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Hannes Germann · SVP

deRedetext
Schweiz01.10.2026

Ich bin ein Unterzeichner dieses Minderheitsantrags. Ich war zu Gast in der WBK und darf hier jetzt trotzdem den Antrag der Minderheit begründen; viel Auswahl hatten wir ja auch nicht.

Die geplante automatische Übernahme von EU-Lebensmittelrecht stellt die Schweiz vor eine Grundsatzfrage. Wollen wir bürokratische Normen aus Brüssel, oder wollen wir weiterhin auf eigenständige und verhältnismässige Lösungen setzen? Die Schweiz und die EU planen ein Abkommen zur Lebensmittelsicherheit, das auf die gesamte Lebensmittelkette ausgeweitet werden soll. Hinter diesen technokratischen Formulierungen steckt ein politisches Programm. Die EU will die Agrarpolitik konsequent nach dem Motto "vom Hof auf den Tisch" regulieren. Für die Schweiz würde das bedeuten, dass wir die EU-Vorschriften künftig automatisch übernehmen müssten, ohne eigenen politischen Spielraum und damit ohne jegliche Chance, den gesunden Menschenverstand auch für die gesunde Ernährung zu wahren.

Warum sage ich automatisch? Wir sind hier nicht im Anwendungsbereich der Äquivalenzmethode. In diesem Dossier findet vielmehr die Integrationsmethode Anwendung. Die in Brüssel beschlossenen Rechtsakte werden unmittelbar Teil des Schweizer Rechts. Ich zitiere nun nochmals den Bundesrat. Herr Bundesrat Cassis hat mich zwar korrigiert und gesagt, das stimme nicht, ich wiederhole es aber noch einmal. Der Bundesrat führt aus: "Diese Rechtsakte werden von der Schweiz grundsätzlich direkt angewendet, ohne dass sie in das Landesrecht überführt werden müssen." So steht es wörtlich in der Botschaft des Bundesrates.

Was diese Regulierungsdichte konkret bedeuten kann, kann man an einem Beispiel aus Schleswig-Holstein aufzeigen, wo die Landfrauen während 48 Jahren Torten für den lokalen Weihnachtsmarkt gebacken haben. 2024 hat dann die regulierungswütige Kommission diesem bunten Treiben und dieser Tradition ein Ende bereitet, weil die EU-Auflagen zertifizierte Küchen, Gesundheitszeugnisse für Bäckerinnen, Hygieneschulungen für Verkäuferinnen sowie eine umfassende Rezeptdokumentation mit Zusatzstoffen und Allergenen erfordern. Das war den guten Frauen schliesslich einfach zu viel, sodass diese Tradition beendet worden ist.

Um welche Bereiche geht es? Die Liste, in der aufgeführt wird, wo überall reguliert wird, geht halt schon ziemlich weit. Sie umfasst amtliche Kontrollen und Einfuhr, Pflanzenvermehrungsmaterial, Pflanzenschutzmittel, Pflanzengesundheit, Futtermittel, Tierzucht, Tiergesundheit und Zoonosenbekämpfung. Im Bereich der Lebensmittel umfasst sie allgemeine Bestimmungen, Hygiene, Zutaten, Spuren und - hört, hört - Vermarktungsnormen, Pestizid- und Tierarzneimittelrückstände usw. Das ist ja alles okay, in diesen Bereichen müssen wir auch regulieren. Aber so geht das in etwa weiter, bis zu Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, zur Aufmachung und Werbung sowie eben zu den erwähnten nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Die Leute müssen dann entsprechend geschult werden.

Warum das also nicht in jedem Haushalt, der privat geführt wird, tödlich ist, erschliesst sich mir nicht. Aber man soll ja hier nicht zynisch oder sarkastisch werden. Diese Schweizer Spezialitäten könnten eben durch diese Gesetzgebung gleichzeitig auch unter Druck geraten. So steht zum Beispiel Rohmilchkäse in Hinblick auf strengere EU-Vorschriften regelmässig im Fokus.

Dann droht eine Aufweichung beim Gentech-Verbot. Der Präsident hat zwar korrekt ausgeführt, dass man dort mit unseren speziellen Schweizer Bestimmungen jetzt mindestens noch safe ist. Aber das geht dann eben weiter. Schon der Gedanke, dass Feldküchen und auch Kantinen der Armee zertifiziert werden müssen, wirkt absurd. Gerade bei der Armee wäre ich dann gespannt darauf, wie die EU-Inspektoren im Ernstfall noch die Küche untersuchen. Sie sehen also: Solche Kontrollrechte sind kein Witz; sie wären möglich. Die EU-Kontrolleure könnten Ställe, Käsereien, Metzgereien, Gewächshäuser, Gaststätten oder Detailhändler vor Ort überprüfen.

