Lea Bill · Grünes Bündnis

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Stadtrat (BE)26.02.2026Mitglied

Lea Bill (GB) für die Einreichenden: Ich muss den Gemeinderat zugutehalten, dass er offenbar lernfähig ist. Er spricht nämlich immerhin nicht mehr davon, dass eine fehlende Demo-Bewilligung dafür reichen würde, eine Kostenüberwälzung zu rechtfertigen. Das hat er in der Antwort auf die vorliegende Motion noch gemacht. Trotzdem bewegt sich der Gemeinderat aus Sicht der Einreichenden weiterhin auf dem Holzweg.

Ich weiss nicht genau, ob er das einfach macht, weil er es sich einfach macht oder weil er komische Moralvorstellungen hat. Er wiederholt in seiner Antwort nämlich mehrmals, dass Kostenüberwälzungen dann legitim sind, wenn die gewalttätigen Ausschreitungen derart sind, dass der Grundgedanke der Demo, nämlich die freie Meinungsäusserung, völlig in den Hintergrund rückt. Ich weiss schon, dass sich der Gemeinderat hier auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtes stützt. Doch frage ich mich ehrlich gesagt, ob der Gemeinderat wirklich glaubt, dass es so einfach ist. Wir haben schliesslich ein sehr aktuelles Beispiel von der Palästina-Demo am 11. Oktober: Wenn von 8.000 Personen 300 randalieren, wird in den Medien und in der Politik nur darüber berichtet. Ist dann die freie Meinungsäusserung der restlichen 7 700 Personen nichts mehr wert? Dabei hat der grösste Teil friedlich demonstriert und kann nichts dafür, dass die anderen das nicht gemacht haben. So haben der Bericht und die Berichterstattung ausgesehen. Wir wissen, dass der Gemeinderat findet: "Ja, das ist durchaus so, dass es dann einfach ist und dann kann man die Kostenüberwälzung machen." Er hat auch in Aussicht gestellt, dass er das so machen will. Für uns ist es aber klar, dass er es sich da zu einfach macht und es ist auch demokratiepolitisch gefährlich. Oder die Frage: Macht es sich einfach oder geht es hier eher um etwas Moralisches? Etwa nach dem Motto: Die Randalierer sollen gefälligst den Kopf hinhalten für das, was sie gemacht haben.

Das sind Aussagen von vielen verschiedenen Seiten, gerade auch von den Bürgerlichen, die so getätigt wurden. Aus dieser Sicht wird aber vor allem vermittelt, dass die Strafverfahren allein nicht ausreichen, um die Täter*innen zur Rechenschaft zu ziehen. Das erscheint uns als Einreichende doch so ein bisschen kurz vor der Selbstjustiz. Der Glaube an den Rechtsstaat geht da hier völlig verloren. Es braucht dann irgendwie eine finanzielle Ohrfeige, damit das Ganze zurechtgebogen werden kann. Das scheint uns jedoch wirklich schwierig. Fakt ist, und das wiederhole ich hier sehr gerne immer und immer wieder, das kantonale Polizeigesetz, das macht eine Kostenüberwälzung an Organisator*innen und Demo-Teilnehmer*innen möglich. Das ist eine klare klassische Kann-Formulierung. Es steht also den Gemeinden frei, wie damit umgegangen wird. Die Kostenüberwälzung kann auch einfach nicht beantragt werden. Auch das ist eine Möglichkeit. Zudem ist es so, dass der Stadtrat sich mehrmals gegen die Kostenüberwälzung ausgesprochen hat. Man muss hier auch klar sagen, dass die Kostenüberwälzungen in der Stadt Bern keine Mehrheiten haben.

Es ist dementsprechend auch nicht so, dass der Artikel 5a im Kundgebungsreglement mit dieser vorliegenden Motion erfüllt ist oder dass dieser Artikel dann die vorliegende Motion erfüllt, wie es der Gemeinderat in seiner Antwort schreibt. Denn solange der Gemeinderat aus welchen Gründen auch immer die Kostenüberwälzung in Erwägung zieht, handelt er gegen die Mehrheit des Stadtrates und damit auch gegen die Intention des Artikels 5a des Demo-Reglements. Zum Schluss wiederhole ich auch das noch sehr gerne: Kostenüberwälzungen an Organisator*innen und Demo-Teilnehmende sind in jedem Fall falsch. Es darf nicht eine Frage vom eigenen Budget sein, ob jemand eine Demo organisiert und an einer teilnimmt, unabhängig davon, ob es dann schlussendlich so ist, dass diese Person 200 Franken bezahlen muss oder mehr.

Das Problem ist der sogenannte Chilling-Effekt. Auch das habe ich schon oftmals hier am Redepult gesagt. Das ist die abschreckende Wirkung der Möglichkeit einer Kostenüberwälzung von 10'000 oder 30'000 Franken. Das ist eine abschreckende Wirkung, unabhängig davon, wie viel die Person dann schlussendlich am Ende des Verfahrens zahlen muss. Zudem kann es auch nicht sein, dass Organisator*innen oder Demo-Teilnehmende dafür geradestehen müssen, je nachdem, welche Strategie die Kantonspolizei punkto Ausmass des Polizeieinsatzes hat. Auch deshalb finden wir die Kostenüberwälzung sehr schwierig. Ich kann es hier nicht genug wiederholen: Für Gewalttätigkeiten und Übergriffe haben wir bereits genügend andere rechtliche Hebel – Stichwort Strafverfahren. Dafür braucht es diese Kostenüberwälzung nicht. Ich weiss, der Gemeinderat sieht das anders. Ich wiederhole das aber gerne immer wieder. Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

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