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NP
lic.rer.pol., lic.iur.HSG, Rechtsanwalt

Nicolò Paganini

Active
Die MitteFraktion M-E
SchweizSt. Gallen

Mandate
Party
Die MitteSource: M-E
Parliamentary group
Fraktion M-E
Parliament
Schweiz
Electoral district
St. Gallen
Chamber / sector
NR
Seat number
187
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
8. Juni 1966
Occupation
Nationalrat/Nationalrätin
Contact
Address
Alpsteinstrasse 18a
9030 Abtwil
References & source
Wikidata
Q50424583
Source body
CHE
Source updated
01.10.2026
Record updated
18.10.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(10370)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Interests(17)
Access badges(2)
  • Lobbyist
    Niederberger Philipp · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Direktor Schweizer Tourismus-Verband
  • Lobbyist
    Kreber Marcel · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Schweizer Brauerei-Verband
Speeches(227)
  1. Redetext
    Schweiz

    Ich kann es vorwegnehmen: Die Mitte-Fraktion unterstützt die vorliegende Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes und spricht sich klar für das Eintreten und gegen die Rückweisung aus. Die Vorlage beschreitet bei zwei klar eingegrenzten Themenfeldern einen vernünftigen, pragmatischen Mittelweg.

    Beim ersten Thema geht es um die Nutzung von Talenten, die wir selbst ausgebildet haben. Es ist schlichtweg paradox und ökonomisch nicht vertretbar, wenn die Schweiz massiv in die Ausbildung von Drittstaatsangehörigen an unseren Hochschulen investiert, nur um diese Fachkräfte nach dem Abschluss wieder zu verabschieden. Diese Menschen sind bereits integriert, sie sprechen eine unserer Sprachen, und sie kennen unser System. In Zeiten eines bedeutsamen Fachkräftemangels in vielen Branchen ist es nur zielführend, dieses Potenzial zu nutzen, anstatt mühsam andere Kräfte rekrutieren und auch integrieren zu müssen. Das ist kein Privileg für die betroffenen Arbeitskräfte, sondern eine Investition in unseren eigenen Wirtschaftsstandort.

    Die zweite Neuerung betrifft die Integration von Personen mit Schutzstatus S durch Erwerbstätigkeit. Wir alle wissen, die beste Integration geschieht über den Arbeitsmarkt. Arbeit bedeutet Würde, Selbstständigkeit und soziale Teilhabe. Gleichzeitig ist es im Sinne der Steuerzahler zwingend, die Abhängigkeit von der Sozialhilfe auch bei Personen mit Schutzstatus S so rasch wie möglich zu reduzieren. Die Möglichkeit eines Kantonswechsels, wenn eine gefestigte Erwerbstätigkeit vorliegt, ist hier ein entscheidender Hebel. Wer arbeitet, entlastet die Sozialkassen und leistet einen aktiven Beitrag zu unserer Gesellschaft.

    Diese Anpassungen sind weit entfernt von einer totalen Neuausrichtung unserer Migrationspolitik. Die Vorlage ist deshalb der falsche Ort für jene Grundsatzdiskussionen, die wir beispielsweise im Rahmen der Umsetzung der Asylstrategie 2027 führen müssen und auch führen werden.

    Aus den vorgenannten Gründen bitte ich Sie im Namen der Mitte-Fraktion, beim Rückweisungsantrag der Minderheit Schmid Pascal der Mehrheit zu folgen und diesen abzulehnen. In der Detailberatung werden wir überall der Mehrheit folgen.

    Der Antrag der Minderheit I (Kälin) bei Artikel 21 Absatz 3 würde eine Aufweichung der Voraussetzungen für den Verbleib in der Schweiz darstellen. Für uns steht der Nutzen für unser Land im Vordergrund. Dieser wird mit der Formulierung der Mehrheit am besten gewährleistet.

    Wir wollen ebenfalls keine Aufweichung der Kriterien für den Kantonswechsel bei Personen mit Schutzstatus S. Der Vorschlag des Bundesrates ist ausgewogen. Er berücksichtigt das öffentliche Interesse an einer Integration via Arbeitsmarkt, nimmt aber auch darauf Rücksicht, dass Kantone nicht Gefahr laufen, nach dem Kantonswechsel neu für Personen im Schutzstatus S Sozialhilfe leisten zu müssen. Wir lehnen beim neuen Artikel 75a deshalb sowohl den Antrag der Minderheit I (Kälin) als auch die Minderheitsanträge II und III (Dünki-Bättig) ab.

    Zusammenfassend und auf die kürzestmögliche Formel gebracht, bitte ich Sie, überall der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission zu folgen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Geschätzter Herr Kollege Graber, Sie haben die Verletzung der Souveränität der Kantone durch diese Verfassungsbestimmung moniert. Können wir das so interpretieren, dass wir im Ereignisfall eines 100-Jahres- oder 500-Jahres-Erdbebens im Kanton Wallis davon ausgehen können, dass der Kanton Wallis das selber regeln wird?

