Asylgesetz. Neustrukturierung des Asylbereichs
(14.063)- Abstimmung
- RedetextRuth Humbel(Die Mitte)Schweiz
Die grossen Probleme der derzeitigen Migrationsströme und der globalen Flüchtlingsdramatik können wir mit diesem Gesetz nicht lösen. Dazu braucht es internationale Zusammenarbeit, Friedensbemühungen und Hilfe vor Ort, die Bekämpfung des Schleppertums und eine faire Lastenverteilung unter den Ländern. Gerade aber in Situationen, wo der Migrationsdruck und die Zahl der Asylgesuche hoch ist, gibt es nur eine einzige sinnvolle Strategie: rasche Asylverfahren und einen konsequenten Vollzug von Wegweisungen, wenn der Entscheid negativ ist. Das vermindert den Druck auf Kantone und Gemeinden und gibt das klare Signal an Migrantinnen und Migranten, dass es sich nur dann lohnt, einen längeren Aufenthalt in der Schweiz zu erhoffen, wenn sie wirklich ihre Schutzbedürftigkeit belegen können.
Diese Vorlage - das zu betonen ist wichtig - wurde in Zusammenarbeit mit den Kantonen, dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Schweizerischen Städteverband entwickelt. Kantone und Gemeinden stehen hinter dieser Vorlage und unterstützen die Neukonzeption des Asylwesens mit sechs regionalen Bundeszentren und insgesamt 5000 Plätzen.
Diese Gesetzesrevision basiert auf den dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, ein Gesetz, das vor zwei Jahren von der SVP und von 78 Prozent der Bevölkerung unterstützt worden ist. Wer diesen Volksentscheid respektiert und ein Asylchaos verhindern will, sagt Ja zu dieser Vorlage. Die CVP/EVP-Fraktion tut dies.
[VS]
- RedetextAndy Tschümperlin(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Die SP-Fraktion stimmt der Neustrukturierung im Asylbereich zu. Erstmals dreht eine Asylreform nicht einfach an der Repressionsschraube, sondern sie verbessert die Situation der Schutzsuchenden, die vor Krieg, Gewalt und Tod geflohen sind. Zusammen mit den Kantonen, Gemeinden und den Städten verabschiedet heute eine konstruktive Mehrheit hier im Nationalratssaal eine Reform, die den Asylprozess für alle Beteiligten verbessert. Unter dem Eindruck der schrecklichen Bilder, die uns aus Osteuropa oder aus dem Mittelmeerraum erreichen, beweist diese [PAGE 1913] parteiübergreifende Mehrheit Reife und Verantwortungsbewusstsein.
Die destruktive Minderheit im Parlament verweigert sich hingegen jeglicher Diskussion und missbraucht den Nationalratssaal zum wiederholten Male als Wahlkampfbühne. Wir kennen das ja. Sie beweisen ja direkt, im Moment, dass Sie die Diskussion gar nicht ernst meinen. Sie verabschieden sich, Sie sprechen, währenddem andere Parteien ihre Position darlegen, als hätte es die Unglücksfälle und die Dramen der letzten Tage und Wochen nicht gegeben, als würden Sie die menschlichen Schicksale komplett kaltlassen.
Die Schweiz hat eine humanitäre Tradition. Mit dieser Neustrukturierung stärken wir diese. Ich bin überzeugt davon, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land die Aufrechterhaltung dieser humanitären Tradition unterstützt.
- RedetextMartin Bäumle(Grünliberale Partei)Schweiz
Wir sollten unterscheiden zwischen der aktuellen Flüchtlingskrise und den ordentlichen Asylverfahren, die wir haben. Die ausserordentliche Lage, insbesondere bezüglich Syrien, erfordert ausserordentliche Massnahmen. Friedensförderung kann nur erfolgen, wenn Russland und Amerika mit Syrien eine Lösung finden; die Schweiz kann ihre Guten Dienste anbieten.
