hätten wir ohne allzu grosse innere Bindung die Fähigkeit, die Möglichkeit und die Freiheit, die Aussenpolitik zu gestalten, wie es nicht nur die Exekutive kann, sondern wie es in unserer direkten Demokratie an sich auch Sache des Volkes ist.

  5. Redetext
    Schweiz

    Die Äusserungen von Herrn Inderkum bewegen mich, zu einem Punkt noch eine föderalistische Überlegung vorzutragen. Herr Inderkum hat uns dargelegt, dass es die Möglichkeit gibt, eine sehr präzis gefasste allgemeine Volksinitiative einzureichen, welche einen Gesetzesvorschlag so eng fasst, dass er dem Parlament an sich gar keine Gestaltungsfreiheit bei der Umsetzung gewährt. Er hat damit zwei Vorteile dieser Initiative dargestellt, nämlich einerseits eben die Möglichkeit einer Gesetzesinitiative und andererseits die Umschiffung des Problems, das sich aus dem Zweikammersystem ergibt, indem eine ziemlich genaue Fassung einer Gesetzesvorlage dargestellt wird.

    Hier entsteht dann allerdings die Situation, dass man sich diesen Vorteil durch einen anderen Nachteil erkaufen muss, durch einen föderalistischen Nachteil. Die Räte haben in der Sichtweise von Herrn Inderkum bei der Bearbeitung, bei der Beratung des Gesetzentwurfs eben offenbar keinen grossen Spielraum, also keine grosse Gestaltungsmöglichkeit mehr. Es ist im Prinzip nur das Volk, das dann Ja oder Nein sagen kann. Bis zum heutigen Tag haben die Kantone auch bei der Gesetzgebung noch einen beschränkten Gestaltungs- und Mitgestaltungsspielraum. Klar ist auf Gesetzesstufe die Zustimmung der Stände nicht erforderlich. Aber im Vorbereitungsverfahren haben sie die Möglichkeit der Vernehmlassung, und vor allem hat dieser Rat anstelle der Kantone Gesetzgebungsarbeit zu leisten. Das wird ihm entzogen. Ich meine, das ist ein Gedanke, der in seiner Subtilität vielleicht im Moment nicht sehr durchschlagend ist, aber man sollte ihn einmal gründlich anschauen.

    Zu Herrn Pfisterer: Selbstverständlich ist das ein Verfassungsauftrag. Aber hie und da kommt man bei der Auftragsanalyse zum Ergebnis, dass der Auftrag nicht erfüllbar ist. Das haben wir schon in der Unteroffiziersschule gelernt. Die Auftragsanalyse, meine ich, hätte man vielleicht seinerzeit bei der Abfassung der Verfassungsbestimmung machen können. Ich will gerne zugeben: Das haben wir Damaligen vermutlich gründlich verschlafen; aber wir haben diese Analyse nun im Rahmen der Beurteilung dessen, was uns als Umsetzungsbeschluss vorliegt, vorgenommen.

    Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kollege Pfisterer, und im Gegensatz auch zu Ihnen, Herr Kollege Wicki, bin ich ganz bestimmt der Auffassung, dass es nichts bringt, wenn wir uns dem Ergebnis dieser Analyse verschliessen und versuchen, sozusagen in Respektierung des Volkswillens noch etwas von dieser Vorlage zu retten. Warum? Weil die Grundproblematik nicht in der Vorlage liegt, sondern in der Verfassungsbestimmung. Der Bundesrat selbst - ich darf das noch [PAGE 224] einmal erwähnen - schreibt in seiner Botschaft, dass das vorgeschlagene Verfahren deswegen kompliziert ist, weil es, gestützt auf die Verfassungsrevision im Verfahren zur Erarbeitung des Umsetzungsbeschlusses, auch noch die Möglichkeit eines Gegenentwurfes vorsehen muss und weil - was der Bundesrat ebenfalls erwähnt - ein Umsetzungsbeschluss auf jeden Fall zustande kommen muss. Wenn Sie das zum Nennwert nehmen, dass der Bundesrat genau in diesen beiden Bereichen ein komplizierendes Element sieht, dann können Sie ohne Verfassungsverletzung auf der Umsetzungsstufe diese beiden Mängel gar nicht heilen. Sie müssten also zurück auf die Ebene der Verfassung und von dorther einen Neubeginn machen. Sie müssten schauen, dass Sie einen Artikel 139a so machen, dass er das ist, was Volksrechte sein sollen: einfach, transparent und für alle verständlich. Volksrechte brauchen Einfachheit. Sie brauchen nicht den akademischen Diskurs, sondern eine Einfachheit, die rasch zu eindeutigen Resultaten führt. Daran mangelt es, und daran wird es auch mangeln, wenn Sie die Kommission nun zwingen, zurückzugehen und einen Umsetzungsbeschluss zu machen.

    Diese Arbeiten werden uns zu zwei Dingen führen: erstens zu einer Gesetzgebung, zu einem Entwurf, welcher bestätigen wird, was wir Ihnen jetzt hier sagen. Dann wird das Plenum die Gesetzgebung ablehnen, und man wird uns wieder den Vorwurf machen, dass wir einen Verfassungsauftrag nicht erfüllen. Das Zweite wird sein, dass wir uns mit dem anderen Rat noch auseinanderzusetzen haben; das ist bereits erwähnt worden. Ich möchte immerhin darauf hinweisen, dass der andere Rat in dieser Frage mit 136 zu 13 Stimmen Nichteintreten beschlossen hat.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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