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Brenn- und Treibstoffbesteuerung nach Energiegehalt

(23.3783)MotionÜberwiesen an den Bundesrat
Schweiz15.06.2023
Speeches(13)
Sorted by Speech date, Descending
13 Results
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die Steuererleichterung für erneuerbare Treibstoffe ist zurzeit begrenzt und gilt noch bis zum 31.[NB]Dezember 2030. Der Bundesrat hat am 12.[NB]September 2025 im Zuge der Festlegung der Eckwerte für die Vernehmlassungsvorlage zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2030 allerdings beschlossen, die Möglichkeit einer Fortsetzung der Steuererleichterung über 2030 hinaus zu prüfen.

    Die in der Motion aufgeworfene Fragestellung wird im Kontext der laufenden Prüfung einer möglichen Fortsetzung der Steuererleichterung für erneuerbare Treibstoffe nach 2030 behandelt. Sie haben es gehört, der Ständerat hat die Motion in einen Prüfauftrag umgewandelt, es ist also Hans was Heiri, bzw. man wird das ohnehin prüfen, so, wie ich es dargelegt habe.

    Daher beantrage ich Ihnen, Ihrer vorberatenden Kommission und dem ursprünglichen Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion abzulehnen.

  • Redetext
    Jürg Grossen(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Ich spreche für die Minderheit und beantrage Ihnen, die vorliegende Motion in der vom Ständerat abgeänderten Fassung anzunehmen.

    Der Zeitpunkt dieser Debatte ist leider passend. Gerade jetzt sehen wir wieder einmal, wie stark unsere Wirtschaft von [PAGE 462] fossilen Energien abhängig ist. Der Krieg im Iran treibt die Ölpreise nach oben, an den Tankstellen steigen sofort die Benzinpreise. Diese Abhängigkeit von fossilen Energien bedeutet für unser Land immer wieder dasselbe: geopolitische Risiken, Preisschocks und wirtschaftliche Unsicherheit. Darum wollen wir Alternativen entwickeln: erneuerbare Treibstoffe, synthetische Energieträger, Power-to-X usw.

    Genau hier zeigt sich jedoch ein Problem in unserem Steuersystem. Um was geht es konkret? Heute werden flüssige Treibstoffe steuerlich pro Liter belastet. Das funktioniert bei fossilen Treibstoffen einigermassen. Bei erneuerbaren Treibstoffen führt das aber zu einer klaren Benachteiligung. Der Grund ist einfach, viele erneuerbare Treibstoffe haben eine geringere Energiedichte. Ein Beispiel: Methanol enthält etwa halb so viel Energie pro Liter wie Benzin. Das bedeutet, für die gleiche Energiemenge braucht man doppelt so viel Volumen und bezahlt deshalb auch doppelt so viel Steuern. Damit bestrafen wir genau die Technologien, die wir für die Zukunft eigentlich fördern wollten.

    Das ist offensichtlich nicht sinnvoll. Die Motion korrigiert dieses Problem auf eine sehr einfache Weise. Treibstoffe sollen umgerechnet nach ihrem Energiegehalt besteuert werden, nicht nach ihrem Volumen. Dann gilt für alle Energieträger dasselbe Prinzip, egal ob fossil oder erneuerbar.

    Die Kommissionsmehrheit sagt nun, der Bundesrat solle das zuerst prüfen. Der Bundesrat anerkennt jedoch selbst, dass diese Ungleichbehandlung besteht. Es geht also schlicht darum, dass wir diese Verzerrung korrigieren wollen.

    Diese Motion ist sehr einfach. Wer behauptet, diese Motion sei nicht umsetzbar oder, wie vorhin der Kommissionssprecher, sie sei bürokratisch, weil der Zoll den Energiegehalt nicht bestimmen könne, unterliegt einem Verständnisproblem. Für die Zollbeamten ändert sich mit dieser Motion nämlich gar nichts. Die Besteuerung kann weiterhin auf der Basis von Volumen oder Gewicht erfolgen. Lediglich die Sätze in der Zolltabelle müssen an die Verhältnisse angepasst werden. Es geht hier nur um eine einmalige Umrechnung und Korrektur in der Zolltabelle im Anhang 1 des Mineralölsteuergesetzes.

