Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe. Änderung
(17.055)- RedetextDominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- RedetextUeli Maurer(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Die Beseitigung der vorliegenden Differenz ist einerseits eine Bereinigung des französischen und deutschen Textes und andererseits eine Klarstellung der Berechnung des Reineinkommens. Wir verweisen hier auf das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; damit ist diese Klarheit geschaffen.
Ich bitte Sie ebenfalls, wie ausgeführt, dem Ständerat und Ihrer Kommission zu folgen.
- RedetextCarlo Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Le rapporteur de langue allemande vous l'a indiqué, nous avons examiné ce sujet le 13 décembre 2017 et le Conseil des Etats le 26 février 2018. Lors de son examen du projet, le Conseil des Etats a suivi en tout point la position de notre conseil à l'exception d'une divergence que nous traitons ce matin. Celle-ci n'est pas matérielle mais rédactionnelle. La Commission de la politique de sécurité de notre conseil a décidé, le 1er mars dernier, à l'unanimité, d'éliminer la divergence.
De quoi s'agit-il? A l'article 11, il s'agit de la définition de la notion de "revenu net". Celle-ci figure dans la législation sur l'impôt fédéral direct. Toutefois, il y avait un problème dans la rédaction initiale: en langue française, l'article était complété par une liste exemplative et énumérait un certain nombre d'éléments du revenu net, alors que, dans la version allemande, il s'agissait d'une liste déterminée. Il fallait donc résoudre ce problème. La solution a consisté à biffer les lettres a à d du projet du Conseil fédéral et à revenir au texte actuel. C'était d'autant plus nécessaire qu'à la lettre c on faisait référence aux "gains de loterie et d'autres institutions semblables". Or, nous avons adopté une révision de la loi fédérale sur les loteries et les paris professionnels qui prévoit une exonération fiscale des gains de loterie. Cela aurait obligé à présenter une nouvelle modification de la présente loi après le référendum du mois de juin prochain. Cela n'aurait pas eu de sens. Donc, le Conseil des Etats et votre commission ont décidé d'inscrire dans le projet une référence générique, pour la détermination du revenu net, sur la base de la législation sur l'impôt fédéral direct.[GZ]
Je vous prie donc de suivre la commission.
- RedetextBeat Flach(Grünliberale Partei)Schweiz
Der Ständerat ist materiell allen Beschlüssen des Nationalrates gefolgt. Er hat jedoch eine redaktionelle Änderung in Artikel 11 der Vorlage zur Wehrpflichtersatzabgabe vorgenommen. Ihre Kommission hat diese Differenz am vergangenen 1. März beraten und ist ohne Gegenstimme dem Ständerat gefolgt.
Es geht darum, dass in diesem Artikel beschrieben wird, wie das Reineinkommen berechnet werden soll, auf dessen Basis die Wehrpflichtersatzabgabe erhoben wird. So findet sich im ursprünglichen Text eine Unklarheit hinsichtlich der einzelnen Einkommensbestandteile, indem sie in der deutschen Version als abschliessende und im französischen Text als beispielhafte Aufzählung erscheinen. Weiter gibt es noch einen Verweis auf Einkünfte aus Lotterien oder lotterieähnlichen Veranstaltungen. Damit schaffen wir zum einen Unklarheiten sprachlicher Art und Auslegungsprobleme. Für den Fall, dass das Geldspielgesetz an der Abstimmung vom 10. Juni dieses Jahres angenommen würde, gäbe es zum andern nochmals Friktionen zu diesem Text aufgrund der Annahme des Geldspielgesetzes.
Es kommt hinzu, dass die Einkommensbestandteile nach den Buchstaben a bis d von Artikel 11 sowieso im Reineinkommen nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer enthalten sind. Sie fliessen in die ordentliche Veranlagung ein. Es bedarf somit eigentlich keiner ausdrücklichen Aufzählung dieser Einkommensbestandteile.
Ich bitte Sie namens der einstimmigen Kommission, dieser Änderung zuzustimmen und damit diesen Artikel wesentlich schlanker zu gestalten, als das ursprünglich die Absicht war. Mit dieser Änderung wäre das Geschäft bereinigt!
- RedetextDominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
- Abstimmung
- Redetext
- Abstimmung
- RedetextUeli Maurer(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Das Anliegen der Minderheit wird immer wieder diskutiert, wenn dieses Gesetz in Revision ist. Der Bundesrat schlägt Ihnen auch nach der Vernehmlassung zum einen vor, bei dieser Mindestabgabe von 400 Franken zu bleiben, und zum andern, die Abgabe bei 3 Prozent des taxpflichtigen Einkommens zu belassen.
Der Charakter dieses Gesetzes ist, dass die Ersatzabgabe eben eine Abgabe sein soll und nicht eine Steuer. Würde man den Antrag der Minderheit Hêche umsetzen, könnte man auch sagen, dass, wer viel verdient, mehr Militärdienst leisten muss. Wenn man mehr zu bezahlen hätte, so hätte man auch mehr Militärdienst zu leisten. Diese Unterscheidung nimmt dieser Antrag vor. Wir sagen aber, dass jeder genau gleich viele Diensttage zu leisten hat, sodass er für diese Ersatzabgabe auch den gleichen Anteil des Einkommens leisten muss. Das macht durchaus Sinn. Mit dem Antrag der Minderheit würden wir aber einen Wechsel vornehmen.
Hinzu kommt, dass der Antrag der Minderheit Hêche zu Mindereinnahmen von 34 Millionen Franken führen würde. Das könnte natürlich heissen, dass man sich überlegt, den Dienst nicht zu leisten und lieber zu bezahlen. Genau dies möchten wir aber nicht. Diese Ersatzabgabe soll es nicht zu einfach machen, die Dienstpflicht nicht zu erfüllen. Mit diesen 400 Franken und den 3 Prozent haben wir, denke ich, wohl den Mittelweg gewählt. Hinzu kommt, dass es sich bei diesen Personen, die keinen Militärdienst leisten, um junge Leute handelt, die oft auch gesundheitliche Probleme haben. Es ist effektiv so, dass 52 Prozent aller Abgabepflichtigen ein Nettoeinkommen von weniger als 33 000 Franken haben. Wir reden hier also nicht von Grosseinkommen - nur ein einziges Prozent hat ein Nettoeinkommen von über 200 000 Franken.
Damit erreicht dieser Minderheitsantrag zwei Ziele nicht: Zum einen schafft er eher eine Ungerechtigkeit bei tieferen Einkommen, wobei die Versuchung steigt, die Abgabe zu zahlen, statt Militärdienst zu leisten. Das erachten wir als falsch. Zum andern treffen wir mit dieser Progression keine höheren Einkommen, weil es diese in diesem Alter kaum gibt. Es kommt ab und zu vor, und es handelt sich dann um Spitzensportler oder um andere Leute, die sehr viel verdienen, doch das ist die grosse Ausnahme.
Wir sind der Meinung, dass wir Ihnen mit einer Mindestabgabe von 400 Franken bzw. 3 Prozent des Einkommens eine gute Lösung vorschlagen. Der Antrag der Minderheit Hêche schafft eine Ungleichheit zwischen Dienstleistung und finanzieller Belastung. Konsequenterweise müsste man dann ja sagen, dass Leute mit hohen Einkommen länger Dienst leisten müssten. Das kann es dann ja auch nicht sein, weil es sich um eine Ersatzabgabe handelt und nicht um eine Steuer.
Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit abzulehnen.
- RedetextClaude Hêche(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Comme le rapporteur l'a indiqué dans le débat d'entrée en matière, cette révision partielle a pour but notamment de rechercher l'équité. La minorité vous propose d'aller jusqu'au bout et de fixer un taux progressif afin de respecter les mêmes principes que pour l'impôt. Sans ce taux progressif, la difficulté ne sera pas la même pour les bas et pour les hauts revenus. En définitive, il ne faut pas oublier l'objectif premier du projet, à savoir inciter davantage de personnes à effectuer leur service.