Hilfe vor Ort ist ein immer wieder geforderter Ansatz. Die Schweiz ist vorangegangen, andere Länder müssen folgen. Darum geht es: Hilfe vor Ort zu leisten, damit viele Menschen, die in Verzweiflung sind, die kein Geld mehr haben, nicht weiterreisen, nicht ein Zielland wie Deutschland oder die Schweiz oder überhaupt Europa aufsuchen. Aber es sind schon viele Menschen an den Grenzen; sie überfordern in diesen Ländern die Institutionen, und da braucht es Lösungen der EU über die Kontingentsysteme. Hier soll die Schweiz mitziehen, freiwillig, aber ohne Swiss Finish.
Die Schweiz muss auch vorbereitet sein. Aktuell haben wir kein Problem, wir sind kein Zielland. Aber vorbereitet müssen wir sein, wenn plötzlich volle Züge ankommen. Hier ist das Grenzwachtkorps gefordert, hier ist aber auch subsidiär die Armee mit ihrer Logistik gefordert; eine Zusammenarbeit, die der Bundesrat über die Departemente machen muss. Nach unserer Einschätzung ist der Bundesrat gerüstet; er hat die Zeichen der Zeit erkannt und macht einen guten Job. Wir als Oppositionspartei können das ja sagen.
Zu den Verfahren: Seit Jahren haben alle gesagt, die Verfahren seien zu beschleunigen, man müsse effizienter werden. Das Modell Holland wurde insbesondere von der SVP und ihrem Experten Brand gelobt. Wir haben dieses Modell Holland bei einem Besuch angeschaut, und wir haben gesehen, dass dieses Modell Holland nicht eins zu eins auf die Schweiz übertragbar ist, dass es aber einen guten Weg anbietet. Genau die Vorlage, die wir beraten haben, ist eigentlich die Swiss-Vorlage für das Modell Holland: Beschleunigung, damit Menschen, die hierbleiben können, Asyl erhalten, damit sie rasch integriert werden können und nicht in die Sozialhilfe fallen. Menschen, die nicht hierbleiben können, erhalten so die Entscheide rasch und können zurückgeführt werden.
Die Bundeszentren sind eine zentrale Voraussetzung für die Entlastung der heutigen ineffizienten Strukturen.
Betreffend Gratisanwälte - Frau Huber hat es erwähnt - ist es heute nicht etwa günstiger, im Gegenteil! Diese neue Struktur ermöglicht Effizienz, Beschleunigung und Klarheit; sie ist eine Voraussetzung dafür. Es geht jetzt aber darum, den Vollzug sicherzustellen.
Von den Vertretern der SVP bin ich enttäuscht: Sie haben bis jetzt ausser dem Vorschlag, die Grenzen zu schliessen, nichts gebracht. Es scheint heute nur darum zu gehen, Wahlkampf zu machen und das Thema zu besetzen, statt das Problem zu lösen. Besser wäre es, wir würden jetzt diese Gesetzgebung beschliessen und durchlassen und dann über die Thematik der vorläufig Aufgenommenen beraten; dort haben wir ein weiteres Feld.
Wie können wir bei Schengen/Dublin in Normalfällen, nicht in der Krise, wie wir sie jetzt haben, mit den Problemen umgehen? Wie können wir sie lösen? Hier kann ich nur an die SVP appellieren - obschon das wahrscheinlich sinnlos ist -, ihr heute angedrohtes Referendum, das im Wahlkampf entsteht, nach den Wahlen noch einmal zu überdenken und es im Interesse der Sache und einer guten Migrations- und Asylpolitik dann zurückzuziehen.
- RedetextBalthasar Glättli(Die Grünen)Schweiz
Wir Grünen kämpfen nicht nur gegen die Ausbeutung der Natur, wir kämpfen auch gegen die Ausbeutung der Menschen. Wenn wir Grünen Politik machen, wollen wir eine Politik der Verantwortung machen, mit der wir für Entscheide, die wir heute fällen, auch unseren Kindern und unseren Enkeln in die Augen schauen können. Deshalb ist es klar, angesichts dieser riesigen Flüchtlingskatastrophe: Wir stehen dafür ein, dass die Schweiz klar sagt: Flüchtlinge brauchen Schutz statt Hetze.
