Min Li Marti
- RedetextSchweiz
Frau Kollegin Christ, Sie haben gesagt, die demokratische Legitimation solle in den Kantonen und Gemeinden erfolgen, wo die Olympischen Spiele ausgetragen werden. Kollege Hug hat gesagt, dass z. B. im Kanton Graubünden keine Abstimmung möglich sei. Können Sie mir diesen Widerspruch auflösen?
- RedetextSchweiz
Sport weckt Emotionen, offensichtlich auch in der Politik. So ist auch dieses Geschäft mit vielen Emotionen verbunden. Die Olympischen Spiele sind für Sportlerinnen und Sportler ein Höhepunkt in ihrer Karriere, und für viele Sportfans ist es ein toller Anlass, bei dem weltweit mitgefiebert wird.
2038 sollen die Olympischen und Paralympischen Winterspiele in der Schweiz stattfinden, jedenfalls nach dem Willen des Bundesrates sowie der Mehrheit der Kommission und der Organisatorinnen und Organisatoren. Die Grundlage dafür bildet der Planungsbeschluss, der eine Bundesbeteiligung von maximal 200 Millionen Franken vorsieht, sofern sich Kantone und Gemeinden mindestens im gleichen Umfang an den Planungs- und Organisationskosten beteiligen; die Sicherheitskosten sind darin nicht enthalten.
Im Gegensatz zu früheren Projekten setzt das Konzept jetzt auf einen dezentralen Ansatz, der keine einzelne Gastgeberstadt, sondern mehrere Austragungsorte in verschiedenen Sprachregionen der Schweiz unter Nutzung bestehender Infrastruktur vorsieht. Das Konzept ist daher aus Sicht der SP-Fraktion eine Verbesserung gegenüber früheren, gescheiterten Projekten, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit.
Trotzdem gehen die Meinungen in unserer Fraktion in der Beurteilung der Kandidatur grundsätzlich auseinander, und, wie gesagt, die Emotionen gingen hoch. Die einen sehen die Kandidatur als Chance für die Schweiz und den Schweizer Sport; es sei sinnvoll, dass in diesem Konzept bestehende Infrastrukturen genutzt werden und dass keine Infrastrukturbauten erstellt werden, die nachher gar nicht mehr in Gebrauch sind; es sei auch zu begrüssen, wenn sportliche Grossanlässe in demokratischen Ländern durchgeführt werden und nicht in Autokratien. Ein anderer Teil der Fraktion bleibt bei einer grundsätzlich skeptischen Haltung gegenüber dem Internationalen Olympischen Komitee als Organisation. Es werden grosse Nachteile für die Bevölkerung und die Umwelt befürchtet, ohne dass ein wirklicher Nutzen entsteht; auch gibt es bei diesem Projekt noch einige Fragezeichen in puncto Gouvernanz und finanzieller und ökologischer Nachhaltigkeit.
Eine wesentliche Diskussion gab es in unserer Fraktion über die Frage, ob dieser Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll, unabhängig von der Frage, ob man für oder gegen die Olympischen Spiele ist. Die SP setzte sich in der Vernehmlassung sowie in der Vergangenheit immer dafür ein, dass Olympische Spiele eine klare und damit auch nationale demokratische Legitimation brauchen.
Ein Teil der Fraktion ist aber im vorliegenden Fall zum Schluss gekommen, dass man in diesem Fall auf das Referendum verzichten soll, zum einen, weil der Zeitplan, der vom IOK vorgegeben wird, es nicht zulässt, dass man über den Beschluss abstimmen kann, bevor die Kandidatur eingereicht und beraten wird; das würde sich auch nicht durch eine Volksabstimmung im Juni 2027 ändern. Die Schweiz würde damit den privilegierten Zugang verlieren und damit ihre Chancen signifikant schmälern. Zum andern sei der Betrag auch aufgrund der Grösse nicht zwingend so gross, dass man den Bundesbeschluss als Beschluss mit besonderer Tragweite betrachten müsste, zumal sportliche Grossanlässe noch nie dem fakultativen Referendum unterstellt wurden; auch über die Beteiligung an der Expo 2002, die finanziell weit grösser war, wurde nicht abgestimmt. Da es sich um ein dezentrales Konzept handle, müsse die demokratische Legitimation in den Kantonen und Gemeinden stattfinden.