Il s'agit aussi de réduire l'inégalité de traitement entre ceux qui remplissent entièrement leur obligation de servir et ceux qui paient la taxe dans son intégralité. Même si elle porte le nom de taxe, la taxe d'exemption de l'obligation de servir est fixée d'après les bases générales pour l'impôt fédéral direct. Le revenu imposable de l'assujetti est donc déterminant. Par conséquent, nous sommes d'avis qu'il y a lieu de tenir compte de la capacité contributive ou économique des personnes astreintes au service. Bien que le Conseil fédéral - cela a été rappelé il y a quelques instants - ait signalé que le premier niveau du barème progressif touchait plus de 90 pour cent des personnes concernées, la minorité de la commission souhaite ne pas privilégier les derniers pour cent restants.
Permettez-moi encore de rappeler qu'avec la révision partielle de ce jour, la durée d'assujettissement serait également modifiée de façon à prélever onze taxes d'exemption sur une durée s'étendant de la 19e à la 37e année. On ne parle donc pas uniquement de personnes en formation, avec des revenus encore modestes, mais bien de travailleurs en début, voire en milieu, de carrière professionnelle. Sur toutes ces années, le prélèvement de la taxe représente donc des montants non négligeables pour les bas salaires, comme pour les travailleurs à hauts revenus. La proposition de la [PAGE 5] minorité permettrait donc une répartition plus équitable de l'effort demandé à chacun.
Pour ces quelques raisons, je vous invite à soutenir la proposition de la minorité.
- RedetextJosef Dittli(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Hier liegt ein Antrag einer Minderheit vor. Die Mehrheit ist klar der Auffassung, dass wir diesem Antrag auf einen progressiven Steuertarif nicht folgen sollten. Sie geht von der Grundannahme aus, dass alle gleich viel Dienst zu leisten haben. Mit dem gleichen Ansatz ist hier die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angemessen berücksichtigt: Wer mehr verdient, zahlt ebenfalls 3 Prozent seines höheren Einkommens. Bis jetzt wurde bewusst auf eine Progression verzichtet.
Der Antrag der Minderheit würde zu einem Minderertrag von insgesamt 34 Millionen Franken führen, weil gegenüber heute sehr viele Betroffene weniger zahlen müssten. 33 Prozent aller Dienstpflichtigen zahlen heute die Mindestabgabe von 400 Franken. Zudem erzielen 52 Prozent aller Ersatzpflichtigen ein Einkommen von weniger als 33 000 Franken und würden ebenfalls von diesem Vorschlag profitieren. Die hohen Einkommen, bei denen die höheren Sätze zum Tragen kämen, sind jedoch wirklich die Ausnahme - nur 1 Prozent der Ersatzpflichtigen verdient mehr als 200 000 Franken, und nur sie müssten gegenüber heute mehr bezahlen. Es darf nicht günstiger sein, die Abgabe zu bezahlen, als Militärdienst zu leisten. Insgesamt führt der Antrag zu einer Vergünstigung der Abgabe, sodass künftig viel eher die Abgabe in Kauf genommen würde, statt Dienst zu leisten. Zudem können viele aus gesundheitlichen Gründen gar keinen Dienst leisten.
Mit der vorgeschlagenen Progression will die Kommissionsminderheit vor allem die Grossverdiener stärker belasten, aber von diesen gibt es, wie ich eben aufgezeigt habe, nur sehr wenige. Angesichts der vielen Ersatzpflichtigen mit tiefem Einkommen ist eine solche Progression nicht sinnvoll, weil sie zu Mindereinnahmen von rund 20 Prozent bzw. 34 Millionen Franken führt. In diesem Sinne erachtet die Kommissionsmehrheit das bestehende System der Mindestabgabe von 400 Franken und einer Flatrate-Besteuerung von 3 Prozent als gerecht und sinnvoll. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung entspricht dem allgemeinen Grundsatz der Wehrgerechtigkeit und ist in der Praxis einfach zu handhaben.
Ich empfehle Ihnen die Ablehnung des Antrages der Kommissionsminderheit.
