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Quellenbesteuerung der Vorsorgeleistungen

(04.440)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz18.06.2004
Speeches(9)
Sorted by Speech date, Descending
9 Results
  • Redetext
    Christine Egerszegi-Obrist(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die deutschsprachige Berichterstatterin verzichtet auf das Wort. Wir müssen jetzt über Eintreten befinden. Die Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Herr Bundesrat Merz ist im Namen des Bundesrates für Nichteintreten.

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    Für Eintreten .... 77 Stimmen

    Dagegen .... 81 Stimmen

    [PAGE 621]

  • Redetext
    Fulvio Pelli(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Je pense quand même qu'il faut corriger quelque peu l'idée que cette réforme va charger les caisses de prévoyance d'une façon exagérée. Il s'agit de caisses qui sont actives dans tous les cantons, auxquelles sont affiliées des entreprises qui sont sises dans tous les cantons, qui ont des organisations dans tous les cantons et qui ont toutes les données de leurs assurés. Je comprends que ce changement provoque une charge supplémentaire de caractère administratif au moment du changement de système; mais quand même, il ne faut pas exagérer! Il ne s'agit pas d'une révolution; il s'agit d'une adaptation que ces structures sont en mesure de supporter.

  • Redetext
    Hans-Rudolf Merz(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Mit dieser parlamentarischen Initiative wird für ein an sich sachlich nachvollziehbares Problem ein sachlich nachvollziehbarer Vorschlag der Besteuerungszuständigkeit präsentiert. Insofern müssen wir zugeben, dass die Sachverhalte in der Tat eine Diskussion wert sind.

    Neu - so will es diese Initiative - sollen diejenigen Kantone für den Bezug und die Rückerstattung der Quellensteuer zuständig sein, in denen der im Ausland wohnhafte Vorsorgeempfänger für sein letztes Erwerbseinkommen besteuert wurde. Bei Personen mit ehemaligem Wohnsitz in der Schweiz ist dies der Wohnsitzkanton, und bei Grenzgängern ist es der Kanton des Arbeitsortes.

    Der Bundesrat hat sich im Detail auch mit der Frage des Paradigmenwechsels bei dieser Besteuerung beschäftigt. Ich glaube nicht, dass es primär eine Frage der Steuergerechtigkeit ist, sondern es ist vor allem auch eine Frage der Verteilung zwischen den Kantonen. Daraus - und hier setzen wir mit unserer Kritik an - ergeben sich sehr viele administrative Aufwendungen. Es gibt Mehraufwendungen für die Vorsorgeeinrichtungen; sie müssten künftig nicht mehr nach dem Tarif eines einzigen Kantons, nämlich des Sitzkantons, abrechnen, sondern sie müssten dann bis zu 26 verschiedene Tarife berücksichtigen. Das müssen Sie sich einmal vorstellen: Das ist ein riesiger administrativer Aufwand! Bevor die Vorsorgeeinrichtungen diese Tarifabgrenzungen machen könnten, müssten sie einmal herausfinden, welcher Kanton überhaupt bezugsberechtigt ist, d. h., welcher Kanton das letzte Erwerbseinkommen besteuert hat, um dann nach diesen Tarifen abzurechnen.

    Ein zweiter Nachteil dieser Initiative ist folgender: Weil nicht alle berechtigten Vorsorgeempfänger ein Rückerstattungsgesuch stellen oder weil aus irgendwelchen Gründen manchmal gar keines gestellt werden kann, verbleibt heute jenen Kantonen, die viele Vorsorgeeinrichtungen beherbergen, ein Nettoertrag. Dieser ist in der Tat nicht hoch - es ist gesagt worden -, wie Sie erkennen, wenn Sie diese Summe den gesamten Steuereinnahmen aller drei Ebenen gegenüberstellen, die fast 180 Milliarden Franken ausmachen. Damit ist auch gesagt, dass sich für die Bundeskasse eigentlich keine Änderungen ergäben, wenn man diese Vorlage annehmen würde.

