Keine Kostenüberwälzungen auf OrganisatorInnen von nicht-kommerziellen, ideellen oder politischen Veranstaltungen
(2018.SR.000129)- SpeechJelena Filipovic(Grünes Bündnis)StadtratspräsidiumStadtrat
Präsidentin: Merci auch von meiner Seite für die sehr angenehme Stadtratssitzung und noch einen schönen Feierabend.
- SpeechUeli Jaisli(Schweizerische Volkspartei)MitgliedStadtrat
Ueli Jaisli (SVP): Grosse Freude: Der Skitag findet nächsten Samstag, 28. Februar 2026, statt. Wir haben tolle Verhältnisse, genug Schnee, sehr schönes Wetter und ja, blauen Himmel, einfach alles, was es dazu braucht. Die, die noch mitkommen wollen, sind herzlich willkommen. Wir treffen uns im Bahnhof beim Treffpunkt um 8.20 Uhr und gehen nachher gemeinsam auf den Zug. Danke und noch einen schönen Abend.
- SpeechJelena Filipovic(Grünes Bündnis)StadtratspräsidiumStadtrat
Präsidentin: Herzlichen Dank. Wir nehmen diesen Begründungsbericht ohne Abstimmung zur Kenntnis und haben somit das Traktandum Nummer 19 abgeschlossen.
Jetzt würde gerne Ueli Jaisli noch ganz kurz etwas zum Skitag sagen.
- SpeechAlec von Graffenried(Grüne Freie Liste)GemeinderatStadtrat
Alec von Graffenried, Direktor SUE: Ich danke für diese engagierte Debatte.
Die Präsidentin macht darauf aufmerksam, dass der Gemeinderat noch nicht korrekt angemeldet ist.
Danke, dann äussere ich mich auch noch in meinem Namen gerne, Frau Stadtratspräsidentin. Danke für diese engagierte Debatte. Ich danke vor allem auch für das einlässliche Votum von Bernadette Häfliger. Das erspart es mir, mich hier ausführlich noch einmal äussern zu müssen. Ich habe mich auch schon ausführlich geäussert und ich entziehe mich auch nicht der Debatte. Ich werde mich auch bei anderer Gelegenheit wieder ausführlicher äussern. Ich bleibe jetzt kurz infolge der fortgeschrittenen Zeit.
Natürlich stehen wir unter dem Eindruck der Ereignisse vom 11. Oktober, aber ich bitte Sie, den Gemeinderat auch an seinen Taten zu messen. Ich verweise explizit und Wort für Wort auf den Begründungsbericht, den wir Ihnen vorgelegt haben, aber messen Sie uns auch an den Taten. Wir hatten einen sehr intensiven Demo-Winter bis jetzt. Wir hatten zahlreiche unbewilligte Demonstrationen und schauen Sie sich an, wie wir mit diesen unbewilligten Demonstrationen, mit den Rojava-Demonstrationen und mit den Iran-Demonstrationen umgegangen sind. Wir lassen diese Demonstrationen zu. Wir suchen den Kontakt und wir suchen den Austausch. Das funktioniert auch und manchmal funktioniert es nicht. Dann kann eben, wie wir das geschildert haben, eine Demonstration kippen und dann werden wir so vorgehen. Aber das ist nicht der Normalfall und ich bitte Sie, das auch zur Kenntnis zu nehmen. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Begründungsbericht so gutheissen können. Sicher ist es nicht die letzte Debatte, die wir geführt haben. Ich freue mich auf weiteren Austausch in dieser Sache mit Ihnen und wünsche Ihnen jetzt einen schönen Abend.
- SpeechJelena Filipovic(Grünes Bündnis)StadtratspräsidiumStadtrat
Präsidentin: Danke, als nächstes für den Gemeinderat, Alec von Graffenried.