- Redetext
- RedetextUeli Maurer(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Wir sind ebenfalls der Meinung, dass Sie diesem Antrag Minder zustimmen können. Wir haben diese Frage einmal intern, bei unseren Ämtern geprüft, und sind auch der Meinung, dass diese Fassung zu mehr [PAGE 4] Klarheit führt. Wir möchten Ihnen aus der Redaktionskommission auch danken, dass Sie uns darauf hingewiesen haben. Aber wir werden das dann in der Differenzbereinigung mit dem Nationalrat noch vertiefter prüfen können. Aber prima vista macht der Antrag Minder Sinn und trägt zur Klärung bei.
- RedetextJosef Dittli(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Ja, wir haben diesen Antrag tatsächlich nicht in der Kommission diskutiert, weil die Redaktionskommission erst nach uns getagt hat. Aber ich glaube, angesichts dieser Begründung - und für etwas gibt es ja die Redaktionskommission - ist diesen Überlegungen nachzugehen. Vor diesem Hintergrund und auch weil wir Zweitrat sind, macht es aus meiner Sicht durchaus Sinn, diesem Antrag zuzustimmen. Damit ist die Möglichkeit geschaffen, dass die SiK-NR das noch einmal im Detail prüfen kann und der Nationalrat dann entweder mit einer neuen Formulierung kommt oder dieser Differenz allenfalls auch zustimmt - je nachdem. Ich glaube, der Prozess ist es wert, dass wir diesen Weg so beschreiten. Ich weiss auch vom Departement her, dass hier grünes Licht gegeben wird.
Vor diesem Hintergrund schlage ich Ihnen vor, diesem Antrag zuzustimmen.
- RedetextThomas Minder(Parteilos)Schweiz
Die Redaktionskommission hat bei Artikel 11 zwei Probleme entdeckt, auf welche ich Sie als Kommissionsmitglied hinweisen möchte.
Der zweite Satz von Artikel 11 beinhaltet eine Aufzählung von vier Elementen, die als Grundlage für die Berechnung des Reineinkommens aufgeführt werden. Dabei ist jedoch nicht klar, ob diese Aufzählung beispielhaft oder abschliessend zu verstehen ist. Im deutschen Text wird die Aufzählung in den Literae a bis d wie folgt eingeleitet: "Zum Reineinkommen nach diesem Gesetz gehören auch ..." Das Wort "auch" lässt auf ein zusätzliches und abschliessendes Element zur Berechnung des Reineinkommens schliessen. Der im französischen Text verwendete Ausdruck "notamment" weist hingegen auf eine beispielhafte Aufzählung hin. Was gilt nun?
Das zweite Problem finden Sie in der Auflistung unter Buchstabe c. Dieser zählt die Einkünfte aus Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen ebenfalls zur Berechnung des steuerbaren Einkommens hinzu. Die Besteuerung dieser Einkünfte wird bereits im Geldspielgesetz geregelt, welches am 29. September 2017 in der Schlussabstimmung durch beide Räte verabschiedet wurde.
Bekanntlich wurde gegen jenes Gesetz das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 10. Juni dieses Jahres statt. Falls das Geldspielgesetz angenommen wird, wird damit die Besteuerung der Einkünfte aus Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) aufgehoben. Buchstabe c besagt aber genau das Gegenteil: Lotterieeinkünfte seien unter das Reineinkommen zu subsumieren. Hier entstünde also eine unschöne Inkohärenz zwischen der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer und diesem Gesetz. Der Wille des Gesetzgebers ist unklar.
Die Redaktionskommission hat überdies die Eidgenössische Steuerverwaltung konsultiert, die ebenfalls empfiehlt, hier den zweiten Satz und damit die Aufzählung zu streichen. Sie begründet dies wie folgt: "Die Einkommensbestandteile nach den Buchstaben a bis d sind sowieso im Reineinkommen nach DBG enthalten. Sie fliessen in die ordentliche Veranlagung ein. Es bedarf somit eigentlich keiner ausdrücklichen Aufzählung dieser Einkommensbestandteile."
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, meinem Antrag zu folgen. Damit schaffen wir bewusst eine Differenz zum Nationalrat, sodass die SiK-NR diese Frage nochmals genauer anschauen und klären kann.