    Wir haben uns mit der Finanzdirektorenkonferenz in Verbindung gesetzt. Die Meinung der Finanzdirektoren der Kantone ist klar: Sie wollen das heutige System beibehalten, wollen diesen Wechsel also nicht. Sie begründen dies im Wesentlichen mit drei Punkten:

    1. Der Verwaltungsaufwand ist enorm. Er rechtfertigt sich nicht im Verhältnis zu dem, was an Mitteln verschoben wird.

    2. Sie befürchten eine Vergrösserung der Fehlerquellen bei den Vorsorgeeinrichtungen, da ja dann je nach Kanton verschiedene Tarife zu berücksichtigen sind. Das wird mit Sicherheit zu zusätzlichen materiellen Fragen führen.

    3. Sie sagen, man sollte im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich jetzt die ressourcenstarken Kantone - die sich bekanntlich gegen den NFA gesperrt haben - nicht wieder zur Kasse bitten. Denn diese Vorsorgeeinrichtungen sind in erster Linie in Kantonen ansässig, die zu den ressourcenstarken gehören und dann Mittel aus ihren Kassen an weniger ressourcenstarke Kantone abzuführen hätten. Diese Abgrenzung im Rahmen des NFA werden Sie diese und nächste Woche noch beschliessen. Aber dies hier wäre nicht im Sinne des NFA.

    Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat empfiehlt, diese parlamentarische Initiative abzulehnen.

  • Redetext
    Luc Recordon(Die Grünen)
    Schweiz

    Le groupe des Verts sans hésitation vous recommande d'accepter l'initiative parlementaire Robbiani. Il s'est agi beaucoup jusqu'ici d'une discussion entre efficacité administrative et frais de bureau. En réalité, je [PAGE 620] voudrais placer le débat sur un plan différent. Il s'agit d'une pure question d'équité entre les cantons et d'une volonté d'éviter l'arbitraire. Imaginez-vous bien que l'on puisse déplacer le siège d'une caisse d'un canton à l'autre et déplacer ainsi toute la masse fiscale au hasard, au gré de la décision de l'institution de prévoyance, alors même que la personne qui a gagné cet argent l'aura gagné pour l'essentiel à l'endroit où elle travaille, il faut bien le dire. Il n'y a aucune raison que le canton qui fait les efforts d'accueillir une entreprise, de mettre à disposition des infrastructures, ne bénéficie pas aussi de cette partie de la manne fiscale.

    Naturellement, il est plus compliqué pour les institutions de prévoyance d'avoir affaire à différentes administrations fiscales dans les différents cantons où elles travaillent. Mais, d'une part, comme l'a excellemment dit le rapporteur, si elles choisissent de travailler avec plusieurs cantons, les institutions de prévoyance doivent être capables également de relationner dans les différents cantons et pas seulement d'y avoir des clients et assurés. D'autre part, il faut bien le reconnaître, les institutions de prévoyance ne sont pas gravement pénalisées par cette situation. En effet, il s'agit d'un impôt unique, répétitif, toujours le même, et pas d'une déclaration d'une complication invraisemblable pour laquelle, de toute façon, elles ne devraient procéder qu'à une retenue en vue d'une imposition à la source.

    Si nous mettons en balance les intérêts entre la complication introduite et les arguments importants de justice fiscale, non seulement pour les personnes, mais également pour les cantons, il apparaît très clairement au groupe des Verts qu'il faut accepter le projet afférent à l'initiative parlementaire Robbiani.

    Je voudrais saisir l'occasion pour dire que ce n'est pas la seule injustice que l'on relève dans le domaine de l'imposition de la prévoyance professionnelle. Il en est encore d'autres, notamment celle qui permet aux gens de faire du tourisme fiscal et qui peuvent ainsi échapper, tout ou partie, à la fiscalisation de leur prévoyance en allant tout soudainement, juste avant de retirer leur prévoyance professionnelle - lorsqu'ils en ont la possibilité -, s'établir dans un canton différent.

    Ce sera une autre question à traiter, mais je trouve que l'on donnerait un bon signe dans le sens de la justice fiscale en acceptant ce projet de modification de loi.

