Ergänzungsleistungen und KVG
(96.3042)- Type
- Postulat
- State
- Erledigt
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 96.3042
- Start
- 06.03.1996
- Official record
- Official profile
- External ID
- 19963042
- Franco CavalliSozialdemokratische Partei
- Jost GrossSozialdemokratische Partei
- Hans ZbindenSozialdemokratische Partei
- Departement des Innern
- Vreni HubmannSozialdemokratische Partei
- Erledigt
- Überwiesen an den Bundesrat
- AnnahmeNationalrat
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.Bundesrat
- Im Rat noch nicht behandelt
- Titel des GeschäftesErgänzungsleistungen und KVG
- Antwort BR / Büro
Erklärung des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. - Eingereichter Text
Der Bundesrat wird eingeladen, umgehend, spätestens aber mit der 3. Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, Massnahmen einzuleiten oder vorzuschlagen, welche verhindern, dass Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen durch die Einführung des Krankenversicherungsgesetzes schlechtergestellt werden als bisher.
- Begründung
Die Einführung des KVG führte im Zusammenhang mit einer unklaren Regelung auf Bundesebene dazu, dass viele Kantone das neue Gesetz als Finanzquelle für die kantonalen Haushalte benützen, weil der vom Bund subventionierte Anteil an den Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung weit höher liegt als die entsprechenden Bundessubventionen an die Ergänzungsleistungen (bei der Prämienverbilligung trägt der Bund 1996 zwei Drittel der Kosten, bei den Ergänzungsleistungen nur 10 bis 35 Prozent). Leidtragende sind diejenigen Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, welche durch den Wechsel des Systems (von den Ergänzungsleistungen zur Prämienverbilligung) die Ergänzungsleistungen und die an die Ergänzungsleistungen geknüpften Leistungen verlieren.
Diese Schlechterstellung der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen war vom Gesetzgeber nicht gewollt. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, umgehend für Korrekturen zu sorgen, welche diese Schlechterstellung korrigieren. Falls die Korrektur nur auf gesetzlichem Weg möglich ist, soll diese so rasch wie möglich mit der 3. Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vorgelegt werden.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0