Nicolò Paganini · M-E
Ich kann es vorwegnehmen: Die Mitte-Fraktion unterstützt die vorliegende Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes und spricht sich klar für das Eintreten und gegen die Rückweisung aus. Die Vorlage beschreitet bei zwei klar eingegrenzten Themenfeldern einen vernünftigen, pragmatischen Mittelweg.
Beim ersten Thema geht es um die Nutzung von Talenten, die wir selbst ausgebildet haben. Es ist schlichtweg paradox und ökonomisch nicht vertretbar, wenn die Schweiz massiv in die Ausbildung von Drittstaatsangehörigen an unseren Hochschulen investiert, nur um diese Fachkräfte nach dem Abschluss wieder zu verabschieden. Diese Menschen sind bereits integriert, sie sprechen eine unserer Sprachen, und sie kennen unser System. In Zeiten eines bedeutsamen Fachkräftemangels in vielen Branchen ist es nur zielführend, dieses Potenzial zu nutzen, anstatt mühsam andere Kräfte rekrutieren und auch integrieren zu müssen. Das ist kein Privileg für die betroffenen Arbeitskräfte, sondern eine Investition in unseren eigenen Wirtschaftsstandort.
Die zweite Neuerung betrifft die Integration von Personen mit Schutzstatus S durch Erwerbstätigkeit. Wir alle wissen, die beste Integration geschieht über den Arbeitsmarkt. Arbeit bedeutet Würde, Selbstständigkeit und soziale Teilhabe. Gleichzeitig ist es im Sinne der Steuerzahler zwingend, die Abhängigkeit von der Sozialhilfe auch bei Personen mit Schutzstatus S so rasch wie möglich zu reduzieren. Die Möglichkeit eines Kantonswechsels, wenn eine gefestigte Erwerbstätigkeit vorliegt, ist hier ein entscheidender Hebel. Wer arbeitet, entlastet die Sozialkassen und leistet einen aktiven Beitrag zu unserer Gesellschaft.
Diese Anpassungen sind weit entfernt von einer totalen Neuausrichtung unserer Migrationspolitik. Die Vorlage ist deshalb der falsche Ort für jene Grundsatzdiskussionen, die wir beispielsweise im Rahmen der Umsetzung der Asylstrategie 2027 führen müssen und auch führen werden.
Aus den vorgenannten Gründen bitte ich Sie im Namen der Mitte-Fraktion, beim Rückweisungsantrag der Minderheit Schmid Pascal der Mehrheit zu folgen und diesen abzulehnen. In der Detailberatung werden wir überall der Mehrheit folgen.
Der Antrag der Minderheit I (Kälin) bei Artikel 21 Absatz 3 würde eine Aufweichung der Voraussetzungen für den Verbleib in der Schweiz darstellen. Für uns steht der Nutzen für unser Land im Vordergrund. Dieser wird mit der Formulierung der Mehrheit am besten gewährleistet.
Wir wollen ebenfalls keine Aufweichung der Kriterien für den Kantonswechsel bei Personen mit Schutzstatus S. Der Vorschlag des Bundesrates ist ausgewogen. Er berücksichtigt das öffentliche Interesse an einer Integration via Arbeitsmarkt, nimmt aber auch darauf Rücksicht, dass Kantone nicht Gefahr laufen, nach dem Kantonswechsel neu für Personen im Schutzstatus S Sozialhilfe leisten zu müssen. Wir lehnen beim neuen Artikel 75a deshalb sowohl den Antrag der Minderheit I (Kälin) als auch die Minderheitsanträge II und III (Dünki-Bättig) ab.
Zusammenfassend und auf die kürzestmögliche Formel gebracht, bitte ich Sie, überall der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission zu folgen.