Lotterie- und Glücksspielgewinne am steuerrechtlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Gewinnes versteuern
(23.3701)- Abstimmung
- RedetextKarin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Beim Anliegen des Motionärs geht es um die Frage, welcher Kanton bei einem Wohnsitzwechsel berechtigt ist, einen Lotterie- oder Glücksspielgewinn zu besteuern. Es waren im Jahr 2022 übrigens 25 Personen, die Lottomillionäre geworden sind. Grundsätzlich gilt bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz folgende Regel: Die steuerpflichtige Person bezahlt ihre Steuern für die gesamte Steuerperiode an ihrem steuerrechtlichen Wohnsitz am Ende der Steuerperiode. Diese Regelung wurde eingeführt, um den administrativen Aufwand bei einem Kantonswechsel zu minimieren.
Zum erwähnten Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahmebestimmung - schon heute. Diese besagt, dass bestimmte Kapitalleistungen, zum Beispiel aus der zweiten Säule, von dem Kanton besteuert werden dürfen, in welchem die steuerpflichtige Person im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalleistung ihren Wohnsitz hat. Bis anhin fallen Lotterie- und Glücksspielgewinne nicht unter diese Ausnahmebestimmung. Dem Grundsatz folgend werden aktuell Lotterie- und Glücksspielgewinne von demjenigen Kanton besteuert, in welchem sich der steuerrechtliche Wohnsitz der steuerpflichtigen Person am Ende der Steuerperiode befindet. Dabei besteuern die meisten Kantone die Lotteriegewinne mit dem übrigen Einkommen, wie dies bei der Bundessteuer der Fall ist. Wir haben es vom Sprecher der Minderheit gehört, es gibt 6 Kantone, die das anders machen. Sie kennen für Lotteriegewinne eine Sondersteuer und besteuern sie getrennt vom übrigen Einkommen.
Hier muss man noch sagen, dass Lotterie- und Glücksspielgewinne, die in der Schweiz erzielt werden, von einem Steuerfreibetrag von 1 Million Franken profitieren, dies im Gegensatz zu ausländischen Lotterie- und Glücksspielgewinnen. Diese werden in der Schweiz vollumfänglich besteuert. Lotterie- und Glücksspielgewinne von mehr als 1 Million sind eher selten. Aufgrund unterschiedlicher Besteuerungssysteme und aufgrund des Koordinationsaufwands zwischen den Kantonen kann sich aber der administrative Aufwand im Einzelfall erhöhen. Anlässlich des Gesetzgebungsprozesses müssten die Modalitäten beim Umzug also geklärt werden, falls Sie dieser Motion zustimmen.
Die Motion ermöglicht jedoch die steuerliche Gleichbehandlung von einmaligen grossen Kapitalleistungen. Da diese Gesetzesänderung das Verhältnis der Kantone untereinander betrifft, hat dies keine finanziellen Auswirkungen auf die Bundessteuer. Auf Kantonsebene werden die Wohnsitzkantone zum Zeitpunkt des Lottogewinns Mehreinnahmen erzielen, dies im Gegensatz zu den Wohnsitzkantonen am Ende der Steuerperiode, welche Mindereinnahmen haben werden. Die Tatsache, dass die Umsetzung der Motion zu einer Gleichbehandlung von einmaligen grossen Kapitalleistungen führt, spricht für die Annahme.
- RedetextPaolo Pamini(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Nein, nein, liebe Kollegin Badran, der Anreiz bestünde weiterhin. Ich frage aber zurück: Möchten Sie diesen ganzen Gesetzgebungsprozess hier für 15 Leute - nur 15 - veranstalten?
- RedetextJacqueline Badran(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Herr Pamini, wenn jetzt mit der Annahme dieser Motion der Anreiz wegfällt, den Wohnsitz wegen steuerlichen Vorteilen zu wechseln, dann ist die Zahl solcher Fälle, um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, gleich null. Habe ich recht?
- RedetextPaolo Pamini(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Die Frage ist irrelevant. Das heutige Steuerrecht regelt das Problem schon.
- RedetextDavid Roth(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Geschätzter Herr Kollege Pamini, mit der Motion soll bewirkt werden, dass dort Steuern bezahlt werden, wo man auch gewohnt hat, wo man auch Leistungen konsumiert.
Ich habe jetzt eine Frage an Sie: Haben Sie auch schon einmal in der Metzgerei Ihres Vertrauens einen Cervelat gekauft, dann aber vorgeschlagen, dass Sie ihn in einer Nachbarsgemeinde bei einem anderen Metzger bezahlen, weil er dort günstiger ist?