- Redetext
- RedetextUeli Maurer(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Ich wünsche Ihnen vorab eine gute Session. Wenn alles so unspektakulär ist wie dieses Gesetz, stehen Sie vor drei eher "ringen" Wochen, würde ich einmal sagen.
Es ist ein Gesetz, das an die Weiterentwicklung der Armee angepasst werden muss. Hier gibt es Anpassungsbedarf. Dann geht es darum, die Motion 14.3590 von Herrn Nationalrat Walter Müller umzusetzen, um den Zivilschutz dem Militärdienst gleichzustellen. Dann haben wir einige Punkte eingeführt, um aufgrund von Erfahrungen, die wir in der Praxis gemacht haben, Verbesserungen zu machen.
Die Grundlage dieses Gesetzes finden wir ja bekanntlich in der Bundesverfassung: Jeder Schweizer ist militärdienstpflichtig. Hier geht es nicht um den Militärdienst, nicht um den Zivildienst oder den Zivilschutz, sondern eigentlich um diese vierte Säule: Wer keinen dieser Dienste leistet oder ihn nicht vollständig leistet, hat eine Ersatzabgabe zu leisten. Schon das Wort Ersatzabgabe sagt es aus: Es ist nicht irgendeine Steuer, sondern es ist eine Ersatzabgabe für nichtgeleistete Dienste, die zu leisten aus gesundheitlichen, körperlichen oder zeitlichen Gründen nicht möglich ist. Dann kommt eben diese Ersatzabgabe zum Zug.
Es geht hier darum, die Wehrgerechtigkeit festzulegen. Eine Wehrpflichtersatzabgabe zu bezahlen hat jemand, der gar keinen Dienst leistet, aus gesundheitlichen Gründen - welchen auch immer -, oder der diesen Dienst nicht vollständig leistet. Dann kommt diese Ersatzabgabe zum Zug.
Angepasst an die Weiterentwicklung der Armee wird die Ersatzpflichtdauer. Sie dauert neu vom 19. bis zum 37. Altersjahr, und in dieser Zeit sind maximal 11 Ersatzabgaben zu leisten. Weil die Rekrutenschule in Zukunft bis zum 25. Altersjahr verschoben werden kann, beginnt auch bei einer Verschiebung die Ersatzpflichtdauer erst mit dem 25. Altersjahr. Das geschieht in Übereinstimmung mit dem Militärgesetz. Mit der Anpassung der Ersatzpflichtdauer wird auch teilweise das Anliegen der erwähnten Motion Müller Walter umgesetzt, nämlich der Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe für Angehörige des Zivilschutzes für die gesamte Dienstleistungszeit. Das betrifft diese Gleichstellung des Zivilschutzes mit der Armee. In diesem Zusammenhang müssen wir noch eine Verordnung anpassen, damit das dann durchgehend entsprechend klar ist.
Neu ist die Abschlussersatzabgabe. Der Präsident der Kommission hat darauf hingewiesen: Wer die Dienstpflicht nicht vollständig erfüllen kann, hat die letzten fehlenden Tage mit der Ersatzabgabe zu bezahlen. In der Vergangenheit war es so, dass man gegen Schluss der Dienstleistung versucht hat, das etwas hinauszuzögern. Man hat gehofft, dass am Schluss einige Tage anfallen, die man nicht bezahlen muss. Das nahm etwas überhand. Mit dieser Abschlussersatzabgabe möchten wir Wehrgerechtigkeit schaffen und verhindern, [PAGE 3] dass man am Schluss der Dienstdauer einfach noch Dienstleistungen verschiebt, um dann nicht zu bezahlen. Das sollte zu Mehreinnahmen von etwa 2 Millionen Franken führen.
Mit dem neuen Verjährungsrecht soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Ersatzabgabepflichtigen, auch solche mit langwierigen Rechtsverfahren, nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden können.
Zu den Ansätzen: Hier sind wir bei dem geblieben, was wir schon hatten. Es gibt eine Mindestabgabe von 400 Franken, und wer mehr verdient, unterliegt einem Abgabesatz von 3 Prozent des Reineinkommens. Nun müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass wir es hier mit jungen Leuten zu tun haben. Rund ein Drittel dieser Leute bezahlt die Minimalabgabe von 400 Franken. Etwa 50 Prozent bezahlen dann ebenfalls eine Abgabe. Ein einziges Prozent hat ein Einkommen von über 200 000 Franken.