    Wenn Sie die Motion gemäss Antrag der Mehrheit ablehnen, bleiben fossile Treibstoffe steuerlich bevorzugt und erneuerbare Alternativen strukturell benachteiligt. Oder anders gesagt: Wir reden ständig von Innovation und bauen gleichzeitig steuerliche Stolpersteine für genau diese Innovation ein. Dazu kommt, dass die heutigen Steuererleichterungen für erneuerbare Treibstoffe im Jahr 2030 auslaufen und nur für nachweislich grünes Methanol gelten.

    Die mit der Motion geforderte Anpassung des Steuersatzes ist grundsätzlicher Natur und soll unabhängig von einer erneuerbaren oder vorläufig noch fossilen Quelle sein. Gerade Unternehmen, die in Power-to-X investieren wollen, brauchen Planungssicherheit, sei es für den Aufbau von Produktionsanlagen, sei es für den Aufbau einer Methanolwirtschaft. Wenn wir nichts ändern, haben wir ein Huhn-Ei-Problem: keine Nachfrage nach Methanol, weil steuerlich unattraktiv, und keine Produktion von grünem Methanol wegen fehlender Nachfrage. Diese Motion ist kein grosses energiepolitisches Programm, sie ist schlicht eine kleine logische Korrektur im Steuersystem. Die Importmengen von Methanol sind noch sehr gering. Mit der Umstellung geht also auch kaum Steuersubstrat verloren.

    Darum bitte ich Sie im Namen der Minderheit: Folgen Sie dem Ständerat und sagen Sie Ja zur Motion in der abgeänderten Fassung.

  • Redetext
    Schweiz

    Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat am 3.[NB]November 2025 diese Motion diskutiert, und sie beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit Grossen Jürg, Sie werden sie anschliessend hören, beantragt, die Motion anzunehmen.

    Ja, was will die Motion erreichen? Die Motion will eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage für die Berechnung von flüssigen Brenn- und Treibstoffen, sodass diese nicht mehr aufgrund ihres Volumens respektive Gewichts, sondern nach dem Energiegehalt besteuert werden.

    Ihre Kommission, ich habe es bereits gesagt, beantragt, dass diese Motion abzulehnen ist. Die Kommission verlangt, dass sie auch in der abgeänderten Form gemäss Beschluss des Ständerates abzulehnen ist. Die Problematik der steuerlichen Ungleichbehandlung gewisser Brenn- und Treibstoffe aufgrund unterschiedlicher Energiedichte ist zwar bekannt, aber - und das ist entscheidend - der Bundesrat ist bereits daran, diese Regelung zu überprüfen.

    Die Mehrheit Ihrer Kommission hat dann auch im Rahmen der Beratungen klar gemahnt, hier bei dieser Frage und bei der allfälligen Anpassung der heute bewährten Bemessungsgrundlage ein wenig Zurückhaltung zu üben. Für die Mehrheit Ihrer Kommission ist klar, dass dieser Wechsel einen hohen administrativen Aufwand für die Wirtschaft, aber auch für die Verwaltung verursacht, ohne schlussendlich einen effektiven Mehrwert zu bringen.

    Ihre Kommission hat intensiv diskutiert, was diese Motion schlussendlich für Auswirkungen hätte, auch in der durch den Ständerat abgeänderten Form. Eine Minderheit Ihrer Kommission - Kollege Grossen wird gleich darauf eingehen - hält fest, dass die Forderung nach einer Gleichbehandlung aller Energieträger grundsätzlich zu unterstützen sei und dass man mit der Unterstützung dieser Motion den politischen Willen bekräftige, die erneuerbaren Energien zu fördern. Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht das anders. Die Förderung erneuerbarer Energien ist auch für sie ein wichtiges und zentrales Anliegen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist jedoch klar der Ansicht, dass diese Motion und ihre Formulierung keinen Mehrwert schaffen. Wie gesagt, dies verursacht einen hohen bürokratischen Aufwand, insbesondere für die Wirtschaft, aber letztlich auch für die Verwaltung.

    Interessant für Ihre Kommission war, dass die Verwaltung zwischenzeitlich einen Schwenker vollzogen und die Motion plötzlich als positiv beurteilt hat, nachdem sie dies ursprünglich anders eingeschätzt hatte. Das hat jedoch in Ihrer Kommission nicht zu einem Meinungsumschwung geführt. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die bereits eingeleiteten Arbeiten ausreichen und es keinen Sinn ergibt, eine Doppelspurigkeit zu schaffen, indem wir zusätzlich diese Motion auf den Weg schicken.