- RedetextPaolo Pamini(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Devo ringraziare i relatori di maggioranza che hanno già esposto gli argomenti della nostra minoranza. La nostra minoranza è consistente: come è stato detto, siamo 12 commissari su 25 a sostenere queste posizioni.
Bitte erlauben Sie mir, angesichts der Grösse der qualifizierten Minderheit auf Deutsch weiterzumachen - in der Hoffnung, dass ich vielleicht einige von Ihnen noch überzeugen kann. Viele Argumente wurden schon vorgelegt. Ich komme sofort zum Kern der Frage. 2022 hatten nur 22 Menschen das Glück, dank Lottogewinnen zu Millionären zu werden. Wenn wir daran denken, dass nach geltendem Recht eine Person tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt verschieben soll, damit das auch steuerlich relevant ist - ansonsten sind wir schon innerhalb der heutigen Gesetzgebung und Rechtsprechung in einem Umgehungsfall -, dann heisst das eigentlich, dass nur die Hälfte dieser glücklichen Gewinner ihren Wohnsitz wirklich erfolgreich verlegen kann. Dann sind wir plötzlich nicht mehr bei 22 Fällen, sondern bei etwa 11 oder - seien wir grosszügig - 15 Fällen. Der Motionär möchte tief ins interkantonale Steuerrecht eingreifen - für 15 Fälle. Das ist eigentlich der Kern des Problems. Damit könnten wir die Büchse der Pandora öffnen.
Es gibt 6 Kantone, die Lotteriegewinne separat besteuern. 20 Kantone hingegen besteuern Lotteriegewinne zusammen mit dem übrigen Einkommen. Entweder greifen wir ins kantonale Recht ein und harmonisieren die kantonalen Gesetzgebungen, oder wir müssen eine ganze Maschinerie zum [PAGE 333] Informationsaustausch in Gang setzen, um das satzbestimmende Einkommen der beiden tangierten Kantone zu ermitteln. Der Wohnsitzkanton muss am Jahresende das Gesamteinkommen kennen, um genau den richtigen Steuersatz für den Lotteriegewinn bestimmen zu können. Auch der Zuzugskanton sollte analog dazu wissen, wie viel der glückliche Spieler gewonnen hat, damit auch seine Veranlagung korrekt erfolgt - und dies für nur 15 Leute pro Jahr.
Das grosse Problem ist: Denken Sie einerseits an den administrativen Aufwand - das haben wir schon gesagt -, denken Sie andererseits an das Eingreifen ins interkantonale Recht. Die Bundesverfassung sieht eigentlich ein interkantonales Steuergesetz vor. Keines wurde in diesen 175 Jahren des Bundesstaates aber je erlassen. Entsprechend gibt[NB]es[NB]eine[NB]ausgereifte Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem interkantonalen Steuerrecht.
Die Büchse der Pandora, die ich vorhin erwähnt habe, betrifft eigentlich auch andere einmalige Einkommensströme. Wenn wir jetzt anfangen, dafür zu plädieren, einmalige Einkünfte wie Lotteriegewinne auch am Wohnsitz zu besteuern, also dort, wo man zum Zeitpunkt des Gewinns lebt: Warum sollen dann nicht auch Boni oder Superdividenden eines[NB]Minderheitsaktionärs, der keine Kontrolle über die Dividendenausschüttung hat, so besteuert werden? Warum nicht, wenn man konsequent mit dieser Vorlage umgehen will? Natürlich, der Motionär schlägt das nicht vor, aber die Gefahr bestünde grundsätzlich. Wenn wir also überhaupt etwas Ähnliches in diese Richtung einführen, dann sollten wir solche Lotteriegewinne in Anlehnung an die Besteuerung der Kapitalleistungen aus der Vorsorge - und das sagt auch der Motionär - wenn überhaupt, dann separat, gesondert besteuern.
- RedetextLeo Müller(Die Mitte)Schweiz
Der Motionär will mit seinem Vorstoss den Bundesrat beauftragen, dem Parlament eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes vorzulegen. Darin soll eine Regelung vorgeschlagen werden, wonach die Steuerpflicht eines Lotterie- oder Glücksspielgewinns von mehr als 1 Million Franken am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Fälligkeit dieses Gewinns festgelegt wird.