- SpeechAlexander Feuz(Schweizerische Volkspartei)StimmenzählerStadtrat
Alexander Feuz (SVP), Einzelvotum: Ihr kennt mich, ich will, dass ihr rechtzeitig in den Ausgang gehen könnt. Die SVP stimmt dem Begründungsbericht zu. Ich wünsche euch einen schönen Abend. Ich gebe nachher später noch Ueli Jaisli das Wort, damit er über den Skiausflug sprechen kann. Schönen Abend miteinander. Ich hoffe, viele kommen auf den Skiausflug mit. Danke.
- SpeechJelena Filipovic(Grünes Bündnis)StadtratspräsidiumStadtrat
Präsidentin: Herzlichen Dank. Wir haben ein kurzes Einzelvotum von Alexander Feuz und der Gemeinderat ist auch der Meinung, dass er ganz kurz eine Erklärung hat. Darum würde ich vorschlagen, dass wir das Geschäft heute Abend noch abschliessen, wenn es nicht noch weitere Einzelvoten gibt.
- SpeechBernadette Häfliger(Sozialdemokratische Partei)MitgliedStadtrat
Bernadette Häfliger (SP) für die Fraktion: Die Fraktion SP-JUSO ist klar der Meinung, dass das Recht auf Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit der Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie ist. Diese Rechte gilt es zu schützen. Diese Rechte dürfen nicht eingeschränkt werden, weder unter dem Hinweis eines ungestörten Abendverkaufs mit dem Verweis darauf, dass damit verbundene Polizeieinsätze kosten.
Und politische Meinungsäusserung hat auch einen höheren verfassungsmässigen Rang als das ungestörte Befahren der Strassen durch Busse und Trams. Ich war eigentlich froh, als dieser Begründungsbericht unmittelbar nach der unsäglichen Veranstaltung vom 11. Oktober 2025 traktandiert worden ist. Ich bin froh gewesen, weil der Bericht des Gemeinderats durchaus eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema Meinungsäusserungsfreiheit und Demonstrationsrecht erlauben würde. Das Problem an einfachen Denkmustern, an simplifizierenden Schemata ist die Polarisierung, diese Polarisierung, die damit einhergeht.
Ich denke auch, dass wir, die in Parlamenten immer nur eine bestimmte Gruppe von Wählenden vertreten kann, nie vorgeben sollten, das ganze Volk zu vertreten. Dieses Volk besteht aus ganz unterschiedlichen Individuen und diese Individuen haben teilweise vollkommen divergierende, gar sich widersprechende Interessen. Diesen Individuen aber ist allen gemein, den Anspruch zu haben, dass ihre Menschenwürde geachtet wird. Und es scheint mir, dass wir als Politiker*innen auch den Anspruch haben sollten, einerseits diese Menschenwürde in ganz unterschiedlichen Facetten zu schützen und andererseits die divergierenden Interessen zu respektieren und zu einem respektvollen Ganzen zusammenzuführen. Es sind nicht zuletzt die Menschenrechte und die Fähigkeit, parlamentarische Kompromisse zu schmieden, die unser politisches System von den totalitären Staaten unterscheiden lässt. Und was Grundrechtsgeschütz ist, entscheidet nicht der Gemeinderat, sondern Gerichte. Das ist der unbestreitbare Vorteil von Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. Für den grundrechtlichen Schutz von Demonstrationen ist es vollkommen unerheblich, ob diese bewilligt sind oder nicht.
Glücklicherweise ist diese Frage mit dem neuen Polizeidirektor Alex von Graffenried nun auch öffentlich geklärt. Damit will ich nicht behaupten, dass eine Bewilligung gerade von grösseren Demonstrationen nicht auch sinnvoll sein kann. Auch im Hinblick auf das Nebeneinander von unterschiedlichen Interessen, auch im Hinblick darauf, dass Grundrechtsausübung auch das Verständnis einer Mehrheit braucht, um geschützt zu sein, ist hier auf ein rücksichtsvolles Nebeneinander von unterschiedlichen Interessen und Individuen durchaus zu achten. Und genau bei dieser Bewilligungspflicht stellt das kantonale Polizeigesetz ein Problem dar, da es die langjährige Praxis sowohl des Bundesgerichts als auch des EGMR zu negieren scheint.