    Wie gesagt, Ihre Kommission hat diese Motion mit 16 zu 8 Stimmen zur Ablehnung beantragt. Ich danke Ihnen, wenn Sie Ihrer Kommission folgen.

  • Redetext
    Michaël Buffat(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    La Commission de l'économie des redevances du Conseil national a examiné la motion lors de sa séance du 3 novembre 2025. Déposée par Mme Schaffner, celle-ci vise à ne plus taxer les combustibles et carburants selon leur volume ou leur poids, mais en fonction de leur teneur énergétique, et à ce que cette approche soit également étudiée pour les sources d'énergies gazeuses et solides. Le Conseil national a accepté cette motion le 13 mars 2024, par 96 voix contre 91 et 3 abstentions. Depuis lors, le Conseil des États s'est prononcé en faveur d'une modification du texte. Au lieu d'imposer une adaptation immédiate de la loi, la motion a été transformée en mandat d'examen confié au Conseil fédéral.

    Lors des travaux de la commission, l'administration fédérale a rappelé que les carburants renouvelables, en particulier le méthanol, bénéficient déjà d'une exonération fiscale complète jusqu'en 2030. Par conséquent, il n'existe pas de désavantage fiscal pour ces énergies. Toute éventuelle réforme devrait être examinée dans le cadre de la stratégie nationale pour l'hydrogène et des futures décisions concernant la fiscalité après 2030.

    La commission a estimé que la motion devait être rejetée, même dans sa version modifiée. Elle a souligné que le système actuel fonctionne de manière fiable depuis plus de deux décennies, que les changements de méthode de taxation introduiraient une lourde charge administrative et qu'il n'était pas opportun de charger le Conseil fédéral d'un examen qu'il mène déjà de toute manière. Elle a également rappelé que la transformation d'une motion en simple mandat d'examen pose un problème de cohérence avec les règles parlementaires. Une minorité de la commission a relevé que la question de la fiscalité des énergies dans le monde post-fossile devra de toute façon être réglée et qu'une réflexion anticipée est légitime. Pour la minorité, la transformation en mandat d'examen permettrait précisément de laisser au Conseil fédéral la liberté d'analyser les différentes options sans imposer prématurément un modèle unique. Elle considère aussi qu'il est nécessaire de garantir à long terme un traitement fiscal équitable entre les différentes sources d'énergie.

    Au terme de ces travaux, la commission vous propose de rejeter la motion, y compris dans sa version modifiée, par 16 voix contre 8 et 0 abstention.

  • Redetext
    Pierre-André Page(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Karin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die Problematik einer potenziellen steuerlichen Ungleichbehandlung von gewissen Brenn- und Treibstoffen aufgrund unterschiedlicher Energiedichten ist bekannt. Eine haushaltsneutrale Anpassung bedarf einer vertieften Prüfung. Wir haben gesagt, wir seien bereit, diese Prüfung im Kontext der Aufhebung der Steuererleichterung zu machen, wenn Sie diese Motion annehmen. Ob Sie jetzt dem Originaltext oder dem abgeänderten Text gemäss dem Antrag der Minderheit Ettlin Erich zustimmen, ändert wohl nicht so viel. Der Bundesrat hat ohnehin den Auftrag, das Ganze zu überarbeiten. Er sieht im Moment aber keinen Bedarf, eine Änderung der Besteuerung von Brenn- und Treibstoffen vorzunehmen.

  • Redetext
    Erich Ettlin(Die Mitte)
    Schweiz

    Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Das Anliegen ist auch von der Minderheit nicht bestritten. Es stellt sich nur die Frage des Weges. Ich kann mich da kurzhalten, weil der Bundesrat schon ausgeführt hat, wieso man die Motion ablehnen soll, auch, denke ich, in der angepassten Version.

    Es werden heute bewährte Bemessungsgrundlagen angewendet, und für biogene Treibstoffe wird zudem eine Steuererleichterung gewährt; die Kommissionssprecherin hat es gesagt. Diese wird basierend auf dem Vorschlag des Bundesrates zur Revision des CO2-Gesetzes bis 2030 weitergeführt. Eine Änderung der Bemessungsgrundlage nach Energiewerten führt zu grossem Aufwand bei Wirtschaft und Verwaltung. Es kommt dazu, dass im Rahmen der nationalen Wasserstoffstrategie unter anderem Massnahmen zur Förderung der Entwicklung und Sicherstellung der Versorgung der Schweiz mit Wasserstoff geprüft werden. Also da wird schon quasi ein Prüfauftrag umgesetzt. Auch Derivate des Wasserstoffs, zum Beispiel Methanol, werden mit einbezogen. Deshalb ist die Motion unnötig; es wird schon gehandelt.