Heute gilt gemäss Artikel 4b Absatz 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes die Steuerpflicht am Wohnsitz, an dem eine Person am 31.[NB]Dezember Wohnsitz hat. Das heisst nun, dass eine Person noch im Dezember, zum Beispiel am 25.[NB]oder 28.[NB]Dezember, ihren Wohnsitz ändern und einen neuen Wohnsitz an einem steuergünstigen Domizil nehmen und damit eben die dortige Steuerpflicht begründen kann. So kann heute steueroptimierend ein Wohnsitz zur Versteuerung von Lotterie- und Glücksspielgewinnen von über 1 Million Franken gewählt werden.
Das Steuerharmonisierungsgesetz sieht im Gegensatz dazu in Artikel 11 Absatz 3 Ausnahmen für bestimmte Kapitalleistungen vor. So sollen Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen sowie Zahlungen bei Tod oder für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile separat besteuert werden. Für solche Leistungen gilt gemäss Steuerharmonisierungsgesetz die Steueranknüpfung zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung und nicht diejenige beim Wohnort am 31.[NB]Dezember. Somit kann mit einem Umzug vor Ende Jahr keine Steueroptimierung gemacht werden. Bei diesen Ausnahmen gemäss Artikel 11 Absatz 3 des Steuerharmonisierungsgesetzes sind eben die Lotterie- und Glücksspielgewinne von über 1 Million Franken nicht enthalten. Der Motionär will das ändern.
Hier noch ein Hinweis: Inländische Lotterie- und Steuergewinne sind erst ab 1 Million Franken steuerbar, darunter nicht. Zudem gilt - und das müsste dann gelöst werden - in 20 Kantonen die Regelung, dass die Geldspielgewinne zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert werden. In 6 Kantonen werden Geldspielgewinne hingegen separat besteuert. Die Kommissionsmehrheit ist aber der Ansicht, dass die mit der Motion verlangte Neuregelung eine Umgehungsmöglichkeit bei den Kantons- und Gemeindesteuern verhindern soll, weil, wie vorstehend erwähnt, das Steuerdomizil neu in dem Zeitpunkt gelten soll, in dem ein solcher Gewinn zur Auszahlung fällig ist, und nicht am Wohnort am 31.[NB]Dezember angeknüpft wird. Es wäre ja möglich, dass das so geregelt wird. Es ist, wie ich erwähnt habe, bei anderen Auszahlungen auch so geregelt.
Eine Kommissionsminderheit beantragt hingegen die Ablehnung der Motion. Sie weist auf den administrativen Mehraufwand hin, der bei den Kantonen bewirkt würde. Es sind schweizweit nur etwa zwanzig bis dreissig Fälle pro Jahr, die davon betroffen wären. Im Weiteren, so argumentiert die Minderheit, könne bei einem kurzfristigen Wechsel des Wohnsitzes, der nur aus steuerlichen Gründen vorgenommen würde, bereits heute eingegriffen werden, indem Missbrauch vorgeworfen werden könne. Ebenso würde es Probleme geben, weil einige Kantone solche Gewinne gesondert und andere zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuern würden.
Zusammenfassend kann ich aber festhalten: Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 30.[NB]August 2023 die Annahme der Motion. Der Ständerat hat diese Motion am 11.[NB]September 2023 oppositionslos angenommen. Die WAK unseres Rates beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen ohne Enthaltung, diese Motion anzunehmen.
Im Sinne der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen.
- RedetextEmmanuel Amoos(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Réunie le 16 janvier dernier, la Commission de l'économie et des redevances de notre conseil a procédé à l'examen préalable de cette motion. Le texte avait été déposé par l'ancien conseiller aux Etats Roberto Zanetti le 14 juin 2023. Le Conseil fédéral proposait d'accepter la motion; elle a passé le cap du Conseil des Etats en septembre dernier, sans aucune opposition.
Le conseiller aux Etats Zanetti relève que le cadre légal actuel permet à une personne qui a gagné plus de 1 million de francs à la loterie de changer de domicile fiscal avant la fin de l'année, afin que le gain de loterie soit imposé plus favorablement. Il s'agit concrètement d'optimisation fiscale. Une optimisation fiscale qui est clairement dommageable à la grande majorité des communes et à la grande majorité des cantons qui voient s'envoler, dans certain cas, des dizaines de millions de francs alors même que les services et infrastructures communale et cantonale ont été utilisés par les heureux gagnants ou les heureuses gagnantes de superjackpots.
La motion charge ainsi le Conseil fédéral de présenter un projet de modification de la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs afin qu'un gain de loterie ou de jeu de hasard de plus de 1 million de francs soit imposable dans le canton où le gagnant ou la gagnante est fiscalement domicilié au moment de l'échéance du gain.
