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Personenbeförderungsgesetz. Änderung

(21.039)Geschäft des BundesratesErledigt
Schweiz07.05.2021
Speeches(175)
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175 Results
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    Hans Wicki(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Gut Ding will bekanntlich Weile haben, und so haben es auch wir hier geschafft, die Revision des Personenbeförderungsgesetzes abzuschliessen. Die Vorlage ist von der Einigungskonferenz einstimmig und vom Nationalrat mit 148 zu 28 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen und jetzt als Steilvorlage in unseren Rat gebracht worden. Die Beschlüsse zu den drei Differenzen, die wir am 12. Dezember im Rat gefasst haben, wurden alle von der Einigungskonferenz übernommen. Die Schlussversion des Personenbeförderungsgesetzes sieht also genau so aus, wie es die Mehrheit unseres Rates entschieden hat.

    Neu dürfen also Leistungen in Unternehmensgruppen zu Marktpreisen verrechnet werden, und das Unternehmen kann über 50 Prozent eines allfälligen Gewinns selbst bestimmen. So erhöhen wir einerseits den unternehmerischen Handlungsspielraum, aber auch die Chancen, dass wir weiterhin einen funktionierenden Wettbewerb im öffentlichen Verkehr haben.

    Ich bitte Sie, der vorliegenden Version zuzustimmen und das Geschäft so abzuschliessen.

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    Schweiz
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    Martin Candinas(Die Mitte)
    Schweiz
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    Kurt Fluri(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen diese Lösung einstimmig. Ich möchte meine Interessenbindung nicht wiederholen und verweise Sie auf mein Votum von letzter Woche.

    Generell haben wir bei dieser Gesetzesrevision bereits entschieden, dass der regionale Personenverkehr, der einen grossen Teil der täglich 2,5 Millionen Passagiere des öffentlichen Verkehrs transportiert, mehr Transparenz verdient, dass die Prozesse und die Instrumente bei der Bestellung des regionalen Personenverkehrs vereinheitlicht werden und dass die Bestimmungen und die Kontrolle der Subventionsregeln und der Subventionspraxis präzisiert werden. Es gab zwischen den beiden Kammern eine Differenz, aber auch eine Differenz zum Bundesrat, der die Gewinnerzielung lieber nicht gehabt hätte. Aber Ständerat und Nationalrat haben sich jetzt so darauf geeinigt; Sie sehen das bei Artikel 35a Absatz 1bis. Der Ständerat wollte zuerst die Gewinnerzielung an die Eigentumsverhältnisse des regionalen Personenverkehrs knüpfen; das haben wir abgelehnt. Seine Begründung für die Gewinnerzielungsmöglichkeit hat er dann insofern geändert, als dies neu davon abhängig ist, ob Leistungen ausserhalb der konzessionierten Personenbeförderung überwiegend zu Marktpreisen erzielt werden. Dem haben wir dann zugestimmt.

    Schliesslich geht es in Artikel 36 um die Verteilung des erzielten Gewinns. Hier wollte der Bundesrat zunächst zwei Drittel des Gewinns in eine Spezialreserve einfliessen lassen, der Ständerat zuerst bloss einen Drittel. Jetzt haben wir uns auf die Hälfte des Gewinns geeinigt, die in die Spezialreserve einfliessen muss und die nur zur Deckung von Verlusten der von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angebote verwendet werden darf. Das ist der Regionalverkehr.

    Die andere Hälfte des erzielten Gewinns wird bei Absatz 2 geregelt. Hier haben wir uns auf die ausführlichere Formulierung des Ständerates geeinigt. Der Bundesrat und die Kantone hätten auch hier eine restriktivere Fassung gewünscht. Wir sind aber der Auffassung, dass damit dem Missbrauch von Subventionen, wie wir ihn in der Vergangenheit erlebt haben, genügend vorgebeugt werden kann. Zudem gibt es ja die Praxis des Bundesamts für Verkehr, von den konzessionierten Transportunternehmungen zusätzlich noch die sogenannte Spezialprüfung Subventionen zu verlangen. Wir sind der Auffassung, dass die Kontrolle damit genügend gewährleistet ist.

    Somit kommt die Einigungskonferenz einstimmig zum Ihnen vorliegenden Antrag, und wir bitten Sie, sich diesem anzuschliessen.

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    Schweiz

    Nous nous sommes réunis ce matin en conférence de conciliation pour mettre un terme à cette révision de la loi sur le transport de voyageurs, qui nous occupe depuis plus d'un an.

    Permettez-moi en préambule de vous rappeler quelles ont été nos décisions le 8 décembre dernier. Jeudi passé, nous avons décidé à une majorité claire, par 128 voix contre 55 et par 126 voix contre 54, de maintenir nos décisions du 30 novembre et du 2 juin sur l'article 35a, qui concerne l'imputabilité des coûts et des recettes et la réalisation de bénéfices et de réserves, et sur l'article 36 consacré à la présentation des résultats et à la constitution des réserves.

    Ce matin, en conférence de conciliation, les majorités ont changé. Par 14 voix contre 10, puis par 15 voix contre 9, les membres délégués par les Commissions des transports et des télécommunications ont opté pour la position du Conseil des Etats, favorisant ainsi davantage les intérêts des entreprises de transport que ceux des autorités politiques, puisque tant le Conseil fédéral que la conférence des directeurs cantonaux compétente soutenaient les formulations de notre conseil.