  • Redetext
    Gerold Bührer(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Die Absicht, auch bei der Aufteilung der Quellensteuererträge unter den Kantonen ein gerechtes System zu suchen, hat im Rahmen der WAK auch die FDP-Delegation unterstützt. Die Zielsetzung als solche unterstützen wir natürlich weiterhin. Wir wissen aber auch, dass in der Steuerpolitik nebst der Zielsetzung der Gerechtigkeit ebenfalls die Erhebungswirtschaftlichkeit und die wirtschaftliche Verträglichkeit Kriterien sind, die entsprechend gewichtet werden müssen.

    Wir haben daher im Nachgang zu den Kommissionssitzungen den Aspekt des Erhebungsaufwandes, aber auch die Fragestellung, ob denn die neue Verteilung unter den Kantonen so viel gerechter ist, nochmals genauer unter die Lupe genommen. Diese Abklärungen förderten zutage, dass die Verhältnismässigkeit zwischen dem Mehr an Steuergerechtigkeit und den massiven administrativen Mehrkosten nicht gegeben ist. Lassen Sie mich dazu einige Punkte aufführen:

    1. Mit diesem Vorstoss - und das muss klar sein - würde die Quellenbesteuerung nicht nur für die zweite Säule neu geregelt, sondern auch für die Leistungen aus Freizügigkeitseinrichtungen und aus der Säule 3a.

    2. Es ist klar, dass für die Vorsorgeeinrichtungen - kleine, mittlere und grosse - ein zusätzlicher Aufwand entstehen würde, um das letzte Domizil des Berechtigten abzuklären.

    3. Die Zahlen, die uns vorliegen, zeigen, dass sich diese Quellensteuer im Durchschnitt der Jahre auf netto weniger als 30 Millionen Franken beläuft.

    Das führte dann einfach zum Punkt, dass die Zusatzkosten, die entstehen, in keinem Verhältnis zu den 20 oder 30 Millionen Franken stehen, die dann unter den Kantonen neu aufgeteilt würden. Man kann es auch so sagen: Wir würden uns erhebliche administrative Mehrkosten aufbürden, um Verschiebungen im Mikrobereich herbeizuführen, die in jeder kantonalen Steuerrechnung unwesentlich sind.

    4. Auch der Aspekt der Gerechtigkeit lässt Fragen offen: Ist es so viel gerechter, wenn der letzte Wohnsitzkanton genommen wird, wo wir doch wissen, dass im Zeitalter der Mobilität auch die ausländischen Erwerbstätigen während ihrer Erwerbstätigkeit den Wohnsitz wechseln? Also wird mit diesem Vorstoss auch die Gerechtigkeit nicht unter allen Titeln gefördert.

    Man kann es so zusammenfassen: Der Vorstoss bringt möglicherweise ein Minimum an besserer Aufteilung der Quellensteuer, bewirkt aber einen erheblichen administrativen Mehraufwand. Hier liegt die Widersprüchlichkeit, die bereits erwähnt worden ist: Wir können als Gesetzgeber nicht jahraus, jahrein der administrativen Vereinfachung das Wort reden - vor allem zugunsten der kleinen und mittleren Einrichtungen - und genau diesen mit einer solchen Neuregelung einen erheblichen Mehraufwand bescheren.

    Aus diesen Überlegungen heraus sind wir nach all den nachträglichen Abklärungen zum Schluss gekommen, dass die parlamentarische Initiative Robbiani gut gemeint ist und eine absolut ehrenwerte Zielsetzung hat, dass sie in Bezug auf die Praktikabilität aber nicht tauglich ist und ihr deswegen nicht zugestimmt werden soll.

  • Redetext
    Hans Kaufmann(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Es ist noch nicht so lange her, da hat uns die CVP in einer grossangelegten Studie vorgerechnet, wie viele Milliarden Franken die administrative Belastung unsere KMU jährlich kostet - und jetzt kommt aus dieser Fraktion ein Vorschlag, der per saldo eben nichts anderes als eine zusätzliche administrative Belastung für die KMU und keinen zusätzlichen Steuerfranken bringt! Selbstverständlich gibt es Leute, die beispielsweise im Kanton Zürich wohnen und während ihrer Aufenthaltsdauer ihre Pensionskassenbeiträge, die sie vielleicht an eine Sammelstiftung im Kanton Aargau bezahlen, in Abzug bringen. Aber es gibt auch Leute, die im Aargau das Gleiche machen und diese Beiträge an eine Stiftung im Kanton Zürich bezahlen.