Das betrifft die Frage der Abstufung. Weil wir hier aber von einer Ersatzabgabe und nicht von einer Steuer sprechen, sind wir der Meinung, dass wir die 3 Prozent als Anteil des Einkommens belassen und hier keine Progression wie bei den Steuern einbauen sollten. Es ist ja auch keine Steuer, sondern eben eine Ersatzabgabe.
Zu erwähnen ist noch, dass 20 Prozent der Abgabe als Bezugsprovision an die Kantone und 80 Prozent in die Bundeskasse fliessen. Das ist die Aufteilung, die wir dann entsprechend haben werden.
In der Vernehmlassung wurde die Vorlage entsprechend begrüsst. Sie stimmt mit dem Militärgesetz überein, das jetzt in Kraft tritt. Das Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe sollte dann auf den 1. Januar 2019 ebenfalls in Kraft treten. Wir haben darin die erwähnte Gleichstellung mit dem Zivilschutz. Eine der Anpassungen in der Praxis ist diese Abschlussersatzabgabe für nichterbrachte Dienstleistungen, mit der wir die Wehrgerechtigkeit auch hier einbauen können.
Insgesamt ist die Vorlage auf eine gute Resonanz gestossen. Wir haben zwei Minderheitsanträge, auf die wir noch zu sprechen kommen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
- RedetextJosef Dittli(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Im Zuge der Weiterentwicklung der Armee muss die Wehrpflichtersatzabgabe an die Veränderungen im Militär- und Zivildienstrecht angepasst werden. Damit die Gesamtdienstleistungspflicht besser erfüllt wird, soll zudem eine Abschlussersatzabgabe eingeführt werden. Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft vom 6. September 2017 die Einführung folgender Hauptpunkte vor: [PAGE 2]
1. Die Ersatzpflichtdauer besteht neu vom 19. bis und mit dem 37. Altersjahr. Während dieser Zeit werden maximal 11 Ersatzabgaben erhoben statt wie bisher 11 Ersatzabgaben vom 20. bis und mit dem 30. Altersjahr. Die Ersatzpflicht für Verschiebungen der Rekrutenschule fällt weg.
2. Für Militär- und Zivildienstpflichtige, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen werden, obwohl sie die Gesamtdienstleistungspflicht nicht vollständig erfüllt haben, wird eine Abschlussersatzabgabe eingeführt.
3. Indem die Verjährung der Ersatzabgabe neu an die rechtskräftige Veranlagung der direkten Bundessteuer anknüpft, wird sichergestellt, dass alle Ersatzabgabepflichtigen, auch solche mit langwierigen Rechtsverfahren, die Ersatzabgaben bezahlen.
Weiter wird gemäss der angenommenen Motion Müller Walter 14.3590 auch im Bereich des Zivilschutzes die Ersatzpflichtdauer angepasst. Damit wird eine Differenz zwischen Militär- und Zivildienst beseitigt.
Verbessert wird auch die Amtshilfe seitens der Gemeinden. Diese sind verpflichtet, die Adressen der Dienst- bzw. Ersatzpflichtigen zu liefern, was den Erhebungsaufwand verringert.
Zur Vernehmlassung: Aufgrund der durchgeführten Vernehmlassung wurde die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe gegenüber der Vernehmlassungsvorlage in zwei Punkten angepasst:
1. Der Bundesrat verzichtet darauf, dass die Behörden gültige Schriften - Pass, Identitätskarte - einziehen oder nicht ausstellen können, wenn ein Ersatzpflichtiger seine Ersatzabgabe nicht bezahlt hat. Die Anpassung wurde gemacht, weil die Sicherungsmassnahme geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen widerspricht.
2. Der Bundesrat verzichtet ausserdem darauf, ein unabhängiges Finanzaufsichtsorgan einzuführen, das regelmässig kontrolliert, ob die Kantone den Bundesanteil an der Ersatzabgabe ordnungsgemäss und rechtmässig abliefern.