Pourquoi avoir limité la motion à un gain de plus de 1 million de francs? C'est simplement que la loi prévoit depuis 2019 que les gains de loterie ne sont imposables qu'à partir de 1 million de francs; les montants inférieurs à 1 million de francs sont tout simplement exonérés d'impôt.
La commission relève que la proposition ne créerait pas une exception au cadre légal, mais simplement un ajout. En effet, le législateur a déjà prévu à l'article 4b alinéa 1 que les prestations en capital provenant des institutions de prévoyance et les sommes versées à la suite de décès, de dommages corporels permanents ou d'atteinte durable à la santé, soient imposables dans le canton où le contribuable est domicilié au moment de leur échéance. Cela a du sens d'ajouter les gains de loterie ou de jeux de hasard à cette liste.
La concurrence fiscale continuerait en outre de s'exercer, dans la mesure où les gains importants ne seraient pas dépensés immédiatement et seraient donc soumis à l'impôt sur la fortune les années suivantes.
Une proposition de minorité Pamini vise à rejeter la motion. Ses représentants estiment que cette modification entraînerait une surcharge de travail pour les administrations fiscales cantonales. Ils craignent également une extension de ce principe à toute forme de recette unique, comme les bonus versés par l'employeur ou les dividendes de participation.
La majorité de la commission relève que la surcharge de travail pour les administrations cantonales est clairement supportable. Il n'y a en effet que très peu de cas concernés par cette motion. Il faut en outre s'en tenir au texte de la motion qui ne parle que de gains de loterie et de jeux de hasard et pas d'autres formes de gain unique.
La commission vous invite ainsi, par 13 voix contre 12, à adopter la présente motion.
- Redetext
- Redetext
- RedetextKarin Keller-Sutter(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Der Bundesrat ist mit der Annahme der Motion einverstanden. Herr Ständerat Roberto Zanetti hat noch ein Argument vergessen, er hat nämlich der "Solothurner Zeitung" gesagt, er finde den Motionär sympathisch. Ich denke, das ist auch ein wichtiges Argument. (Heiterkeit)
- RedetextRoberto Zanetti(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Obwohl die Motion eine, ja, respektable Unterstützung in Bezug auf die Zahl der Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner erlebt hat, habe ich es nicht ganz so toll hingekriegt wie Hansjörg Knecht, der sämtliche Unterschriften sammeln konnte - bei mir fehlen zwei. Immerhin beantragt aber der Bundesrat die Annahme der Motion, wofür ich mich herzlich bedanke.
Eigentlich könnte ich jetzt ja schliessen, aber ich möchte zwei, drei Sachen klären, nachdem das Thema auch medial aufgenommen worden ist, wobei ich sehr durchzogene Reaktionen gehört habe:
Da wurde der Vorwurf gemacht, es gehe um Neid und Missgunst. Das trifft jedoch nicht zu. Ich freue mich für jede Gewinnerin und für jeden Gewinner, die oder der da mehrere Millionen Franken gewinnt. Da ist also keine Rede von Neid und Missgunst.
Dann hat man kritisiert, wieso das ab einer Million gelten solle und dass das reine Willkür sei. Nein, das ist keine Willkür. Wir haben irgendwann einmal eine Gesetzesrevision vorgenommen, wonach Lotteriegewinne eben erst ab einer Million Franken steuerpflichtig und Beträge, die unter einer Million Franken liegen, steuerbefreit sind; das ist relativ neu.
Dann habe ich den Vorwurf gehört, dass man auf die kleinen Leute losgehe, während man die Reichen springen lasse. Dazu muss ich ebenfalls Nein sagen. Für Beträge unter einer Million Franken bezahlt man keine Steuern. Wenn aber eine Person zwei- bis dreistellige Millionenbeträge einkassieren kann, weil sie einfach nur Glück gehabt hat, dann handelt es sich nicht mehr um kleine Steuerzahler, die man damit schikanieren würde. Vielmehr sind das dann relativ wohlhabende Leute.