    Frau Bader Elvira hat in der Einleitung gesagt, dass wir hier von einem Betrag von 90 Millionen Franken sprechen. In der Botschaft können Sie nachlesen, dass es per saldo, wenn man die Plus und Minus zusammenzählt, dann eben um einen wesentlich kleineren Betrag, um einen einstelligen Millionenbetrag, geht. Was die Steuergerechtigkeit anbetrifft, so können Sie diese nicht herstellen, indem Sie nun diesen Vorschlag annehmen. Wenn einer im letzten Jahr vor seiner Pensionierung noch kurz in einem anderen Kanton wohnt, dann hat er zuvor alle seine vorherigen Abzüge in einem Drittkanton gemacht; da müssten Sie das auch abgrenzen. Vor allem gibt es aber auch Schweizer, die dann, wenn sie in Pension gehen, ihren Lebensabend in einem anderen Kanton verbringen, und auch hier müssten Sie eine Abgrenzung machen. Mit diesem Vorschlag machen Sie nichts anderes als zusätzliche Administration, denn Sie müssen ja dann immer nachforschen, in welchem Kanton ein im Ausland Steuerpflichtiger seine Steuern zuletzt bezahlt hat. Ich weiss nicht, wie viele im Ausland eines Tages eine Rente erhalten werden. Wenn es gleich viele sind wie jene, die AHV oder IV-Renten empfangen, dann werden das ein paar Hunderttausend sein. Da können Sie hier doch nicht einfach so behaupten, es gebe keinen administrativen Aufwand!

    Wir unterstützen den Bundesrat in seiner Meinung, dass dieser Vorschlag, also diese parlamentarische Initiative Robbiani, nicht geeignet ist, mehr Steuergerechtigkeit zu bringen. Sie bringt einfach nichts anderes als administrativen Zusatzaufwand.

    Unsere Fraktion hat deshalb einstimmig beschlossen, dieser Initiative keine Folge zu geben, und wir empfehlen Ihnen, das Gleiche zu tun.

  • Redetext
    Lucrezia Meier-Schatz(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Mit der parlamentarischen Initiative will unser Kollege Robbiani eine Steuerungerechtigkeit korrigieren. Ziel soll sein, dass die im Ausland wohnhaften und in der Schweiz erwerbstätigen Personen im Kanton, in dem sie arbeiten, zum Zeitpunkt besteuert werden, in dem sie ihr Guthaben der beruflichen Vorsorge ausbezahlt bekommen. Zwar betrifft der Vorschlag nicht nur Ausländer, sondern kann auch Schweizer implizieren, doch primär geht es um ein Problem, mit welchem sich die Grenzgängerkantone, also auch mein Kanton, auseinandersetzen.

    Die CVP-Fraktion hat bereits in den Beratungen der WAK beider Räte die Umsetzung der parlamentarischen Initiative unterstützt. Die CVP-Fraktion steht dem Vorhaben nach wie vor positiv gegenüber und wird die vorgeschlagene Gesetzesänderung unterstützen; dies auch im Wissen, dass für die Vorsorgeeinrichtungen ein Mehraufwand erfolgen wird. Wir stellen in unserer Abwägung zwei Grundsätze einander gegenüber: auf der einen Seite die Steuergerechtigkeit und auf der anderen Seite die Verringerung des administrativen Aufwandes.