Diese Revision löst sicher nicht alle Probleme. Das grösste Problem bleibt ungelöst, nämlich der sichere Zugang zu einem Asylverfahren, ohne dass sich ein Flüchtling Schleppern ausliefern muss. Aber diese Revision ist ein grosser Schritt, nicht nur hin zu einem zügigeren, sondern auch zu einem faireren Asylverfahren.
Vor die Frage gestellt, ob die Schweiz als Sitzstaat des UNHCR ein Asylgesetz machen soll, das der Abschreckung dient - wie das die SVP will -, oder ein Asylgesetz, das dem Schutz der bedrohten Menschen dient - wie wir das wollen -, ist es klar: Man kann diese Revision nicht ablehnen.
Wenn Sie unsere Haltung unterstützen, dass Flüchtlinge Schutz statt Hetze brauchen, dann fordere ich Sie auf, das auch mit Ihrem Namen zu unterstützen, heute in der Abstimmung, aber auch im Internet - auf unserer Plattform "Schutz statt Hetze". Es braucht in diesem Land einen Aufstand der Anständigen!
- RedetextGabi Huber(FDP.Die Liberalen)Schweiz
Die FDP-Liberale Fraktion will rasche Asylverfahren, damit auch rasch erkannt wird, welche Gesuchsteller Anrecht auf Asyl und Schutz haben und welche nicht. Schnelle Verfahren und die konsequente Wegweisung von Wirtschaftsflüchtlingen sind für die Akzeptanz unserer Migrationspolitik zentral und im Interesse aller, von den Asylsuchenden bis hin zur Verwaltung.
Heute können die Verfahren Jahre dauern. Nun haben wir eine Vorlage erarbeitet, welche dies ändert, und sie wird bekämpft. Das ist nicht verständlich, umso weniger, als auch die SVP die dringlichen Massnahmen im Jahr 2012 im Parlament und anlässlich der Volksabstimmung im Juni 2013 unterstützte und das Volk die Vorlage mit über 78 Prozent bejahte. Die dringlichen Massnahmen, Kollege Amstutz, sind kein Tun-als-ob, sie haben sich vielmehr in einem realen Testbetrieb bewährt. Wenn sie nun ins ordentliche Recht übertragen werden sollen, wird dem Volkswillen Rechnung getragen.
Scharf kritisiert werden vor allem die Gratisanwälte. Auch die FPD hat sie in der Vernehmlassung abgelehnt. Inzwischen sind wir gescheiter geworden und haben uns durch die Fakten überzeugen lassen; auch das muss man manchmal können. Die sogenannten Gratisanwälte arbeiten für eine Pauschale und sind deshalb nicht daran interessiert, unnötige Beschwerden zu machen und damit die Verfahren zu verlängern - dies ganz im Gegensatz zur bisherigen Situation, in der die unentgeltliche Rechtspflege nach Aufwand entschädigt wird. Es kann doch nicht das Ziel sein, so weiterzumachen. Es kommt dazu, dass das Volk im Juni 2013 die Testphase gutgeheissen hat. In der Vorlage stand ausdrücklich, dass die Verfahren verkürzt werden können, wenn der wirksame Rechtsschutz der betroffenen Asylsuchenden durch geeignete Massnahmen gewährleistet wird.
Die SVP hat das Referendum zu diesem Gesetz angekündigt. Wir freuen uns auf diesen Abstimmungskampf. Wir sind gespannt darauf, wie sie dem Volk erklären wird, dass die Verfahren wie früher wieder jahrelang dauern sollen.
Die FDP-Liberale Fraktion jedenfalls wird der Neustrukturierung des Asylbereichs zustimmen.