Ein anderer Teil der Fraktion hält die demokratische Legitimation auf nationaler Ebene für zwingend und verweist dabei auf seine bisherige Position. Damit werde auch dem Willen der Bevölkerung Rechnung getragen, die sich in der Vergangenheit immer wieder negativ geäussert habe. Eine Volksabstimmung im Juni, wie dies der Einzelantrag Roth David verlangt, sei organisatorisch möglich. Zudem könne das IOC eine Kandidatur auch prüfen, wenn eine Volksabstimmung stattfindet. Falls das nicht möglich sei und das IOC das nicht wolle und man den privilegierten Dialog verliere, müsse man die Konkurrenz nicht scheuen.
Es wird auch kritisiert, dass der privilegierte Dialog zwar bis Ende 2027 daure, aber eine Volksabstimmung im Juni nicht berücksichtigt werden solle. Ausserdem sei nicht gegeben, dass in den Kantonen und Gemeinden auch wirklich abgestimmt werden könne.
In diesem Sinne kann ich Ihnen keine konsolidierte Haltung der SP-Fraktion bezüglich Referendum bekannt geben. In allen anderen Punkten gibt es allerdings Einigkeit. Wir unterstützen bei Artikel 2 jeweils die Anträge der Mehrheit - mit Ausnahme des Minderheitsantrags Prelicz-Huber, den wir unterstützen.
- RedetextRaumfahrtgesetzNo. 26.032Schweiz
Der Start und der Betrieb von Satelliten oder von anderen Weltraumgegenständen unterliegen heute in der Schweiz keiner Bewilligungspflicht und Aufsicht, und dies führt zu Rechtsunsicherheiten und Unklarheiten. Zudem können Risiken und sicherheitspolitisch heikle Aktivitäten derzeit nicht reguliert oder überwacht werden. Mit dem neuen Raumfahrtgesetz will die Schweiz den Betrieb von Satelliten regulieren und damit die ratifizierten Weltraumverträge der UNO umsetzen; das ist auch ein Schlüsselprojekt der 2023 vom Bundesrat verabschiedeten Weltraumpolitik.
Les applications satellitaires font partie du quotidien. Les prévisions météorologiques, la communication et les mises en réseau, la gestion des réseaux d'énergie et de transport, ainsi que bien d'autres domaines reposent sur les données des satellites. Ces données servent la sécurité, l'économie, mais aussi les connaissances scientifiques.
Die Weltraumfahrt wurde vor allem von Grossmächten betrieben, aber mittlerweile sind die Hürden für den Eintritt gesunken, und das ermöglicht sowohl mehreren staatlichen Akteuren wie auch Forschungsinstitutionen, aber auch privaten Unternehmen die Beteiligung. Raumfahrt ist zunehmend privatisiert und kommerzialisiert. Gleichzeitig kommt es aber auch durch einige Staaten zu einer zunehmenden Militarisierung.
Das Raumfahrtgesetz will auf der einen Seite gute Rahmenbedingungen für diese Industrie schaffen, auf der anderen Seite durch Regulierungen aber auch die negativen Begleiterscheinungen mindern. Insbesondere die Privatisierung und Kommerzialisierung führt nämlich zu verschiedenen Risiken, einerseits zu neuen geopolitischen Risiken und andererseits zu grösseren Problemen im Bereich der Nachhaltigkeit. Wir haben in der letzten Zeit gesehen, dass sich einige Private, notabene dank Milliardenaufträgen des Staates, zu sicherheitspolitisch relevanten Akteuren entwickeln konnten. Elon Musks Starlink beispielsweise sichert zwar der Ukraine die Drohnensteuerung, gleichzeitig ist die Ukraine dadurch auch in eine grosse Abhängigkeit geraten. Beispielsweise hat Elon Musk 2022 der Ukraine die Freischaltung für einen Angriff auf die Krim verweigert. Diese einseitige Abhängigkeit bei kritischer Infrastruktur von einer einzigen problematischen Person ohne jegliche demokratische Kontrolle und Mitsprache ist grundsätzlich höchst bedenklich. Weiter führt die Kommerzialisierung des Weltraums zu anderen negativen Begleiterscheinungen wie zunehmendem Weltraumschrott und Übernutzung. Es ist daher klar, dass eine verbesserte und vermehrte Weltraumgouvernanz dringend nötig ist. Sie ist aber angesichts der allgemeinen Krise und des Multilateralismus auch immer schwieriger. Die Schweiz könnte hier eine entscheidende Rolle spielen und sollte diese auch wahrnehmen. Sie hat sich für die Austragung des International Astronautical Congress (IAC) in Genf beworben und sollte diesen Anlass nützen, um zu versuchen, internationale Vereinbarungen voranzubringen.