In diesem Punkt kritisiert die Fraktion SP-JUSO den Bericht des Gemeinderates, der diesen Unterschied unserer Meinung nach zu wenig klar herausarbeitet. Im Bericht wird allerdings zu Recht beschrieben, dass Veranstaltungen, seien sie nun politisch oder nicht, nicht durch die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit geschützt sind, wenn sie zu Gewalt aufrufen oder wenn während der Veranstaltung Gewalt in einem Ausmass ausgeübt wird, dass die meinungsbildende Komponente völlig in den Hintergrund rückt. Es wäre wohl ehrlicher und würde dem faktischen Grundrechtsschutz mehr dienen, zuzugeben, dass dieses Prinzip der Grundrechtslehre auch mit einer anderslautenden Regelung in der Stadt Bern nicht verändert werden kann. Damit sei hier auch klar gesagt, dass die Veranstaltung vom 11. Oktober 2025 nach den entstandenen Gewaltexzessen nicht mehr durch die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit geschützt war.
Dadurch, dass sie nicht mehr geschützt war, könnte im Falle von Verurteilungen auch Kosten überwälzt werden, egal wie die Regelung im Kundgebungsreglement dazu aussehen würde. Es würde sich daran auch nichts ändern, wenn in der Regelung das Wort Grundrechtsgeschütz gestrichen würde. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung ist hier sonnenklar. Das zu anerkennen, würde viel politische Schaumschlägerei ersparen und uns ermöglichen, uns auf das Wesentliche, nämlich den Schutz der Grundrechte, zu fokussieren.
Ebenso klar ist auch der Umstand, dass eine Kundgebung den Grundrechtsschutz und damit das Verbot der Kostenüberwälzung nicht einfach verliert, wenn, entschuldigt den Ausdruck, irgendwelche Idioten eine Fensterscheibe einschlagen oder ein Farbbeutel geworfen wird. Der Gemeinderat führt in seinem Bericht zu Recht aus, gemäss der vorerwähnten bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann somit nicht jegliche Form der Gewaltausübung einer Kundgebung ihren grundrechtlichen Schutz berauben. Differenzierte Auseinandersetzung hilft sehr oft bei der Lösungsfindung komplexer Probleme. Differenzierte Auseinandersetzung bedingt allerdings das Denken in Optionen und verhindert anders als das Polemisieren der schwarz-weiss malen unnötigen Polarisierungen.
Die Frage, ob Menschen oder Gruppierungen mit weniger finanziellen Ressourcen in einer direkten Demokratie vom politischen Meinungsbildungsprozess ausgeschlossen werden sollten, ist keine juristische, sondern eine politische Frage und für die SP ist klar, dass dies nicht sein darf. Wenn Organisierende befürchten müssen, für etwas haftbar gemacht zu werden, was im Umfeld einer Demonstration geschieht, ohne dass sie es aktiv beeinflussen können, hindert das Menschen und Organisationen mit geringen finanziellen Ressourcen daran, Kundgebungen zu organisieren. Mit der Regelung in Artikel 5a des Kundgebungsreglements wird dem Anliegen der Motion vollumfänglich nachgekommen, da in der Stadt Bern damit keine Kosten auf die Organisationen von verfassungsmässig geschützten Veranstaltungen und Kundgebungen überwälzt werden können.
Eine Veranstaltung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht geschützt, egal wie wir das regeln. Mit dem vorliegenden Bericht klärt der Gemeinderat nun auch eindeutig, dass er dieses Reglement umzusetzen gedenkt. Das war beim alten Polizeidirektor nicht immer ganz so klar. Die Polemik, die teilweise nun in dieser Debatte an den Tag tritt, verkennt einerseits, dass in der Stadt Bern Jahr für Jahr Hunderte von friedlichen Demonstrationen durchgeführt werden und andererseits, dass mit dem Kundgebungsreglement eine ausgewogene und verfassungsrechtlich absolut saubere Lösung gefunden werden konnte, um eine Kostenüberwälzung zu verhindern.