Der Bundesrat belässt zudem die Mindestabgabe bei 400 Franken; auch den Ansatz zur Berechnung der Ersatzabgabe belässt er bei 3 Prozent des Reineinkommens. In der Vernehmlassung wurde informell gefragt, ob diese beiden Ansätze verändert werden sollten. Es hat sich gezeigt, dass praktisch niemand für eine Erhöhung ist.
Mit der Revision der Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) ändern sich das Militär- sowie das Zivildienstrecht in verschiedenen Punkten. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Weil für die Erhebung der Ersatzabgaben auf den geleisteten Militär- oder Zivildienst des Vorjahres abgestellt wird, werden die abgeänderten Rechtsgrundlagen der WEA erst im Jahr nach deren Inkraftsetzung für den Wehrpflichtersatz relevant.
Ihre Kommission hat sich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt. Sie erachtet die Notwendigkeit der Vorlage als unbestritten, da diese die Wehrpflichtersatzabgabe an die Veränderungen im Militär- und Zivildienstrecht infolge der WEA anpasst und der vom Parlament angenommenen Motion Müller Walter 14.3590, "Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe für Angehörige des Zivilschutzes für die gesamte Dienstleistungszeit", Rechnung trägt.
Ausführlich diskutiert wurde die Thematik der Schlussabgabe. Bis heute wurde bei denen, die nicht die volle Dienstzeit geleistet haben, auf eine Zahlung der Schlussabgabe verzichtet. Das hat indirekt einige dazu ermutigt, ihre Dienste hinauszuzögern und die letzten Dienste zu verschieben, um so ungeschoren davonzukommen. Die Kommission nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass mit der revidierten Vorlage diese fehlenden Resttage in Zukunft aufgerechnet werden, dass aber zusammen mit einer Vorankündigung auch die Möglichkeit gegeben wird, diese fehlenden Diensttage noch zu leisten.
Mit dieser Schlussabgabe ist mit Mehreinnahmen von etwa 2 Millionen Franken zu rechnen. Hauptanliegen dieser Massnahme ist die Wehrgerechtigkeit. Die Leute sollen ihrer Dienstpflicht voll nachkommen, alle Diensttage leisten und nicht darauf spekulieren, dass sie gar nicht mehr aufgeboten werden.
Diskutiert wurde auch über die Höhe der Abgabe. Wie erwähnt sind im vorliegenden Gesetz ein Mindestsatz von 400 Franken und eine Abgabe von 3 Prozent des steuerpflichtigen Jahreseinkommens vorgesehen. Die Kommission stellte fest, dass die Abgabepflicht vor allem jüngere Leute betrifft, von denen viele noch in Ausbildung sind und kein sehr hohes Einkommen erzielen. Bei 52 Prozent aller Ersatzpflichtigen beträgt es weniger als 33 000 Franken, und rund ein Drittel der Ersatzpflichtigen bezahlt nur die 400 Franken. Diskutiert wurde diesbezüglich auch ein Antrag, der für die Wehrpflichtersatzabgabe eine progressive Berechnungsskala einführen wollte. Ihre Kommission lehnte diesen Antrag mit 8 zu 3 Stimmen ab. Der gleiche Antrag liegt Ihnen heute als Minderheitsantrag vor.
Inzwischen, das haben Sie heute festgestellt, liegt noch ein Einzelantrag Minder zu Artikel 11 vor. Dieser rührt von Überlegungen der Redaktionskommission her. Wir werden uns gerne die Begründung anhören, und ich werde anschliessend dazu Stellung beziehen, im Wissen, dass die Kommission darüber nicht beraten hat.
Die Vorlage ist ausgewogen und grundsätzlich unbestritten. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe gemäss der Fassung des Bundesrates.
- AbstimmungSpeechSchweiz
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble [GZ]
[NAM][GZ]
Für Annahme des Entwurfes ... 167 Stimmen [GZ]
(Einstimmigkeit) [GZ]
(17 Enthaltungen)
- RedetextDominique de Buman(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)Schweiz
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