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KF
lic. iur., Fürsprecher & Notar

Kurt Fluri

Former member
FDP.Die Liberalen
SchweizSolothurn

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP-Liberale
Parliament
Schweiz
Electoral district
Solothurn
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
19. August 1955
References & source
Wikidata
Q121470
Source body
CHE
Source updated
26.06.2026
Record updated
27.06.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(20330)
  1. Ja
    Schweiz
    Result: 150 Yes · 4 No · 2 Abst. · 44 Absent
  2. Ja
    Schweiz
    Result: 104 Yes · 57 No · 3 Abst. · 36 Absent
  3. Ja
    Schweiz
    Güterverkehrsvorlage (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008
    Result: 115 Yes · 76 No · 1 Abst. · 8 Absent
  4. Ja
    Schweiz
    Gesamtschau FinöV (ZEB) (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008
    Result: 175 Yes · 5 No · 6 Abst. · 14 Absent
  5. Ja
    Schweiz
    Result: 114 Yes · 45 No · 25 Abst. · 16 Absent
Interests

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Speeches(951)
  1. Redetext
    Schweiz

    Vorweg bitte ich Sie um Kenntnisnahme, dass ich es nicht mehr nötig habe, wahlpolitische Kapriolen zu schlagen. (Heiterkeit) Zu meiner Frage: Sie haben in der Begründung unserer Motion gelesen, dass es sinnvoll sei, die Frage abzuklären, ich zitiere, "ob Zentralbankgelder eines Staates, der einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führt, noch in vollem Umfang von der Staatenimmunität geschützt sind, oder ob es hier Einschränkungen gibt". Sind Sie sich darüber im Klaren, dass wir diese Frage, im Gegensatz zu Ihnen, als noch nicht beantwortet auffassen und es deshalb als sinnvoll erachten, sie abzuklären?

  2. Redetext
    Schweiz

    Ich danke Ihnen, dass Sie mir ein gewisses staatspolitisches Verständnis konzedieren, und aufgrund dieses vielleicht auch minimalen staatspolitischen Gewissens möchte ich keine Stellung nehmen zu Sachverhalten, die ich nicht abgeklärt habe. (Teilweise Heiterkeit)

  3. Redetext
    Schweiz

    Auch ich halte mich kurz und verzichte auf die Wiederholung der Motive, die zu diesen Vorstössen geführt haben. Immerhin so viel: Was wir nicht wollen, ist das, was auch schon verlangt worden ist, nämlich eine Konfiskation privater Vermögen der berühmt-berüchtigten Oligarchen ohne rechtliche Grundlage. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Justiz ist offenbar, so lesen wir in der Stellungnahme des Bundesrates, am 15. Februar [PAGE 2078] dieses Jahres zum Schluss gekommen, dass es rechtsstaatlich nicht haltbar wäre, private Vermögen, soweit sie rechtmässig erworben worden sind, von irgendjemandem, und wenn es auch diese berüchtigten Oligarchen wären, einzuziehen. Das wäre eine rechtsstaatlich unhaltbare Enteignung; das wollen wir nicht.

    Was wir im Gegensatz wollen, ist bereits mehrfach gesagt worden. Wir wollen eine völkerrechtlich einwandfrei begründete Möglichkeit, russische Staatsvermögen oder Vermögen staatsnaher Betriebe zur Behebung der Schäden in der Ukraine einzusetzen.

    Wenn Herr Portmann befürchtet, die Schweiz wolle hier eine Vorreiterrolle spielen, dann kann ich ihm bloss sagen: ja, aber nur als Initiantin einer derartigen rechtsstaatlich einwandfreien Lösung. Ich glaube nicht, dass Sie etwas dagegen haben können. Die Schweiz macht keinen Alleingang, das wollen wir nicht, aber sie könnte unter Umständen, wenn es nicht andere Länder bereits machen, die Initiative zu einem solchen international koordinierten Vorgehen ergreifen.