Und wer dies leugnet, dem geht es wahrscheinlich weniger um Grundrechtsschutz, sondern mehr um Profilierung. Wenn die SVP alle Demonstrationen verbieten will, die ihrem Parteiprogramm widersprechen, müsste die Schweiz tatsächlich, wie es die SVP ja auch will, die Europäische Menschenrechtskonvention aufkündigen und ihre Verfassung ändern. Demokratische Kräfte, das haben wir heute gehört, wollen das nicht, weil sie den Wert der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit in der politischen Auseinandersetzung zu schätzen wissen und diese auch anderen Meinungen zugestehen. Genauso schützen demokratische Kräfte die Meinungsäusserungsfreiheit. Versammlungsfreiheit vor Gewaltexzessen, da sie wissen, dass Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat kein Mittel der politischen Auseinandersetzung ist. Ich frage mich wirklich, ob wir es uns in der heutigen Zeit, in der die Demokratie, in der Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte von totalitären Kräften unter Druck kommen, leisten können, diese Werte mit parteipolitischen Spielchen und individuellen Profilierungsaktionen zu gefährden. Ich bin ganz klar der Meinung, dass wir als Parlamentarier*innen alle Verantwortung dafür tragen, dass dies nicht geschieht.
- SpeechJelena Filipovic(Grünes Bündnis)StadtratspräsidiumStadtrat
Präsidentin: Als nächstes Bernadette Häfliger für die SP-JUSO-Fraktion. Und wenn es keine weiteren Fraktionsvoten mehr gibt, könnt ihr euch gerne für die Einzelvoten anmelden.
- SpeechAnouk Ursin(Alternative Linke Bern)Stellvertretendes MitgliedStadtrat
Anouk Ursin (AL) für die Fraktion: Uns überzeugt der Bericht des Gemeinderats nicht. Der Gemeinderat argumentiert, dass kein Handlungsbedarf mehr bestehe, da Artikel 5a des KGR die Forderung der Motion bereits erfülle. Diese Einschätzung teilen wir nicht. Ja, Artikel 5a sieht vor, dass bei grundrechtsgeschützten Kundgebungen auf eine Kostenüberwälzung verzichtet wird. Doch genau hier ist das Problem. Der Schutz ist nicht absolut, sondern abhängig von einer nachträglichen Bewertung der Ereignisse durch die Behörden. Ob eine Kundgebung ihren Grundrechtsschutz verliert, entscheidet am Ende der Staat, also die Instanz, die gleichzeitig auch über den Polizeieinsatz, dessen Umfang und später auch die Kostenüberwälzung bestimmt. Diese Kumulation von Kompetenzen ist heikel. Die Motion zielte nicht nur auf eine formelle Regelung, sondern auf eine klare politische Haltung ab. Politische Kundgebungen dürfen nicht dem Risiko einer Kostenüberwälzung ausgesetzt sein, selbst dann nicht, wenn es zu Ausschreitungen kommt, die von einzelnen Personen begangen werden. Im Bericht verweist der Gemeinderat auf die Covid-Demonstrationen von 2021. Doch gerade dieses Beispiel zeigt die Problematik auf.
Die Stadt entschied, dass der Grundrechtsschutz ab einem gewissen Zeitpunkt entfällt. Sie hat daraufhin 18 Personen Kosten zwischen 200 und 1'000 Franken auferlegt. Gleichzeitig betont sie, dass dieses Instrument vor allem symbolischen Charakter habe. Wenn es sich um ein symbolisches Instrument handelt, das kaum Einnahmen generiert und den Verwaltungsaufwand somit auch kaum deckt, was bringt das dann? Symbolpolitik auf dem Rücken von Demo-Teilnehmenden ist kein überzeugendes rechtsstaatliches Argument. Es geht um Grundrechte. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind nicht nur dann zu schützen, wenn eine Kundgebung vollständig konfliktfrei bleibt. Gerade politische Proteste sind Ausdruck gesellschaftlicher Unzufriedenheit. Die Möglichkeit, dass einzelne Personen Gewalt ausüben, darf nicht dazu führen, dass der Staat eine finanzielle Drohkulisse gegenüber allen Teilnehmenden oder Organisierenden aufrechterhält. Auch wenn der Gemeinderat betont, dass Veranstaltende nichts zu befürchten hätten, bleibt hier diese Unsicherheit. Wann genau tritt die meinungsbildende Komponente völlig in den Hintergrund? Wer definiert das und nach welchen Kriterien? Diese Unklarheit wirkt abschreckend und das wollten wir mit dieser Motion verhindern.
