Elvira Bader
- Party
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Solothurn
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 4. März 1955
- Wikidata
- Q118319
- Source body
- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
- Record updated
- 24.05.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizMilitärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme. Änderung der Militärgesetzgebung (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2008 · 01.12.2008Result: 90 Yes · 89 No · 1 Abst. · 20 Absent
- JaSchweizResult: 122 Yes · 52 No · 7 Abst. · 19 Absent
- JaSchweizEntzug des Schweizer Bürgerrechtes (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2008 · 15.09.2008Result: 120 Yes · 51 No · 1 Abst. · 28 Absent
- NeinSchweizHöchste Zeit für eine echte Steuerung der Zuwanderung (Motion)NationalratHerbstsession 2011 · 12.09.2011Result: 58 Yes · 129 No · 2 Abst. · 11 Absent
- Hat nicht teilgenommenSchweizFörderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2011 · 12.09.2011Result: 143 Yes · 5 No · 6 Abst. · 46 Absent
No interests recorded.
No access badges issued.
- RedetextBauen ausserhalb der BauzoneNo. 08.314Schweiz
Bauen ausserhalb der Bauzone: Die schweizerische Raumplanungsgesetzgebung hat einst mit der Unterteilung in Baugebiet und Nichtbaugebiet einen geradezu revolutionären Schritt gemacht. Der Schritt von 1972 war so revolutionär, dass es bis heute nicht möglich ist, die vorher und die nachher erstellten Bauten in denselben Rechtstopf zu werfen. Dass es diese beiden Töpfe gibt, liegt in der Natur der Sache. Sehr viel weniger nachvollziehbar ist hingegen, dass es für altrechtliche Bauten schon zwei verschiedene Töpfe gibt. Es ist mehr als angezeigt, diese Töpfe zu verschmelzen, sprich den damals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden dieselben Entwicklungsmöglichkeiten zuzugestehen wie den nichtlandwirtschaftlich genutzten. Man sollte dies nicht nur der Logik wegen tun, sondern vor allem auch aufgrund der Entwicklungen.
Die Schweiz ist seit den Siebzigerjahren unter einem Siedlungsdruck und kann es sich heute schlicht nicht mehr leisten, bebautes Land nicht für Wohnraum zu nutzen. Genau das wird aber heute sehr erschwert. Sanierungen machen nicht immer Sinn. Manchmal ist es besser, wenn ein Gebäude abgerissen und dann neu aufgebaut wird. So kann man z. B. die energetische Sanierung viel wirkungsvoller gestalten. Aber genau diesen Neubau verhindert das heutige Raumplanungsgesetz. Bei der heutigen Gesetzeslage bleibt das Gebäude dann halt ungenutzt und wird letztlich dem Zerfall preisgegeben - und das wollen wir jetzt ändern.
Selbstverständlich will auch ich nicht, dass landwirtschaftlich geprägte Landschaften durch hypermoderne Neubauten ihres Charakters beraubt werden. Mit der Präzisierung, dass das äussere Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert werden darf, kann dies aber auch verhindert werden, wenn Abbruch und Neubau eben zugelassen sind. Diese Lösung fällt also sehr massvoll aus. Ich bitte Sie anzuerkennen, dass ein gepflegter, der regionalen Architektur angepasster Neubau erheblich besser ins Landschaftsbild passt als ein zerfallener Altbau. Mit den vorgeschlagenen Änderungen beseitigen Sie nicht nur Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes, Sie leisten auch einen Beitrag im Kampf gegen den Siedlungsdruck und letztlich zur Schaffung von Wohnraum in einem Land, das enorm unter dem Mangel an ebensolchem leidet.
Ich bitte Sie namens der CVP/EVP/glp-Fraktion, den Kommissionsanträgen zuzustimmen.
- RedetextGlobale Umwelt. RahmenkreditNo. 10.062Schweiz
Wenn in den tropischen Gebieten die Regenwälder abgeholzt werden, dann werden auch wir mit dem Temperaturanstieg merken, dass sich der Kohlenstoff eben nicht mehr in den Bäumen, sondern im CO2, in der Atmosphäre befindet. Wenn sich weltweit Chemikalien im Nahrungskreislauf anreichern, dann werden sie früher oder später auch auf Schweizer Tellern landen. Wenn Tier- und Pflanzenarten aussterben, bevor die Wissenschaft ihre Wirkstoffe überhaupt erschliessen konnte, dann werden auch wir Schweizerinnen und Schweizer nicht von den medizinischen Möglichkeiten profitieren können. Es gäbe Hunderte von Beispielen, die alle dasselbe aussagen: Die Auswirkungen der weltweiten Umweltzerstörung machen nicht vor unseren Grenzen halt.