- RedetextSpeechSchweiz
Als Fraktionssprecherin stellte ich mir bei der Debatte die Frage, ob man nicht besser schweigen sollte. Die BDP-Fraktion hat sich bei der eintägigen Debatte zu diesem Thema dann fürs Reden entschieden. Jetzt sollte man tatsächlich schweigen, muss aber reden, weil es Strömungen gibt, die nicht schweigen wollen. Man wird den Verdacht nicht los, dass diese Strömungen sehnsüchtig auf Flüchtlingsströme in die und durch die Schweiz warten - möglichst noch vor den Wahlen -, um dann die Fremdenfeindlichkeit weiter zu schüren und den Menschen in diesem Land weiter Angst zu machen. Deshalb müssen wir schon wieder sprechen, darüber, dass wir mit unserer Asylpolitik auf einem guten, gangbaren Weg sind.
Das Asylgesetz wurde verschärft und trägt die Handschrift der bürgerlichen Parteien. Die Bundespräsidentin macht vieles richtig, rüttelt die Menschen in diesem Land wach, wirbt im Inneren für Verständnis für die aussergewöhnliche Lage dieser Menschen und sorgt dafür, dass sie später, wenn immer möglich, auch wieder zurückgehen können. Natürlich soll man davor warnen dürfen, dass Migration für unser Land auch zu einer Belastung werden kann. Vergessen wir aber nie: Hinter Flüchtlingen verbergen sich Menschen - Menschen, die sich vor allem in etwas von uns hier unterscheiden: Ihre Start- und Lebensbedingungen sind unendlich viel schlechter als unsere. [PAGE 1912]
Es gibt kein Chaos, wir haben ein Asylgesetz; der Bundesrat hat die Möglichkeit, bei einer grösseren Zunahme der Flüchtlingsströme Massnahmen zu ergreifen. Und schlussendlich sprechen wir immer von Menschen, die in erster Linie unsere Hilfe benötigen. Diese Hilfe erfolgt geordnet, und sie ist der humanitären Tradition verpflichtet, so, wie wir es gewohnt sind.
- RedetextAdrian Amstutz(Schweizerische Volkspartei)Schweiz
Die vorliegende, gegen den Willen der SVP-Fraktion beschlossene Revision ist eine in diesem Bereich typische "Tun als ob"-Aktionsübung. Damit wird Land und Leuten Sand in die Augen gestreut. Deshalb wird die SVP das Referendum gegen diese Gesetzesrevision ergreifen.
Statt die verantwortliche Bundespräsidentin über noch klarere gesetzliche Vorgaben zum sofortigen Handeln zu zwingen, statt sie zu zwingen, das zu tun, was sie heute schon tun könnte und auch tun müsste, installieren wir mit den Gratisanwälten neue Anreize, die Schweiz als Zielland zu wählen. Es wird Rekurse und hohe Kosten ohne Wirkung geben - eine weitere Stufe der organisierten Unverantwortlichkeit in diesem Bereich. Mit dem neugeschaffenen Plangenehmigungsverfahren und den Enteignungsmöglichkeiten werden Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Kantone regelrecht geknechtet. Ja, Sie können schon den Kopf schütteln auf der linken Seite. Landkauf, Enteignungsverfahren - ich gebe Ihnen ein Beispiel. Antragsteller für den Landkauf: das EJPD. Verhandlungsführer: das EJPD. Ermächtigungsstelle für die Enteignung: das EJPD. Einsprache- und Beschwerdeinstanz: das EJPD. Entscheide über die Enteignung: das EJPD. Genau gleich im Planungs- und Baubewilligungsverfahren. Antrag um Baugesuch: das EJPD. Verfahrensleitung: das EJPD. Einsprache- und Beschwerdestelle: das EJPD. Entscheid über Einsprachen: das EJPD. Bauentscheid: das EJPD. So funktionieren totalitäre Staaten, nicht die Schweiz. (Teilweiser Beifall)
- Redetext
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Nur kurz: Beim Dublin-Verfahren wird nicht entschieden, ob jemand Asyl bekommt oder nicht, sondern es wird nur entschieden, welches Land zuständig ist, um das Asylverfahren durchzuführen. Das ist schon ein wesentlicher Unterschied. Deshalb sind wir der Meinung, dass es hier vertretbar ist, weil es eben klar ist, dass dabei nicht über Asyl oder kein Asyl entschieden wird, sondern darüber, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Der Bundesrat wollte hier eine andere Lösung, aber deshalb können wir uns anschliessen.
