Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus
(09.528)- Type
- Parlamentarische Initiative
- State
- Erledigt
- Parliament
- Schweiz
- Number
- 09.528
- Start
- 11.12.2009
- Official record
- Official profile
- External ID
- 20090528
- CHE13.12.2013
- CHE18.12.2015
- CHE15.12.2017
- CHE26.09.2019
- CHE26.09.2019
- CHE01.12.2022
- CHE13.09.2023
- CHE06.12.2023
- CHE14.12.2023
- CHE18.12.2023
- CHE22.12.2023
- CHE22.12.2023
- Result: 121 Yes · 73 No · 1 Abst. · 5 Absent
- Result: 121 Yes · 73 No · 1 Abst. · 5 Absent
- Ruth HumbelDie Mitte
- Marianne KleinerFDP.Die Liberalen
- Ida Glanzmann-HunkelerDie Mitte
- Ignazio CassisFDP.Die Liberalen
- Doris FialaFDP.Die Liberalen
- Annahme in der SchlussabstimmungNationalrat
- Erledigt
- Geplant für die Schlussabstimmung
- ZustimmungStänderat
- In Kommission des Ständerats
- Titel des GeschäftesFinanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus
- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) soll ein monistisches Finanzierungssystem eingeführt werden. Damit die Kantone die Kontrolle über die öffentlichen Mittel behalten können, hat ein Modell insbesondere folgende Eckwerte zu berücksichtigen:
1. Die Gelder der öffentlichen Hand sind für Aus- und Weiterbildung der Medizinalpersonen, für den Risikoausgleich, für Public Health und gemeinwirtschaftliche Leistungen sowie für die Prämienverbilligung einzusetzen.
2. Der Anteil der öffentlichen Hand an der Finanzierung der grundversicherten Leistungen ist sicherzustellen und dem Kostenwachstum im Gesundheitswesen anzupassen.
3. Alle stationären und ambulanten Leistungen gemäss KVG werden von den Krankenversicherern finanziert.
- Begründung
Mit dem Forschungsbericht "Monistische Spitalfinanzierung" wurden 2004 die Grundlagen für die 3. KVG-Revision geschaffen. Nachdem der Nationalrat in der Wintersession 2003 die 2. KVG-Revision abgelehnt hatte, wurden die Arbeiten an der 3. KVG-Revision abgebrochen. Es ist indes unbestritten, dass grundlegende Fehlanreize in unserem System auf die unterschiedliche Finanzierung des ambulanten und stationären Bereiches zurückzuführen sind. Dieser Fehlanreiz im KVG muss in einer nächsten KVG-Reform beseitigt werden. Nur so kann auch der stationäre Bereich in Managed Care eingeschlossen werden, was ein wesentlicher Faktor für ein erfolgreiches Managed-Care-System ist. Damit die Kantone den Einfluss und die Kontrolle über die öffentlichen Gelder behalten, kann ein Monismusmodell so ausgestaltet werden, dass die Kantone ihre Mittel gezielt und kontrolliert einsetzen, z. B. für die Weiterbildung der Medizinalpersonen, für den Risikoausgleich, für die Prämienverbilligung sowie für Public Health und gemeinwirtschaftliche Leistungen. Der Risikoausgleich könnte mit Steuermitteln statt mit einer Prämienumverteilung unter den Versicherern finanziert werden. Gestützt auf einen Morbiditätsindikator und qualitätsbasierte Behandlungsprogramme können die Kantone mit den Versicherern bzw. Netzwerken Leistungsverträge abschliessen und Beiträge ausrichten für die integrierte Versorgung chronischkranker, polymorbider Menschen. Die Krankenversicherer ihrerseits wären dann frei in der Prämienfestsetzung.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0