    Zum ersten Aspekt, der Steuergerechtigkeit: Die heutige Besteuerung der Vorsorgeleistungen durch den Sitzkanton führt dazu, dass der Quellensteuerertrag aus Vorsorgeleistungen vor allem in den Kantonen mit grossen Sammelstiftungen anfällt und nicht etwa im Wohnsitz- oder [PAGE 619] Arbeitsortkanton, wenn es sich um Grenzgänger handelt. Das Problem liegt in der Tatsache, dass nicht alle Berechtigten ein Rückerstattungsgesuch stellen und somit die Kantone, in welchen sich die Sammelstiftungen befinden, Steuererträge generieren können - man spricht von etwa 90 Millionen Franken jährlich -, obschon die Vorsorgeempfänger und -empfängerinnen bei ihnen nie steuerpflichtig waren.

    Auf der einen Seite wird also ein Kanton begünstigt, der zuvor überhaupt keine Leistungen erbracht hat; auf der anderen Seite aber gewähren der Wohnsitz- und der Arbeitsortkanton während der Erwerbstätigkeit Steuerabzüge für die zweite und dritte Säule und reduzieren dadurch ihre Steuererträge. Diese Regelung führt in der Tat zu einer störenden Ausgangslage; denn die Nutzniesserkantone müssen keine Vorleistungen erbringen. Aus Gerechtigkeitsgründen ist es daher naheliegend, dass die Steuererträge aus den nicht zurückverlangten Beträgen den Kantonen gutgeschrieben werden, die durch die im Vorfeld gewährten Steuerabzüge Mindererträge in Kauf nehmen müssen.

    Der Grundsatz wurde unsererseits ebenfalls geprüft; denn es ist uns ein Anliegen, dass der administrative Aufwand jeweils in Grenzen gehalten wird. Wir verneinen den zusätzlichen administrativen Aufwand für die Vorsorgeinstitutionen nicht, sind aber überzeugt, dass dieser angesichts der technischen Möglichkeiten, die Betroffenen zu erfassen, überwindbar ist. Ferner ist auch der Mehraufwand bei der Überweisung der Quellensteuern an die entsprechenden kantonalen Steuerbehörden zwar nicht von der Hand zu weisen, konnten doch bis anhin die Sitzkantone der Vorsorgeeinrichtungen die Steuererträge einzig dem Sitzkanton abliefern; dennoch ist auch diese Hürde überwindbar. Somit werden sie in Zukunft mit den Vorsorgeeinrichtungen enger zusammenarbeiten müssen, um den konkreten Verteilschlüssel nach Kantonen festlegen zu können.

    Die CVP vertritt die Meinung, dass sich die erforderlichen Anpassungen rechtfertigen. Die Steuergerechtigkeit ist ihrer Ansicht nach höher zu werten als die vor allem im EDV-Bereich erforderlichen Anpassungen der Vorsorgeeinrichtungen und der Steuerbehörden. Sie unterstützt daher die vorgeschlagene Änderung von Artikel 107 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer sowie die entsprechende Anpassung von Artikel 38 Absatz 5 des Steuerharmonisierungsgesetzes.

  • Redetext
    Fulvio Pelli(FDP.Die Liberalen)
    Schweiz

    Il s'agit de changer les règles de l'article 107 alinéa 1 lettre c de la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct et de l'article 38 alinéa 5 de la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes. Ces deux dispositions prévoient que, dans le cas de paiements de prestations à des assurés à l'étranger, le prélèvement de l'impôt fédéral direct retenu à la source est de la compétence du canton dans lequel se trouve le siège de l'institution de prévoyance. Cette solution est quelque peu arbitraire, car le siège de l'institution de prévoyance n'a rien à voir avec le travail fourni par les travailleurs, ni avec les taxes fiscales et les retenues qu'ils ont dû payer lorsqu'ils étaient en Suisse. Il s'agit normalement de frontaliers qui ont été actifs dans des cantons où ne se situe pas nécessairement le siège de l'institution de prévoyance.

    Monsieur Robbiani et notre conseil, tout comme le Conseil des Etats, ont décidé, dans la procédure d'examen préalable de cette initiative parlementaire, qui dure depuis trois ans, de changer la règle et de passer à une règle qui privilégie le dernier lieu dans lequel le travailleur a été taxé. Cela veut dire qu'on rétablit une concordance entre le lieu de travail, le lieu dans lequel les retenues et la fiscalisation sont intervenues et le lieu dans lequel se fait la fiscalisation avec un impôt à la source sur la rente.