In diesem Sinn ist es, nach unserer Meinung, auch vertretbar, dass man hier auf einen ablehnenden Entscheid keine Stellungnahme des Rechtsvertreters mehr einholt, aber nur deswegen. Wir sind aber froh, dass beim beschleunigten Verfahren - da hätten wir darauf beharrt - diese [PAGE 943] Rechtsvertretung bis zum Schluss des erstinstanzlichen Entscheids dann auch wirklich gewährleistet sein muss.
- RedetextVerena Diener Lenz(Grünliberale Partei)Schweiz
Wir haben uns für dieses Thema wirklich zweimal nochmals Zeit genommen und haben uns damit auseinandergesetzt. Die Differenzbereinigung zwischen zwei Räten bedingt eben einfach auch, dass man bereit ist, einen Schritt in die Richtung der anderen Seite zu tun. Das haben wir im Bewusstsein gemacht, dass der rechtliche Ablauf immer noch gewahrt ist, mit gewissen Veränderungen und damit auch mit einer Verkürzung der Zeit, die für die Bearbeitung zur Verfügung steht. Wir haben aber keinen Minderheitsantrag gehabt, und darum glaube ich, dass wir uns hier im Rahmen der Differenzbereinigung dem Nationalrat anschliessen können.
- RedetextRobert Cramer(Die Grünen)Schweiz
Mon intervention porte sur les articles 102k, 102m ainsi que sur l'article 37. La problématique soulevée par ces articles a été évoquée tout à l'heure par Madame la présidente de la Confédération Sommaruga. Dans le projet, le Conseil fédéral a recherché une forme d'équilibre. D'une part, il vise, à l'article 37, à réduire de cinq à trois jours ouvrables les délais de notification de décision. D'autre part, il prévoit, aux articles 102k et 102m, d'instaurer l'automaticité de l'assistance juridique pour les personnes faisant l'objet d'une procédure Dublin.
Le Conseil national s'est montré favorable à la réduction du délai de cinq à trois jours, rejoignant en ce sens la législation actuelle. Quand bien même je suis d'avis qu'il est un peu chimérique d'exiger des délais aussi courts et que l'on verra bien qu'il sera difficile de respecter ces délais d'ordre, on peut éventuellement s'en accommoder.
Par ailleurs, le Conseil national a modifié le projet du Conseil fédéral sur la question de l'octroi automatique de l'assistance juridique dans la perspective d'un recours. Supprimer cette possibilité d'assistance automatique par un juriste est une erreur. Non seulement c'est une erreur par rapport aux grands principes du droit selon lesquels on a le droit d'être défendu, mais l'expérience montre aussi que la volonté de réduire les droits des personnes faisant l'objet d'une procédure ne permet de loin pas d'accélérer ces procédures. Au contraire, cela les ralentit.
Cela les ralentit parce que cela crée de la confusion, cela crée des premiers recours qui sont mal fondés, et que les juges permettent ensuite de compléter. On croit aller vite, mais en fait on va beaucoup plus lentement en diminuant les droits des personnes concernées. C'est particulièrement regrettable lorsque l'on voit la situation dans laquelle nous nous trouvons actuellement, qui montre bien que les procédures Dublin ne sont plus ces procédures automatiques qui tombaient sous le sens, dans lesquelles il suffisait d'identifier le pays d'où venait le requérant. Actuellement les choses sont bien plus complexes et on s'aperçoit que, y compris dans les procédures Dublin, un examen est souvent nécessaire. Voilà ce que je souhaitais dire.