- SpeechJelena Filipovic(Grünes Bündnis)StadtratspräsidiumStadtrat
Präsidentin: Herzlichen Dank. Als nächstes Anouk Ursin von der AL-PdA-TIF-Fraktion.
- SpeechFabian Rüfenacht(Grünliberale)Stellvertretendes MitgliedStadtrat
Fabian Rüfenacht (GLP) für die Fraktion: Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind zentrale Grundrechte in einem liberalen Rechtsstaat. Mit diesen ist sorgfältig umzugehen und diese dürfen nicht leichtfertig eingeschränkt werden. Von dem ist die GLP-EVP-Fraktion überzeugt. Gleichzeitig sind wir der Ansicht, dass es beispielsweise bei Demonstrationen, die von Anfang an klar auf Gewalt und Eskalation gerichtet sind, eine Grenze gibt. Demonstrationen, an denen gezielt in grösserem Stil Gewalt ausgeübt wird, sind nicht mehr von Meinungs- und Versammlungsfreiheit grundrechtlich geschützt. Das bestätigt auch das Bundesgericht. Entsprechend unterstützen wir die Haltung des Gemeinderates, dass es möglich sein muss, bei schweren und grösseren Fällen von Gewaltausschreitungen, Demonstrationen, beispielsweise bei gezielten Angriffen auf Polizeikräfte, den hierfür verantwortlichen anteilsmässig Kosten des Polizeieinsatzes aufzuerlegen. Die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen in Artikel 54 der folgenden vom kantonalen Polizeigesetz in Verbindung mit Artikel 5a des städtischen Kundgebungsreglements bieten ein rechtsstaatlich kompatibles Mittel, um für Gewalt verantwortliche Personen in schweren Fällen anteilsmässig Polizeikosten aufzuerlegen. Das selbstverständlich nur, wenn klare Verantwortliche identifiziert werden können und im Rahmen der Verhältnismässigkeit. Mit dem ist sichergestellt, dass die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewährleistet bleiben und Personen, die keine Gewalt angewendet haben, diesbezüglich nichts zu befürchten haben. Der Begründungsbericht des Gemeinderates zur Motion kommt somit richtigerweise zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf besteht. Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
- SpeechJelena Filipovic(Grünes Bündnis)StadtratspräsidiumStadtrat
Präsidentin: Vielen Dank. Als nächstes Fabian Rüfenacht von der GLP-EVP-Fraktion.
- SpeechSimone Richner(FDP.Die Liberalen)MitgliedStadtrat
Simone Richner (FDP) für die Fraktion: Die FDP-Fraktion unterstützt den Gemeinderatsbericht. Der zeigt klar, dass die Kostenüberwälzung bei Gewaltausbrüchen bereits heute rechtlich sauber und ausgewogen geregelt ist und dies durch das kantonale Polizeigesetz und das städtische Kundgebungsreglement. Es braucht keinen Systemwechsel, sondern konsequente Anwendung. Der Artikel 45 des Polizeigesetzes ermöglicht bei Gewalt und Ausschreitungen, die Kosten des Polizeieinsatzes den Verantwortlichen aufzuerlegen. Das ist richtig. Wer Sicherheit und Eigentum angreift, soll nicht die Allgemeinheit zahlen lassen. Gleichzeitig schützt Artikel 5a die Grundrechte. Friedliche, bewilligte und grundrechtsgeschützte Veranstaltungen bleiben kostenfrei. Genau diese Trendlinie ist zentral.