    Tout le monde est d'accord pour dire que cette réglementation de la compétence d'imposer est plus équitable que celle qu'on a maintenant. Si l'on s'y oppose, c'est à cause de la charge administrative que cette nouvelle réglementation impose aux institutions de prévoyance, lesquelles devront évidemment appliquer pour chaque travailleur la réglementation du canton qui a effectué la dernière taxation, et non plus une seule réglementation, à savoir celle du canton du siège de l'institution de prévoyance. La charge supplémentaire s'explique par la nécessité de créer de nouvelles bases de données qui seront utilisées dans les années à venir.

    Selon la commission, qui s'est exprimée par 12 voix contre 6 et 2 abstentions, la charge n'est pas aussi grande qu'on croit, car c'est seulement dans les premières années après le changement qu'il y aura du travail supplémentaire. Ensuite, la nouvelle réglementation s'appliquera automatiquement à toutes les rentes qui seront saisies dans le système informatique au niveau nécessaire pour calculer les impôts.

    Je pense qu'il y a encore une autre raison d'adopter ce projet, c'est que ce n'est pas la faute des cantons si les institutions de prévoyance ont un siège dans un canton plutôt qu'un autre, mais des activités dans tous les cantons. Donc, les institutions de prévoyance qui choisissent d'être actives dans tous les cantons ont évidemment des charges administratives supplémentaires par rapport à celles qui limitent leur activité à un seul canton. Donc, ce projet tend à favoriser une adaptation aux choix des institutions de prévoyance mêmes.

    Je vous demande, pour ces raisons, de soutenir la proposition de la commission dont je suis rapporteur.

  • Redetext
    Elvira Bader(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Die parlamentarische Initiative Robbiani, die am 18. Juni 2004 eingereicht wurde, verlangt, dass Änderungen bei der Zuständigkeit für die Besteuerung von Vorsorgeleistungen der im Ausland wohnenden Personen vorgenommen werden sollen. Beide Kommissionen haben dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben und sich für die Änderung des Steuergesetzes ausgesprochen.

    Heute haben jene Kantone die Befugnis zur Quellenbesteuerung und zum Rückerstattungsverfahren, in welchen die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat. Diese Regelung führt dazu, dass die Quellensteuererträge aus den Vorsorgeleistungen der zweiten Säule und der Säule 3a vor allem in Kantonen mit grossen Sammelstiftungen anfallen. Das ist für die Kommissionsmehrheit störend.

    Mit der Änderung des Gesetzes sollen neu die im Ausland wohnhaften Empfängerinnen und Empfänger von Vorsorgeleistungen von jenen Kantonen besteuert werden, in welchen die begünstigte Person zuletzt ihr Erwerbseinkommen versteuert hat. Diese Kantone würden von der Vorsorgeeinrichtung die errechnete Quellensteuer erhalten und wären auch für die allfälligen Rückerstattungsgesuche der betreffenden Personen zuständig. Gesamtschweizerisch geht es hier um eine Summe von rund 90 Millionen Franken, die umverteilt werden soll. Es würden eher die Grenzkantone profitieren - Kantone, in welchen Vorsorgeeinrichtungen ihren Sitz haben, würden eher etwas benachteiligt. Die Kommission ist sich bewusst, dass diese Änderung mit Mehraufwand verbunden ist; sie ist aber auch überzeugt, dass dieser Mehraufwand durchaus bewältigt werden kann. Aus Gerechtigkeitsüberlegungen ist für die Mehrheit der Kommission aber einsichtig und nötig, dass den Kantonen, die während der Erwerbsperiode die Abzüge der Vorsorge haben zulassen müssen, die Einnahmen aus der Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen zugestanden werden sollen.

    Mit 12 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sich die Kommission für eine Änderung des geltenden Rechtes ausgesprochen. Sie empfiehlt Ihnen, die Vorlage zu unterstützen.

Data: OpenParlData · CC BY 4.0