    Gegenüber Herrn Büchel möchte ich auch sagen: Wie Sie mich kennen, würde ich nie eine Lösung unterstützen, die sich einfach nach der Höhe der beschlagnahmten Vermögen richtet. Für mich ist vielmehr einzig und allein das Kriterium der völkerrechtlich einwandfreien Basis sinnvoll und vertretbar, die dazu führen könnte, derartige Gelder für die Behebung der Schäden in der Ukraine einzusetzen. Nichts anderes wollen wir.

  4. Redetext
    Schweiz

    Sehr geehrte Frau Porchet, es ist unsererseits, seitens der Kommissionsmehrheit, eine sehr grosse Ehre, Ihre parlamentarische Initiative bekämpfen zu dürfen. (Teilweise Heiterkeit) Sie verlangen mit Ihrer Initiative, das Bundesgesetz über die politischen Rechte dahin gehend zu ändern, dass es alle Ansätze verbietet, die darauf abzielten, Einnahmen aus der Sammlung oder Abgabe von Unterschriften zu generieren, die für das Zustandekommen einer Volksinitiative oder eines Volksreferendums erforderlich sind. Nicht betroffen wären nach Ihrer Initiative "Sammlungen, die von Personen organisiert oder durchgeführt werden, die bei Organisationen angestellt sind, welche zu einem Initiativ- oder Referendumskomitee gehören", so lautet der Initiativtext. Die Begründung haben wir gehört.

    Selbstverständlich ist es so, dass seit den letzten Jahren das bezahlte Sammeln von Unterschriften verbreitet ist. Sie schreiben, es habe sich enorm verbreitet; das können wir nicht beurteilen. Es gebe einen Unterschriftenmarkt, in dem gewinnorientierte Unternehmen Menschen beschäftigten, die oft in prekären Verhältnissen leben und die mit der Sammlung von Unterschriften einen Erwerb erzielen könnten. Daraus entstehe natürlich der Druck, möglichst viele Unterschriften zu generieren und so den Umsatz und damit das eigene Einkommen zu steigern. Sie erwähnen im Text mindestens zwei Kampagnen der letzten Zeit, welche zumindest in der Westschweiz wegen Missbrauchs der Unterschriftensammlungen thematisiert wurden. Sie schlagen vor, dass das Bezahlen von Personen für Unterschriftensammlungen mit einer Busse belegt werden kann und dass zum Beispiel auch die Annullierung von bezahlten Unterschriftensammlungen die Folge sein kann, wie das offenbar, wie wir von der Minderheitssprecherin gehört haben, im Kanton Genf praktiziert wird.

    Die Kommissionsmehrheit ist dennoch der Auffassung, dass dieser Initiative keine Folge zu geben sei. Sie ist der Auffassung, dass das bestehende Recht im Strafgesetzbuch, Artikel 281, "Wahlbestechung", und Artikel 282, "Wahlfälschung", ausreicht, um die schlimmsten Auswüchse zu verhindern.

    Wir haben nie gesagt, Frau Minderheitssprecherin, es genüge, um alle Missbräuche zu bekämpfen. Aber um alle Missbräuche zu bekämpfen, müsste wahrscheinlich ein enorm dichtes Regelwerk geschaffen werden. Es geht darum, die schlimmsten Missbräuche zu verhindern, und nach Auffassung der Kommissionsmehrheit genügen hierzu die beiden erwähnten Strafgesetzbestimmungen. Wir setzen auch auf die Mündigkeit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Wir dürfen von ihnen erwarten, dass sie in der Lage sind, sich bewusst zu sein, wofür sie eine Unterschrift leisten oder wofür sie eine Unterschrift zu leisten nicht bereit sind. Von dieser Mündigkeit müssen wir ausgehen, weil diese Mündigkeit schliesslich spätestens an der Urne wieder verlangt wird.