Der Rahmenkredit und die damit unterstützten Anstrengungen für die globale Umwelt liegen also in unserem ureigenen und unmittelbaren Interesse. Damit ist auch die Behauptung widerlegt, der Rahmenkredit, über den wir hier debattieren, sei Teil der Entwicklungshilfe. Globaler Umweltschutz ist allerdings nicht einfach nur enorm notwendig, er ist auch hocheffizient. Gerade im Klimaschutz kann man in den Entwicklungs- und Schwellenländern mit denselben Mitteln zum Beispiel sehr viel mehr CO2 einsparen als in der Schweiz.
Wer diese inhaltlichen Fakten nicht sehen will, dem seien hier noch die formellen Argumente für den Rahmenkredit vorgetragen. Die Schweiz hat das Montrealer Protokoll ratifiziert, ebenso das Kyoto-Protokoll, die Konvention über die biologische Vielfalt, die Konvention über die persisten organischen Schadstoffe, die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung usw. Mit diesen Übereinkommen ist unser Land wie gesagt materiell völlig zu Recht Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen gilt es nun einzuhalten. Das ist freilich nicht nur ein Gebot der Fairness, es ist auch ein Gebot unserer Rolle als entwickelte Nation der Ersten Welt. Wie sollen wir denn von den Entwicklungsländern allen Ernstes verlangen, sie sollten die Treibhausgasemissionen vermindern und die Arten schützen, wenn nicht einmal wir selber mit unseren sehr viel grösseren Möglichkeiten unseren Verpflichtungen nachkommen? Eine solche Politik des Forderns ohne gleichzeitige Unterstützung bei der Lösung globaler Probleme wäre unredlich. Wir gehören zum Kreis jener privilegierten Länder, die auf der Kommandobrücke des Raumschiffs Erde stehen. Wenn nicht einmal die Kapitäne dieses Raumschiffs den Kurs halten, werden wir alle ins Schlingern geraten.
In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Mehrheit zu unterstützen, wie es auch die CVP/EVP/glp-Fraktion tun wird.
- RedetextSchweiz
Bei diesem Geschäft geht es um den Beitritt der Schweiz zur Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (Irena). Irena soll international eine wichtige Rolle bei der Umstellung auf die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energien spielen. In den Aufgabenbereich der Organisation fallen: Aufbau von Kompetenzen, Bereitstellung und Austausch von sachbezogenen Informationen, Beratung und Unterstützung von Schwellen- und Entwicklungsländern, Hilfestellungen bei der Anpassung ordnungspolitischer Rahmenbedingungen usw.
Die Herausforderungen sind gross: Klimaerwärmung, steigender Energiebedarf und steigende Kosten, die Endlichkeit unserer Ressourcen und vieles mehr. In diesem Kontext sind erneuerbare Energien neben der Energieeffizienz das wichtigste Standbein der Energieversorgung in der Schweiz und auch weltweit.
Die Schweiz ist klimapolitisch keine Insel. Eine internationale Zusammenarbeit bringt Vorteile und Chancen. Gewährleistet ist, dass die Schweiz auch nach dem Beitritt eine unabhängige nationale Energiepolitik verfolgen kann. Die Finanzierung ist über das UVEK-Budget gesichert. Dieses Geld aus dem Mitgliederbeitrag wird nur für Beratung und Informationsaustausch verwendet. Projekte werden keine finanziert. Der Beitritt bedarf keiner Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung. Die Schweiz hat den Beitritt zu Irena am 27. Mai 2009 unterzeichnet, natürlich unter Vorbehalt unserer Zustimmung.
Der Ständerat hat diesem Beitritt einstimmig zugestimmt, Ihre Kommission mit 15 zu 10 Stimmen. Ich bitte Sie, ebenfalls zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Mit der Behandlung der Motion der UREK-NR "Massnahmen zur Regulierung der Bestände fischfressender Vögel und zur Entschädigung von Schäden an der Berufsfischerei" stehen wir hier eigentlich in der Differenzbereinigung. Unser Rat hat der Motion mit 118 zu 53 Stimmen zugestimmt. Der Ständerat hat eine abgeänderte Version verabschiedet. Unser Rat kann nun diese Version annehmen oder ablehnen; ändern können wir nichts mehr.
Der Ständerat hat in seiner Version die Frage der Entschädigung ganz gestrichen. Er will Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Regulierung und Prävention bieten und beantragt Folgendes: Der Bundesrat soll beauftragt werden, zur Verhinderung von Schäden an der Berufsfischerei durch Kormorane mit einer Revision der Jagdverordnung und der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate (WZVV) von internationaler und nationaler Bedeutung dafür zu sorgen, dass die Schonzeit der Kormorane auf die Zeit vom 1. März bis 31. August gekürzt wird, dass die Berufsfischer ihre Motorboote verwenden dürfen, um Kormorane an den ausgelegten Netzen mittels sogenannter Vergrämungsabschüsse abwehren zu können, und dass das zuständige Bundesamt den Auftrag erhält, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine "Vollzugshilfe Kormoran" auszuarbeiten, welche pro Gewässerregion insbesondere folgende Aspekte beinhaltet: Grundsätze zur Regulation der Brutkolonien des Kormorans im Bereich der Vogelreservate gemäss Artikel 9 Absatz 1 WZVV; Grundsätze zur Schadenprävention an den ausgelegten Netzen der Berufsfischer; Koordination der jeweiligen kantonalen Kormoranjagdplanungen; Schaffung kantonalrechtlicher Grundlagen für Vergrämungsabschüsse.