Versammlungsfreiheit ja, Gewaltprivileg nein. Die Motion will diese Differenzierung faktisch aushebeln, indem sie die Weiterverrechnung grundsätzlich in Frage stellt. Das wäre rechtsstaatlich falsch und politisch fatal. Es würde das Risiko und die Verantwortung von denjenigen weg- und auf Steuerzahler und friedlich Demonstrierende verschieben, die am Ende die Folgen mittragen müssen. Die Ausschreitungen vom 11. Oktober haben gezeigt, warum klare Regeln nötig sind. Wenn eine Kundgebung kippt, wenn es zu Angriffen auf Polizei und Sachbeschädigung kommt, dann ist nicht politischer Ausdruck das Problem, sondern Gewalt. Und Gewalt muss Folgen haben, auch finanziell. Die Abschreckungsargumente greifen daneben. Abgeschreckt werden sollen nicht politische Meinungen, sondern Gewalt. Wer friedlich demonstriert, wird durch die geltende Ordnung nicht belastet. Wer eskaliert oder Eskalation in Kauf nimmt, trägt Gewalt. Fazit der Bericht stellt die Rechtslage korrekt dar. Das System ist bereits ausgewogen. Grundrechte werden geschützt, Gewalt nicht belohnt. Darum lehnen wir die Motion ab, nehmen den Bericht an und stimmen der Abschreibung zu. Besten Dank.
- SpeechJelena Filipovic(Grünes Bündnis)StadtratspräsidiumStadtrat
Präsidentin: Vielen Dank. Als nächstes Simone Richner für die FDP-Fraktion.
- SpeechLea Bill(Grünes Bündnis)MitgliedStadtrat
Lea Bill (GB) für die Einreichenden: Ich muss den Gemeinderat zugutehalten, dass er offenbar lernfähig ist. Er spricht nämlich immerhin nicht mehr davon, dass eine fehlende Demo-Bewilligung dafür reichen würde, eine Kostenüberwälzung zu rechtfertigen. Das hat er in der Antwort auf die vorliegende Motion noch gemacht. Trotzdem bewegt sich der Gemeinderat aus Sicht der Einreichenden weiterhin auf dem Holzweg.
Ich weiss nicht genau, ob er das einfach macht, weil er es sich einfach macht oder weil er komische Moralvorstellungen hat. Er wiederholt in seiner Antwort nämlich mehrmals, dass Kostenüberwälzungen dann legitim sind, wenn die gewalttätigen Ausschreitungen derart sind, dass der Grundgedanke der Demo, nämlich die freie Meinungsäusserung, völlig in den Hintergrund rückt. Ich weiss schon, dass sich der Gemeinderat hier auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtes stützt. Doch frage ich mich ehrlich gesagt, ob der Gemeinderat wirklich glaubt, dass es so einfach ist. Wir haben schliesslich ein sehr aktuelles Beispiel von der Palästina-Demo am 11. Oktober: Wenn von 8.000 Personen 300 randalieren, wird in den Medien und in der Politik nur darüber berichtet. Ist dann die freie Meinungsäusserung der restlichen 7 700 Personen nichts mehr wert? Dabei hat der grösste Teil friedlich demonstriert und kann nichts dafür, dass die anderen das nicht gemacht haben. So haben der Bericht und die Berichterstattung ausgesehen. Wir wissen, dass der Gemeinderat findet: "Ja, das ist durchaus so, dass es dann einfach ist und dann kann man die Kostenüberwälzung machen." Er hat auch in Aussicht gestellt, dass er das so machen will. Für uns ist es aber klar, dass er es sich da zu einfach macht und es ist auch demokratiepolitisch gefährlich. Oder die Frage: Macht es sich einfach oder geht es hier eher um etwas Moralisches? Etwa nach dem Motto: Die Randalierer sollen gefälligst den Kopf hinhalten für das, was sie gemacht haben.