J'ai bien compris aussi, dans le cadre des travaux de commission, que l'assistance juridique existera toujours, que c'est un droit constitutionnel, mais je pense qu'on est en train de mettre en place un système qui fonctionnera beaucoup moins bien que celui proposé par le Conseil fédéral. Cela dit, j'ai aussi compris, à travers les travaux de la commission, que l'on souhaitait boucler la révision de cette loi, que, finalement, une forme de chemin avait été trouvé par le Conseil national et qu'il ne fallait pas se montrer trop perfectionniste. Je renonce donc à déposer une proposition d'amendement formelle.
- RedetextSimonetta Sommaruga(Sozialdemokratische Partei)Schweiz
Ich gehe gerne auf das Votum von Herrn Ständerat Minder ein. Es ist in der Tat so, dass in Europa im Moment sehr viel in Bewegung ist. Das Problem einer Flüchtlingskrise kann - und ich glaube, das ist mittlerweile allen klar - nicht von einem einzelnen Staat gelöst und angegangen werden. Es kann hier keine nationalen Lösungen geben, es gibt nur eine gemeinsame Antwort auf das, was sich zurzeit in Europa abspielt. Deshalb ist das Dublin-System nicht am Ende, aber es steht unter Druck, und es muss gestärkt werden. Das ist die gemeinsame Überzeugung, und um diese ringt man im Moment in Europa fast Tag und Nacht, weil es schwierig ist, diese Solidarität von allen einzufordern. Der Verteilschlüssel wird jetzt zuerst im Rahmen von sogenannten Notmassnahmen diskutiert, indem man eine gewisse Anzahl von schutzbedürftigen Personen, die in grosser Zahl in Griechenland, in Italien und jetzt zum Teil auch in Ungarn ankommen, auf alle europäischen Staaten verteilt. Das ist eine Stärkung des Dublin-Systems. Man sagt, die Staaten, die zufälligerweise geografisch an der Aussengrenze sind, können diese Situation nicht alleine bewältigen, es brauche hier Solidarität.
Ich will nicht verhehlen - ich habe es auch schon gesagt - dass man es in Europa in den letzten Jahren verpasst hat, eine gemeinsame europäische Asylpolitik aufzubauen. Jetzt müssten wir aber mit der heutigen Situation umgehen, und deshalb ist dieser Verteilmechanismus die richtige Antwort auf die heutige Situation. Es gibt die Diskussion in Europa, dass man einen solchen Verteilmechanismus permanent einführt, im Moment ist man aber weit davon entfernt. Man versucht notfallmässig, solche Umverteilungsprogramme auf die Beine zu stellen und eine solidarische, gemeinsame [PAGE 942] Antwort zu geben. Der Bundesrat hat letzten Freitag entschieden, dass die Schweiz unter der Voraussetzung, dass das überhaupt beschlossen wird und dass dann auch die Registrierung an den Aussengrenzen funktioniert, bereit ist, sich an den Umverteilungsprogrammen zu beteiligen.
Sie haben gefragt, Herr Minder, ob die Neustrukturierung über die Asylgesetzrevision die richtige Antwort sei. Das Ei des Kolumbus gibt es in diesem Politikbereich sowieso nicht; das haben wir auch nie gesagt. Aber was diese Asylgesetzrevision, diese Neustrukturierung bringt, sind rasche und faire Verfahren: damit diejenigen, die Schutz bekommen, hierbleiben können, sich möglichst rasch integrieren, Arbeit suchen, die Sprache lernen, wissen, dass sie hierbleiben können, und damit diejenigen, die nicht schutzbedürftig sind, wissen, dass sie wieder gehen müssen und dass das auch vollzogen wird. Das dient der Glaubwürdigkeit der Asylpolitik, und das ist auch ein klares Signal der Schweiz, dass offensichtlich unbegründete Asylgesuche in unserem Asylsystem nichts zu suchen haben. Wenn Sie die Zahlen anschauen, sehen Sie, dass wir heute in unserem Asylsystem bereits aufgrund der getroffenen Massnahmen in diese Richtung einen höheren Anteil von Schutzbedürftigen haben und einen tiefen Anteil von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen. Das dient der Glaubwürdigkeit des Asylsystems.
