Nicolò Paganini · M-E
Im Namen der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP nehme ich gerne Stellung zu diesem für unsere Versorgungssicherheit doch wichtigen Geschäft. Wir haben es heute mit einer klassischen Abwägung zwischen energiepolitischer Vorsicht, strategischer Handlungsfähigkeit und sorgsamem Umgang mit öffentlichen Geldern zu tun.
Zunächst zur Frage des Hauptkredits über 2,18 Milliarden Franken: Die Mitte-Fraktion unterstützt den Entscheid der Kommission, diesen bis zum nächsten Frühjahr zu sistieren. Warum? Weil wir für die Verwendung öffentlicher Gelder eine besondere Verantwortung tragen. Ein Kredit in dieser Milliardenhöhe ist eine massive Verpflichtung. Es wäre unverantwortlich, eine solche Summe bereits freizugeben, solange noch erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit, mindestens an der Notwendigkeit im beantragten Ausmass, bestehen.
Im Frühjahr 2027 werden uns die neusten Zahlen der Elcom zur Versorgungssicherheit vorliegen. Persönlich erwarte ich da allerdings keine grosse Überraschung im Sinne einer Entwarnung. Mindestens so wichtig wird aber sein, dass uns der Bundesrat davon überzeugen kann, dass er die anderen Elemente der Stromreserve, also beispielsweise die verbrauchsseitige Reserve oder die thermische Reserve, mit gleicher Verve zum Fliegen bringen will wie die Gaskraftwerke. Bis jetzt konnte der Eindruck nicht aus der Welt geschafft werden, dass bei diesen Alternativen vor allem Gründe gesucht werden, weshalb etwas nicht geht, und zu selten, was getan werden muss, damit es funktionieren kann.
Während wir beim Hauptkredit also noch zuwarten, dürfen wir trotzdem nicht in Untätigkeit verfallen. Genau hier setzt der abgetrennte Entwurf 2 an, den wir heute beraten und dem unsere Fraktion zustimmt. Warum ist dieser Entwurf wichtig? Erstens geht es in Artikel 1 um 100 Millionen Franken für die Projektierungen und Vorleistungen. Davon sind 30 Millionen Franken reine Projektreserven. Kraftwerksbau ist kein Prozess, den man per Knopfdruck starten kann. Kritische Komponenten wie etwa Netztransformatoren haben heute Lieferzeiten von zwei bis drei Jahren. Wenn wir jetzt keine Produktionsslots reservieren, riskieren wir, dass sich die Inbetriebnahme der Kraftwerke, so wir dann nächstes Jahr doch zum Schluss kommen, dass wir sie brauchen, massiv verschiebt, und zwar potenziell bis ins Jahr 2033 oder 2035. Eine solche Verzögerung könnte gefährliche Lücken in unsere Versorgungssicherheit reissen. Zudem sichern wir damit das Vertrauen der Investoren, die ohne diese Signale aus den Projekten aussteigen könnten.
Zweitens ist die Erhöhung um 31,3 Millionen Franken für das Reservekraftwerk Monthey in Artikel 2, mindestens in der Kommission, unbestritten. Hier geht es um die unmittelbare Sicherung unserer aktuellen Reserve durch notwendige Turbinenrevisionen. Das ist eine reine Sicherheitsmassnahme, die keinen Aufschub duldet.
Der Weg, den die UREK-N ohne Minderheitsantrag beschlossen hat, ist ein Mittelweg. Wir wollen mehr Fakten und Informationen beim ganz grossen Geld, aber wir wollen nicht riskieren, im kommenden Jahr in unseren Optionen eingeschränkt zu sein. Indem wir dem Entwurf 2 zustimmen, halten wir uns alle Optionen offen und gewährleisten, dass wir die Mittel in der Hand behalten, um unserer zentralen Aufgabe der Sicherstellung der Stromversorgung für die Schweizer Bevölkerung und die Schweizer Wirtschaft nachkommen zu können.
Ich bitte Sie aus diesem Grund, auf den Entwurf 2 einzutreten und diesem zuzustimmen.