    Ainsi donc, ce matin, en conférence de conciliation, nous avons décidé, à l'article 35a alinéa 1, de nous rallier à la position du Conseil des Etats et d'ajouter un alinéa 1bis qui prévoit des dérogations sur la détermination des coûts. Dans certains cas, les prestations à des tiers peuvent être calculées au prix du marché également pour des prestations relevant de la concession, donc des prestations subventionnées, et ainsi engendrer des bénéfices, le cas échéant. L'administration a affirmé être prête à mettre en oeuvre cette solution mais aurait préféré que l'on s'en tienne à la position de notre conseil, sans l'alinéa 1bis, considérant qu'un des objectifs majeurs de cette révision était de supprimer justement toute ambiguïté quant à la réalisation des bénéfices des prestations commandées.

    A l'article 36 alinéa 1, nous nous sommes également ralliés à la position du Conseil des Etats, qui prévoit que la moitié des bénéfices issus des offres de prestations commandées par la Confédération et les cantons doit être affectée à la réserve spéciale qui permet d'éventuellement couvrir de futurs déficits. Initialement, notre chambre était favorable à deux tiers.

    A l'alinéa 2, nous avons en revanche unanimement adopté la position du Conseil des Etats, qui propose une reformulation plus claire de notre précédente version et qui permet aux cantons d'exiger que la moitié des bénéfices générés par le trafic local dont ils sont commanditaires soit affectée à la réserve. Comme nous nous sommes mis d'accord en conférence de conciliation, il n'y a à ma connaissance pas eu de vote.

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    Martin Candinas(Die Mitte)
    Schweiz
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    Simonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Die Formulierung, die Ihnen Ihre Kommission in Absatz 2 vorschlägt, behält die Schaffung der Möglichkeit einer Reserve analog zu Absatz 1 vor, jedoch eben für Angebote, an deren Bestellung sich der Bund nicht beteiligt. Das wird hier explizit festgehalten und entspricht inhaltlich der Forderung des Bundesrates. Die Formulierung Ihrer Kommission ist aber noch besser als diejenige des Bundesrates, weshalb wir sie gerne unterstützen. Wir gehen auch davon aus, dass der Nationalrat sich Ihnen ebenfalls anschliessen kann.

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    Hans Wicki(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Nein. In einem Zusammenhang damit steht schlussendlich auch die dritte und letzte Differenz, jene in Absatz 2. Hier geht es um die Frage, was mit dem Teil des Gewinns aus der konzessionierten Personenbeförderung zu machen ist, der aus Angeboten entstand, die nur von den Kantonen bestellt wurden. Der Nationalrat sieht in seiner Fassung vor, dass die bestellenden Kantone dafür ebenfalls die Bildung einer Reserve[NB]verlangen[NB]können,[NB]in welche dieser Teil des Gewinns fliessen muss.

    Der Grundgedanke ist für uns nachvollziehbar. Allerdings ist die Fassung des Nationalrates sprachlich nicht ideal, denn mit dieser ist nicht klar, dass es nur die Gewinne der vom Bund nicht mitbestellten Angebote betrifft. Die Version des Nationalrates würde Absatz 1 faktisch sogar aushebeln. Deshalb wurde in unserer Kommission ein Antrag eingebracht, der den eigentlichen Sinn klarstellt. Damit wird die Differenz zum Nationalrat beseitigt, das hoffen wir zumindest. Analog zu Absatz 1 wird hier ebenfalls vorgesehen, dass von den Kantonen maximal die Hälfte des Gewinns als Einlage gefordert werden kann. Gleichzeitig kommen wir auch dem Wunsch der Kantone nach, die Möglichkeit zur Bildung einer solchen Reserve für ihren Teil vorzusehen.

    Der betreffende Antrag fand in unserer Kommission einhellige und einstimmige Zustimmung. Ich empfehle Ihnen deshalb, diesem Antrag ebenfalls zuzustimmen.

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    Simonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich nehme das Resultat aus Ihrer Kommission zur Kenntnis. Ich mache Sie einfach darauf aufmerksam, dass die KÖV sich gegenteilig ausgesprochen hat, also gegen eine 50/50-Prozent-Regelung. Aber ich denke, Sie werden diese Frage dann in der Einigungskonferenz auch noch einmal mit dem Nationalrat diskutieren können.

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    Hans Wicki(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die zweite Differenz, jene in Artikel 36 Absatz 1, betrifft die Frage, was mit dem Gewinn aus denjenigen Angeboten geschieht, die von Bund und Kanton gemeinsam bestellt und nicht nach Artikel 32 ausgeschrieben wurden. Bundesrat und Nationalrat möchten, dass zwei Drittel des Gewinnes in eine Spezialreserve gehen. Im Ständerat hatten wir zunächst nur einen Drittel vorgesehen. Im Sinne eines Entgegenkommens haben wir die Einlage in die Spezialreserve bei der letzten Beratung auf die Hälfte erhöht. Immerhin soll die andere Hälfte den Unternehmen zur Verfügung stehen, damit sie etwa Innovationen oder Entwicklungen im Angebot machen können.

    Bei diesem Absatz empfiehlt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, an Ihrem Beschluss festzuhalten.

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