Für die SP-Fraktion ist daher unbestritten, dass es ein Gesetz braucht. Es gibt jedoch eine Reihe von kritischen Punkten, zu denen wir auch Minderheitsanträge gestellt haben. Ich werde sie im Folgenden kurz begründen und auch unsere Haltung zu den anderen Minderheitsanträgen darlegen.
Meine Minderheit bei Artikel 2 will Buchstabe d streichen. Artikel 2 ist ein Zweckartikel, und mit Buchstabe d sollen explizit international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für private Unternehmen geschaffen werden. Angesichts der vorher aufgeführten negativen Begleiterscheinungen erscheint uns diese explizite Betonung nicht als sinnvoll.
Ich habe vorhin gesagt, dass es viele Bemühungen gibt, um eine bessere Weltraumgouvernanz zu erreichen. In der Europäischen Union ist mit dem Space Act auch eine Gesetzgebung geplant, die in verschiedenen Bereichen etwas schärfere oder griffigere Formulierungen findet, an denen wir uns bei den Minderheitsanträgen orientiert haben. Dabei geht es um die Bereiche Cybersicherheit, Risikomanagement, aber auch Umweltschutz. Ich habe bei Artikel 9, der die Bewilligungsvoraussetzungen betrifft, drei Minderheitsanträge eingereicht, die diese Bestimmung präzisieren sollen. Erstens geht es um den Bereich Risikomanagement, zweitens um den Bereich Cybersicherheit und drittens zum Bereich Umweltschutz. Wir wollen uns dort an den europäischen Standards orientieren.
Wir unterstützen auch die Minderheiten Brenzikofer. Dabei geht es um die Weltraumrückstände, die nach dem Abschluss der Raumfahrtaktivität übrig bleiben. Man will, dass der Abschluss der Raumfahrtaktivität auf sichere und nachhaltige Art und Weise erfolgt. Wir unterstützen sowohl die Minderheit Brenzikofer zu Artikel 9 als auch die Folgeanträge der Minderheit Brenzikofer zu den Artikeln 11 und 36.
Bei Artikel 15 Absatz 3 beantragt meine Minderheit eine Meldepflicht bei signifikanten Sicherheitsvorfällen analog dem Informationssicherheitsgesetz.
Es gibt noch einen erwähnenswerten Minderheitsantrag, und zwar den Antrag der Minderheit Rüegsegger bei Artikel 8 Absatz 2, in dem es um eine vereinfachte Bewilligung bzw. eine Selbstdeklaration bei Aktivitäten mit geringerem Risiko geht. Wir bitten Sie, dort der Mehrheit zu folgen. Die Ausführungen der Verwaltung haben dargelegt, dass dieser Antrag nicht praktikabel ist und auch nicht zu weniger Aufwand führt.
Die SP-Fraktion wird dem Gesetz insgesamt zustimmen. Wir hätten uns etwas weitergehende und griffigere Bestimmungen gewünscht, aber wir sehen trotzdem die Notwendigkeit dieser Gesetzgebung. Wir glauben, es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Wir bitten Sie, dem Gesetz zuzustimmen und die Anträge der Minderheiten Marti Min Li und Brenzikofer zu unterstützen.
- RedetextSchweiz
Der Ständerat hat in der Sommersession mit 20 zu 25 Stimmen beschlossen, nicht auf das Gesetz einzutreten. Der Entschluss wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Nutzen nicht offensichtlich sei und es deshalb nicht sinnvoll sei, die knappen Mittel von BIF und NAF dafür zu verwenden. Es wurde auch gesagt, die Investitionen könnten von Privaten geleistet werden. Es wurde ausserdem darauf hingewiesen, dass die Erfahrung des Bundes bei IT-Projekten nicht immer über jeden Zweifel erhaben sei, und man hat kritisiert, dass die Nutzenden zu wenig mitfinanzieren.