    Auch das hat die Mehrheitssprecherin gesagt: Dem Bundesrat und der Minderheit geht die Motion zu weit. Sie lässt dem Bundesrat auch in der abgeänderten Version keinen Gestaltungsspielraum, denn der Motionstext erlaubt einzig die Besteuerung nach dem Energiegehalt.

    Deshalb bittet Sie die Minderheit, die Motion auch in der abgeänderten Form abzulehnen.

  • Redetext
    Tiana Angelina Moser(Grünliberale Partei)
    Schweiz

    Die Motion strebt gleich lange Spiesse bei der Besteuerung von erneuerbaren und fossilen Treibstoffen an. Heute erfolgt die Besteuerung der Energieträger nach Volumen. Methanol und andere Treib- und Brennstoffe, die aus erneuerbaren Quellen hergestellt werden können, weisen typischerweise eine niedrigere Energiedichte als fossile Treib- und Brennstoffe wie Benzin oder Heizöl auf. Im Fall von Methanol ist die Energiedichte rund halb so gross. Das heisst, die Besteuerung des daraus erzielbaren Nutzens ist doppelt so hoch wie bei der Besteuerung der fossilen Alternativen.

    Das ist offensichtlich eine grosse Ungleichbehandlung. Allerdings greifen im Moment noch Steuererleichterungen bis 2030, aber nur für erneuerbare Energieträger, die in Pilot- und Demonstrationsanlagen hergestellt werden. Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, dass das Methanol erneuerbar respektive in einer Übergangsphase hergestellt wurde, in der noch nicht genügend erneuerbares Methanol zur Verfügung stand, muss das Methanol normal besteuert werden.

    Gerade mit Blick auf die Energiewende ist es schlicht nicht sinnvoll, erneuerbare Energieträger stärker als fossile Energieträger zu besteuern. Methanol ist ein flüssiger Energieträger, der relativ einfach synthetisch hergestellt werden kann, einfach transportier- und lagerbar sowie vielseitig einsetzbar ist. Das macht Methanol potenziell zu einem Schlüsselelement von Power-to-X-Technologien und somit der Energiewende. Mit dem Wechsel vom Volumen zur Energiedichte als Bemessungsgrundlage könnte dieses Problem der Besteuerung angegangen werden.

    Der Nationalrat hat die Motion bereits behandelt, und zwar am 13.[NB]März 2024, und hat sie mit 96 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

    Ihre Kommission hat die Motion am 22.[NB]Mai diskutiert und mit 7 zu 5 Stimmen einem Antrag zugestimmt, der die Motion in einen Prüfauftrag umwandelt. Damit trägt sie dem Umstand Rechnung, dass der Bundesrat zwar die Problematik der ungleichen Besteuerung anerkannt hat und seinerseits die Relevanz und den Umfang der Ungleichbehandlung vertieft prüfen müsste, er aber der Motion ablehnend gegenübersteht, weil sie ihm angesichts der geplanten Massnahmen zu eng gefasst ist.

    Die Mehrheit der Kommission hat die abgeänderte Motion mit 7 zu 5 Stimmen angenommen, dies mit der Überzeugung, dass es gerade angesichts der auslaufenden Steuerbefreiung wichtig ist, einen klaren Willen zur Förderung der erneuerbaren Energieträger zum Ausdruck zu bringen. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion auch in abgeänderter Form ab. Sie möchte die breiter gefassten Arbeiten des Bundesrates nicht vorwegnehmen. Auch teilt sie die Einschätzung des Bundesrates, dass die Motion eng gefasst sei. Ich gehe davon aus, dass die Minderheit ihre Haltung aber noch selbst darlegen wird.

    Im Namen der Mehrheit der Kommission möchte ich Sie bitten, die abgeänderte Motion anzunehmen.

  • Redetext
    Andrea Caroni(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz
  • Abstimmung
    Speech
    Schweiz
  • Redetext
    Eric Nussbaumer(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

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