Ihre Kommission begrüsst diese Regulierung der Bestände der fischfressenden Vögel und empfiehlt Ihnen mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Version des Ständerates zuzustimmen.
[PAGE 999]
- RedetextEnergiegesetz. ÄnderungNo. 09.061Schweiz
Mit wenigen punktuellen Änderungen soll das Energiegesetz teilrevidiert werden. Damit werden mehrere Anliegen des Aktionsplans Energieeffizienz und zwei angenommene Motionen umgesetzt. Ziel der Neuerungen ist die Steigerung der Energieeffizienz, und im Fokus steht der Gebäudebereich, in dem ein grosses Energiesparpotenzial besteht.
Der Gebäudeenergieausweis, der sich im In- und Ausland teilweise bereits etabliert hat, gibt über die Gesamtenergieeffizienz und den Wärme- und Stromverbrauch sowie über die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes Auskunft. Indem er Transparenz herstellt und Vergleiche ermöglicht, schafft er Anreize für energetische Massnahmen, vor allem für Sanierungen. Die Kantone, die auf diesem Gebiet zuständig sind, sollen über das Energiegesetz angehalten werden, einen solchen gesamtschweizerisch einheitlichen Ausweis zu definieren und einzuführen.
Die schweizweite Vereinheitlichung des Gebäudeenergieausweises ist ein sinnvoller Schritt und wurde durch die EDK und deren Gebäudeenergieausweis der Kantone bereits im August 2009 umgesetzt. Aufgrund der ersten Erfahrungen mit diesen freiwilligen Ausweisen kann dieser 2010 so weit verbessert werden, dass einer obligatorischen Einführung nichts mehr im Wege steht. Die Kantone bleiben frei, ob sie den Ausweis einführen wollen oder nicht, aber wenn sie ihn einführen, muss er einheitlich sein.
Einer Anpassung bedarf sodann die Bestimmung über die Finanzhilfen. Im Gebäudebereich können, wenn, wie aktuell, die nichtamortisierbaren Mehrkosten als anrechenbar gelten, auf mittlere Sicht nicht im angestrebten Umfang Sanierungen unterstützt und ausgelöst werden. Einerseits spielen die nichtamortisierbaren Mehrkosten für den Sanierungsentscheid nur eine untergeordnete Rolle, andererseits tendiert diese Grösse bei hohem Erdölpreis gegen null. Neu sollen deshalb die viel relevanteren Mehrinvestitionen anrechenbar sein, insbesondere auch im Hinblick auf das aus einem Teil der CO2-Abgabe finanzierte nationale Gebäudesanierungsprogramm. Die bisherige Bemessung der Förderbeiträge aufgrund der nichtamortisierbaren Mehrkosten war also wenig praktikabel und zu wenig flexibel, um die gewünschten Förderziele zu erreichen. Der vorliegende Entwurf bringt hier also eine klare Verbesserung.
Mit Blick auf das Ziel einer möglichst hohen Energieeffizienz ist weiter die gute Information wichtig. Die Kompetenz zur Bestellung, Planung und zum Bau von energieeffizienten Gebäuden beschränkt sich heute auf eine kleine Gruppe von Bauherren, Planern, Architekten und Handwerkern. Es ist deshalb sehr zu begrüssen, wenn in diesen Bereichen die Anstrengungen bei Information und Aus- und Weiterbildung verstärkt werden. Hier ist den Kantonen mit einem Globalbudget am besten gedient. Schliesslich hat sich das Instrument des Jahreszusicherungskredits als unnötig erwiesen und wurde deshalb mit dieser Teilrevision gestrichen.
Diese Änderungen im Energiegesetz wurden von Ihrer Kommission begrüsst, und wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen, und das einstimmig.
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- Postulat
- StändigSchweiz
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- StändigGeschäftsprüfungskommission Nationalrat Subkommission EDI/UVEK(GPK-N EDI/UVEK)Schweiz
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- StändigSchweiz
- Mitglied03.12.2007 – 04.12.2011
- Mitglied01.12.2003 – 01.09.2006
- Mitglied06.12.1999 – 30.11.2003
- Ständig
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)03.12.2007 – 04.12.2011
- Parlament (Legislativrat)01.12.2003 – 02.12.2007
- Parlament (Legislativrat)06.12.1999 – 30.11.2003
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0