VH
Dr. iur. / lic. phil.

Vreni Hubmann

Former member
Sozialdemokratische Partei
SchweizZürich

Mandate
Party
Sozialdemokratische ParteiSource: SP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Zürich
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Official profile
Personal
Gender
Female
Born
15. Mai 1944
Language
German
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Zürich
Also active in
Gemeinderat
Sozialdemokratische Partei· 6Former
References & source
Wikidata
Q6484053
Source body
CHE
Source updated
14.11.2025
Record updated
06.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(1458)
  1. Ja
    Schweiz
    Result: 133 Yes · 24 No · 3 Abst. · 40 Absent
  2. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Result: 89 Yes · 61 No · 1 Abst. · 49 Absent
  3. Nein
    Schweiz
    Result: 90 Yes · 62 No · 1 Abst. · 47 Absent
  4. Ja
    Schweiz
    Legislaturplanung (Parlamentarische Initiative)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007
    Result: 176 Yes · 2 No · 11 Abst. · 11 Absent
  5. Ja
    Schweiz
    Bundesgesetz über die Landessprachen (Parlamentarische Initiative)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007
    Result: 113 Yes · 54 No · 1 Abst. · 32 Absent
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Speeches(142)
  1. Redetext
    Schweiz

    Ich vertrete hier den Antrag der Minderheit Vermot-Mangold. Wir beantragen Ihnen, die Motion der heutigen Bundesrätin Leuthard, "Kindeswohl und Haager Übereinkommen", nicht abzuschreiben. Die Schweiz hat zwar in Den Haag einen Vorschlag für ein Zusatzprotokoll eingereicht, wie das Frau Leuthard noch als Nationalrätin verlangt hatte. Dieses Zusatzprotokoll ist aber noch nicht beschlossen worden. Wenn wir nun diese Motion abschreiben, wird man in Den Haag denken, das Anliegen sei erfüllt und die Angelegenheit für uns erledigt. Dem ist aber nicht so. Die Schweiz muss im Sinne von Frau Leuthard weiterhin mit dem Anliegen in Den Haag präsent sein. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Motion nicht abschreiben.

    Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Vermot-Mangold zu unterstützen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Diese beiden Motionen von Herrn Burkhalter wurden von der Kommission für Rechtsfragen an ihrer letzten Sitzung angenommen. Die Kommission möchte, dass diese Motionen so rasch wie möglich umgesetzt werden, denn es geht um ein wichtiges und dringliches Anliegen.

    Die erste Motion verlangt die Einrichtung eines Entführungsalarmsystems. Dieses System soll es ermöglichen, bei Kindesentführungen sofort zu reagieren und koordiniert vorzugehen, um die Behörden und die Bevölkerung zu besonderer Aufmerksamkeit aufzurufen. Über elektronische Medien, Web-Instrumente, Durchsagen an Bahnhöfen, Grenzübergängen und Flughäfen sollen Meldungen verbreitet werden. Diese Entführungsalarmeinrichtungen haben sich in den USA und in Kanada bereits bewährt. 140 Kinder konnten so wiedergefunden werden. Auch Frankreich hat dieses System kürzlich eingeführt und verzeichnet bereits erste Erfolge.

    Die zweite Motion verlangt die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung eines MMS-Alarmsystems für Fälle vermisster Kinder. Dieses System wird es erlauben, sämtlichen Benützerinnen und Benützern eines Mobiltelefons in der Schweiz eine Information zu schicken, mit Bild und Signalement des vermissten Kindes sowie einer Meldenummer. Diese Massnahme erhöht die Chance, dass ein vermisstes Kind gefunden werden kann, bevor ihm etwas angetan wird.

    Die Entführung und Ermordung der kleinen Ylenia hat uns alle zutiefst erschüttert. Wir müssen alles tun, um weitere Fälle dieser Art zu verhindern. Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen deshalb einstimmig, diese beiden Motionen anzunehmen. Ich hoffe, dass Sie diesem Antrag folgen werden.

  3. Redetext
    Schweiz

    Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Müller Philipp abzulehnen. Wenn ein Einbürgerungsgesuch abgelehnt wurde, kann beim kantonalen Gericht eine Beschwerde eingereicht [PAGE 1581] werden. Es ist nun sehr wichtig, dass auch das Bundesgericht die Frage prüfen kann, ob die Begründung rechtsgenüglich ist. Das hat insbesondere auch Ständerat Inderkum vor unserer Kommission vertreten; er war der Vertreter der parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas.

    Es werden voraussichtlich wenige Fälle sein, die an das Bundesgericht gehen. Es ist aber wichtig, dass wir diese Möglichkeit vorsehen, denn es geht darum, bezüglich der Rechtsgenüglichkeit eine einheitliche Praxis zu haben. Wenn diese nicht vom Bundesgericht überprüft werden kann, könnte es z. B. vorkommen, dass in Hergiswil Juden und im Toggenburg Muslime nicht eingebürgert werden, ohne dass die Betroffenen das Bundesgericht anrufen könnten. Das wäre absolut stossend. Für die Einheitlichkeit der Begründung ist es deshalb sehr wichtig, dass allenfalls auch das Bundesgericht noch Stellung nehmen kann.

    Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

  4. Redetext
    Schweiz

    In der Fassung, die die Minderheit II bei Artikel 15c Absatz 2 beantragt, übernehmen wir die Fassung des Bundesrates, präzisieren aber, wem diese Personendaten bekanntgegeben werden dürfen, nämlich den Stimmberechtigten an einer Gemeindeversammlung, falls diese über eine Einbürgerung zu entscheiden hat. Deshalb ist die Kann-Formulierung richtig. Die Kantone können die Liste der Daten festlegen, welche bekanntgegeben werden, wie das in Artikel 15c Absatz 2 vorgesehen ist. Die verpflichtende Formulierung, welche die Mehrheit vorschlägt, ist absolut unnötig. Das war auch die Meinung von Herrn Ständerat Inderkum, der die parlamentarische Initiative Pfisterer in unserer Kommission erläuterte. Er begründete seinen Standpunkt auch mit Artikel 38 der Bundesverfassung, welcher dem Bund im Bereich der Einbürgerung nur die Kompetenz zum Erlass von Mindestvorschriften gibt. Der Rest fällt in die Kompetenz der Kantone und der Gemeinden. Wir sollten hier keine unnötigen Vorschriften beschliessen.

    Zum Antrag der Minderheit IV: Die Religionszugehörigkeit gehört zu den besonders sensiblen Daten. Die Glaubensfreiheit ist auch ein verfassungsmässiges Recht. Wie uns Herr Roland Schärer, Chef der Sektion Bürgerrecht im EJPD, bestätigte, hat die Religionszugehörigkeit im Einbürgerungsverfahren keine Bedeutung. Seit fünf Jahren muss diese im Gesuch nicht mehr angegeben werden. Wenn Frau Hutter gemäss Antrag der Mehrheit unbedingt wissen will, welcher Religion jemand angehört, hat das einen klaren politischen Grund: Sie will nämlich mit ihrer Partei, dass Muslime nicht eingebürgert werden. Das ist die wahre Absicht dahinter. Hier besteht die Gefahr eines diskriminierenden Entscheides an einer Gemeindeversammlung. Wir müssen diesen Antrag der Mehrheit, dass die Religionszugehörigkeit anzugeben sei, ablehnen. Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, und das ist ein Grundrecht.

    Wenn jemand schreibt, er sei katholisch, weiss man nicht, ob er ein regelmässiger Messebesucher oder ein Fundamentalist ist. Bei einer Gedenkfeier für den grossen Sigi Feigel habe ich gehört, dass der Vater von Sigi Feigel, der in einem Nidwaldner Dorf wohnte, nicht eingebürgert wurde, obwohl er zweimal ein Gesuch gestellt hatte. Die Ablehnungsgründe waren nie klar, aber ein guter Freund von Sigi Feigels Vater sagte ihm einmal: "Als Jude wirst du in unserem Dorf nie eingebürgert werden; du musst es gar nicht mehr versuchen." Die Zeiten, in denen Einbürgerungsgesuche aufgrund der Religionszugehörigkeit abgelehnt wurden, sollten endgültig vorbei sein; das gehört nun definitiv der Vergangenheit an.

    Ich bitte Sie also, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und bei Artikel 15c Absatz 2 Buchstabe d der Fassung der Minderheit IV zuzustimmen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Ich spreche zu Artikel 317. Mit meinem Minderheitsantrag bitte ich Sie, die ursprüngliche Fassung des Bundesrates zu unterstützen, wonach die Staatsanwaltschaft jederzeit eine Mediatorin oder einen Mediator mit einer Mediation betrauen kann.

    Die Vorteile einer Mediation, gerade im Strafprozessrecht, haben wir Ihnen bereits in der letzten Debatte dargelegt. Die Bestrafung eines Täters hat unter anderem den Zweck, ihm zu zeigen, dass sein Verhalten falsch war. Sie hat den Zweck, ihn zur Einsicht zu bringen, dass er sein Verhalten ändern muss. Sie hat den Zweck, ihn zu resozialisieren. Das Mediationsverfahren ist in geeigneten Fällen, zum Beispiel bei Antragsdelikten, genau das richtige Instrument. Es bietet dem Täter die Möglichkeit, sich mit seiner Tat auseinanderzusetzen und sich zu überlegen, was er dem Opfer angetan hat. Er wird den Sinn seiner Bestrafung einsehen, sich vielleicht sogar beim Opfer entschuldigen und einen Beitrag zur Wiedergutmachung leisten. Er übernimmt die Verantwortung für seine Tat.

    In der letzten Debatte habe ich hier ausgeführt, dass die Mediation besonders bei jugendlichen Straftätern sinnvoll ist. In der Kommission hat mich Herr Bundesrat Blocher darauf hingewiesen, dass die Mediation im Jugendstrafrecht - gerade wegen ihrer erzieherischen Wirkung - vorgesehen sei. Das ist sehr zu begrüssen. Niemand in diesem Saal wird aber bestreiten, dass auch erwachsene Männer manchmal erzieherischen Nachholbedarf haben, sonst wären sie ja nicht straffällig geworden. Die Mediation wird mithelfen, sie für die Probleme der Geschädigten zu sensibilisieren. Das ist die beste Prävention und eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft des Täters.

    In der Kommission wurde von den Gegnerinnen und Gegnern der Mediation unter anderem geltend gemacht, die Mediation hätte hohe Kosten zur Folge. Dieses Argument ist absolut unbegründet. Der Kanton Zürich, der die Mediation kennt, hat uns nämlich Zahlen geliefert. Die durchschnittlichen Lohnkosten pro Mediationsfall betragen ungefähr 600 Franken. Der Kanton Zürich rechnet mit 40 bis 50 Fällen pro Jahr. Das sind keine hohen Kosten. Wenn wir nämlich diesen Kosten den Nutzen einer Mediation gegenüberstellen, müssen wir über die Kosten gar nicht diskutieren, denn Strafverfahren sind viel teurer. Und vor allem wird jede weitere Straftat eines Delinquenten weit höhere Kosten verursachen.

    Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199
  • Version 1
    01.01.2025 – 23.02.2026
  • Version 2
    23.02.2026 – 31.12.2199

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