Genau das ist der Inhalt dieser Vorlage. In diese Richtung wollen wir weiterarbeiten, und Sie schaffen jetzt die Grundlage, dass wir genau das tun können: Schutzbedürftigen Schutz geben. Diejenigen, die den Schutz nicht brauchen und nicht bekommen, sollen rasch wissen, dass sie wieder gehen müssen.
Ich glaube, die Glaubwürdigkeit des Asylsystems ist etwas vom Wichtigsten, was wir der Bevölkerung schuldig sind und was die Politik organisieren muss. Auf aussergewöhnliche Situationen müssen wir vorbereitet sein. Sie haben auch lesen können, dass wir intensiv daran sind, uns mit den Kantonen, mit dem Grenzwachtkorps, mit dem VBS, mit allen Beteiligten auf allfällige Notsituationen vorzubereiten; das ist auch die Aufgabe der Politik.
Wenn Sie erlauben, Herr Präsident, möchte ich noch ganz kurz etwas zu den Differenzen sagen. Es gibt zwei Differenzen, die wichtig waren und bei denen Ihre Kommission jetzt dem Nationalrat zugestimmt hat, was auch der Bundesrat unterstützen kann. Einmal geht es bei Artikel 24a um die Zuweisungen in die besonderen Zentren. Da hat der Nationalrat gesagt, es müsse eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen, um dann aber automatisch eine solche Zuweisung vorzunehmen. Gleichzeitig - das hat der Nationalrat ebenfalls beschlossen - soll, damit verbunden, eine Ein- oder Ausgrenzung beschlossen werden, es sollen sogenannte Rayonverbote ausgesprochen werden. Diese müssten aber mit einer Verfügung beschlossen werden, und diese kann auch angefochten werden; damit haben wir auch den Rechtsweg geöffnet. Ich glaube, das ist eine sinnvolle und gute Kombination, die auch dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung trägt.
Die zweite Differenz betrifft Artikel 37 und Artikel 102k. Hier hat der Nationalrat beschlossen, dass bei den Dublin-Verfahren die Rechtsvertretung bei einem ablehnenden Entscheid nicht mehr zum Entwurf Stellung nehmen soll. Das bedeutet, dass wir die Verfahrensdauer von fünf auf drei Tage verkürzt haben. Das ist so möglich, wenn dieser Schritt der Stellungnahme wegfällt. Das ist zu verkraften. Bei den beschleunigten Verfahren haben wir hingegen nach wie vor den Rechtsschutz, der notwendig ist, um diese raschen Verfahren rechtsstaatlich auch sicher durchzuführen.
Ich glaube, diese beiden wesentlichen Änderungen - die anderen sind kleinere Änderungen - sind sinnvoll. Wir haben sie unterstützt. Ich bin Ihrer Kommission dankbar, dass sie diese ebenfalls mitträgt.
- RedetextThomas Minder(Parteilos)Schweiz
Erlauben Sie mir als Kommissionsmitglied eine kurze Schlussbemerkung zur bearbeiteten Vorlage, die nun in die Schlussabstimmung gelangt. Diese Asylgesetzrevision ist eine der grössten der letzten Jahre; denken wir nur an die Bundeszentren, die Enteignungsmöglichkeit, die Kosten von 548 Millionen Franken, das getaktete Verfahren oder den unentgeltlichen Rechtsschutz. Diese Revision geht stark von einem funktionierenden Dublin-System aus. Zurzeit funktioniert jedoch weder das Dublin- noch das Schengen-System, und wohin die Entwicklung geht, ist heute noch nicht erkennbar. Löst allenfalls bald ein europäisches Kontingentierungssystem das Dublin-System ab, oder bricht Schengen gar auseinander?