Nebst diesen Überprüfungsmöglichkeiten haben die Kontrolleure aus den EU-Behörden aber auch spezielle Privilegien. Ich möchte Ihnen diese nicht vorenthalten. Die Privilegien der Beamten, die allein für die Lebensmittelsicherheit und die korrekte Umsetzung des Abkommens zuständig sind, werden speziell in der sogenannten Anlage 2 von Anhang II auf den Seiten 39 bis 46, also auf insgesamt sieben Seiten des Abkommens, geregelt. Der Titel zeigt schon, worum es geht: um Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Diese Privilegien sind weitgehend. Beamte und sonstige Bedienstete der Behörde geniessen gemäss Artikel 7 im Hoheitsgebiet der Schweiz ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit folgende Vorrechte und Befreiungen - und jetzt müssen Sie gut hinhören: Befreiung von der Gerichtsbarkeit bezüglich der von Ihnen in amtlicher Eigenschaft übernommenen Handlungen. Wo gibt es das? Welche Schweizer Behörde geniesst Immunität für ihr Handeln? Ich denke da an unsere Sicherheitskräfte, die, wenn sie eingreifen müssen, immer schon halb auf der Anklagebank sitzen, und wenn es nur darum geht, Recht und Ordnung im Land aufrechtzuerhalten. Also, die Mitglieder der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sind quasi immun. Sie haben das Recht, ihre Wohnungseinrichtung und ihre persönlichen Gebrauchsgegenstände bei Antritt ihres Dienstes zollfrei in die Schweiz einzuführen und natürlich bei Beendigung der Amtstätigkeit auch wieder zollfrei auszuführen. Das wäre mir ja noch egal. Sie haben auch das Recht auf das für ihren eigenen Gebrauch bestimmte Kraftfahrzeug, das selbstverständlich zollfrei ein- und wieder ausgeführt werden darf usw. Wie gesagt, diese Liste umfasst sieben Seiten. Aber weil das noch nicht genügt, werden die Beamten und sonstigen Bediensteten aus der EU gemäss Artikel 8 von den Schweizer Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern auf die von der Behörde gezahlten Gehälter, Löhne und Bezüge befreit. EU-Beamte werden zudem gemäss Artikel 3 auch von den Mehrwertsteuern und anderen direkten Steuern befreit.

Es gibt auch ähnliche Bestimmungen bei anderen Abkommen, bei welchen die EU selber Kontrollen vornehmen will. Ich frage mich einfach, wozu es am Schluss führen soll, wenn derartige Anreize für Leute geschaffen werden, die künftig in unserem Hoheitsgebiet Kontrollen vornehmen dürfen. Eine derartige Privilegienwirtschaft ist für mich mehr als fragwürdig.

Ich verweise Sie noch einmal darauf: Das sind nicht nur einfache Abkommen. Das geplante Lebensmittelabkommen umfasst 61 Rechtsakte der EU. Zu diesen Rechtsakten kommen zusätzlich die darauf gestützten Erlasse der EU-Kommission. All diese Regelungen gelten neu für die Schweiz, und sie muss auch künftige Änderungen übernehmen.

Dabei geht es um sehr viele unterschiedliche Themen, unter anderem auch - das möchte ich zu meinem Nachbarn sagen - um Sportpferde, aber auch um Zuchtschweine und den Transport von Haustieren. Dazu kommen die Bedingungen in Verkaufslokalen bis hin zu den Marktständen. Es gibt auch Vorschriften zu Umkleidekabinen für das Verkaufspersonal, die Zertifizierung von Küchen habe ich schon erwähnt, die Hygieneschulungen für Verkäuferinnen und Verkäufer und vieles mehr.

Irgendwo müssen wir sagen: Hört doch auf! Nehmen wir wieder gesunden Menschenverstand an! Wir haben heute schon einen guten Austausch mit der Europäischen Union. Das sind unsere Nachbarn, unsere Freunde, wir sind im Herzen der Union, aber mit solcher Bürokratie in die Zukunft schreiten zu wollen, scheint mir für die nachkommenden Generationen nicht gerade vorteilhaft.

Vertrauen wir doch wieder mehr auf den gesunden Menschenverstand, und der gebietet uns hier, nicht auf ein solches Abkommen einzutreten.

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