Das Nichteintreten hat einigermassen erstaunt. Hier im Nationalrat gab eine deutliche Mehrheit. Die SP-Fraktion hat die Idee einer Mobilitätsdateninfrastruktur immer unterstützt, auch aus der Grundsatzüberlegung heraus, dass Infrastrukturen im 21. Jahrhundert nicht nur Beton oder Stahl bedeuten, sondern auch digital sein können. Ein Dateninfrastrukturprojekt ist daher für uns genauso ein Infrastrukturprojekt - ein Service public, wie er für Strasse oder Schiene geleistet wird. Die Dateninfrastruktur schafft die Voraussetzung für intelligente Nutzungen, für eine Steigerung der Effizienz und für mehr ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit. Dass Private nicht investieren, liegt ein wenig in der Natur der Sache, weil es darum geht, eine Infrastruktur für alle zu schaffen, und nicht in erster Linie darum, damit Geld zu verdienen. Indem der Bund die Infrastruktur bereitstellt, sorgt er für die nötige Rechtssicherheit, für Fairness und Vertrauen. Ein Nichteintreten wäre eine verpasste Chance.
Mein Vorredner hat auf die Motion Z'graggen hingewiesen, auf verschiedene Vorstösse zum Thema digitale Souveränität; man kann auch die Motion Juillard anfügen. Man möchte gern mehr digitale Souveränität, aber wenn man ein Projekt hat, das diese bringen würde, dann will man es plötzlich nicht. Die digitale Souveränität braucht etwas mehr als Postulatsberichte; ich glaube, man müsste auch Tatbeweise erbringen. Man muss bereit sein, in die eigene Infrastruktur zu investieren, und das Feld nicht nur den internationalen Playern überlassen.
Wir sind sicher auch bereit, auf allfällige Bedenken und Änderungswünsche einzugehen, die genannt wurden. Man kann über alles sprechen, aber dazu müsste man erst einmal eintreten. Eine Gesetzesberatung ist auch dazu da, dass man seine Bedenken als Änderungen einbringen kann. Es wäre schade, wenn dieses Projekt, das wirklich viel Potenzial hat, jetzt verunmöglicht würde.
Wir bitten Sie daher, am Eintreten auf die Vorlage festzuhalten.
- RedetextSchweiz
Die Inklusions-Initiative will eine echte und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Die Schweiz hat zwar einen Schutz vor Diskriminierung in der Verfassung verankert und sich mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Ratifikation der UNO-Behindertenkonvention zur Gleichstellung verpflichtet. Im Alltag ist die tatsächliche Gleichstellung aber mit zahlreichen Hürden verbunden, und sie geht nur sehr langsam voran.
Ein Beispiel dazu, das vielleicht auf den ersten Blick nicht offensichtlich ist: Viele Dienstleistungen, sowohl von Privaten wie auch von Behörden, werden mittlerweile fast nur noch elektronisch angeboten. Das wirkt auf den ersten Blick wie eine Vereinfachung, und das ist es auch für viele Menschen - für Menschen mit Behinderungen aber eben nicht immer. Ein Formular, das mit einem Vorleseprogramm nicht funktioniert, ist keine Vereinfachung. Eine App, die nur mit bestimmten Bewegungen bedienbar ist, ist auch nicht für alle Menschen eine Vereinfachung. Das kann eben auch Menschen ausschliessen. Dabei wäre die Digitalisierung eine grosse Chance, um sehr viel mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen, z. B. dank der Vorlesefunktion, dank Untertitelung, Sprachsteuerung und weiteren Funktionen. Das würde Menschen ermöglichen, einen Behördengang ganz einfach von zuhause aus zu erledigen. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die Angebote barrierefrei gestaltet sind. Diese Barrierefreiheit muss von Anfang an mitgedacht und zusammen mit Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen konzipiert werden. Das ist ein kleines Beispiel von vielen, wie die Inklusions-Initiative wirken könnte, um echte Gleichstellung in allen Lebensbereichen, im konkreten Alltag und auch im digitalen Raum zu erwirken.
Die Initiative stellt sicher, dass echte Inklusion möglich ist, dass Menschen mit Behinderungen wirklich teilhaben können im Alltag oder im Berufsleben. Heute werden sie oft vergessen, aber alle Menschen sollen teilhaben und mitbestimmen können. Inklusion geht uns daher alle etwas an.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen oder wenigstens einem substanziellen Gegenvorschlag zuzustimmen, um diese Inklusion zu ermöglichen.
Data: OpenParlData · CC BY 4.0