Die Idee von Schengen war jene einer sicheren Aussengrenze und von offenen Innengrenzen, doch zurzeit erkennen wir gerade das Gegenteil. Die Idee von Dublin war jene einer Erstregistrierung im ersten Dublin-Staat und der Möglichkeit einer Rückführung in diesen Staat, aber auch dieser Grundpfeiler funktioniert zurzeit bewiesenermassen nicht. Mit Blick auf die geo- und migrationspolitische Lage befürchte ich also, dass wir mit dieser Asylgesetzrevision noch nicht das Ei des Kolumbus gefunden haben, obwohl sie so angekündigt wurde, und dass diese Revision schon bald von neuen Realitäten überrollt wird.
Ist es bei dieser Ausgangslage, just zu diesem Zeitpunkt, wirklich richtig, grünes Licht für die 548 Millionen Franken zu erteilen? Wäre es nicht klüger, wenn wir in den nächsten zwei, drei Monaten beobachten würden, was im EU-Raum passiert? Ich habe mir überlegt, ob ein Antrag auf Sistierung der Schlussabstimmung das Richtige wäre. In anderen Bereichen, etwa bei Volksinitiativen, haben wir die Schlussabstimmung auf später verschoben. Nun, ich habe davon abgesehen. Ich habe davon abgesehen, weil dies für einige von uns die letzte Session sein wird. Da möchte man bekanntlich möglichst viel unter Dach und Fach bringen.
Dennoch sei die Schlussbemerkung erlaubt, dass diese Revision massgeblich von einem funktionierenden Schengen/Dublin-System ausgeht. Da aber das Fundament gleich beider Systeme stark wackelt, steht auch unsere Revision auf tönernen Füssen.
Ich erlaube mir daher eine Frage an Sie, Frau Bundespräsidentin: Was ist Ihre Einschätzung betreffend das Funktionieren des Dublin-Systems in den nächsten zwölf Monaten? Haben Sie einen Plan B, falls Dublin komplett auseinanderbricht?
- RedetextVerena Diener Lenz(Grünliberale Partei)Schweiz
Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir Ihnen heute in der Differenzbereinigung eigentlich keine Differenzen zum Nationalrat mehr beantragen. Ihre Kommission hat in zwei frühmorgendlichen Sitzungen noch einmal sehr intensiv die kleinen Unterschiede zwischen der Fassung des Nationalrates und der Fassung unseres Plenums verglichen. Wir haben uns - an der ersten Sitzung mit der Frau Bundespräsidentin und an der zweiten Sitzung dann auch noch mit der Verwaltung - noch einmal im Detail mit Verfahrensfragen und Begrifflichkeiten auseinandergesetzt und uns gefragt, ob es sich lohnt, an unserer Version festzuhalten oder ob es sinnvoll ist, dass wir uns hier dem Nationalrat anschliessen.
Der Nationalrat hat in der Gesamtabstimmung mit 99 zu 53 Stimmen bei 12 Enthaltungen dieser Gesetzesrevision zugestimmt. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir den Differenzen, die der Nationalrat geschaffen hat, folgen können, weil sie zum Teil redaktioneller Art sind, weil sie zum Teil Präzisierungen sind, aber an unserer Stossrichtung in der Substanz nichts mehr ändern. In Anbetracht der Zeit und der grossen Energievorlage, die wir noch zu besprechen haben, verzichte ich darauf, im Detail noch einmal auf diese kleinen Unterschiede zurückzukommen.
Falls ein Kommissionsmitglied oder ein Mitglied des Rates aber noch Fragen hat, stehen ich wie auch die Bundespräsidentin selbstverständlich zur Verfügung.
- Redetext
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