  3. Redetext
    Schweiz

    Geschätzter Herr Kollege Wasserfallen, Sie haben zu Recht auf die Möglichkeit der privaten Versicherung hingewiesen. Können Sie bestätigen, dass uns in der Kommission gesagt wurde, bei gewissen Anbietern könne ein Haus zwar für beispielsweise eine Million Franken versichert werden, im Kleingedruckten dann aber eine Limite betreffend das Gesamtereignis festgehalten ist? Das heisst, dass Sie zwar formell eine Million versichert haben, diese Summe dann aber auf eine halbe Million gekürzt wird, wenn ein Grossereignis eintritt.

  4. Redetext
    Schweiz

    Im Namen der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP nehme ich gerne Stellung zu diesem für unsere Versorgungssicherheit doch wichtigen Geschäft. Wir haben es heute mit einer klassischen Abwägung zwischen energiepolitischer Vorsicht, strategischer Handlungsfähigkeit und sorgsamem Umgang mit öffentlichen Geldern zu tun.

    Zunächst zur Frage des Hauptkredits über 2,18 Milliarden Franken: Die Mitte-Fraktion unterstützt den Entscheid der Kommission, diesen bis zum nächsten Frühjahr zu sistieren. Warum? Weil wir für die Verwendung öffentlicher Gelder eine besondere Verantwortung tragen. Ein Kredit in dieser Milliardenhöhe ist eine massive Verpflichtung. Es wäre unverantwortlich, eine solche Summe bereits freizugeben, solange noch erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit, mindestens an der Notwendigkeit im beantragten Ausmass, bestehen.

    Im Frühjahr 2027 werden uns die neusten Zahlen der Elcom zur Versorgungssicherheit vorliegen. Persönlich erwarte ich da allerdings keine grosse Überraschung im Sinne einer Entwarnung. Mindestens so wichtig wird aber sein, dass uns der Bundesrat davon überzeugen kann, dass er die anderen Elemente der Stromreserve, also beispielsweise die verbrauchsseitige Reserve oder die thermische Reserve, mit gleicher Verve zum Fliegen bringen will wie die Gaskraftwerke. Bis jetzt konnte der Eindruck nicht aus der Welt geschafft werden, dass bei diesen Alternativen vor allem Gründe gesucht werden, weshalb etwas nicht geht, und zu selten, was getan werden muss, damit es funktionieren kann.

    Während wir beim Hauptkredit also noch zuwarten, dürfen wir trotzdem nicht in Untätigkeit verfallen. Genau hier setzt der abgetrennte Entwurf 2 an, den wir heute beraten und dem unsere Fraktion zustimmt. Warum ist dieser Entwurf wichtig? Erstens geht es in Artikel 1 um 100 Millionen Franken für die Projektierungen und Vorleistungen. Davon sind 30 Millionen Franken reine Projektreserven. Kraftwerksbau ist kein Prozess, den man per Knopfdruck starten kann. Kritische Komponenten wie etwa Netztransformatoren haben heute Lieferzeiten von zwei bis drei Jahren. Wenn wir jetzt keine Produktionsslots reservieren, riskieren wir, dass sich die Inbetriebnahme der Kraftwerke, so wir dann nächstes Jahr doch zum Schluss kommen, dass wir sie brauchen, massiv verschiebt, und zwar potenziell bis ins Jahr 2033 oder 2035. Eine solche Verzögerung könnte gefährliche Lücken in unsere Versorgungssicherheit reissen. Zudem sichern wir damit das Vertrauen der Investoren, die ohne diese Signale aus den Projekten aussteigen könnten.

    Zweitens ist die Erhöhung um 31,3 Millionen Franken für das Reservekraftwerk Monthey in Artikel 2, mindestens in der Kommission, unbestritten. Hier geht es um die unmittelbare Sicherung unserer aktuellen Reserve durch notwendige Turbinenrevisionen. Das ist eine reine Sicherheitsmassnahme, die keinen Aufschub duldet.

    Der Weg, den die UREK-N ohne Minderheitsantrag beschlossen hat, ist ein Mittelweg. Wir wollen mehr Fakten und Informationen beim ganz grossen Geld, aber wir wollen nicht riskieren, im kommenden Jahr in unseren Optionen eingeschränkt zu sein. Indem wir dem Entwurf 2 zustimmen, halten wir uns alle Optionen offen und gewährleisten, dass wir die Mittel in der Hand behalten, um unserer zentralen Aufgabe der Sicherstellung der Stromversorgung für die Schweizer Bevölkerung und die Schweizer Wirtschaft nachkommen zu können.

    Ich bitte Sie aus diesem Grund, auf den Entwurf 2 einzutreten und diesem zuzustimmen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Geschätzter Herr Kollege Pult, trotz aller Diskussionen, die wir in der Kommission geführt haben, konnte mir noch niemand erklären, was die Folge einer Preisobergrenze wäre. Wenn es unterhalb dieser Preisobergrenze keine Regelenergie gibt, kann dann die Swissgrid keine Regelenergie beschaffen und es kommt zum Blackout? Was ist die praktische Bedeutung dieser Preisobergrenze, wenn es keine solchen Angebote unterhalb der Preisgrenze gibt?

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0