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Hannes Germann · SVP

deRedetext
Schweiz30.09.2026

Kollege Würth hat gewissenhaft die fünf Phasen erläutert und Ausführungen dazu gemacht. An der Länge seines Votums können wir erkennen, wie komplex und kompliziert das alles ist. Ich kann aus dem Vertragswerk allerdings nicht dieselben fünf Phasen herauslesen. Kollege Würth hat vor allem gar nicht unterschieden, was nach welcher Methode zu geschehen hat. Bei der Integrationsmethode spielt das Decision Shaping eben nicht, und die betroffenen Rechtsakte werden von der Schweiz grundsätzlich direkt angewendet. Sie müssen also nicht ins Landesrecht überführt werden, das schreibt auch der Bundesrat in seiner Botschaft so.

Darum wundere ich mich, wenn wir jetzt ein System aufbauen, das uns die Einbindung des Parlamentes weismachen will. Natürlich können wir eine Kommission oder eine Vertretung des Parlamentes nach Brüssel schicken. Nur frage ich mich, was das bewirken soll. Allein das Lebensmittelsicherheitsabkommen - wir sprechen ja dann noch darüber, Herr Würth hat auch darauf referenziert - hat 61 Rechtsakte, die wir von der EU übernehmen wollen. Ich wünsche dem Ausschuss viel Glück, wenn er sich damit befassen muss.

Grundsätzlich ist es ja so, dass die Erlasse dann übernommen werden und der gemischte Ausschuss dort eine Schlüsselrolle spielt. Und in den gemischten Ausschüssen sehe ich nun beileibe nichts von einer parlamentarischen Vertretung. Wir delegieren also ganz klar unsere gesetzgeberische Kompetenz in weiten Teilen an die Verwaltung, an die Diplomaten. Ich habe schon Vertrauen in diese Menschen, aber sie sind nun mal nicht vom Volk gewählt. Wir hier drin sind vom Volk gewählt, und wir haben die Verantwortung zu übernehmen. Jetzt lassen wir diese Prozesse einfach laufen. Wir kennen die Maschinerie in Brüssel. Der Gesetzgebungstakt ist sehr, sehr hoch, und vieles müssen wir, wie gesagt, direkt übernehmen.

Die Integrationsmethode ist wirklich ein weitgehender staatspolitischer Schritt für die Schweiz. Die Rechtsübernahme nach diesem Modell funktioniert auf besondere Weise; wir müssen die Regeln in der Schweizer Rechtsordnung eben direkt übernehmen, also ohne landesrechtliche Umsetzung. Dass der Bundesrat das kaum thematisiert, wundert mich nicht. Es ist natürlich etwas unangenehm, wenn man feststellen muss, dass die Demokratie hier eigentlich in ihren Grundfesten geschwächt wird.

Zum gemischten Ausschuss will ich jetzt keine weiteren Ausführungen machen. Wir führen hier ja keine Grundsatzdebatte. Ich will einfach die Ausführungen, die jetzt gemacht worden sind, etwas relativieren. Die Entscheide sind bindend. Und natürlich haben wir Streitbeilegungsmechanismen; aber was nützen die, wenn Rechtsakte direkt übernommen werden müssen? Ich glaube, hier machen wir uns einfach etwas vor.

Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass wir versuchen, wie Herr Würth darauf verwiesen hat, uns mit dieser Dienststelle in den Prozess einzubringen. Aber ehrlich gesagt: Bei der Kadenz, die Brüssel vorlegt, sind wir als Milizparlament ohnehin hoffnungslos überfordert. Auch unsere Verwaltung wird hoffnungslos überfordert sein, es sei denn, wir produzieren mit diesem Vertrag Wachstum; wir würden aber nicht Wirtschaftswachstum produzieren, sondern ein gigantisches Beamtenwachstum. Das alles will ja irgendwie auch verarbeitet werden. Diese Gedanken sind mir einfach noch gekommen bei den Ausführungen von Kollege Würth, und ich habe jetzt ja nicht so lange gesprochen. Ich habe auch nicht über die fünf Phasen gesprochen, sondern eine einfache Erklärung abgegeben.

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parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0