Das sind Aussagen von vielen verschiedenen Seiten, gerade auch von den Bürgerlichen, die so getätigt wurden. Aus dieser Sicht wird aber vor allem vermittelt, dass die Strafverfahren allein nicht ausreichen, um die Täter*innen zur Rechenschaft zu ziehen. Das erscheint uns als Einreichende doch so ein bisschen kurz vor der Selbstjustiz. Der Glaube an den Rechtsstaat geht da hier völlig verloren. Es braucht dann irgendwie eine finanzielle Ohrfeige, damit das Ganze zurechtgebogen werden kann. Das scheint uns jedoch wirklich schwierig. Fakt ist, und das wiederhole ich hier sehr gerne immer und immer wieder, das kantonale Polizeigesetz, das macht eine Kostenüberwälzung an Organisator*innen und Demo-Teilnehmer*innen möglich. Das ist eine klare klassische Kann-Formulierung. Es steht also den Gemeinden frei, wie damit umgegangen wird. Die Kostenüberwälzung kann auch einfach nicht beantragt werden. Auch das ist eine Möglichkeit. Zudem ist es so, dass der Stadtrat sich mehrmals gegen die Kostenüberwälzung ausgesprochen hat. Man muss hier auch klar sagen, dass die Kostenüberwälzungen in der Stadt Bern keine Mehrheiten haben.
Es ist dementsprechend auch nicht so, dass der Artikel 5a im Kundgebungsreglement mit dieser vorliegenden Motion erfüllt ist oder dass dieser Artikel dann die vorliegende Motion erfüllt, wie es der Gemeinderat in seiner Antwort schreibt. Denn solange der Gemeinderat aus welchen Gründen auch immer die Kostenüberwälzung in Erwägung zieht, handelt er gegen die Mehrheit des Stadtrates und damit auch gegen die Intention des Artikels 5a des Demo-Reglements. Zum Schluss wiederhole ich auch das noch sehr gerne: Kostenüberwälzungen an Organisator*innen und Demo-Teilnehmende sind in jedem Fall falsch. Es darf nicht eine Frage vom eigenen Budget sein, ob jemand eine Demo organisiert und an einer teilnimmt, unabhängig davon, ob es dann schlussendlich so ist, dass diese Person 200 Franken bezahlen muss oder mehr.
Das Problem ist der sogenannte Chilling-Effekt. Auch das habe ich schon oftmals hier am Redepult gesagt. Das ist die abschreckende Wirkung der Möglichkeit einer Kostenüberwälzung von 10'000 oder 30'000 Franken. Das ist eine abschreckende Wirkung, unabhängig davon, wie viel die Person dann schlussendlich am Ende des Verfahrens zahlen muss. Zudem kann es auch nicht sein, dass Organisator*innen oder Demo-Teilnehmende dafür geradestehen müssen, je nachdem, welche Strategie die Kantonspolizei punkto Ausmass des Polizeieinsatzes hat. Auch deshalb finden wir die Kostenüberwälzung sehr schwierig. Ich kann es hier nicht genug wiederholen: Für Gewalttätigkeiten und Übergriffe haben wir bereits genügend andere rechtliche Hebel – Stichwort Strafverfahren. Dafür braucht es diese Kostenüberwälzung nicht. Ich weiss, der Gemeinderat sieht das anders. Ich wiederhole das aber gerne immer wieder. Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
- SpeechJelena Filipovic(Grünes Bündnis)StadtratspräsidiumStadtrat
Präsidentin: Wir kommen nun zu Traktandum 19: Interfraktionelle Motion GB/JA!, SP/JUSO, AL/GaP/PdA - übernommen durch Katharina Gallizzi (GB): Keine Kostenüberwälzungen auf OrganisatorInnen von nicht-kommerziellen, ideellen oder politischen Veranstaltungen. Hier sprechen wir über einen Begründungsbericht. Ich erteile den Einreichenden hier das Wort. Für die Einreichenden, Lea Bill.
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