Dann hat man auch kritisiert, dass das ein Regelbruch sei, da üblicherweise die Steuerpflicht am Wohnsitz anfalle, an dem man sich am Ende der Steuerperiode befinde. Ja, das stimmt für die normalen Einkommenssteuern, und das macht auch Sinn und ist administrativ zweifellos einfacher, als wenn man das auseinanderdröseln müsste. Wahrscheinlich rechnet es sich auch auf längere Sicht. Es gibt ja immer Leute, die wegziehen, sodass sie am neuen Ort Steuern bezahlen müssen, während es Leute gibt, die in die Gemeinde oder in den Kanton zuziehen. Auf längere oder mittlere Sicht wird sich das also ausgleichen. Bei dieser Regel haben wir aber jetzt schon eine Ausnahme, wonach Kapitalleistungen aus der Vorsorge, bei Todesfall oder bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen - das sind die Integritätsentschädigungen, glaube ich - eben auch am Wohnort im Zeitpunkt der Fälligkeit besteuert werden. Wenn wir das hier also ändern, ist das nicht ein Regelbruch, sondern im Gegenteil die Korrektur einer meines Erachtens nicht nachvollziehbaren Ausnahme in Bezug auf die Kapitalleistungen. Ich vermute schwer, dass das dem Gesetzgeber seinerzeit schlicht und einfach entgangen ist, weil es im Zeitpunkt der Einführung dieser Regel diese spektakulären Jackpot-Gewinne in zwei- oder dreistelliger Millionenhöhe gar nicht gab. Ansonsten, davon bin ich überzeugt, hätte man aus logischen Gründen genau gleich legiferiert wie eben bei Kapitalleistungen aus der Vorsorge, bei Todesfall usw.
Man kann es auch noch einfacher sagen: Es geht eigentlich darum, dass man dort bezahlt, wo man auch konsumiert. Stellen Sie sich vor, ich kehre bei Esther Friedli in ihrem Restaurant ein, schlage mir den Bauch und noch mehr voll und würde dann sagen: "Liebe Esther, es war wunderbar, die Qualität stimmt, die Bedienung stimmt, aber ich bezahle unten an der Würstlibude, weil es dort einfach günstiger ist." Da würden doch alle sagen, das gehe nicht, das sei Zechprellerei.
Genau das ist passiert. Man hat es in der Zeitung lesen können, es passierte in meiner Gemeinde. Jemand, der über Jahre in dieser Gemeinde gewohnt hat, hat einen spektakulären Gewinn gemacht und ist weggezogen. Es gibt ja immer noch die freie Wohnsitzwahl. Selbstverständlich kann dieser Lottogewinner wegziehen, selbstverständlich kann er den Wohnort wählen, den er will. Aber bezahlen muss er dort, wo er bisher die Dienstleistungen und die Infrastrukturangebote in Anspruch genommen hat. In Zukunft fährt er dafür in der steuergünstigeren Gemeinde oder im steuergünstigeren Kanton bei der Vermögenssteuer günstiger. Da kann man auch ein bisschen Geld einsparen. Dass man aber sagt, dass dort bezahlt wird, wo konsumiert wird, ist das Normalste der Welt. Sie können nicht beim Dorfmetzger einkaufen, weil die Qualität stimmt, aber dann beim Discounter bezahlen, weil es einfach günstiger ist.
Das muss ich Ihnen nicht erklären, das war eher eine Erklärung zuhanden der Öffentlichkeit. Es geht nicht um Missgunst, nicht um eine Einschränkung der Freiheit der Wohnsitzwahl, es geht nicht darum, eine neue Ausnahme zu schaffen, sondern es geht im Gegenteil um Folgendes: Wir verfahren nach der bis jetzt gepflegten Systematik bei einmaligen Kapitaleinkünften. Eigentlich machen wir etwas völlig Normales. Leider hat wahrscheinlich noch nie jemand in diesem Saal einen solch spektakulären Lotteriegewinn gemacht. Deshalb wussten wir das einfach nicht.
Frau Bundesrätin, es ist ja auch ein bisschen schweizerisch: Man gewinnt x Millionen im Lotto und flucht zuerst mal über die Steuern. Wenn ich von Ihnen aufgrund eines Lotteriegewinnes eine Bundessteuerrechnung bekomme, dann freue ich mich. Je höher diese Rechnung ist, desto mehr freue ich mich, denn das bedeutet, dass ich auch einen höheren Gewinn erzielt habe. Je nachdem würde ich mir sogar überlegen, Ihnen die Steuer bar ins Büro zu bringen. Ich käme gegen 11 Uhr, damit es für den Apéro reicht - einfach, damit wir das so abmachen können.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Motion zustimmen. Wir schaffen damit ein bisschen mehr Fairness. Es ist tatsächlich ein wenig ein Einzelfall. Es ist so, Dutzende von Euro-Millions- oder sonst irgendwelchen Jackpot-Gewinnen sind halt einfach Einzelfälle und relativ selten. Aber ich glaube, wir schaffen damit ein bisschen mehr Fairness.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Motion zustimmen.
- Redetext
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