    Den Eindruck der Initiantin, die Bürger würden zunehmend durch Unterschriftensammlungen belästigt, teilt die Mehrheit Ihrer Kommission nicht. Zudem gibt es auch andere Möglichkeiten des Unterschriftensammelns. Erwähnt seien hier der Massenversand per Post, der zwar grosse finanzielle, aber geringe personelle Ressourcen verlangt. Wird der Initiative zugestimmt, könnte auch das ein Parallelfall sein, der als Missbrauch qualifiziert werden könnte. Die Kommission sieht es in ihrer Mehrheit nicht so.

    Dazu kommt, dass die Mehrheit der Auffassung ist, dass das Verbot schwer durchzusetzen wäre. Es müsste zwischen verbotener, bezahlter Stimmensammlung und erlaubter Stimmensammlung gemäss Text der Initiative unterschieden werden.

    Zum Schluss noch eine Aktualität: Wir haben es ja mit der Motion Reynard 20.3015, "Bezahltes Unterschriftensammeln verbieten", übernommen von Herrn Hurni, am 21. September 2021 abgelehnt, eine derartige Gesetzesänderung vorzunehmen, wie es jetzt die parlamentarische Initiative verlangt, und zwar mit 123 zu 61 Stimmen, also im Verhältnis von zwei zu eins. Deswegen hat der Bundesrat am 23. August 2023, gestützt auf das Bundesgesetz über die politischen Rechte, eine kantonale Neuenburger Gesetzesänderung abgelehnt, die ein solches Verbot eingeführt hätte. Der Bundesrat hat argumentiert, das Parlament habe mit der Ablehnung der Motion Reynard seinen Willen bekundet, auf Bundesebene sei keine solche Gesetzesänderung vorzunehmen, weswegen ein solches kantonales Verbot untersagt sei,[NB]soweit[NB]es[NB]eidgenössische Volksinitiativen und Referenden betreffe.

    Das heisst nicht, dass der Kanton Neuenburg oder ein anderer Kanton ein solches Verbot bei kantonalen Abstimmungen und Unterschriftensammlungen nicht anwenden könnte - nicht aber auf Bundesebene. Deswegen bleibt wohl der Kanton Genf, wenn der Initiative heute auch keine Folge gegeben wird, der einzige Kanton mit einer solchen, schweizweit singulären Lösung.

    Die Kommission bittet Sie mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.

  5. Redetext
    Schweiz

    Herr Bundesrat, Sie sprechen von den sechzehn Projekten des sogenannten runden Tisches, also fünfzehn plus eins. Ihnen ist aber bewusst, dass diese Projekte zum Teil in einem völlig unterschiedlichen [PAGE 1938] Planungsstadium stecken? Während beispielsweise Trift und Grimsel technisch ausführungsreif sind, befindet sich das grösste Projekt, Gorner, erst im Stadium des Vorprojektes. Ist Ihnen das klar?

Contributions(1120)
Memberships(6)
  • Spezial
    Schweiz
    • Mitglied07.09.2020 – 03.12.2023
  • Ständig
    Schweiz
    • Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
    • Präsident/in27.11.2017 – 01.12.2019
    • Vizepräsident/in10.12.2015 – 26.11.2017
    • Mitglied30.11.2015 – 09.12.2015
    • Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
    • Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
    • Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
  • Ständig
    Schweiz
    • Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
    • Mitglied30.11.2015 – 01.12.2019
    • Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
  • Rat
    Schweiz
    • Parlament (Legislativrat)02.12.2019 – 03.12.2023
    • Parlament (Legislativrat)30.11.2015 – 01.12.2019
    • Parlament (Legislativrat)05.12.2011 – 29.11.2015
    • Parlament (Legislativrat)03.12.2007 – 04.12.2011
    • Parlament (Legislativrat)01.12.2003 – 02.12.2007
  • Ständig
    Schweiz
    • Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
    • Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007

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    01.01.2025 – 31.12.2199

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